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Unimog U 406 mit Führerscheinklasse T?

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 9:10

Servus miteinander,

seit vielen Jahren befinden wir uns im Besitz zweier Mercedes Benz Unimog U 406 von 1978. Die Fahrzeuge werden meist nur auf dem Grundstück genutzt, sollte jedoch dennoch mal eine (Probe-)Fahrt auf öffentlicher Straße notwendig sein, verwenden wir die Rote-Nummer unseres Autohauses.

Jetzt wollte ich fragen, ob ich mit 16 eine Möglichkeit habe, den Unimog mit der roten Nummer zu fahren?

Muß das Fahrzeug zwingend mit einer grünen Nummer, also für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke zugelassen sein?

Oder muß ich ihn gar auf 40 km/h drosseln?

Ferner würde mich interessieren, ob eine Zulassung mit grünem Kennzeichen überhaupt möglich ist, wenn man keinenen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hat.

Danke schon mal!

Gruß!

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36 Antworten

Mit Roter Nummer darfst du ihn nicht fahren. Mit Grünem Kennzeichen, angemeldet als Land u. Forstwirtschaftliche Zugmaschine und gedrosselt auf 60 km/h darfst du ihn fahren, auch mit Anhänger.

Was die Vorraussetzung für diese Zulassung sind weis ich nicht, aber ich meine ohne Landwirtschaftlichem Betrieb, oder einem Forst wird das nichts.

 

Da du sagst es handelt sich um ein Autohaus, denke ich nicht das da eine Landwirtschaft oder Forst mit im Betrieb ist. Abschleppen mit der Roten oder Grünen Nummertafel darf man nicht, man darf auch keine Probefahrten oder Überführungsfahrten damit machen, man darf ihn eben nur in der Landwirtschaft einsetzen.

 

Es gibt aber evtl. die möglichkeit den Unimog als Selbstfahrende Arbeitsmaschienen anzumelden, z.b. Abschlepp und Bergefahrzeug und dann auf 40 km/h zu Drosseln, dann bekommt er auch ein Grünes Kennzeichen und darf mit dem Führerschein Klasse T gefahren werden.

 

 

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 18:05

Danke schon mal!

Naja, jetzt wo Du es sagst, ein kleines Waldstück haben wir schon, sind aber so gut wie nie dort.

Also wenn man ihn als fortwirtschaftliche Zugmaschine zulässt müßte es gehen. Die Frage ist nur, ob man mit 16 auch 60 km/h fahren darf, weil da heißts ja immer 60 km/h erst ab 18 Jahren...

Was mich aber interessiert: Wenn das Fahrzeug jetzt für fortwirtschaftliche Zwecke zugelassen wird, kann man dann Probleme bekommen, wenn das Fahrzeug "Zweck-entfremdet" wird (z.B. für einen Umzug oder Schüttguttransporte für eine private Baustelle oder z.B. den Kinderandkasten)? - Wenn ja: Mündliche Verwarnung oder hohes Busgeld?

Grüße!

Bis 18 nur 40 km/h.

 

Da mit dem Grünen Nummerschild das Fahrzeug Steuerbefreit ist, und du somit Steuerhinterziehung begehst, kannst du dir denken das das nicht nur bei einer mündlichen Verwarnung bleibt. Wird das Fahrzeug Zweckentfremdet kann es teuer werden und in den letzten Jahren wird das immer öfters kontroliert.

 

Selbst wenn du mit Roter Nummer bei so einer Aktion angehalten wirst wird das mitlerweile richtig Teuer und bringt eine menge Probleme mit sich. Da kann der Werkstatt sogar die Rote Nummer abgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von S 215 HDI

Wenn ja: Mündliche Verwarnung oder hohes Busgeld?

Wenn's hart auf hart kommt, dann ist unter Umständen wirklich eine längere Nutzung des ÖPNV angesagt, was je nach den örtlichen Tarifen durchaus mächtig ins Geld gehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Mit Roter Nummer darfst du ihn nicht fahren. Mit Grünem Kennzeichen, angemeldet als Land u. Forstwirtschaftliche Zugmaschine und gedrosselt auf 60 km/h darfst du ihn fahren, auch mit Anhänger.

Was die Vorraussetzung für diese Zulassung sind weis ich nicht, aber ich meine ohne Landwirtschaftlichem Betrieb, oder einem Forst wird das nichts.

 

Da du sagst es handelt sich um ein Autohaus, denke ich nicht das da eine Landwirtschaft oder Forst mit im Betrieb ist. Abschleppen mit der Roten oder Grünen Nummertafel darf man nicht, man darf auch keine Probefahrten oder Überführungsfahrten damit machen, man darf ihn eben nur in der Landwirtschaft einsetzen.

Wenn das Autohaus zb auch Traktoren repariert, so bin ich der Überzeugung das man seine eigen Arbeit sehr wohl auf einer Probefahrt mit der Klasse L bzw T überprüfen darf, dies sieht die Führerscheinverordnung ua auch vor neben LoF Zweck und Nachbarschaftshilfe!

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Es gibt aber evtl. die möglichkeit den Unimog als Selbstfahrende Arbeitsmaschienen anzumelden, z.b. Abschlepp und Bergefahrzeug und dann auf 40 km/h zu Drosseln, dann bekommt er auch ein Grünes Kennzeichen und darf mit dem Führerschein Klasse T gefahren werden.

Gibt es? Würde mich persönlich auch sehr interessieren! Haste eine Quelle woraus man dies schließen kann? Häcksler und Bagger sind ja klar selbstfahrende Arbeismaschienen die zu keinem anderen Zweck genutzt werden können und fallen ja somit ganz klar unter L bzw T bei nem Mog wär ich mir da nicht so sicher?! Evtl Zugmaul und alles andere ab und eine Hubbrille dran das man die Kiste wirklich nur zum Abschleppen nutzen kann?

Um den Mog auf 60 Sachen zu begrenzen würde es ja reichen beim 6 (oder 7?) Gang einen Anschlag anzuschweißen die den Gaspedalweg begrenzt und somit die Endgeschwindingkeit über die Drehzahl geregelt wird,somit wären in allen anderen Gängen die Leistung noch voll vorhanden!

Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist, auch, wenn man im Besitz der Klasse T ist, Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn die Fahrt nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient – es sei denn, das Kfz wiegt weniger als 7,5 Tonnen und man ist im Besitz der Klasse C1 (C1E, wenn Anhänger mit im Zug sind) oder C(E), wenn das Fahrzeug bzw. die Kombination mehr wiegt. Dieser Zusammenhang wird leider gerade von jüngeren Fahrerlaubnisinhabern gerne übersehen.

----

Um eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" eingetragen zu bekommen, müssen die entsprechenden Massnahmen so durchgeführt werden, dass ein Rückbau nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich ist.

Einen Holzkeil unters Gaspedal klemmen und mit einer Büroklammer die Schaltgasse für die oberen Gänge blockieren dürfte der TÜV nur anerkennen, wenn der Schwager des Prüfingenieurs einen Nachbarn hat, dessen Sohn im gleichen Fussballverein spielt, wie der Grosscousin des Antragstellers ... oder so ähnlich.

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Wenn das Autohaus zb auch Traktoren repariert, so bin ich der Überzeugung das man seine eigen Arbeit sehr wohl auf einer Probefahrt mit der Klasse L bzw T überprüfen darf, dies sieht die Führerscheinverordnung ua auch vor neben LoF Zweck und Nachbarschaftshilfe!

Das ist durchaus interesannt, kann man das wo nachlesen. - Und was hat es mit "Nachbarschaftshilfe" auf sich? - denn genau so ein Zweck wäre interesannt.

Sorry, aber du willst doch nicht mehr als Fahren ohne Fahrerlaubnis mit fadenscheinigen Ausreden oder gefälschten Angaben in den Papieren.

Wofür? Geht ihr sonst bankrot? Stehen die Dorfschlampen drauf? Findest du kein anderes Hobby?

Warte bis du das Ding fahren darfst & kannst sonst geh Radeln und fahr Mofa

Zitat:

Original geschrieben von S 215 HDI

Jetzt wollte ich fragen, ob ich mit 16 eine Möglichkeit habe, den Unimog mit der roten Nummer zu fahren?

Welchem Zweck sollte eine solche Fahrt dienen?

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV06.htm

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege

3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7. Winterdienst

Also nix mit Abschleppen meiner Meinung nach! Die Drossel wie ich sie beschrieben habe funzt aber wirklich,von Holzkeil ans Gasgestänge tüdeln war keine Rede,da muss schon geschweißt werden und ne Plombe dran dann wirds auch vom Tüv abgenommen,wurde schon öfters gemacht! Hab hier selbst nen Lohner der einen U1300 laufen hat bei dem die Überlegung im Raum steht diesen auf 60 zu Drosseln weil nicht jeder C CE hat!

Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten

 

Der Person der du hilfts sollte Landwirt sein. Also darfst du als Bauer, auch einen anderen Traktor eines anderen Bauern Abschleppen, das wäre Nachbarschaftshilfe. Ziest du aber PKWs aus dem Graben oder vom Acker ist das schon eine Grauzone, je nach auslegung ist das keine Nachbarschaftshilfe von Landwirten, und sobald du Geld dafür bekommst ist es Gewerblich.

 

 

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

 

Aber nur mit Grünem Kennzeichen. Bei einem Unimog ohne Zulassung schwer zu definieren. Das kann alles sein. Von einer Zugmaschine, LKW mit Kipper, über ein Landwirtschaftliche Zugmaschine, oder Motorsportgerät. Daher auch der Einwand mit der Roten-Nummer, denn dann hat das Fahrzeug kein Zulassung und es ist auch nicht offensichtlich woführ es eingesetzt wird. Bei einem Traktor, oder Mähdräscher ist das etwas anders. Mir wär das zu Riskannt.

 

Ich glaube auch nicht das es darum geht nur mit dem Unimog eine Probefahrt zu machen, sondern es geht wohl darum Anhänger zu Überführen und damit Probefahrten zu machen, das ist mit der Grünen Nummertafel auch nicht erlaubt. Und mit der Roten Nummer gibt das richtig Ärger. Das durfte ich selber schon feststellen.

 

 

Was die Selbstfahrende Arbeitsmaschine angeht. Bei einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine wird mehr mit dem Aufbau als mit dem Fahrzeug gearbeitet. z.b. Kran. Ich hab mal gelesen das jemand einen Mog mit Seilwinden als Holzrückefahrzeug und somit Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen bekam, in wie weit das rechtlich haltbar ist weis ich nicht. Das war auch nur ein Tipp das man da mal weiter nachhackt was die Voraussetzungen sind.

 

Um zu Drosseln kannst du einfach die Gänge Sperren, Beim Unimog U1300 (z.b. ex BW Fahrzeuge) gibt es auch die möglichkeit einen Begrenzer nachzurüsten z.b. von VDO. Das haben wir schon ein paar mal gemacht, funktioniert ganz gut.

Hallo

Mal ne zwischenfrage, was ist den Führerscheinklasse T, ist das noch eine alte deutsche Kategorie?

Ich dachte die FS klassen wären EU weit gleich bei uns gibts nur A, B, C, D, E und F, mit entspechenden unterklassen.

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

 

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

Aber nur mit Grünem Kennzeichen.

Da bin ich anderer Meinung, allein durch grüne Nummer besteht noch kein LoF Zweck, ich kenne Lohner die haben schwarze KZ weil sie auch im Straßenbau Erdtransporte durchführen und welche die haben grüne und zahlen trotzdem Steuern weil sie zwar auch LoF Tätigkeiten nachgehen, der größte Teil jedoch keine LoF Tätigkeit ist! Davon ab dient da die Probefahrt nach der Reperatur zur Überprüfung ob die Maschine welche ansich von ihrer Bauart her für LoF Zwecke gedacht ist auch einsatzfähig ist! Die Überprüfung selbst ist ja keine LoF Tätigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von bodyrolex

Hallo

Mal ne zwischenfrage, was ist den Führerscheinklasse T, ist das noch eine alte deutsche Kategorie?

Ich dachte die FS klassen wären EU weit gleich bei uns gibts nur A, B, C, D, E und F, mit entspechenden unterklassen.

Gruß Alex

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/T.php

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