Unmögliche Bürger

BMW 3er

Hallo,
Ich bin 19 Jahre und habe heute was unmögliches erlebt. Heute morgen war kein Parkplatz mehr frei, habe dann aber Meiner Meinung nach doch noch einen Parkplatz gefunden. Ich stand vielleicht 10-15 cm mit meiner Schnauze in eine Einfahrt, als ich ausgestiegen bin, ist sogar noch ein Volvo V70 ohne Probleme in die Einfahrt gekommen. In meiner Frühstückspause fragte ich einen Kollegen ob er mit mir nochmal gucken könnte, ob ich da wirklich stehen darf. Er ging mit mir und sagte, das er kein Problem sieht. Zufällig stand dort die Polizei und ich fragte den Polizisten. Neben mir war noch ein rotes Tor, wahrscheinlich eine Art Notausgang des Kinos, was nebenan war, dort hing aber kein Schild, dass man diese Zone freihalten sollte. Der Polizist meinte, dass er persönlich wegen diesem Tor da nicht stehen bleiben würde, aber wegen der Einfahrt wäre das kein Problem. Ich also den Kinobesitzer gefragt, der sagte, für ihn wäre es kein Problem wenn ich da stehen bleiben kann.
Ich hatte also um 12:30 Schluss, ging zum Auto, da kam mir schon ein Mitarbeiter aus irgendeiner Immobilienfirma entgegen. Die Einfahrt ist wahrscheinlich der Parkplatz für die Mitarbeiter. Ich saß schon im Auto, Motor lief und wollte losfahren, er hat mich gestoppt. Ich also die Scheibe runter und er meinte, das wäre ja kein Parkplatz, die Politesse sei informiert und wir warten jetzt gemeinsam auf diese. Er war total unfreundlich, hat mich geduzt usw. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich keine Zeit habe. Daraufhin stieg ich erstmal aus und wir diskutierten weiter, er natürlich total patzig und unfreundlich. Ca. 3 Minuten später stieg ich wieder ein und meinte zu ihm, dass ich jetzt fahren würde. Er redete davon, dass es dann eine Anzeige gibt, wenn ich nun fahren würde. Daraufhin knallte er meine Autotüre zu (-.-'😉 und ging in sein Büro mit den worten "Dann fahr doch du Pisser, die Anzeige kommt dann."
Hab ich was zu erwarten? Ich bin daraufhin dann auch gefahren. Habe mal ein Paint Bild zur Veranschaulichung angehangen, ich kann morgen noch ein Reales Foto machen.

lg

Motor-talk
Beste Antwort im Thema

Einfaches Vorgehen: Du suchst dir die Facebookseite der Firma, schaust, ob der Mitarbeiter das liket oder auf einem Bild zu sehen ist und schreibst denen dann an die Wand, ob es das Geschäftsgebaren dieser Firma ist oder der Mitarbeiter im Namen der Firma spricht, wenn er dich mit "Pisser" anspricht. Sollte er nicht der Chef sein wird er so evtl von dem eine Rückmeldung bzgl Außenwirkung der Firma bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von em.pe87


knapp unter 30 zu fahren

Bei uns ist es viT bei 50 knapp drunter zu fahren, 😠

wenn man dann überholt wird beschleunigt man am besten zügig bis über 80. 😮

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Ich für meinen Teil musste erstmal schmunzeln, als ich den Post des TE gelesen hab. Sorry, ich frag doch nicht Kollegen, Polizei und Kinobesitzer, ob ich irgendwo parken darf oder nicht. Der gesunde Menschenverstand in Verbindung mit der Ortssituation sollte einem das sagen - sonst muss man sich ernsthaft fragen, ob der Führerschein tatsächlich berechtigt ist.

Andererseits, wäre mir der Vogel so blöd gekommen, hätte ich die Autotür zugeknallt - und zwar mit seinen blöden Wichsgriffeln dazwischen.

Strafbar hat sich hier nur der Bürofuzzi gemacht, zum Einen wegen Nötigung, zum Anderen wegen Beleidigung.

Die Rechnung für einen eventuellen Abschlepper muss übrigens erstmal rein rechtlich der Auftraggeber bezahlen. Ob dieser sich das Geld dann zurückholen kann, steht in den Sternen. Übrigens auch ein Grund, warum Abschleppunternehmen rein rechtlich Fahrzeuge auch ohne Bezahlung der Kosten herauszugeben haben, selbst wenn deren Verbringung vom Ordnungsamt angeordnet wurde. Weiß nur kaum einer... 🙂

Deshalb will ja niemand abschleppen lassen.

Ich nehm mal das beispiel bei mir aus der Wohngegend! Südländische Mentalitäten interessiert es wenig ob sie jemanden stören mit ihrem Auto oder nicht.
Da wird geparkt wo frei ist und wenns direkt an der Kreuzung, einer Einfahrt oder sonst wo ist.

Wir machen uns da noch gedanken ob wir jemanden mit unserem Auto behindern....

...und das ist auch gut so!!!
Da pfeifee ich aber auf die südländische Mentalität. .
Wie die mit ander Leute Eigentum umgehen..beim Parken, rangieren,...
Wer wirklich richtig rücksichtslos Park gehört abgeschleppt...🙂😎😁

Zitat:

Original geschrieben von em.pe87


Ich nehm mal das beispiel bei mir aus der Wohngegend! Südländische Mentalitäten interessiert es wenig ob sie jemanden stören mit ihrem Auto oder nicht.
Da wird geparkt wo frei ist und wenns direkt an der Kreuzung, einer Einfahrt oder sonst wo ist.

Wir machen uns da noch gedanken ob wir jemanden mit unserem Auto behindern....

Du meinst die Bayern?😉

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Also in unserem bayerischen Kleinstädtle geht es da recht gesittet zu... Gut, mal ne alte Omi, die ohne zu Glotzen über die Kreuzung pfeift, hier und da mal ne Fahranfängerin die 3 Parkplätze gleichzeitig braucht (wir haben aber eigentlich genug) und ein paar Jugendliche, die nicht nur Paybackpunkte sammeln. Also alles gut in der Provinz... 😁

Zitat:

Du meinst die Bayern?😉

Vorsicht 😁😁😁

Ich bin Franke,

danke!

Verrückte gibt es Überall 😁 ( Augen zu und durch)

Zitat:

Original geschrieben von Vega-Driver



Keine Angst, hinterher bekommst du keinen Strafzettel mehr, einfach nur ein dummer Wichtigtuer.
Aufhalten darf man als Privatmensch sowieso keinen, meines Wissens nichtmal bei Fahrerflucht oder Diebstahl.

Auch hinterher kann man eine Kennzeichen Anzeige bekommen.

Aufhalten darf auch eine privat Person. Das nennt man vorläufige Festnahme. Dabei handelt es sich um ein Jedermannsrecht.

Paragraph 127 (1) Satz 1 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Sonst könntest du einen Dieb ja nicht festhalten bis die Polizei da ist.
Begeht jemand eine Straftat und versucht sich der Verfolgung durch die Exekutive in Form von Fluch zu entziehen, dann halte ich ihn auf. Notfalls mit Gewalt. selbst Wenn ich die Personalien von ihm bekomme. Die kann ich nämlich nicht überprüfen als Privatperson.

Wollte ich nur mal klarstellen.

Richtig, wenn es um eine Straftat geht, darf man das. Aber wenn es ums Parken im Halteverbot geht, darf keiner jemanden aufhalten - weder durch Zuparken, noch durch Festhalten.

...was dann eine Nötigung wäre, die selbst strafbar ist. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Eagle_86


Richtig, wenn es um eine Straftat geht, darf man das. Aber wenn es ums Parken im Halteverbot geht, darf keiner jemanden aufhalten - weder durch Zuparken, noch durch Festhalten.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten darf man das. Vorausgesetzt die freiheitsentziehung bzw. Nötigung ist verhältnismäßig zur Ordnungswidrigkeit. An der Verhältnismäßigkeit zur Ordnungswidrigkeit wird es meist scheitern. Das entscheidet dann aber der Richter. Im großen und ganzen wurde ich es bei einer Ordnungswidrigkeit nicht probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kenji911


Auch bei Ordnungswidrigkeiten darf man das. Vorausgesetzt die freiheitsentziehung bzw. Nötigung ist verhältnismäßig zur Ordnungswidrigkeit.

Und das entnimmst Du welchem Gesetzestext? Mag sein wie es will, im Falle eines Falles wird die Nötigung wahrscheinlich höher bestraft als die Ordnungswidrigkeit, also warum sich nicht gleich eine Holzlatte mit Nagel vor die Kniescheibe knallen...? 😁 😰 😛

Die Konstellation an sich ist aber interessant. Ich parke falsch und da kommt so ein privater Hilfspolizist und will mich mit aller Gewalt festhalten. Auf Grund der Nötigung greife ich zur Selbsthilfe und es gibt für den anderen eins auf die Nuss.

Die Anzeige wegen Körperverletzung geht ins Leere auf Grund der Notwehrsituation, dafür gibt's aber ne schöne Strafe für den anderen wegen der Nötigung. Vielleicht ein paar Sozialstunden bei der Stadt? Vielleicht ein paar Knöllchen verteilen...? 😁 😁 😁

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

🙂

EDIT: Ups.. deutlich zu spaet.. Ich lasse es aber trotzdem mal stehen 🙂

Kommt natuerlich auf den Straftatbestand an.... 😉

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