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Unklarheit 1% Regelung

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 15:32

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor mir einen neuen FW zuzulegen.

Vorab würde ich gerne die Kosten die auf mich zu kommen berechen(Habe viele relativ KM zur Arbeit).

Ich nutze dazu aktuell den folgenden Rechner:

http://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php

So gehen wir mal davon aus mein Brutto wäre 4000 Euro Steuerklasse 4.

Das heißt aktuell bekomme ich nett laut Rechner 2.347,28

Versteuern müsste ich bei einem BLP von 41k€ und 56KM Arbeitsweg:

1% BLP 410,00€

Wege : 688,80€

Der AG versteuert mir Pauschal 15 Arbeitstage

-252€

Weiterhin zahle ich einen Eigenanteil von

380€

GWV insg.:

466,80€

 

Soweit so gut:

Jetzt übernehme ich die Werte in den Brutto Netto Rechner und gebe als Brutto die 4000€-380€ ein. Ist das korrekt?

Weiterhin trage ich den GWV ein und komme auf ein Ergebnis von

1919,17 €

Macht einen Nettoverlust von 428,11€

 

Kann das jemand bestätigen?

 

Viele Grüße und Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zizou47 schrieb am 24. Februar 2016 um 13:08:22 Uhr:

Ich selber habe noch kein Auto welches auf mich zugelassen ist.

Ein Auto welches ich Nutze ist auf mein Vater zugelassen, da die Versicherung für mich ansonsten zu teuer wäre.

Zahle jährlich ca. 1500€ nur an KFZ Versicherung.

Ein wirklich gut gemeinter Rat: Bitte such Dir einen Steuerberater, der Dich ein wenig an die Hand nimmt. Du scheinst auf dem Gebiet recht uninformiert zu sein und man kann wirklich viel falsch machen, was im Extremfall die Existenz kosten kann.

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Würde dir ein Fahrtenbuch was bringen?

Bei mir ist es extrem, da ich fast keine Privatfahrten habe und mein Büro in meinem Haus ist, sodass Arbeitswegfahrten entfallen.

am 3. Februar 2016 um 9:27

Zitat:

@Goify schrieb am 3. Februar 2016 um 10:03:41 Uhr:

Würde dir ein Fahrtenbuch was bringen?

Vermutlich würde ihm das Fahrtenbuch wenig bringen. Allein die Fahrten von und zur Arbeitsstätte machen beim TE bereits rund 20.000 km jährlich aus. Da müsste der betriebliche Anteil schon nochmals deutlich höher sein, damit sich das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt.

Gruß

Der Chaosmanager

Ein Umzug wäre da ja empfehlenswert.

Oder bist du so dermaßen viel im Außendienst?

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 9:59

Also Fahrtenbuch bringt mir nichts.

Umzug ist ausgeschlossen dafür ist die Miete zu günstig und alles was ich weniger fahre muss die Frau mehr fahren.

Allerdings sieht es mit den 46km schon besser aus und es kommen noch ein paar "Optimierungen" hinzu (Leichte Gehaltserhöhung, Kirchenaustritt, der eh geplant war). Dann lässt sich das ganze verkraften. Werde auf ca. 450€ kommen nach meiner Rechnung. Das ist ok, aktuell kostet mich mein Auto noch mehr :)

Na da freut sich die Kirche aber :D

Je nach Bundesland wirkt der Kirchenaustritt teilweise erst ab dem übernächsten Monat nach dem Austritt.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 12:58

Ja das dauert immer etwas bis das wirkt. Aber der neue Wagen wird auch nicht direkt da sein von daher ;)

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für die 1% Regelung darfst du den kürzesten Weg angeben. Also auch einen Feldweg oder ähnliches, sofern die Durchfahrt für dich dort erlaubt ist. Mit Google Maps kann man die Route mit der Maus passend ziehen und ein bisschen herumspielen um so noch den ein oder anderen KM rauszuholen. Am Ende wird dann auf den vollen KM aufgerundet.

Bei der Steuererklärung darfst du dann für die Berechnung der Pendlerpauschale den schnellsten Weg angeben, der durchaus länger sein darf (also Autobahn statt Feldweg oder quer durch die Stadt).

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 16:58

Das klingt ja cool.

Ich habe via michelin gesucht der kann die kürzeste strecke suchen

am 5. Februar 2016 um 21:19

Ja, aber hinsehen, ob es tatsächlich die kürzeste Strecke ist, ist durchaus sinnvoll.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 5. Februar 2016 um 17:33:48 Uhr:

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für die 1% Regelung darfst du den kürzesten Weg angeben. Also auch einen Feldweg oder ähnliches, sofern die Durchfahrt für dich dort erlaubt ist. Mit Google Maps kann man die Route mit der Maus passend ziehen und ein bisschen herumspielen um so noch den ein oder anderen KM rauszuholen. Am Ende wird dann auf den vollen KM aufgerundet.

Bei der Steuererklärung darfst du dann für die Berechnung der Pendlerpauschale den schnellsten Weg angeben, der durchaus länger sein darf (also Autobahn statt Feldweg oder quer durch die Stadt).

Sicher, dass man zur Festlegung des geldwerten Vorteils und zur Berechnung der Pendlerpauschale unterschiedliche Strecken angeben darf? Gibt es da Urteile zu?

Mach ich seit Jahren so

am 8. Februar 2016 um 13:30

Zitat:

@jcwww schrieb am 8. Februar 2016 um 13:15:03 Uhr:

Mach ich seit Jahren so

... was aber nicht bedeutet, dass jedes FA das so anerkennt.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich kann auch nur bestätigen, dass ich es bei mehreren Arbeitgebern so mitbekommen habe. Es ist bei mir selbst immer anerkannt worden und bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils ja auch von "Entfernungskilometern" die Rede ist.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Firmenwagen

Warum soll ich (oder das Lohnbüro) da also einen längeren Weg angeben als notwendig? Das Gesetz ist in dem Fall eindeutig formuliert.

 

Anders bei der Pendlerpauschale / Entfernungspauschale über die Steuererklärung:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

 

Hier gibt es ausdrücklich die Ausnahme, dass auch längere Wege akzeptiert werden wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger sind. (Ich fahre keine 50km über Landstraße durch viele Ortschaften, wenn die Autobahn mit 60km zwar länger ist aber deutlich Zeit einspart.)

Für den rechtmäßigen Ansatz der Pendlerpauschale muss übrigens nicht mal mit dem Auto gefahren werden.

am 9. Februar 2016 um 6:53

Zitat:

@nektus schrieb am 3. Februar 2016 um 10:59:42 Uhr:

Also Fahrtenbuch bringt mir nichts.

Umzug ist ausgeschlossen dafür ist die Miete zu günstig und alles was ich weniger fahre muss die Frau mehr fahren.

Allerdings sieht es mit den 46km schon besser aus und es kommen noch ein paar "Optimierungen" hinzu (Leichte Gehaltserhöhung, Kirchenaustritt, der eh geplant war). Dann lässt sich das ganze verkraften. Werde auf ca. 450€ kommen nach meiner Rechnung. Das ist ok, aktuell kostet mich mein Auto noch mehr :)

Das ist kein Vergleich mehr, sondern du rechnest dir die Sache schön. Den langen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte kostet dich sehr viel. Das ist Fakt.

Eine Gehaltserhöhung und Kirchenaustritt kannst du so auch machen und hast hinterher mehr.

Deinen Arbeitgeber kostet der Dienstwagen ja sich etwas. Prüft doch mal, ob es nicht möglich ist einen Zuschuss zur Anfahrt-Arbeitsstrecke zu zahlen. Sonstige Dienstfahrten muss der AG sowieso zahlen.

Sollte das möglich sein, kannst du dir privat ein Auto leasen/finanzieren/leisten und kommst ganz sicher billiger weg.

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