Ungarn: Falsche Vignette gekauft?

Hallo zusammen,

vorab: es geht mir im unten geschilderten Sachverhalt nicht ums Finanzielle, sondern darum, auch mal eine "zweite Meinung" zu der Rechtsmäßigkeit zu hören:

Ich bin mit einem T4 durch Ungarn gefahren und hatte eine D1 Vignette gekauft. Inzwischen liegt hier ein Schreiben vor, was etwas von "falsche Vignettenkategorie" etc erzählt... Ich hätte D2 kaufen müssen.

D1 ist wohl die Kategorie für alle PKWs, die für bis zu 7 Personen geeignet sind.
D2 gilt für Klein-LKWs, Wohnmobile etc.

Da wir auf der Fahrt nur mit 4 Sitzen unterwegs waren, habe ich auch bewusst die D1 gekauft. Nach meinem Verständnis ist ein Fahrzeug mit 4 Sitzen für bis zu 4 Personen geeignet. Das hätte jeder Polizist oder Zollbeamte bei einer Kontrolle auch direkt am Fzg. prüfen können.

Nun leider wurde das Fzg von einer Brücke aus "gelasert" und aus der Entfernung die Bestuhlung nicht einsehbar war, wurde auf Verdacht die Sitzeintragung aus dem KBA in Erfahrung gebracht.

Zuerst wurde auf telefonischer Anfrage begründet, mein T4 sei ein Wohnmobil oder Klein-LKW. Im vorgelegten Fahrzeugschein ist aber unter 5. eindeutig "PKW Kombi" eingetragen.

Dann hieß es, die KBA hätte gemeldet,, dass die Sitzanzahl 8 sei, daher müsste man D2 kaufen.

Der T4 hat tatsächlich 8 Sitze im Fahrzeugschein unter S1. Zusätzlich steht aber unter 22: "Zu S.1. Wahlw. 2 bis 7." Nach meiner Rechtsauffassung erlaubt mir diese Eintragung alle Möglichkeiten von 2 bis 8 rechtskonform zu fahren.

Die deutsche Inkasso-Firma, die jetzt eine Strafe eintreibt, meint, die Angaben unter 22 seien nur "zur Info für den Halter". Ich hingegen bin der Meinung, dass diese Angaben für alle Beteiligten, die mit dem KFZ was zu tun haben, verbindlich sind (sei es Polizei, TÜV, Zulassungsstelle, ich als Halter etc.).

Mit anderen Worten: Würde nur die Eintragung "8" unter S.1. relevant sein (laut Inkasso-Firma), so gäbe es doch keinen Unterschied zu einem Fahrzeug, der die Zusatzeintragung unter 22 nicht hätte? Ich sehe mich da schon "benachteiligt", weil eben die Zusatzeintragung eine gewisse Flexibilität bringt und dort nicht umsonst steht.

Nach meinem Verständnis sind die Angaben zu meinem Fahrzeug zu interpretieren:
"Mit einer wahlweisen Bestuhlung von 2 bis 8 Sitzen gilt die entsprechende Zahl als gültig für das Feld S.1."

Wenn ich also mit 4 Sitzen unterwegs bin, ist der Fahrzeugschein als "S.1: 4" zu lesen, und somit kann eine "8" nicht als Grundlage für die Vignettenerhebung herangezogen werden.

Wie seht ihr das? Danke!

P.S. Den Vertipper im Titel kann ich nicht mehr ändern, es kommt "Seite nicht gefunden". @Moderation: Bitte um Korrektur, danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@chudomir schrieb am 29. August 2020 um 20:33:30 Uhr:


@Bulwey: So plump wie du es schilderst ist es doch nicht:
Ich habe mich an die Eintragung aus Feld 22 der Fahrzeugscheins orientiert: wahlweise 2 bis 7. Die Sitze sind dafür ausgelegt, teilweise sogar ohne Werkzeug rausgenommen zu werden. So wie du es schreibst liest es sich, als hätte ich aus einem Passat die Rückbank ausgebaut ;-)

Mit oder ohne Werkzeug, das ist irrelevant. Deiner Logik nach, müsste ein Omnibus als PKW durchgehen, wenn man alle Sitze ausbaut.

Du hättest Anwalt werden sollen, die biegen sich als auch die Wahrheit zu ihren Gunsten zurecht, wenn sie nicht mehr weiter wissen.

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Zitat:

@ktown schrieb am 27. September 2021 um 13:57:03 Uhr:


Also ungarisch kann ich nicht. Daher würde ich mich einer deutschen Seite bedienen um Aufklärung zu betreiben und dort steht bei allen für

D1: Ein für den Transport von höchstens 7 Personen zugelassenes Fahrzeug und dessen Anhänger.

Also geht es nicht darum wie viele drin sind, sondern was max. zulässig ist.

Nach den Screenshots würde ich sagen dann wäre ich immenroch nicht D2. Hier steht "maximalem technisch zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t und Pkw mit mehr als 7 und bis zu 9 Sitzplätze und alle Wohnmobile.
Hier verweisen Sie auf die technische Angaben für das Gewicht aber, aber Sitzplätze werden nur Anhand der Anzahl von Sitzplätze definiert. Somit wurde hier mit entweder mit Absicht die Stelle sehr schwammig beschrieben damit man hier gut kassieren kann?Naja ich sag mal nichts und warte ab was die INkasso zu melden hat.
Danke

Ungarn
D2

Ich habe heute von den ungarischen Kollegen einen Bußgeldbscheid bekommen mit einer Zahlungsaufforderung von ca. 107 Euro mit der Begründung falsche Fahrzeugkategorie gewählt, D1 anstatt D2

Ich fahre eine v-klasse mit 7 sitzen, ist auch so eingetragen.

Ich werde definitiv Einspruch einlegen und Kopie vom Fahrzeugschein vorlegen, bin gespannt wie die reagieren und es weitergeht.

Mach das. Ich hatte im Sommerurlaub auch das Vergnügen, mit zu hohen Mautabgaben in Norwegen belegt zu werden. allerdings gab es keinen Bußgeldbescheid, sondern eine überhöhte Abrechnung des (privaten) Betreibers. Mit etwas Hartnäckigkeit und - für skandinavische Verhältnisse - deutlichen Worten gelang es mir dann in dieser Woche (also 3 Monate später) die Abrechnung korrigiert zu bekommen. So wurden aus 1150 Kronen dann 400 Kronen.

Was bei mir schief gegangen ist....keine Ahnung. Mein Wohnmobil hat 4,25 t zGM und so habe ich es auch deklariert beim Anmelden beim Betreiber; Womos und andere Fahrzeuge über 3,5t müssen zwingend vorab registriert werden. Alles kein Problem und bei Kontroll-Chat mit dem Betreiber kurz vor der Abfahrt in den urlaub wurde auch nochmal bestätigt, dass ich den normalen PKW-Tarif bekomme, da es ja ein Wohnmobil und kein LKW ist.

Umso größer das Erstaunen, als wir wenige Tage nach der Heimkehr entdeckten, dass doch LKW-Preise gebucht wurden. Alle Einwände per Chat und per Mail blieben unbeantwortet, außer die Standard-Antwort, dass ich von der Buchhaltung hören werde. Als dann die Mahnung zur Rechnung kam, ist mir der Kragen geplatzt und es gab eine deutliche Mail an den Kundendienst (haha) und an den Vorstandsvorsitzenden. Das hat dann gewirkt.

Fehler können ja passieren, es ist aber unerklärlich, warum man dann nicht wenigstens innert einer Woche eine vernünftige Antwort auf einen Einwand erhält.

Zitat:

@chudomir schrieb am 29. August 2020 um 15:22:56 Uhr:


Wie seht ihr das?
Vordem

richtig informieren erspart Ärger, Nerven und Geld.

(Binsenweisheit)

😉

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Zitat:

@Quertraeger schrieb am 8. Oktober 2023 um 22:39:01 Uhr:



Zitat:

@chudomir schrieb am 29. August 2020 um 15:22:56 Uhr:


Wie seht ihr das?

Vordem richtig informieren erspart Ärger, Nerven und Geld.
(Binsenweisheit) 😉

Naja. Nach 3 Jahren wird er es wissen. 😁

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