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Unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung

In § 30 der StVo steht u.a.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Wie ist das starke Beschleunigen eines Fahrzeugs, z.B. innerorts beim Ampelstart, hiernach zu beurteilen - ist das ein Verstoß gegen §30 (1) ?

Beste Antwort im Thema
am 26. Oktober 2017 um 5:41

Unnoetig Laerm und Abgas, ist das nicht schon gegeben wenn man ueberhaupt ein Auto kauft? :)

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Wenn man beim Beschleunigen des Fahrzeugs innerorts die Gänge in den Begrenzer dreht und das nachts um 2.00 Uhr, dann auf jeden Fall...

am 25. Oktober 2017 um 21:28

Zitat:

@Pizer schrieb am 25. Oktober 2017 um 21:34:32 Uhr:

Wie ist das starke Beschleunigen eines Fahrzeugs, z.B. innerorts beim Ampelstart, hiernach zu beurteilen - ist das ein Verstoß gegen §30 (1) ?

Kommt auf die Beschleunigung an ... ESP und ASR ausschalten um dem neben einem stehenden Polizeifahrzeug zu zeigen das man zwei schöne schwarzen Streifen malen kann, ist sicher keine gute Idee.

Ich würde sagen - wer es übertreibt sollte schon die Konsequenzen tragen.

@TE

ja

Kommt drauf an:

Kavalierstarts sind verboten und werden geahndet,

Starke Beschleunigung oder maximale Beschleunigung innerhalb der maximal erlaubten Geschwindigkeit in der Rushour, um möglichst vielen das Passieren der Ampel zu ermöglichen ist OK, so lange nicht Fall 1 eintritt :)

HTC

am 26. Oktober 2017 um 5:41

Unnoetig Laerm und Abgas, ist das nicht schon gegeben wenn man ueberhaupt ein Auto kauft? :)

Wer in der Innenstadt wohnt weiß, wie nervig das auf jeden Fall ist, erlaubt oder nicht :D:D

Geht im Berufsverkehr nicht anders. Da muss man bei nur 116PS auch hin und wieder in den Begrenzer, um nicht zwei Stunden später nachhause zu kommen.

Aber allein auf Menschenleerer Straße muss man dazu schon (...) sein. Zwar wird eine Verfolgung sehr wahrscheinlich sehr unwahrscheinlich sein, heißt aber nicht, dass es erlaubt ist.

Wenn man die Meinung des Polizisten, der einen angehalten hat, nicht teilt,

kann man das Ganze im Nachgang mit einem Richter besprechen.

Also ich habe noch nie den Begrenzer bemühen müssen,

habe meinen Führerschein aber auch erst seid 20 Jahren,

davon nur 15 als Aussendiensttechniker.

Dann kannst du im Münchner Berufsverkehr ein ganz schönes nerviges Hindernis sein :)

Oder hast >150 Turbo PS.

Mein Auto muss für ordentliche Fahrleistungen leider getreten werden.

Besonders, wenn dir in München ein Taxler im Nacken hängt >:)

Meist geht es mit moderater Beschleunigung ganz gut, aber es gibt so unverschuldete Situationen...

Der Erste pennt vor der Ampel, fährt zu spät los und der Rest kann dann schauen wie sie die Ampel passieren... oder man ist auf dem Altstadtring und der Fahrer neben dir fährt Schlangenlinien, dann ist der Begrenzer das geringere Übel :)

HTC

Ist das jetzt ein Troll-Thema?

Scheint so. Ich bin auch seit 30 Jahren im Münchner Stadtverkehr unterwegs und musste noch nie "in den Begrenzer". Mit einer ganz normalen Fahrweise geht’s genauso schnell wie mit einer vermeintlich sportlichen, man steht eh wieder an der nächsten Ampel. Meist haben die hektischen Autofahrer, die meinen "in den Begrenzer" zu müssen, auswärtige Kennzeichen – FFB oder EBE oder ED sind ganz vorne dabei. Die kennen halt nur ihren gemütlichen Ortsverkehr und sind mit dem Stadtverkehr komplett überfordert.

Müssen tut mans nicht. Aber wenn wegen dem eigenen Geschleiche 5 Autos weniger drüber können oder beim einfädeln 50 Autos aus gebremst werden, bringt das aus Lärm und Umweltschutzgründen auch nichts.

Die meisten juckt das nicht oder sie merken es nichtmal, deswegen stehe ich ja auch jeden Tag im Stau ;)

Anderes Beispiel:

Ortsfremd, versehentlich auf Abbiegespur (Ampel Rot), auf der Geradeausspur läuft der Verkehr mit 50.

Wenn man dort in eine Lücke möchte, ohne den gesamten Verkehr auf den nachfolgenden 500 Meter zum bremsen zu zwingen, muss man Vollgas geben.

Mit 240PS geht das vielleicht noch locker, mit 116PS im Kombi jedoch nicht.

Es gibt genügend Gründe für das ausnutzen der vollen Leistung bei Nenndrehzahl in Straßenverkehr. Und die sind nicht aus egoistischen Gründen, sondern aus gemeinschaftlichen.

am 26. Oktober 2017 um 11:00

Die Gesetze kann man in die Tonne klatschen.

Die Lärmgrenzen gelten nur bei exakt 40 kmh+- irgendwas.

Die Hersteller bauen ihre Ölpumpen so, dass bei höheren Geschwindigkeit "SOUND" erzeugt wird, und dafür gibt es keine Obergrenze...Eine Riesen Sauerei...

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