Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H

habe heute meine UBB eingebaut und habe dazu mal ne Frage. Ist es egal ob man das minus oder pluskabel mit einem Schalter unterbricht? Ich habe jetzt das minus kabel mit einen Schalter unterbrochen.

Gruß Carsten

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MZG


Nur Thema Versicherung ist in meinen Augen humbuk.

Dann lies doch endlich mal das Kleingedruckte von deinem Versicherungsvertrag.

Moin,
eine Versicherung versichert kein Auto, dass nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Denk mal drüber nach.
Grüße,

qp

Sinnlos... Ok ihr habt recht ich meine Ruhe 😉
Man darf es nicht und jeder fährt ne Prollkarre.....

Zitat:

Original geschrieben von MZG


Sinnlos... Ok ihr habt recht ich meine Ruhe 😉
Man darf es nicht und jeder fährt ne Prollkarre.....

Wusste ich doch, das du sowas nicht verstehst 🙁

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Hallo also schön das ihr euch alle so da drüber streitet aber meine UBB ist eingetragen als Einstiegshilfe und die grünen hatten bis jetzt kein prob damit. Wurde schon angehalten und die haben sich geschlagen gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Centor


Hallo also schön das ihr euch alle so da drüber streitet aber meine UBB ist eingetragen als Einstiegshilfe und die grünen hatten bis jetzt kein prob damit. Wurde schon angehalten und die haben sich geschlagen gegeben.

Schön für dich, aber trotzdem ist die Eintragung nicht legal.

und warum haben dann solche fetten dinger wie G Klasse und so auch sowas aber wirklich als einstiegshilfe gedacht dran und das legal oder z.b. A8 hat leds in den spiegeln is im prinzip das gleiche leuchten auch auf die erde und is auch legal . Ich mein das es bei der fahrt nich an sein darf is mir klar aber wenn die bullen mich anhalten sag ich die tür war nicht richtig zu . hab auch noch nen extra schalter wo ich zwischen dauer an und türkontakt an schlaten kann

Schatzi, die Dinger am G-Mercedes und A8 sind als Einstiegsbeleuchtung typgeprüft und daher zugelassen, und deine Unterbodenbeleuchtung ist es nicht.

Moin,
Caddy hats voll erfasst. Im Falle von z.B. einem A8 wird ein typbezogenes lichttechnisches Gutachten erstellt, dass einen Haufen Geld kostet. Sowas kann man sich als Normalsterblicher nicht leisten. Klar gibt es eingetragene UBBs... aber die Legalität der Einstiegsbeleuchtung zweifle ich an. Denn: Jedes Leuchtmittel muss zum typbedingten Einsatz geprüft worden sein. Schon in dem Moment, wo die Beleuchtung auch während der Fahrt angeschaltet werden kann, ist die komplette BE des Autos erloschen. Da gibt es ganz strenge Richtlinien... auch bezüglich der Leuchtintensität, Ausleuchtung des Umfeldes, Farbe des Lichtes... x Sachen die man beachten muss - und du selbst wohl kaum beachten kannst.

ROFL drahkke na da hast jetzt abba ein minus von 30 kommentaren gemacht mit dein 30-zeiler 😉
und leude ubb ist sowas von lächerlich ...lasst es es bringt doch nix?!

UBB als Einstiegsbeleuchtung???

Du hast doch 2 Röhren an den Seiten und 2 Röhren vorne und hinten oder?

Du steigst aber nicht hin und wieder durch den Kofferraum ein oder setzt dich in die Motorhaube?

@QPhalanx

"Jedes Leuchtmittel muss zum typbedingten Einsatz geprüft worden sein"

Wenn du damit meinst,das es für das jeweilige Auto geprüft worden sein muss,dann ist das nicht richtig,denn Blinker vom Golf II dürfen auch am Golf III verwendet werden.Im Prinzip gilt das für alle Blinker solange sie ein E-Prüfzeichen haben,oder etwa nicht?!

Zitat:

Original geschrieben von Blue Knight


@QPhalanx

"Jedes Leuchtmittel muss zum typbedingten Einsatz geprüft worden sein"

Wenn du damit meinst,das es für das jeweilige Auto geprüft worden sein muss,dann ist das nicht richtig,denn Blinker vom Golf II dürfen auch am Golf III verwendet werden.Im Prinzip gilt das für alle Blinker solange sie ein E-Prüfzeichen haben,oder etwa nicht?!

Das bedeutet, das du zum Beispiel einen Blinker nur als Blinker verwenden darfst.

Genau das meinte ich und egal für welche art von auto er vorgesehen war!

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