Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung
In § 30 der StVo steht u.a.
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
Wie ist das starke Beschleunigen eines Fahrzeugs, z.B. innerorts beim Ampelstart, hiernach zu beurteilen - ist das ein Verstoß gegen §30 (1) ?
Beste Antwort im Thema
Unnoetig Laerm und Abgas, ist das nicht schon gegeben wenn man ueberhaupt ein Auto kauft? 🙂
33 Antworten
Da hatte ich letzte Woche in Münster noch so eine Situation...
Ich wollte auf die Rechtsabbiegerspur, kam aber nur mehr oder weniger auf Biegen und Brechen am LKW vorbei, der in der Schlange auf der Geradeausspur stand. (für Rechtsabbieger war in dem Moment grün, für Geradeausfahrer rot. Bis ich vorbei war, war aber auch rechts schon wieder rot)
Als ich dann vorbei war, habe ich gesehen, dass mein Scirocco locker zweimal in die Lücke gepasst hätte, die der LKW-Fahrer zu seinem Vordermann gelassen hat.
Habe dann die Scheibe runter gemacht und versucht dem LKW-Fahrer mit Gesten klar zu machen, dass er doch weiter vorfahren soll. Erwidert hat er meine Gesten aber nur mit einem verständnislosen Blick...
Hätte der LKW-Fahrer die Lücke von Anfang an zu gemacht, hätten locker 5 Fahrzeuge eine Grünphase früher rechts abbiegen können...
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 2. November 2017 um 13:17:59 Uhr:
Birscherl hat aber recht.
Mit was? Mit Vollgas an der roten Ampel? Kriegt euch mal wieder ein. Oder habe ich das behauptet?
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 2. November 2017 um 14:42:44 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 2. November 2017 um 13:17:59 Uhr:
Birscherl hat aber recht.Mit was? Mit Vollgas an der roten Ampel? Kriegt euch mal wieder ein. Oder habe ich das behauptet?
Gruß
Nein, mit deiner Typzulassungs-Geschichte. Krieg dich mal selber wieder ein...
2 zu ahndende "Lärmquellen" kommen in Betracht:
- technisch bedingt (Karre hat keinen oder "falschen"/modifizierten Schalldämpfer, usw.)
- verhaltensbedingt (mit einer bauartzugelassenen Karre spinnt einer rum)
Wo ist die Schwierigkeit?
Zitat:
@Pizer schrieb am 25. Oktober 2017 um 21:34:32 Uhr:
In § 30 der StVo steht u.a.
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.Wie ist das starke Beschleunigen eines Fahrzeugs, z.B. innerorts beim Ampelstart, hiernach zu beurteilen - ist das ein Verstoß gegen §30 (1) ?
Starkes Beschleunigen ist grundsätzlich kein Problem, wenn es angemessen ist. So wirst du kein Problem bekommen, wenn du zwar mit Volllast beschleunigst, dafür aber z.B. mit einem Benziner spätestens bei 2500 U/min hochschaltest. Im Gegensatz dazu steht das Beschleunigen mit hoher Drehzahl, was in so einer Situation nicht angemessen ist, da es vergleichsweise laut ist, mal abseits des höheren Verbrauchs u.a..