Unterbodenbeleuchtung montage
Hallo,
ich habe bisher noch keinen passenden Thread davon gefunden deswegen eröffne ich doch einfach mal einen.
Ich habe mir heute ein Unterbodenbeleuchtungs Set gekauft und wollte mal nachfragen wer schonmal an seinem Peugeot 206 Unterbodenbeleuchtungen montiert hat?
Sollte man das besser in einer Fachwerkstatt machen lassen oder bekommt man das mit ein paar Fachkenntnissen auch selber hin?
Gibt es irgendwelche wichtigen Punkte auf die ich besonders achten muss?
cya
Andreas
187 Antworten
ey das wäre doch ne geile sache
teelichter als ubb... ab in den motorraum damit 😉
Mal schauen was passiert 🙂)
LÖL
schuld
durch eine nicht eingetragene ubb hat man nicht automatisch schuld an unverschuldeten unfällen. es sei denn man ist selber schuld, erst recht, wenn die ubb schuld an dem unfall ist...
schuld
durch eine nicht eingetragene ubb hat man nicht automatisch schuld an unverschuldeten unfällen. es sei denn man ist selber schuld, erst recht, wenn die ubb schuld an dem unfall ist...
Re: schuld
Zitat:
Original geschrieben von Sirsmokealot
durch eine nicht eingetragene ubb hat man nicht automatisch schuld an unverschuldeten unfällen. es sei denn man ist selber schuld, erst recht, wenn die ubb schuld an dem unfall ist...
Raffinierte Logik ;-)
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Re: schuld
Zitat:
Original geschrieben von Sirsmokealot
durch eine nicht eingetragene ubb hat man nicht automatisch schuld an unverschuldeten unfällen. es sei denn man ist selber schuld, erst recht, wenn die ubb schuld an dem unfall ist...
Raffinierte Logik ;-)
Wie war des aber mit der erloschenen Betriebserlaubnis durch unerlaubte anbeiteile?
Wenn es jetzt eine Fadenscheinige Unfallursache gibt, sei es nun z.B. Ein spiegel wird abgefahren...
Kann z.B. der geschädigte sagen er sei durch UBB abgelenkt gewesen usw.
ODer bei "Sportpedalen" ... Konnte man durch die eigentlich noch RICHTIG bremsen, sind die eingetragen und geprüft? usw usw usw.
Möglichkeiten hier seine schuld in Frage zu stellen gibt es ja viele.
Und machen würden es auch viele.
Fakt ist und bleibt aber dass eine UBB verboten ist. Und da kann man nun diskutieren bis wir alt sind und bärte haben usw.
Es ändert nichts daran und fertig.
egal ob die ubb am unfall irgendwie beteiligt war oder nicht....
die teil- sowie die vollkasko zahlen definitiv NICHT....
der andere teil ist die haftpflicht bzw. die zivilprozesse, die dann sehr teuer werden....l.
Richtig,
Soweit ich weiß bezahlen die nicht weil die BE erloschen ist durch den anbau. das auto ist dann wie unversichert, sodass die net zahlen, ob nun schuld oder nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Peugeotpage
Richtig,
Soweit ich weiß bezahlen die nicht weil die BE erloschen ist durch den anbau. das auto ist dann wie unversichert, sodass die net zahlen, ob nun schuld oder nicht...
Das ist falsch !
Grundsätzlich muß die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen. Über die Höhe der Teilschuld kann sicher verhandelt werden.Mit Strafe bei Feststellung einer UBB durch Polizei darf gerechnet werden ;-)
Ist aber kein ruinöser Beinbruch, wenn auch nicht unbedingt billig.
Bei Selbstverschulden kann die eigene Haftpflicht Regress bis zu einer bestimmten Höhe verlangen, sofern überhaupt jemand die verbaute UBB entdeckt.
Ganz hart wirds nur bei bei festgestellter UBB als Unfallursache, da möchte ich lieber nicht über die Folgen nachdenken.....
Zitat:
Original geschrieben von Peugeotpage
Toretto,
Hör mal,
Ich hab schon mehrmals geschrieben das es verboten ist, mein vorposter über dir hat es NOCH präziser geschrieben.
Servus,
stimmt nur bedingt. Es gibt eine Unterbodenbeleuchtung von Foliatec die erlaubt ist. Jedoch muss diese über den Türkontakt geschalten sein und während der Fahrt aus sein.
Wenns intressiert, hier der Link:
http://carstyling.azoshop.com/.../index.php?...
MfG
Michi
Zitat:
Original geschrieben von Bayernmichi
stimmt nur bedingt.
nö....
stimmt zu 100%
Zitat:
Original geschrieben von Bayernmichi
Es gibt eine Unterbodenbeleuchtung von Foliatec die erlaubt ist.
auch wieder falsch!
würdest du dich erstmal richtig informieren, wüsstest du, dass das eine einstiegsbeleuchtung ist, die ihrerseits wiederrum an andere einbauvorschriften (verdeckte montage während der fahrt -> an den tür-unterseiten; während der fahrt darf kein licht nach außen emitiert werden -> unterboden scheidet folglich aus) gebunden ist....
nebenbei ist die nicht mehr oder weniger erlaubt als jede andere einstiegsbeleuchtung! und hat weder ein e-prüfzeichen noch sonstwas...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
egal ob die ubb am unfall irgendwie beteiligt war oder nicht....
die teil- sowie die vollkasko zahlen definitiv NICHT....der andere teil ist die haftpflicht bzw. die zivilprozesse, die dann sehr teuer werden....l.
stimmt leider auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Sirsmokealot
stimmt leider auch nicht.
dazu guckt man einfach in die agb's der versicherungen!
hierbei liegt ein erlöschen der be und somit vertragsbruch vor!
da teil- sowie auch vollkasko im gegensatz zur haftpflicht KEINE pflichtversicherung sind, gibt es hier auch keine zahlpflicht! und somit muss die versicherung im vorliegenden vertragsbruch keinen cent aus der kasko zahlen! da die haftpflicht eine pflichtversicherung ist, sieht der fall hier etwas anders aus, hier muss, um die regressforderung stellen zu können, eine direkte verbindung zum unfall vorhanden sein....
stimmt wiederrum magirus zu...
Durch das erlöschen der BE zahlt keine Teil oder VOllkasko versicherung...