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Unklarheit 1% Regelung

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 15:32

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor mir einen neuen FW zuzulegen.

Vorab würde ich gerne die Kosten die auf mich zu kommen berechen(Habe viele relativ KM zur Arbeit).

Ich nutze dazu aktuell den folgenden Rechner:

http://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php

So gehen wir mal davon aus mein Brutto wäre 4000 Euro Steuerklasse 4.

Das heißt aktuell bekomme ich nett laut Rechner 2.347,28

Versteuern müsste ich bei einem BLP von 41k€ und 56KM Arbeitsweg:

1% BLP 410,00€

Wege : 688,80€

Der AG versteuert mir Pauschal 15 Arbeitstage

-252€

Weiterhin zahle ich einen Eigenanteil von

380€

GWV insg.:

466,80€

 

Soweit so gut:

Jetzt übernehme ich die Werte in den Brutto Netto Rechner und gebe als Brutto die 4000€-380€ ein. Ist das korrekt?

Weiterhin trage ich den GWV ein und komme auf ein Ergebnis von

1919,17 €

Macht einen Nettoverlust von 428,11€

 

Kann das jemand bestätigen?

 

Viele Grüße und Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zizou47 schrieb am 24. Februar 2016 um 13:08:22 Uhr:

Ich selber habe noch kein Auto welches auf mich zugelassen ist.

Ein Auto welches ich Nutze ist auf mein Vater zugelassen, da die Versicherung für mich ansonsten zu teuer wäre.

Zahle jährlich ca. 1500€ nur an KFZ Versicherung.

Ein wirklich gut gemeinter Rat: Bitte such Dir einen Steuerberater, der Dich ein wenig an die Hand nimmt. Du scheinst auf dem Gebiet recht uninformiert zu sein und man kann wirklich viel falsch machen, was im Extremfall die Existenz kosten kann.

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53 Antworten
am 24. Februar 2016 um 12:21

Zitat:

@zizou47 schrieb am 24. Februar 2016 um 13:13:48 Uhr:

 

Würdest du mir grob sagen was von meiner Seite falsch gemacht wird?

Die Art deiner Fragen zeigt einfach, dass du von der Materie nicht viel Ahnung hast. Das ist an sich nicht schlimm, aber bringt natürlich die Gefahr von Fehlern mit sich. Darum der gut gemeinte Rat bzgl. professioneller Hilfe (nein, ein Forum gehört nicht dazu ;)).

Steuerlich rentiert sich die 1%-Regelung gar nicht, da die Kosten im Vergleich zum Bruttolistenpreis zu gering sind.

Lösung: Fahrtenbuch führen.

am 24. Februar 2016 um 15:48

Zitat:

@Deloman schrieb am 24. Februar 2016 um 16:44:42 Uhr:

 

Steuerlich rentiert sich die 1%-Regelung gar nicht, da die Kosten im Vergleich zum Bruttolistenpreis zu gering sind

Nun ja, die Kosten liegen doch um einiges über dem geldwerten Vorteil ...

Zitat:

Lösung: Fahrtenbuch führen.

... wobei dies nur im Falle eines relativ geringen Privatanteils eine Lösung wäre ...

Gruß

Der Chaosmanager

Nutzungseinlage wäre noch eine Alternative.

Zitat:

@DerBasse schrieb am 24. Februar 2016 um 17:27:54 Uhr:

Nutzungseinlage wäre noch eine Alternative.

Nur, wenn es sich nicht um notwendiges Betriebsvermögen handelt.

Klar. Das soll der Kollege dann klären.

Finde die Nutzungseinlage gerade bei Fahrzeugen mit niedrigen Betriebskosten ganz attraktiv.

1% kann er bei gewillkürtem Betriebsvermögen auch vergessen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. Februar 2016 um 16:48:58 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 24. Februar 2016 um 16:44:42 Uhr:

 

Steuerlich rentiert sich die 1%-Regelung gar nicht, da die Kosten im Vergleich zum Bruttolistenpreis zu gering sind

Nun ja, die Kosten liegen doch um einiges über dem geldwerten Vorteil ...

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. Februar 2016 um 16:48:58 Uhr:

Zitat:

Lösung: Fahrtenbuch führen.

... wobei dies nur im Falle eines relativ geringen Privatanteils eine Lösung wäre ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hm, der TE hat 470 € mtl. Privatanteil zzgl. event. Fahrten Whg-Tätigkeitsstätte (wissen wir nicht) , aber nur eine Leasingrate von ~250 € zzgl. Wartung etc. pp., also evtl. nur 500 € Kosten. (wissen wir auch nicht). [Ich lasse mal die USt außen vor, er kann ja auch Kleinunternehmer nach §19 sein.]

Da lohnt ein FB fast immer, wenn er den Wagen beruflich benötigt. Zumal man den genauen %-Anteil erst HINTERHER nach Abschluß des Gechäftsjahres kennt, meist fährt man ja doch mehr wenn der Wagen erst einmal da steht. Nachträglich FB führen ist dann schwierig, und obendrein nicht Finanzamt-konform.

am 25. Februar 2016 um 8:12

Zitat:

@Deloman schrieb am 25. Februar 2016 um 07:12:51 Uhr:

 

Hm, der TE hat 470 € mtl. Privatanteil zzgl. event. Fahrten Whg-Tätigkeitsstätte (wissen wir nicht) , aber nur eine Leasingrate von ~250 € zzgl. Wartung etc. pp., also evtl. nur 500 € Kosten. (wissen wir auch nicht). [Ich lasse mal die USt außen vor, er kann ja auch Kleinunternehmer nach §19 sein.]

Gemäß seiner eigenen Aufstellung kommt zizou47 bereits auf über 600 € netto Kosten (so viel zum Thema "wissen wir nicht"). Da er explizit von "netto" spricht, gehe ich davon aus, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Zitat:

Da lohnt ein FB fast immer, wenn er den Wagen beruflich benötigt. Zumal man den genauen %-Anteil erst HINTERHER nach Abschluß des Gechäftsjahres kennt, meist fährt man ja doch mehr wenn der Wagen erst einmal da steht. Nachträglich FB führen ist dann schwierig, und obendrein nicht Finanzamt-konform.

Wenn das Auto tatsächlich überwiegend geschäftlich genutzt wird (z. B. viele Kundenbesuche), ist ein Fahrtenbuch sicher sinnvoll. Übt der User jedoch ein Gewerbe aus, das ihn überwiegend an den geschäftlichen Standort bindet (z. B. Büro oder Ladengeschäft), dann liegt nahe, dass das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird und dann bringt das Fahrtenbuch gar nichts. M. E. kann man dies sehr wohl im vorhinein abschätzen ...

Aber welcher Art das Gewerbe von zizou47 ist, weiß er ja selbst am besten.

Gruß

Der Chaosmanager

am 25. Februar 2016 um 8:30

Zitat:

@Deloman schrieb am 25. Februar 2016 um 07:12:51 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. Februar 2016 um 16:48:58 Uhr:

 

Nun ja, die Kosten liegen doch um einiges über dem geldwerten Vorteil ...

Zitat:

@Deloman schrieb am 25. Februar 2016 um 07:12:51 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. Februar 2016 um 16:48:58 Uhr:

 

... wobei dies nur im Falle eines relativ geringen Privatanteils eine Lösung wäre ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hm, der TE hat 470 € mtl. Privatanteil zzgl. event. Fahrten Whg-Tätigkeitsstätte (wissen wir nicht) , aber nur eine Leasingrate von ~250 € zzgl. Wartung etc. pp., also evtl. nur 500 € Kosten. (wissen wir auch nicht). [Ich lasse mal die USt außen vor, er kann ja auch Kleinunternehmer nach §19 sein.]

Da lohnt ein FB fast immer, wenn er den Wagen beruflich benötigt. Zumal man den genauen %-Anteil erst HINTERHER nach Abschluß des Gechäftsjahres kennt, meist fährt man ja doch mehr wenn der Wagen erst einmal da steht. Nachträglich FB führen ist dann schwierig, und obendrein nicht Finanzamt-konform.

Von der Wohnung bis zur Arbeit sind es ca. 24 Kilometer. Ein Kleinunternehmer bin ich nicht, sprich ich bin nicht von USt befreit.

Zitat:

Wenn das Auto tatsächlich überwiegend geschäftlich genutzt wird (z. B. viele Kundenbesuche), ist ein Fahrtenbuch sicher sinnvoll. Übt der User jedoch ein Gewerbe aus, das ihn überwiegend an den geschäftlichen Standort bindet (z. B. Büro oder Ladengeschäft), dann liegt nahe, dass das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird und dann bringt das Fahrtenbuch gar nichts. M. E. kann man dies sehr wohl im vorhinein abschätzen ...

Ich habe einen Online Shop, weshalb ich mich eigentlich fast den ganzen Tag am selben Ort befinde.

Das Auto wird für die Fahrt zur Arbeit benutzt, ab und an muss ich mit dem Wagen auch außer Haus zu Lieferanten fahren. Was aber eher selten der Fall ist.

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