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Führerscheinklasse C und CE

Themenstarteram 15. Juni 2013 um 12:45

Hallo erst mal ich freue mich hier neues Mitglied in der Community zu sein.

Ich habe folgende Frage:

Ich benötige den LKW-Führerschein C und CE für berufliche Zwecke. Ist eine Vorgabe vom TüV. Dort möchte ich eine Weiterbildung und Festanstellung zum amtlich anerkannten Sachverständigen anstreben nach meinem Studium. Dafür ist die Voraussetzung, dass ich neben dem PKW auch den LKW+Anhänger sowie den Motorradführerschein mache. Ich sehe seit Geburt an auf dem linken Auge schlecht. Was ich allerdings durch pflaster auf dem gesunden auge während meiner kindheit etwas verbessern konnte. Habe ca 30% auf dem linken Auge. Habe den PKW-Führerschein mit einem speziellen augenärztlichen Gutachten gemacht, welches alle 6 Jahre erneuert werden muss. Nun war ich beim Verkehrsmediziner und habe den sehtest und die körperliche Untersuchung bestanden. Den ersteren mit Ach und Krach ;) Also ich erfülle die gesetzlichen Vorraussetzugen für den LKW-Führerschein. Nun ist meine Frage, besteht die Möglichkeit, dass dieses damalige Gutachten für meinen PKW-Führerschein und die regelmäßige Erneuerung zu Komplikationen führen kann wenn ich mich für die Führerscheinklasse C und CE anmelde?

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2013 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Ibbes5891

Naja es ist eben einfacher kreise mit Öffnungen zu erkennen...als Buchstaben zu erkennen...fakt ist...das gutachten wurde vom Spezialisten ausgestellt....vom verkehrsmediziner....

Mir sind auch solche "Gutachter" für den Erwerb oder die Verlängerung von FE bekannt. Der von dir zitierte Verkehrsmediziner wird ein Hausarzt mit den entsprechenden Zusatzausbildungen sein, die diese Eignungsfeststellungen machen. Wenn du ihn ohne Vorinaformationen über die Bedingungen, unter denen du deinen B- Führerschein hast, in die Begutachtung geschickt hast, wird er bestimmt seine Meinung ändern, wenn er denn vom Sachbearbeiter in einem Widerspruchsverfahren dazu gefragt würde.

Ich denke, in dem Gutachten ist die Sehstärken aufgeführt. Wenn das der Fall ist, werden beim Sachbearbeiter alle Lampen angehen. Er wird dann vielleicht zusätzlich ein augenärztliches Gutachten verlangen - oder es kommt gleich die Ablehnung, wegen der schon aktenkundigen augenmedizischen Fakten.

Zitat:

also sollen die mir erst einmal das Gegenteil beweisen....falls es soweit kommen sollte...muss ich eben von Augenarzt zu Augenarzt tingeln...und betteln...und hoffen auf Kulanz...

Da braucht niemand etwas zu beweisen. Da gibt es ein Straßenverkehrsgesetz, auf dessen Grundlage gibt es eine Faherlaubnisverordnung, dazu gibt es die entsprechende Anlage, in der die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Sehfähigkeit stehen. Daran hat sich der Sachbearbeiter zu halten. Da hat er noch nicht einmal einen Ermessensspielraum für eigene abweichende Entscheidungen.

Und vor dem Hintergrund, dass du mit der FE einen 40-Tonner fahren darfst, auch wenn du es garnicht willst, wird keine verantwortungsbewusster Mediziner "kulant" sein. Er müsste sich im Zweifelsfall fragen lassen, wie er zu einer positiven Entscheideung aufgrund deiner medizinischen Voraussetzungen kommt, wenn du bei einer Probe- oder Testfahrt als amtlich anerkannter Sachverständiger in einen Unfall gerätst, bei dem Menschen zu Schaden kommen. Da musst du noch nicht einmal Schuld haben. Dann kommt bestimmt ein schlauer Jurist, der dann die entsprechenden Fragen stellt.

Zitat:

ich werde für meinen Traumjob kämpfen...egal was ich dafür machen muss...und wenn ich mich einer Operation mit hohem Risiko unterziehen muss...ich will diesen Job..koste es was es wolle...ubd

Das klingt genau so, als ob jemand der Berusfwunsch zum Hochsee-Käpitän hat und er ignoriert einfach, dass er farbenblind ist. Es gibt halt für jeden Beruf gesundheitliche Mindestanforderungen. Das hat auch nichts mit Grundrechten und Diskriminierung zu tun, wie es aus deinem Link zu lesen ist (da geht es nur um den C1E bis 7,5 t - bei deinem Wunsch geht es ein paar Kaliber größer). Ich sehe das so: Die Freiheit deiner Berufswahl muss unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer zurück stehen. Deshalb gibt es die Mindestbedingungen für den Erwerb.

Fakt ist, dass du mit der FE einen 40 Tonner fahren dürftest, der bei 80 km/ eine kinetische Energie von mehr als 1.000.000 daN entwickelt.

Zitat:

....wenn ich nach polen muss den lkw-Führerschein machen...

Das Loch ist zu, in anderen EU- Ländern die FE zu machen.

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Aktuell nicht da ja bestätigt wurde das es aktuell reicht. Nur wenn bei der 6-jährigen Überprüfung für die Klasse B festgestellt wird das die Sehkraft nicht mehr reicht ist es natürlich auch mit der Klasse C vorbei. Die Anforderungen an die Sehfähigkeit sind bei der Klasse C höher. Definitiv wird Dir das aber nur die Führerscheinstelle bei LRA/Stadt mitteilen.

Themenstarteram 15. Juni 2013 um 19:06

Danke erst einmal für die Antwort...also sollte es kein Problem sein die Führerscheinklasse zu erwerben zur Zeit? Danach müsste ich dann eben mit dem Augenarzt reden, ich bin ja nicht beruflich mit dem LKW auf den Straßen unterwegs, sondern geht es eher darum den LKW bedienen zu können um diesen auf den Prüfstand zu fahren usw...auf der Straße werde ich in meinem Job so gut wie nie unterwegs sein....da könnte der Augenarzt ja ein "Auge" zu drücken.... Wird dann bei der 6-jährigen Untersuchung nur die sehfähigkeit aufgrund der klasse B untersucht? Für weitere Meinungen oder Tips wäre ich sehr dankbar :D

und was ist mit der vorgeschriebenen Konditionierungsfahrt????

Die verschweigst du deinem Gutgläubigen Augenarzt???

 

Themenstarteram 16. Juni 2013 um 7:59

Nein ich erwähne dass mein Aufgabenbereich zu 95% aus HU und Neuzulassungen von PKW und Motorrad besteht bzw aus Fahrprüfung und sondereintragungen am PKW....Dass ich überhaupt nicht auf dem LKW sitze im Stv habe ich nie behauptet...Wenn ich sehe dass hier Leute die auf dem einen Auge nur hell dunkel sehen berufskraftfahrer sind, sollte ich auf jeden fall die klasse c und ce machen dürfen. Ich habe ja die Untersuchung bestanden...bei der regelmäßigen kontrolluntersuchung muss man dann eben weiter sehen...Wenn ich damit argumentiere dass ich sehr selten am stv teilnehme und als amtlich anerkannter sachverständiger tätig bin und den Führerschein benötige....hoffe ich auf ein wenig Kulanz...falls ich den sehtest nicht bestehen sollte....habe die Sehschwäche seit meiner Geburt und kann das räumliche sehen sehr gut ausgleichen...Augenärzte sind auch nur Menschen :D

am 17. Juni 2013 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von Ibbes5891

....Habe ca 30% auf dem linken Auge. Habe den PKW-Führerschein mit einem speziellen augenärztlichen Gutachten gemacht, welches alle 6 Jahre erneuert werden muss. Nun war ich beim Verkehrsmediziner und habe den sehtest und die körperliche Untersuchung bestanden. Den ersteren mit Ach und Krach ;)

Da wundert mich es mich eigentlich, dass du mit dem beschriebenen Wert überhaupt die Eigungung für den Erwerb der FE beommen hast. In der Anlage 6 zur FeV sind die Mindestansprüche an die Sehrfähigkeit für den Erwerb des CE wie folgt angegeben:

"2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe: Fehlsichtigkeiten müssen — soweit möglich und verträglich — korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5. Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,5 betragen."

Zitat:

Also ich erfülle die gesetzlichen Vorraussetzugen für den LKW-Führerschein. Nun ist meine Frage, besteht die Möglichkeit, dass dieses damalige Gutachten für meinen PKW-Führerschein und die regelmäßige Erneuerung zu Komplikationen führen kann wenn ich mich für die Führerscheinklasse C und CE anmelde?

Das könnt durchaus möglich sein, wenn sich die Sachbearbeiter bei der Fahrerlaubnisbehörde bei der Antragsbearbeitung die gesamte Akte ansehen.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 10:49

Naja es ist eben einfacher kreise mit Öffnungen zu erkennen...als Buchstaben zu erkennen...fakt ist...das gutachten wurde vom Spezialisten ausgestellt....vom verkehrsmediziner....also sollen die mir erst einmal das Gegenteil beweisen....falls es soweit kommen sollte...muss ich eben von Augenarzt zu Augenarzt tingeln...und betteln...und hoffen auf Kulanz...ich werde für meinen Traumjob kämpfen...egal was ich dafür machen muss...und wenn ich mich einer Operation mit hohem Risiko unterziehen muss...ich will diesen Job..koste es was es wolle...ubd wenn ich nach polen muss den lkw-Führerschein machen... Lest euch das mal durch:

http://www.rechtslupe.de/.../...schein-fuer-einaeugige-menschen-344406

am 17. Juni 2013 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Ibbes5891

Naja es ist eben einfacher kreise mit Öffnungen zu erkennen...als Buchstaben zu erkennen...fakt ist...das gutachten wurde vom Spezialisten ausgestellt....vom verkehrsmediziner....

Mir sind auch solche "Gutachter" für den Erwerb oder die Verlängerung von FE bekannt. Der von dir zitierte Verkehrsmediziner wird ein Hausarzt mit den entsprechenden Zusatzausbildungen sein, die diese Eignungsfeststellungen machen. Wenn du ihn ohne Vorinaformationen über die Bedingungen, unter denen du deinen B- Führerschein hast, in die Begutachtung geschickt hast, wird er bestimmt seine Meinung ändern, wenn er denn vom Sachbearbeiter in einem Widerspruchsverfahren dazu gefragt würde.

Ich denke, in dem Gutachten ist die Sehstärken aufgeführt. Wenn das der Fall ist, werden beim Sachbearbeiter alle Lampen angehen. Er wird dann vielleicht zusätzlich ein augenärztliches Gutachten verlangen - oder es kommt gleich die Ablehnung, wegen der schon aktenkundigen augenmedizischen Fakten.

Zitat:

also sollen die mir erst einmal das Gegenteil beweisen....falls es soweit kommen sollte...muss ich eben von Augenarzt zu Augenarzt tingeln...und betteln...und hoffen auf Kulanz...

Da braucht niemand etwas zu beweisen. Da gibt es ein Straßenverkehrsgesetz, auf dessen Grundlage gibt es eine Faherlaubnisverordnung, dazu gibt es die entsprechende Anlage, in der die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Sehfähigkeit stehen. Daran hat sich der Sachbearbeiter zu halten. Da hat er noch nicht einmal einen Ermessensspielraum für eigene abweichende Entscheidungen.

Und vor dem Hintergrund, dass du mit der FE einen 40-Tonner fahren darfst, auch wenn du es garnicht willst, wird keine verantwortungsbewusster Mediziner "kulant" sein. Er müsste sich im Zweifelsfall fragen lassen, wie er zu einer positiven Entscheideung aufgrund deiner medizinischen Voraussetzungen kommt, wenn du bei einer Probe- oder Testfahrt als amtlich anerkannter Sachverständiger in einen Unfall gerätst, bei dem Menschen zu Schaden kommen. Da musst du noch nicht einmal Schuld haben. Dann kommt bestimmt ein schlauer Jurist, der dann die entsprechenden Fragen stellt.

Zitat:

ich werde für meinen Traumjob kämpfen...egal was ich dafür machen muss...und wenn ich mich einer Operation mit hohem Risiko unterziehen muss...ich will diesen Job..koste es was es wolle...ubd

Das klingt genau so, als ob jemand der Berusfwunsch zum Hochsee-Käpitän hat und er ignoriert einfach, dass er farbenblind ist. Es gibt halt für jeden Beruf gesundheitliche Mindestanforderungen. Das hat auch nichts mit Grundrechten und Diskriminierung zu tun, wie es aus deinem Link zu lesen ist (da geht es nur um den C1E bis 7,5 t - bei deinem Wunsch geht es ein paar Kaliber größer). Ich sehe das so: Die Freiheit deiner Berufswahl muss unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer zurück stehen. Deshalb gibt es die Mindestbedingungen für den Erwerb.

Fakt ist, dass du mit der FE einen 40 Tonner fahren dürftest, der bei 80 km/ eine kinetische Energie von mehr als 1.000.000 daN entwickelt.

Zitat:

....wenn ich nach polen muss den lkw-Führerschein machen...

Das Loch ist zu, in anderen EU- Ländern die FE zu machen.

Öööhm .... 40-Tonner? NUUUR?

Wenn er einen CE hat, kann darf er auch eine Kesselbrücke mit zGg 300t bewegen, ober er`s kann, lasse ich mal außen vor.

am 17. Juni 2013 um 20:17

Also ich kann mir das auch nur schwer vorstellen, auf die Kulanz des Arztes zu hoffen.

Ich war im Mai bei der ärztlichen Untersuchung, weil mein Führerschein kurz vorm Ablaufdatum war.

Das war ein Arzt, der sich auf solche arbeitsmedizinischen Untersuchungen spezialisiert hat und dort wurde sowohl der normale Gesundsheitscheck, als auch der Augentest gemacht.

Ich habe 125 % Sehschärfe auf beiden Augen. Der Arzt war beeindruckt.

Ich mußte diese geöffneten Ringe ablesen und dann kam noch dieser "Sehfeld-Test" dazu.

Da hat mich der Arzt schon vorgewarnt, dass das extrem anstrengend sei.

Es war absolut ätzend. Ich habe während dieses Testes gemerkt, wie mir der Schweiß unter den Achseln getropft ist. Und man darf nur eine gewisse Anzahl von "Fehlern" machen. Beim ersten Auge war es ja alles noch super. Beim zweiten Auge lässt dann die Konzentration merklich ab und ich war kurz davor den Test nochmal wiederholen zu müssen, weil ich 2 oder 3 mal gedrückt habe, ohne dass ein "Lichtblitz" zu sehen war.

Habe mich dann zusammengerissen und habe diese ätzende Prozedur endlich geschafft.

 

Lange Rede kurzer Sinn:

Selbst mich haben diese Augentests EXTREM angestrengt, obwohl der Arzt mir außerordentliche Sehfähigkeiten bescheinigt hat und meinte, dass es soetwas nicht oft gibt.

(im Übrigen hatte ich den letzten Test 2008 bei weitem nicht als so gründlich und anstrengend in Erinnerung. Da war ich auch bei einem anderen Arzt oder vielleicht haben sich die Vorgaben geändert. Ein Freund von mir mußte sogar bei einem ganz anderen Arzt solche "Ein Bild 2 Sekunden sehen und alles mögliche merken ,was darauf zu sehen ist"-Aufgaben machen.)

Wie sollst du dann durch diesen Test gemogelt werden, wenn deine Augen soviel schlechter sind.

Das kann ich mir beim Besten willen nicht vorstellen. Da müsste der Arzt ja beide Augen zudrücken und am Besten noch aus dem Untersuchungsraum rausgehen.

Mit dem "Ich will aber" wird es sicher auch nicht funktionieren.

Und kein Arzt kann sowas durchmogeln. Das ist ja wie ein Gutachter, der einer einsturzgefährdenden Brücke die volle Tragfähigkeit attestiert.

Wenn etwas passiert, schrieb ja Transportcampus schon, was findige Anwälte dann versuchen.

 

Ich kann dich voll und ganz verstehen, dass du ziemlich enttäuscht bist wegen dieser "Hürde" die dich eventuell zum Scheitern verurteilt.

Aber so ist das nunmal. Meine Mutter sieht auch auf den einen Auge sehr sehr schlecht. Die hat sogar in ihrem alten "Lappen" schon immer eine Beschränkung auf 3,5 Tonnen, obwohl sie den zu einer Zeit gemacht hat, als man mit dem normalen Autoführerschein noch 7,5 Tonner fahren durfte.

Irgendwo müssen Bestimmungen sein und manche haben halt mehr Glück und manche nicht oder es ist anders v

Das ist wie in der Schule bzw. Studium. Vielleicht hast du dort Mathematik etc. immer vollstens verstanden, hast dich gefragt wieso die anderen so blöd sind und es nach dem 2. oder 3. Versuch immernoch nicht kapieren. Dafür haben die vielleicht gute Augen.

So sind die Fähigkeiten vom lieben Gott verteilt worden.

 

am 18. Juni 2013 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Wenn er einen CE hat, kann darf er auch eine Kesselbrücke mit zGg 300t bewegen, ober er`s kann, lasse ich mal außen vor.

Ja, ja, is doch klar, wollte nicht zu sehr verwirren. Man müsste für die 300 t mal die Aufprallwucht ausrechnen...

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