Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H

habe heute meine UBB eingebaut und habe dazu mal ne Frage. Ist es egal ob man das minus oder pluskabel mit einem Schalter unterbricht? Ich habe jetzt das minus kabel mit einen Schalter unterbrochen.

Gruß Carsten

58 Antworten

last doch den ubb shit!
is doch voll peinlich damit rumzufahren denkst dann bist der tolle zuhälter mit deiner lachhaften ubb oder was ?
andere lachen dich doch aus auf der strasse!
und obendrein bekommst noch ärger mit der polizei dass isses nicht wert
sry abba ist so!
bist bestimmt n ossi..
ossituning 😉

Wenn du besoffen im Auto sitzt und es rauscht dir einer rein bist du dran schuld

Wenn vor dir einer fährt und bremst urplötzlich grundlis ab bekommst du ne Teilschuld.

Das sind so Sachen die mir gerade einfallen und zum Thema passen. Es muss nicht unbedingt an dir liegen das ein Unfall passiert. ABER: Falls jemand schlau ist und ein Unfall zum Beispiel nachts passiert dann sagt er die UBB war an und er wurde dadurch irritiert. Jetzt bist du am arsch, weil du etwas am Auto hattest was illegal ist. Und da du als ein illegaler Tuner eh unglaubwürdig bist (wer verbotenes ans Auto schraubt lügt auch) hast du keine Chance.

Das ist jetzt krass dargestellt, aber wenn du mal in solch eine Situation kommst weißte was abgeht. Ich hab es nicht erlebt, weil ich mir sowas (sorry) assiges nicht ans Auto baue.

Hier in Aachen fahren einige mit den Leuchten rum, in Holland und/oder Belgien muss das wohl auch rechtens sein, da sehe ich das oft. Mich stört es aber, weil vor allem blaues Licht für mich bedeutet das ein Krankenwagen (oder was ähnlich wichtiges) unterwegs ist. Und wenn dann auch noch pulsierende Lichter unterm Auto sind dann verwechselt man das leicht.

Und zum Thema Parkplätze: Wenn du nicht gerade einen eigenen Parkplatz hast wo du deine UBB präsentieren kannst dann ist das eh chancenlos. denn jeder parkplatz der öffentlich zugänglich ist gehört zum Verkehrsraum. Daher gilt dort auch die StVZO. Auf Supermarktparkplätzen usw. gilt das soweit ich weiß auch. Da kann sich ja mal ein Jurist drüber auslassen.

ROFL alda!
schreib doch n buch über UBB !

@singularity
Ich gebe VentoRenner vollkommen Recht. Und wenn man seine Augen vor den Fakten verschließt, wird man irgendwann sehen was man davon hat

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so , wer es noch nicht gewußt hat , das montieren und anbauen der ubb ist grundsätzlich erlaubt . man darf sie bloß nicht anhaben ! also auf gut deutsch könnt ihr damit rumfahren --- ihr dürft sie nur nicht anschalten ! so siehts da gesetz auch mit anderen spielereien . ihr dürft alles beleuchtungstechnische anschlie0en , nur nicht anhaben ---- mein tipp: einen vestecken extraschalter irgendwo hinbauen wo ihn keiner findet außer ihr , wenn ihr nicht auf das zeug verzichten könnt

das mit der einstiegsbeleuchtung kann man sogar eintragen lassen , problem dabei is das die ubb nur angehen darf wenn die tür offen ist

Zitat:

Original geschrieben von WarChild


so , wer es noch nicht gewußt hat , das montieren und anbauen der ubb ist grundsätzlich erlaubt . man darf sie bloß nicht anhaben ! also auf gut deutsch könnt ihr damit rumfahren --- ihr dürft sie nur nicht anschalten

Junge, kauf dir ein Hirn und lerne das denken!

DU DARFT IM GELTUNGSBEREICH DER STRASSENVERKEHRSZULASSUNGSORDNUNG NUR ZUGELASSENE LEUCHTEN AN DEINEM AUTO MONTIEREN, ANSONSTEN ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS VOM AUTO! UND SO EINE SCHWACHSINNIGE UNTERBODENBELEUCHTUNG HAT KEINE ZULASSUNG, DESWEGEN DARFST DU SIE NOCH NICHT MAL MONTIEREN!

Zitat:

Original geschrieben von MZG


Und mal was zum Thema Versicherung. Wenn hier schon so viele das erzählen bitte ich sie auch mal mir zu zeigen wo das bitte steht das die Versicherung erlischt. Vorallem von dir Caddy....weil was ich von dir immer nur lese....bist du nur im Forum so?

Bitte informiere dich erstmal, bevor du so einen Schwachsinn schreibst! Es erlischt durch die Montage von der versch#### Prollbeleuchtung die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug. Ohne Betriebserlaubnis hat deine Prollkiste keine Zulassung und auch keinen Versicherungsschutz. Das Ganze steht im Kleingedruckten von deiner Haftpflichtversicherung.

wie caddy grad schon gesagt hat ne UBB ist verboten weil keine e zulassung
aber was ist mit den UBB´s die ein E zeichen haben ich hab da schon mal welche gesehn mit dem E zeichen ist es dann so das mit sie ambauen darf aber sie nicht anmachen darf ?
oder wie ?
eigentlich wenn man genau drüber nach denkt ist so eine UBB eh schwachsinn weil du siehst es ja eh nciht bei fahren nur andere
und wenn man noch weiter drüber nacht denkt z.b.
wenn du jemanden siehst mit ubb dann schaust du automatsich drauf egal ob du tuning freak bist oder nicht und dadurch bist du ja auch abgelenkt vom fahrkehr und daher passieren so viele unfälle udn daher ist sie auch verboten
lol ja ich weiß scheiße geschrieben aber ihr wißt was ich mein

die ubb's mit E zulassung sind meistens für den innenraum zugelassen 😉 habe ich auf der 2. seite schon mal geschrieben. unterm auto finde ich das gar nicht so schlimm. es gibt hier in BS aber ne pfeife, die sich ne neon über'm rückspiegel montiert hat... sowas sau blödes habe ich im ganzen leben noch nicht gesehen 😁 außerdem ist sie natürlich noch blau, wodurch ich natürlich denke, ein krankenwagen oder die rennleitung sei hinter mir... blenden muss es ihn eigentlich auch wie sau 😉 aber naja, man kann halt überall allen scheiss kaufen, nur intelligenz und vernunft fehlen noch im supermarkregal 😉

@Caddy: Ich bitte dich meine Karre nicht als Prollkarre zu bezeichnen. an meinem GTI ist alles Serie bis auf den Auspuff. Ich fühl mich jetzt einfach mal nicht von dir angegriffen 😉

Trotzdem bitte ich dich mir mal ein Beispiel und was handfestes vorzulegen. Hab mich nämlich schon deswegen mit Versicherungsleuten (die alle keine Ahnung haben ich weiss) und mit nem Gutachter aus meiner Familie unterhalten.

Solange das Angebaute Teil nicht auch Schuld am Unfall oder wenigstens eine Teilschuld hat wird die Versicherung nichts unternehmen. Ausserdem wird trotzdem die Versicherung den von einem UBB Fahrer verursachten "Fremdschaden" übernehmen nur den Versicherten UBB Fahrer anschließend in regress nehmen. Wie gesagt nur dann wenn es festgehalten wurde das die UBB oder sonstige Teile dies mitverursacht haben.

Und spiel dich bitte ned immer hier als Oberlehrer und Vati der Nation auf. Lass die Leute doch ihre Karren verprollen wie sie wollen. Es scheint dich ja wirklich zu stören denn von dir les ich nichts anderes als
"Das ist scheisse, Prollkarre, das darf man nicht, das kostet dich so und so....."
Einfach ignorieren denn wenn einer hier nach sowas frägt müsste es ihm klar sein. Und wenn einer nach dem Einbau von was frägt juckt es ihn glaube ich nicht ob er das darf oder nicht 😉
Können ja gerne weiter über PN schreiben

Zitat:

Original geschrieben von MZG


Und spiel dich bitte ned immer hier als Oberlehrer und Vati der Nation auf. Lass die Leute doch ihre Karren verprollen wie sie wollen. Es scheint dich ja wirklich zu stören denn von dir les ich nichts anderes als
"Das ist scheisse, Prollkarre, das darf man nicht, das kostet dich so und so....."
Einfach ignorieren denn wenn einer hier nach sowas frägt müsste es ihm klar sein. Und wenn einer nach dem Einbau von was frägt juckt es ihn glaube ich nicht ob er das darf oder nicht 😉
Können ja gerne weiter über PN schreiben

danke , meine Meinung .

@caddy : dann Mr. Stvo besuch doch einfach mal deinen Tüv und frrag mal nach ! ich kenn genug leute die beim tüv arbeiten und komischerweise erzählen die alle das gleich . und werd mal nicht gleich beleidigend . nur weil du denkst du weißt was besser brauchste hier nicht ankommen wie mr ichweißalles !

Zitat:

Original geschrieben von WarChild


danke , meine Meinung .
@caddy : dann Mr. Stvo besuch doch einfach mal deinen Tüv und frrag mal nach ! ich kenn genug leute die beim tüv arbeiten und komischerweise erzählen die alle das gleich . und werd mal nicht gleich beleidigend . nur weil du denkst du weißt was besser brauchste hier nicht ankommen wie mr ichweißalles !

Mein Jung, beim TÜV wird auch mal Mist erzählt. Es gilt alleine das, was in der StVZO steht! Und da steht in § 49a Absatz 1: (1).

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein...

Das heißt für die etwas langsamerdenkenden, das du nur die Leuchten ans Auto montieren darfst, die eine Zulassung haben!

Dann zitiere ich noch mal den TÜV-Nord:
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Genehmigungszeichen tragen. Dieses besteht aus der Genehmigungsnummer und dem vorangestellten Zeichen der Genehmigungsbehörde.
Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Und dann noch vom TÜV-Süd:
Von Such- und Arbeitsscheinwerfern abgesehen,
müssen alle Leuchten und Rückstrahler an Pkw und
Anhängern geprüft und amtlich zugelassen sein.
Das heißt, dass sie eine "Bauartgenehmigung für
Fahrzeugteile" gemäß Paragraph 22 a der StVZO
haben müssen. Nur unter dieser Voraussetzung dürfen
sie am Fahrzeug angebracht werden: Ein Grundsatz,
der auch für Nachrüstungen gilt.

Und jetzt sagst du mir mal, wo steht, das du eine Unterbodenbeleuchtung montieren darfst.

Hier der entsprechende Hinweis zur Zulässigkeit:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt,
dass an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und
zulässigen lichttechnischen Einrichtungen
angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung
haben sich Fachgremien beschäftigt und sich
u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das
Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige
Aufmerksamkeit und kann andere
Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten
Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch
den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar
behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte
Licht hat eine unbestimmte und nicht
definierte Signalwirkung und wirkt deshalb
verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2)
StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19
(3) StVZO können demnach nicht positiv
abgeschlossen werden; diese Aussage trifft
auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter
Zündung zu.

Dies dürfte alle Unklarheiten beseitigen.

In der Beziehung möchte ich dann noch zwei PDF-Dateien empfehlen in denen alles zur Fahrzeugbeleuchtung drinsteht.:

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/images/1_104.pdf

http://www.caddy-pickup.de/licht.pdf

Ich wollte was von Versicherungen lesen nicht STVO!

Denn sowas müsste ja dann bei den Versicherungen festgehalten sein. Und wenn dann nur als Hinweis darauf. Ich kann mir jetzt noch 10 PDF Dateien durchlesen. Das es im Straßenverkehr verboten ist bestreite ich ja auch garnicht wie ihr ja lesen könnt.
Nur Thema Versicherung ist in meinen Augen humbuk.

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