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Führerscheinklasse CE

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 14:48

Hallo,

ich war 7 Jahre als Müllwagenfahrer tätig und habe dann den Beruf gewechselt, wo ich keinen CE mehr brauchte. Mein CE ist Mitte 2008 abgelaufen, da ich dachte das ich nie wieder einen LKW gewerblich fahren werde. Ich weiß, war ne doofe Idee. ;-)

Soweit so gut, Jetzt muss ich den Führerschein, also die Prüfung sicherlich neu machen. Ist das soweit korrekt? Denn es hat sich ja allerhand neues ergeben beim CE, also iwelche Module müssen gemacht werden. Hab ich mich noch nicht näher mit auseinander gesetzt.

Lange Rede, kurzer Sinn, was muss ich nun erfüllen um den CE wieder gewerblich nutzen zu können?

Ach ja, 30 Jahre bin ich nu alt.

Gruß

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24 Antworten

Hallo,

mal keine Panik.

Du hast ja CE, darfst nur nicht fahren, weil du nicht beim Arzt warst. Also, ab zum Arzt, Untersuchung machen und dann den Führerschein für 5 Jahre verlängern.

Dann darfst du bis September 2014 fahren. Bis dahin musst du die 5 Module für das Kraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren. Entspricht 5x7 oder 8 Stunden Unterricht. Kannst du im Prinzip jetzt schon mit anfangen und wenn du alle zusammen hast in 2014 einreichen. Am Besten dann auch noch mal zum Arzt und du hast bis 2019 Ruhe.

Gruß

Frank

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Hallo,

mal keine Panik.

Du hast ja CE, darfst nur nicht fahren, weil du nicht beim Arzt warst. Also, ab zum Arzt, Untersuchung machen und dann den Führerschein für 5 Jahre verlängern.

Dann darfst du bis September 2014 fahren. Bis dahin musst du die 5 Module für das Kraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren. Entspricht 5x7 oder 8 Stunden Unterricht. Kannst du im Prinzip jetzt schon mit anfangen und wenn du alle zusammen hast in 2014 einreichen. Am Besten dann auch noch mal zum Arzt und du hast bis 2019 Ruhe.

Gruß

Frank

Hallo Frank,

das wäre ja super. Aber der Schein ist ja wie gesagt 2008 "ausgelaufen", aber wäre super wenn das klappen würde.

Von den 5 Modulen habe ich auch schon gehört und diese würde mein "zukünftiger AG" übernehmen, wie mir bereits versichert wurde. Also alles kein Problem soweit.

Gruß

Mirko

am 17. Februar 2012 um 16:57

Lt. Aussage des Tüvs, muss der Führerschein neu gemacht werden, wenn er nicht innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf beantragt wird.

Die 2 Jahresfrist wurde doch mit der Änderung der FeV abgeschafft. Also sollte es ausreichen, zum Doc zu gehen und die Untersucheung zu machen. Dann sollte der FS-Verlängerung nichts im Wege stehen.

muss meinem Vorredner recht geben du musst zum Arzt und die ganzen Untersuchungen machen und dann kannst deinen Lappen verlängern und ab 2014 bzw. 2016 brauchst dann die 5 Module

das mit der 2 Jahresfrist das war einmal ich weiß nicht seit wann es geändert wurde

Ich habe mal eine Frage dazu. Der TE schreibt, das er 30 Jahre alt ist, und sein CE ist abgelaufen??? Warum das denn??? Ich habe meinen gemacht als ich 19 war, nun bin ich 20, und meiner läuft erst 2041 ab also wenn ich 50 bin.

Gruss

alle die den Führerschein nach dem 1.1.1999 erworben haben müssen die klassen C und CE alle 5 Jahre verlängern

wow, dann ist das aber nix von der EU oder??? komme nämlich aus DK :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Den gammle Golf

Ich habe mal eine Frage dazu. Der TE schreibt, das er 30 Jahre alt ist, und sein CE ist abgelaufen??? Warum das denn??? Ich habe meinen gemacht als ich 19 war, nun bin ich 20, und meiner läuft erst 2041 ab also wenn ich 50 bin.

Gruss

Schau eventuell noch mal genau nach. Richtig ist das bei dir nicht. Da du demnächst auch deine Qualifikationen eintragen lassen musst, ist das bis 2041 eh hinfällig.

das ist von der EU

In der linie steht: CE - 16.5.2011 (da habe ich den gemacht) - 13.10.2041 (da werde ich 50) das wars. Aber ich werde da nochmal hier einen fahrlehrer oder polizisten fragen. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Den gammle Golf

Ich habe mal eine Frage dazu. Der TE schreibt, das er 30 Jahre alt ist, und sein CE ist abgelaufen??? Warum das denn??? Ich habe meinen gemacht als ich 19 war, nun bin ich 20, und meiner läuft erst 2041 ab also wenn ich 50 bin.

Gruss

das kann nicht sein du hast den Führerschein nach dem 1.1.99 gemacht daraufhin sind alle 5 jahre die verlängerung nötig

ab dem Jahr 2014 bzw. 2016 musst du die 5 Module der weiterbildung vorlegen dann wird in deinen Führerschein die 95 eingetragen ohne diese zahl darfst du in ganz Europa nicht mehr Gewerblich Fahren

diese 5 Module musst du in zukunft bei jeder Verlängerung des Führerscheins neu machen und vorlegen

Zitat:

Original geschrieben von Den gammle Golf

In der linie steht: CE - 16.5.2011 (da habe ich den gemacht) - 13.10.2041 (da werde ich 50) das wars. Aber ich werde da nochmal hier einen fahrlehrer oder polizisten fragen. :confused:

du musst deinen Schein dann bis spätestens 31.5.2016 verlängern und die 5 Module musst dann auch schon haben das musst in der Fahrschule gelernt haben

achso, es geht um das gewerbliche??? weil dafür gibts hier einen extra "schein". damit darf man lkw mit ladung fahren, den habe ich aber noch nicht. ohne den darf ich "nur" leere lkw fahren, was als lkw schlosser auch reicht.

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