UNterboden Neon - geil oder prollig?!

Opel Omega B

Hey leute, ich könnte für schmales an 2 blaue neon röhren ala 120 cm und 2 röhren ala 60 cm kommen. Unterboden versteht sich. Ich habe sowas ja noch nie "Live" gesehen. wie findet ihr sowas? (besonderns an nem Omega?) Ist das schönes optik tuning oder einfach ne angeberei? Würdet ihr bei eurem vehicle sowas machen?

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geil oder prollig?

o.k., bin sicherlich nicht mehr in der Fraktion der "jungen Wilden", deshlab klare Anntwort: weder geil, noch prollig - dafür mega - peinlich...

Nich schlagen ;-)

Gruß Bommel

Zitat:

Original geschrieben von KingCat


Witzigerweise ist es in erster Linie nur illegal, wenns während der Fahrt aktivierbar ist, sprich: Wenn man es so schaltet ( oder so tut als ob 😉) dass es während der Fahrt weder beusst noch unbewusst anspringen kann, kann man es als "Einsteigshilfe" abtun und kriegt bei der ersten Überprüfung vielleicht nur ne Verwarnung 😁

Ne ist auch illegal, aber bei manchen Polizisten kann dir das schon mal passien das sie es da nicht so streng sehen. Ich weis jetzt im Moment nur bei einen Fall genau der hat 3 Punkte bekommen und dürfte um die 500 Euro zahlen.

Zitat:


3 Punkte bekommen und dürfte um die 500 Euro zahlen.

3 punkte stimmt...aber du meinst 50€ ne... *erfahrunghab* *gg*

Prollig. Eindeutig.

Und 500 Euro wären mindestens angemessen.

Im übrigen erlischt der Versicherungsschutz (auf alle Fälle mal wenn die Dinger an sind) - dann Prost Mahlezeit!

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Zitat:

Original geschrieben von KingCat


Witzigerweise ist es in erster Linie nur illegal, wenns während der Fahrt aktivierbar ist, sprich: Wenn man es so schaltet ( oder so tut als ob 😉) dass es während der Fahrt weder beusst noch unbewusst anspringen kann, kann man es als "Einsteigshilfe" abtun...

Eben genau so ist es NICHT.

Bereits die Montage einer Unterbodenbeleuchtung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit wird es in dem Moment problematisch, in dem man Privatgelände verläßt und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Und als Einstiegshilfe müssen die Teile eine Bauartzulassung besitzen UND beim TÜV eingetragen werden.

Seit dem 01.05.2003 gilt übrigens die Anweisung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, eben wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen... Wenn der eine oder andere bei einer Kontrolle noch mit einem blauen Auge davongekommen ist, dann hat er eben noch Glück gehabt....

Legal - illegal...darum gehts nicht. Wollt nur mal wissen was ihr über den "look" denkt. Aber ich schätz man bevor man es endgültig beurteilen kann, muss man es erst gesehen haben...

Es geht doch nicht um das "man muss es gesehen haben". Vielmehr geht es hier um die rechtliche Seite über die du dir wohl nicht ganz im Klaren bist.

Gruß Igges

Zitat:

Original geschrieben von Igges


Es geht doch nicht um das "man muss es gesehen haben". Vielmehr geht es hier um die rechtliche Seite über die du dir wohl nicht ganz im Klaren bist.

Genau.

Immerhin hat man diesen Unfug ja nicht aus einer Laune heraus verboten. Der Anbau nicht zugelassener Beleuchtungsanlagen stellt schon einen erheblichen Eingriff in die Verkehrssicherheit dar.

Zitat:

Original geschrieben von Nau_001


...ich mache das am wochenende, und die bilder stell ich dann hierrein

will bilder sehen🙂

YO folgen in kürze...ist gar nicht so einfach (der anbau) wie ich es mir vorgestellt habe 🙁 *g*

Zitat:

Original geschrieben von Nau_001


YO folgen in kürze...ist gar nicht so einfach (der anbau) wie ich es mir vorgestellt habe 🙁 *g*

wo blos festmachen oder?

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


wo blos festmachen oder?

naaa das auch... vegen der hebebühne ist es auch beschissen, sind die zuweit innen, sieht man dann bestimmt kaum ....

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


...wo blos festmachen...?

...auf keinen Fall an den Bremsleitungen....😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


...auf keinen Fall an den Bremsleitungen....😁

siehe meinen Beitrag ganz am Anfang :-)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eben genau so ist es NICHT.
Bereits die Montage einer Unterbodenbeleuchtung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit wird es in dem Moment problematisch, in dem man Privatgelände verläßt und das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Und als Einstiegshilfe müssen die Teile eine Bauartzulassung besitzen UND beim TÜV eingetragen werden.
Seit dem 01.05.2003 gilt übrigens die Anweisung, daß Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine UBB entdeckt wird, eben wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen sind, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen... Wenn der eine oder andere bei einer Kontrolle noch mit einem blauen Auge davongekommen ist, dann hat er eben noch Glück gehabt....

Kann man sie denn nicht als Einstiegshilfe eintragen lassen? (Verrausgesetzt man findet jemanden, der das eintragen würde 😁)

Zitat:

Der Anbau nicht zugelassener Beleuchtungsanlagen stellt schon einen erheblichen Eingriff in die Verkehrssicherheit dar.

ähm ... Wieso? Solange sie nicht anhast, fährst du eigentlich einfach nur ein paar Neonröhren mit dir rum. Dann ist doch die Verkehrssicherheit nur gefährdet, wennse dir spontan abfallen oder sowas...

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