Unterbodenbeleuchtung
Hab im Forum nichts über ne Unterbodenbeleuchtung gefunden...
Alle machen sich Gedanken über LEDs im Innenraum, aber darüber anscheinend nicht.
Man kann jetzt sagen:" Dat is eher wat für die 3er Golf Fraktion! Spinnst Du?!"
Aber wenn man es richtig macht und gute Teile verbaut wär es auf jeden Fall in Erwägung zu ziehen.
Ich persönlich würde es ohne viel Kabelage machen, mit Fernbedienung und LEDs anstatt Neonröhren... und gut verstecken und nicht an den Seiten sichtbar machen (wenns aus ist natürlich).
Schreibt Eure Meinungen... Dürft auch auf mich einprügeln, kann ein paar Hiebe einstecken 😉 Lüncht mich...
Oder hat das schon jmd. verbaut?
15 Antworten
Ich würd mir die Dinger nicht unters Auto machen - muss aber jeder selbst wissen.
Bei audi4ever.ar hat "AidanPryde" ne LED-Unterbodenbeleuchtung.
Hier der Link zu den Bildern: http://www.audi4ever.at/tb/auto.php?auto=890&type=2
Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von zumme
Alle machen sich Gedanken über LEDs im Innenraum, aber darüber anscheinend nicht.
Vielleicht liegts daran, dass es im Innenraum, wenn es ohne Außenwirkung verbaut ist, nicht verboten ist?! Eine Unterbodenbeleuchtung ist dagegen immer verboten. Vielleicht fahren A3-Fahrer auch nicht gerne ohne Versicherungsschutz und mit erloschener Betriebserlaubnis herum?!
Unterbodenbeleuchtung ist denke ich was für eine andere Zielgruppe als A3-Fahrer (gibt sicher auch ein paar wenige Ausnahmen).
MfG, Tobi
Re: Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Vielleicht liegts daran, dass es im Innenraum, wenn es ohne Außenwirkung verbaut ist, nicht verboten ist?! Eine Unterbodenbeleuchtung ist dagegen immer verboten. Vielleicht fahren A3-Fahrer auch nicht gerne ohne Versicherungsschutz und mit erloschener Betriebserlaubnis herum?!
Unterbodenbeleuchtung ist denke ich was für eine andere Zielgruppe als A3-Fahrer (gibt sicher auch ein paar wenige Ausnahmen).
Hi D4Y,
ich bin mir sicher das Du Dich mit den Gesetzen etwas besser auskennst😉
Zustimmung gibt es von mir auch uneingeschränkt bis auf das "Unterbodenbeleuchtung ist immer verboten" So lange die UBB sich nur einschalten lässt wenn der Motor aus ist gibt es dafür sogar einen Segen vom TÜV.
An einem A3 hat ne UBB meiner Meinung nach nichts zu suchen, wobei natürlich wie immer der persönliche Geschmack entscheidend ist😉
Viele Grüße
g-j🙂
Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von zumme
Hab im Forum nichts über ne Unterbodenbeleuchtung gefunden...
Wo hast du denn geschaut... Da gibt's doch Hunderte von Threads.
Greetz,
MARV
Ähnliche Themen
Es geht auch wenn der Motor an ist, dann is es ne Ausstiegsbeleuchtung, die muß aber zwingent weiß sein und mit dem türkontakt mitgeschalten sein oder so irgendwie
War das nicht so , das das erlaubt ist solange der Wagen steht ?
Während der Fahrt darf es glaube ich nicht an sein...
Ansonsten darfst du es verbauen zu Showzwecken...
mfg (sicher bin ich mir nicht)
Die UBB darf nur dann verbaut sein wenn du nicht in der Lage bist diese zu aktivieren wenn der Motor läuft oder die Zündung an ist. Sie darf also keinen seperaten Schalter haben.
Sie darf auch nicht über den Türkontakt aktiviert werden sondern nur zusammen mit der Innenraumbeleuchtung und der Öffnung des Fahrzeuges.
Ich sag ja, ist ein heikles Thema! Als Einstiegsbeleuchtung ist es erlaubt, allerdings nur wenn es während der Fahrt nicht zu aktivieren ist. Wegen der Farbe weiß ich es jetzt selbst nicht ganz genau. Allerdings müssen sogar als Einstiegsbeleuchtung die Röhren ein E-Prüfzeichen besitzen.
MfG, Tobi
Tach zusammen.
UBB darf generell erstmal verbaut werden. Allerdings darf das ganze im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt nicht, also auch nicht im Stand, benutzt werden. Ist ne ähnliche Geschichte wie NOS. Einbauen ja, anschliessen nein. ;-)
*wink*
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
• die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
• die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
• bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
• das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Zitat:
Original geschrieben von MrNet
Tach zusammen.
UBB darf generell erstmal verbaut werden. Allerdings darf das ganze im öffentlichen Straßenverkehr überhaupt nicht, also auch nicht im Stand, benutzt werden. Ist ne ähnliche Geschichte wie NOS. Einbauen ja, anschliessen nein. ;-)
*wink*
Stimmt auch nicht! Sobald du mit dem Fahrzeug dann auf öffentlichem Verkehrsgrund unterwegs bist müssen alle angebauten lichttechnischen Einrichtungen auch funktionieren! Also Einbauen aber nicht anschließen funktioniert nicht!
MfG, Tobi
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte
Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2)
StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19
(3) StVZO können demnach nicht positiv
abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Dies dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
Hatte ich nicht bereits das gleiche geschrieben Drahkke?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Klaschi
Hatte ich nicht bereits das gleiche geschrieben Drahkke?
Tatsächlich.
Sorry, da habe ich doch glatt etwas zu schnell gelesen...