Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier in dem Topic richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es einmal.

Bei uns gibt es eine Autofirma (Handel mit Werkstatt) die sich "Autos für Dich" nennt, und die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat.

Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.

Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.

Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig, denn einerseits versprechen die 20% Rabatt bei Barzahlung, machen das aber von einer Bedingung abhängig.

63 Antworten

Es knallt gleich!

Ok. Dann wieder zur Sache: Ich würde gerne wissen, woraus sich ergibt, dass auf einem Werbeaufkleber alle relevanten Angaben stehen müssen. Also, was ist die Rechtsgrundlage, dass im konkreten Fall auf dem Aufkleber stehen muss, dass es den versprochenen Rabatt nur gibt, wenn der Aufkleber am Auto angebracht wird?

Das steht doch schon eine Seite weiter vorne. Liest du denn die Beiträge nicht?

Selbstverständlich lese ich das. Nur ergibt sich eben daraus nicht, dass diese Angaben zwingend auf dem Aufkleber selbst angegeben sein müssen. Ein Jurist kann entsprechend abstrahieren...

Ähnliche Themen

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 22:12:19 Uhr:


Selbstverständlich lese ich das.

Dann frage ich jetzt mal nach: Welches ist denn meiner Meinung nach die "passendste" Rechtsgrundlage für die Wettbewerbswidrigkeit dieses Aufklebers? Wenn du das jetzt nicht beantworten kannst, dann hast du die Argumentationskette auch nicht verstanden.

Alle meine weiteren Antworten würden nicht auf Gegenliebe des Mods stoßen und da ich auf jeden Fall derjenige bin, der aus den viel zitierten Gründen sich leisten kann, nachzugeben, darfst Du Dir das selber beantworten.

Warten wir doch einmal ab, wie der Aufkleber aussieht.

Den will der TE ja hier einstellen.

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 05. Feb. 2024 um 17:7:47 Uhr:


Ich werde mal ein Foto von dem Aufkleber machen, und dann hier im Forum hochladen.

Dann sieht man das ganz genau

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 22:21:24 Uhr:


Alle meine weiteren Antworten würden nicht auf Gegenliebe des Mods stoßen und da ich auf jeden Fall derjenige bin, der aus den viel zitierten Gründen sich leisten kann, nachzugeben, darfst Du Dir das selber beantworten.

Das war jetzt schwach. Der Grund meiner Frage war, dass ich erhebliche Zweifel daran habe, dass du die genannten Vorschriften des UWG tatsächlich gelesen hast. Hier noch mal als Link, aber bitte die Tatbestandsmerkmale genau lesen und nicht einfach voreilig antworten. Im Idealfall googlest du noch nach einschlägiger Rechtsprechung:

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html

Du kannst ja detailliert darlegen, warum das nicht auf den Aufkleber zutreffen soll, der eine ganz wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme des Rabattes verschweigt. Du kannst selbst überprüfen, ob das Vorenthalten der Information dazu geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Dazu reicht es, vom durchschnittlichen Verbraucher auszugehen und es muss auch nicht für jeden Einzelfall der Beweis erbracht werden, dass jemand den Rabatt nicht in Anspruch nehmen würde, wenn er von vornherein wüsste, dass er an seinem Auto einen solchen Aufkleber anbringen muss, sondern es reicht, wenn das Verschweigen dieser Information "dazu geeignet ist".

Schlagwortwerbung muss nicht alle Bedingungen enthalten.

Und... wenn du (TE) die Firma für so unseriös hältst... willst du selbst bei 20% Rabatt wirklich dort dein Auto reparieren lassen???

Ok. Ich helfe dir gerne, Rockville. Es geht um das Vorenthalten und in welcher Form dies erfolgt. Es ist nämlich keineswegs so, dass jede Information auf dem Aufkleber vermerkt sein muss, sondern dass es unter Umständen genügt, wenn die fehlenden Informationen ansonsten best- und schnellstmöglich vermittelt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist. Das meinte ich damit als ich schrieb, dass es in der Natur der Sache liegt.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 5. Februar 2024 um 22:27:48 Uhr:


Schlagwortwerbung muss nicht alle Bedingungen enthalten.

Das ist so pauschal leider nicht richtig. Auch Schlagwortwerbung und blickfangmäßiges Herausstellen kann irreführend und unlauter sein.
Beispiel: https://www.it-recht-kanzlei.de/blitzversand.html

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 22:32:20 Uhr:


Es ist nicht keineswegs so

Ich nehme an, dass da eine Verneinung zu viel ist.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Februar 2024 um 22:32:20 Uhr:


Das gilt insbesondere dann, wenn es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist. Das meinte ich damit als ich schrieb, dass es in der Natur der Sache liegt.

Das ist eine falsche Schlussfolgerung. Die Argumentation "Es ist nicht genügend Platz auf dem Aufkleber, um alle relevanten Bedingungen abzudrucken, also lasse ich wesentliche Informationen einfach weg" beseitigt doch nicht die Irreführung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 22:33:30 Uhr:



Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 5. Februar 2024 um 22:27:48 Uhr:


Schlagwortwerbung muss nicht alle Bedingungen enthalten.

Das ist so pauschal leider nicht richtig. Auch Schlagwortwerbung und blickfangmäßiges Herausstellen kann irreführend und unlauter sein.
Beispiel: https://www.it-recht-kanzlei.de/blitzversand.html

Du erkennst nicht, dass hier der Sachverhalt ganz anders gelagert ist, weil der Werbende die Leistung nicht wie beworben erbringen konnte? Dann erübrigt sich für mich jede weitere Diskussion mit dir.

Es ging um die Behauptung, dass Schlagwortwerbung angeblich nicht den Regelungen des UWG unterliegt. Das verlinkte Urteil zeigt, dass das nicht richtig ist. Im Prinzip ist es doch so, dass du keine Ahnung von der Materie hast, nicht richtig liest (schon auf Seite 2) und jetzt die Diskussion beenden willst, bevor du dich noch mehr blamierst.

@Jochen-777 - da dich das mit dem Aufkleber so stört - mal rein aus Neugierde - trägst du eigentlich auch Markenklamotten, deren Logo nach aussen wirkt.. und du sogar noch für zahlst? 🙄

Ähnliche Themen