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Unser Vectra stellt sich als Unfallwagen heraus

Themenstarteram 26. März 2005 um 19:13

Hallo,

wir waren heute bei einem Bekannten der eine kleine Werkstatt hat, den wollten wir mal fragen warum bei uns der Lack an der hinteren Stoßstange ab blättert. Also hat er sich das Auto mal angeschaut, und jedemenge gefunden was uns nicht auffiel, z.b. leichte Lackspuren an den Türdichtungen und am Scheinwerfer vorne, dann hat er die hinteren Türen aufgemacht und an der Tür innen seite gefühlt, dort ist der Lack nicht glatt sondern rau, und letzendlich hat er dann den Verbandskasten heraus genommen ud da kam dann schon etwas grösseres zum vorschein, die Seitenwand wurde ausgebeult, es sind jedemenge Beulen die nach innen gehn. Er meinte ich sollte einen Gutachter dran lassen und einen Anwalt nehmen, sollte ich nicht erst mit dem Verkäufer reden? Auf jedenfall sind wir erst mal geschockt vorallem nachdem wir soviel Einbauen ließen.

mfg

A. Klug

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38 Antworten

Oh Mann....:(

Hast den privat oder vom Händler gekauft?

Egal, der Verkäufer hätte den Unfallschaden - sofern er davon wissen musste (Erstbesitzer)!!!! - von sich aus, also ungefragt offenbaren müssen. Wenn er das nicht getan hat, liegt arglistige Täuschung vor und Du kannst den Kaufvertrag anfechten, mit dem Ziel einer Rückabwicklung oder einer Preisminderung,

Du musst natürlich beweisen, dass der Verk seiner Offenbarungspflicht nicht nachgekommen ist - was ganz einfach ist, wenn das Fzg lt. Kaufvertrag als unfallfrei bezeichnet ist.

Am besten erst mal zum RA gehen und beraten lassen.

 

Gruß Wolfgang

Zuerst zum Verkäufer und Ansprüche ( "Wandlung"-neu:Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung oder Preisnachlaß), aber das Auto natürlich "nicht aus der Hand geben".

Alles schriftlich festhalten und zusätzlich Zeugen mitnehmen (am besten Zeugen nicht aus Familie-klingt blöd, aber kommt vor Gericht besser...Bekannte, Arbeitskollegen oder selbst Freunde kommen nicht so sehr in den "Verdacht" von Gefälligkeitsaussagen...).

Wenn der Verkäufer davon (deinen Ansprüchen) nichts wissen will und auf blöd macht (und/oder selbst einen Anwalt ins Spiel bringt), dann kommst du ohne einen Anwalt nicht mehr aus. Rechtsschutz?

Wenn die das abdeckt, dann wäre das gut-Präzedenzfälle gibt es genug (alle zugunsten der Käufer bei arglistiger Täuschung...verschweigen eines Vorschadens/Unfallschadens...). Dein Anwalt regelt dann das mit dem Gutachter, auf eigen Faust würde ich vorerst keinen Gutachter ranlassen, weil ein Gericht meistens selbst im Bedarfsfall Gutachter bestimmt und dein Anwalt (wenn er Spezialist dafür ist...) einen bei Gericht bekannte Gutachter beauftragt.

Stelle dich aber auf jeden Fall bei Weigerung des Verkäufers auf mehrere Monate Prozeßdauer in der ersten Instanz ein (wegen der Gutachten...Bedenkzeiten der Gegenseite...Stellungsnahmen...etc...)

Viel Glück,

Vectoura

Ich persönlich würde mich primär mal beim RA schlau machen

und zwar aus folgendem Grund:

Es gehört heute zum Allgemeinwissen, dass Unfallschäden bei Gebrauchtwagen nicht verschwiegen werden dürfen. Wenn das der Verkäufer trotzdem getan hat - immer vorausgesetzt er hat das Auto nicht selbst umwissentlich als Unfallwg gekauft - so kann man hier getrost bewussten Betrug unterstellen.

Mit so jemandem würde ich mich nur nach vorheriger rechtsanwaltlicher Beratung auf Verhandlungen einlassen - wenn überhaupt.

 

Gruß Wolfgang

 

PS: Die Verkehrs-RS übernimmt Kosten im Zusammenhang mit Steitigkeiten aus Fahrzeug-Kaufverträgen.

Klingt einleuchtend, lieber zuerst zu RA, Deckung bei der Rechtsschutz oder wenigstens die Kosten anfragen (wenn keine Rechtsschutz), denn Rest sollte der RA (Gutachter etc.) regeln.

Ja, die RS muss vorher nach Bereitschaft zur Kostenübernahme gefragt werden, was aber in dem Fall reine Formsache sein dürfte.

Dabei kann man sich auch gleich einen auf diesem Gebiet kompetenten Ra empfehlen lassen. Kann aber natürlich auch selbst gewählt werden.

 

Gruß Wolfgang

wie lange hast du denn das Auto schon??

wo gekauft? (in der Nähe, Autohaus, Privat oder "Hinterhof"händler)

War der Kaufpreis weit unter "normalem" Fahrzeug/Marktwert?

Wie groß war der Schaden in etwa, evtl mal deinen Bekannten Fragen.

Themenstarteram 26. März 2005 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von torjan

wie lange hast du denn das Auto schon??

wo gekauft? (in der Nähe, Autohaus, Privat oder "Hinterhof"händler)

War der Kaufpreis weit unter "normalem" Fahrzeug/Marktwert?

Wie groß war der Schaden in etwa, evtl mal deinen Bekannten Fragen.

Gekauft im Mai 2004, Gekauft bei www.euro-car-rhein-sieg.de 10 km von uns entfernt, Kaufpreis: 13990€ Kilometerstand bei Kauf: 46000 jetzt 57000 km gelaufen, ich habe gerade das ganze Auto mit einem Magnet abgetastet aber keine Spachtelstelle gefunden, wir werden aufjedenfall einen Gutachter gucken lassen.

mfg

A. Klug

Das ist ja echt ne Sauerei. Vielleicht kann der ADAC da noch Tipps geben. Die machen doch auch Gutachten und so.

Grüße, Dirk

wenn der wagen nur blechschaden hatte wird bei dir nichts auswirken?! ehe du wirst ganzes geld für die untersuchungen raus schmeißen!

Ich würde mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, n paar kleine Beulen sind noch lange kein verschwiegener Unfallschaden.

Mein erster Vectra z.B., der wurde auf der linken Seite ab B-Säule auch komplett lackiert. Ein paar kleine Dellen mußten auch nachgearbeitet werden, (Die man im übrigen später auch von innen sehen konnte insofern man im Kofferraum hinter die Seitenwand geschaut hätte.)

Der Grund für diese Maßnahmen war schlicht und einfach mein Neffe, er hat "Unfall" gespielt und ist abtsichtlich mit dem Kettcar in den stehenden Wagen reingerauscht....

 

Von Unfallwagen konnte ma da wirklich nicht sprechen, hat mir auch der FOH bestätigt dem ich den Wagen später in Zahlung gab...

Vieleicht sollte man sich noch mal an das Verkaufsgespräch zurückerinnern! Vieleicht war ja doch die Rede von "Kleinem Kratzer" gewesen, wenn auch Nebensächlich... Son Autoverkäufer "nuschelt" manchmal ganz schön in seinen Bart hinein!

Speziell in deinem Fall tippe ich mal auf einen Einkaufswagencrash der Kratzer und kleine Dellen verursacht hat. Die gute Fa. Euro Opel Dingens, von denen Du den Wagen gekauft hast hat dann nur eben mal schnell "Verkaufslack" draufgehauen, eben gefuscht, bei Ordnungsgemäßer Arbeit hättest du später Nie und Nimmer Lackspuren an den Gummis finden können.....

Ich mein ja nur, weil Jemanden des Betruges beschuldigen is doch schon ziemlich Massiv oder? Wenns sich als falsch raus stellt sitzt man selbst hintenan ziemlich in der Klemme.

Wo fängt denn dann Deiner Meinung nach ein Schaden an, den man beim Verkauf angeben muss??? Bei meinem letzten Auto hat mir das Nachbarskind die Motorhaube mit der Schneeschaufel verkratzt, musste neu lackiert werden und ich bekam eine Wertminderung. Beim Verkauf habe ich den Käufer auf die neue Lackierung hingewiesen und er (Autohändler) bestand darauf, das sei als Unfallschaden im Kaufvertrag zu vermerken!

Frohe Ostern, Dirk

Dann hast du abkassiert, ich hätte dafür bestimmt keine Wertminderung gezahlt! Da hätte man ja auch eine neue Haube anbringen können und Wertsteigerung (neue Haube) anrechnen können.

Es kann ja wohl nicht sein das der Wert einens Wagens gemindert wird weil ein Teil neu lackiert wurde? Schließlich ist es ja kein Neuwagen!

Und Unfallschaden hat der Autohändler nur aufgenommen weil er auf Nummer sicher gehen wollte und dich wohlmöglich im Preis gedrückt hat.

Hier mal ein paar Sätze dazu:

Zitat:

Folgende Leitsätze hat die Anwaltskanzlei www.kanzlei-prof-schweizer.de veröffendlicht.

 

1. Ein Gebrauchtwagen darf trotz der Zusicherung "Unfallfrei" Bagatellschäden aufweisen.

2. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, auf einen Unfall, der lediglich zu einem Bagatellschaden geführt hat, hinzuweisen.

3. Wenn eine Delle durch einfaches Herausdrücken fast vollständig beseitgit werden kann, handelt es sich um einen Bagatellschaden.

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