Ungarn: Falsche Vignette gekauft?
Hallo zusammen,
vorab: es geht mir im unten geschilderten Sachverhalt nicht ums Finanzielle, sondern darum, auch mal eine "zweite Meinung" zu der Rechtsmäßigkeit zu hören:
Ich bin mit einem T4 durch Ungarn gefahren und hatte eine D1 Vignette gekauft. Inzwischen liegt hier ein Schreiben vor, was etwas von "falsche Vignettenkategorie" etc erzählt... Ich hätte D2 kaufen müssen.
D1 ist wohl die Kategorie für alle PKWs, die für bis zu 7 Personen geeignet sind.
D2 gilt für Klein-LKWs, Wohnmobile etc.
Da wir auf der Fahrt nur mit 4 Sitzen unterwegs waren, habe ich auch bewusst die D1 gekauft. Nach meinem Verständnis ist ein Fahrzeug mit 4 Sitzen für bis zu 4 Personen geeignet. Das hätte jeder Polizist oder Zollbeamte bei einer Kontrolle auch direkt am Fzg. prüfen können.
Nun leider wurde das Fzg von einer Brücke aus "gelasert" und aus der Entfernung die Bestuhlung nicht einsehbar war, wurde auf Verdacht die Sitzeintragung aus dem KBA in Erfahrung gebracht.
Zuerst wurde auf telefonischer Anfrage begründet, mein T4 sei ein Wohnmobil oder Klein-LKW. Im vorgelegten Fahrzeugschein ist aber unter 5. eindeutig "PKW Kombi" eingetragen.
Dann hieß es, die KBA hätte gemeldet,, dass die Sitzanzahl 8 sei, daher müsste man D2 kaufen.
Der T4 hat tatsächlich 8 Sitze im Fahrzeugschein unter S1. Zusätzlich steht aber unter 22: "Zu S.1. Wahlw. 2 bis 7." Nach meiner Rechtsauffassung erlaubt mir diese Eintragung alle Möglichkeiten von 2 bis 8 rechtskonform zu fahren.
Die deutsche Inkasso-Firma, die jetzt eine Strafe eintreibt, meint, die Angaben unter 22 seien nur "zur Info für den Halter". Ich hingegen bin der Meinung, dass diese Angaben für alle Beteiligten, die mit dem KFZ was zu tun haben, verbindlich sind (sei es Polizei, TÜV, Zulassungsstelle, ich als Halter etc.).
Mit anderen Worten: Würde nur die Eintragung "8" unter S.1. relevant sein (laut Inkasso-Firma), so gäbe es doch keinen Unterschied zu einem Fahrzeug, der die Zusatzeintragung unter 22 nicht hätte? Ich sehe mich da schon "benachteiligt", weil eben die Zusatzeintragung eine gewisse Flexibilität bringt und dort nicht umsonst steht.
Nach meinem Verständnis sind die Angaben zu meinem Fahrzeug zu interpretieren:
"Mit einer wahlweisen Bestuhlung von 2 bis 8 Sitzen gilt die entsprechende Zahl als gültig für das Feld S.1."
Wenn ich also mit 4 Sitzen unterwegs bin, ist der Fahrzeugschein als "S.1: 4" zu lesen, und somit kann eine "8" nicht als Grundlage für die Vignettenerhebung herangezogen werden.
Wie seht ihr das? Danke!
P.S. Den Vertipper im Titel kann ich nicht mehr ändern, es kommt "Seite nicht gefunden". @Moderation: Bitte um Korrektur, danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@chudomir schrieb am 29. August 2020 um 20:33:30 Uhr:
@Bulwey: So plump wie du es schilderst ist es doch nicht:
Ich habe mich an die Eintragung aus Feld 22 der Fahrzeugscheins orientiert: wahlweise 2 bis 7. Die Sitze sind dafür ausgelegt, teilweise sogar ohne Werkzeug rausgenommen zu werden. So wie du es schreibst liest es sich, als hätte ich aus einem Passat die Rückbank ausgebaut ;-)
Mit oder ohne Werkzeug, das ist irrelevant. Deiner Logik nach, müsste ein Omnibus als PKW durchgehen, wenn man alle Sitze ausbaut.
Du hättest Anwalt werden sollen, die biegen sich als auch die Wahrheit zu ihren Gunsten zurecht, wenn sie nicht mehr weiter wissen.
34 Antworten
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 29. August 2020 um 21:22:56 Uhr:
Hallo @chudomir , Du bist total im Unrecht mit Deiner Annahme.
Die gelöste Vignette ist deutlich für PKW gedacht, nicht für Busse
oder Klein LKW. Zu dieser Katergorie gehört Dein Fahrzeug EINWANDFREI.
Dir steht es aber frei Dich mit den "Eintreibern" bis vor das Gericht zu
streiten. Das ist Dein Bürgerrecht.
Doch würden fast Alle hier, mit mir annehmen, Du verlierst und verbrennst nur
Geld.
Es stimmt, dass chodomir hier falsch liegt. Die 8 Sitzplätze sind einfach mehr als deren 7.
Jedoch bist du genau so auf dem Holzweg.Ein VW „Bus“ war noch nie ein Bus, ist es heute nicht und wird es vermutlich auch nicht werden (LKW Eintragung wäre möglich).
Dies auch zur Info an alle VW Bus Fahrer welche regelmäßig die LKW und KOM Parkplätze zustellen.
Gruß
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. August 2020 um 20:41:12 Uhr:
Du hättest Anwalt werden sollen, die biegen sich als auch die Wahrheit zu ihren Gunsten zurecht, wenn sie nicht mehr weiter wissen.
Seiner Schreibweise nach zu urteilen, könnte man meinen, dass er einer ist. 😁
Meiner Ansicht nach hätte sich der TE schon bei der Reiseplanung etwas mehr Gedanken machen sollen. 😕
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 31. August 2020 um 10:26:10 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. August 2020 um 20:41:12 Uhr:
Du hättest Anwalt werden sollen, die biegen sich als auch die Wahrheit zu ihren Gunsten zurecht, wenn sie nicht mehr weiter wissen.Seiner Schreibweise nach zu urteilen, könnte man meinen, dass er einer ist. 😁
Meiner Ansicht nach hätte sich der TE schon bei der Reiseplanung etwas mehr Gedanken machen sollen. 😕
Wenn man aus einem Kleinbus einen Teil der Sitze ausbaut um mit diesem Umstand zu argumentieren, dass das Auto wegen der jetzt geringeren Sitzplatzanzahl dann auch nur eine kleinere Vignette benötigt würde ich eher meinen, dass derjenige wegen übertriebenem Geiz aus Schottland ausgewiesen wurde. 😉 😁
Hallo @wpp07 , betreibst Du nicht "Wortklauberei" wenn Du meine "Busse"
und Klein-LKW (Transporter) kritisierst? Im Zusammenhang des Threats
war doch einwandfrei erkennbar, das damit der VW-Bus (mit vielen Scheiben)
oder Transporter (mit wenig Scheiben) gemeint war.
Trotzdem vielen Dank das Du DAS richtig stelltest. Ich hoffe Du bist stolz auf Dich,
Du hast es verdient. Danke,Danke, Danke
Ähnliche Themen
PKW, mehr als 7 Sitze möglich (die rein technische Möglichkeit = "alkalmas"😉: D2
"Személgépkocsi" == PKW. Also "PKW Kombi" kann unter D2 fallen, wenn Dein "Kombi" mehr als 7 Sitze eingebaut haben KANN.
Auch PKW, die als LKW bis 3.5 t zugelassen sind (z.B. ein Corsa mit Koffer), fahren laut Liste mit D2. Das kurzfristig zu kontrollieren wird aber teilweise schwer für die ungarischen Behörden...
Welche Ironie: die Jahresvignette kostet für D1 und D2 gleich viel :-D
Fehler schlucken, zahlen, bis Weihnachten vergessen, das nächste mal vorher genau recherchieren.
P.S.: wie viel Zuzahlung will Orban für seine 712-te Villa von Dir?
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 31. August 2020 um 10:37:30 Uhr:
Hallo @wpp07 , betreibst Du nicht "Wortklauberei" wenn Du meine "Busse"
und Klein-LKW (Transporter) kritisierst? Im Zusammenhang des Threats
war doch einwandfrei erkennbar, das damit der VW-Bus (mit vielen Scheiben)
oder Transporter (mit wenig Scheiben) gemeint war.
Trotzdem vielen Dank das Du DAS richtig stelltest. Ich hoffe Du bist stolz auf Dich,
Du hast es verdient. Danke,Danke, Danke
Raver.
Du must das nicht ins Lächerliche ziehen. Ein VW „Bus“ ist kein Bus und wird auch nicht als solcher behandelt. Das hat mit Wortklauberei absolut nichts zu tun. Steht nicht in den Zulassungspapieren des TE „ PKW Kombi“ ?
Gruß
Wenn Das so wäre/ist, hat der TE doch keinen Fehler falsche Vignette gemacht.
Für deutsche Verhältnisse
Wie verhält sich Das für Ungarn ? Wenn man Sowas dort anders sieht, ist es so wie
hier geschehen.
Und bei uns im Sprachgebrauch wird nun mal von VW-Bus gesprochen. So bin ich
groß geworden. Hier so einen Aufriss .......vergiß es, ich bleibe wie ich bin und stehe
dazu...............
Wurde alles beschrieben.
Gibt es was neues?
Noch einmal zum Mitschreiben: Mein T4 ist zulassungstechnisch ein "PKW Kombi". Dass es auch LKW Umschlüsselungen gibt, mit oder ohne Sitzaustragung aus den Papieren, ist mir bekannt, spielt aber in dem Sachverhalt keine Rolle. Auch ist mein T4 kein Klein-LKW oder Wohnmobil nach der ungarischen Definition.
Ich hatte gestern ein sehr nettes Telefonat mit der KBA. Ist ja nicht falsch, noch eine weitere fachkundige Meinung zu hören, schließlich müssen sie es ja am besten wissen.
Kurz zusammengefasst:
Dort hat man meine Interpretation der Papiere unverbindlich für richtig gehalten.
Die Bemerkung unter 22 bezieht sich auf die möglichen Werte, die unter S.1. untr Ber. von Feld 22 verstanden werden können und nur indirekt auf die Aussage, wieviele Sitze tatsächlich physisch eingebaut werden können.
"Wahlweise 2 bis 7" steht dafür - je nach Anwendungsfall - dass das Fahrzeug z.B. als 4-Sitzer gelten kann, weil S1 für die "Anzahl der Sitze inkl. Fahrer" steht. Also physisch 4 Sitze einbauen -> zulassungstechnisch wäre S1 zu lesen als "4 Sitze inkl Fahrer" => Auto gilt dann als 4-Sitzer.
Es wird jetzt auch geprüft, ob bei der Halterermittlung das Feld 22 mitübertragen wird, weil dies meiner Info nach nicht passiert.
Dass auch bei Vorlage des Fzg-Scheins in Kopie dann die Eintragung in 22 ignoriert wird, mit der Aussage, das sei nur "zur Info für den Halter", fand die Dame dann gar nicht lustig.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Zitat:
@chudomir schrieb am 1. September 2020 um 10:20:34 Uhr:
Noch einmal zum Mitschreiben: Mein T4 ist zulassungstechnisch ein "PKW Kombi". Dass es auch LKW Umschlüsselungen gibt, mit oder ohne Sitzaustragung aus den Papieren, ist mir bekannt, spielt aber in dem Sachverhalt keine Rolle. Auch ist mein T4 kein Klein-LKW oder Wohnmobil nach der ungarischen Definition.Ich hatte gestern ein sehr nettes Telefonat mit der KBA. Ist ja nicht falsch, noch eine weitere fachkundige Meinung zu hören, schließlich müssen sie es ja am besten wissen.
Kurz zusammengefasst:
Dort hat man meine Interpretation der Papiere unverbindlich für richtig gehalten.
Die Bemerkung unter 22 bezieht sich auf die möglichen Werte, die unter S.1. untr Ber. von Feld 22 verstanden werden können und nur indirekt auf die Aussage, wieviele Sitze tatsächlich physisch eingebaut werden können.
Was das KBA von der Sache hält, muss die ungarischen Behörden jetzt nicht wirklich interessieren. Die Absicht hinter der Gebührenordnung liegt darin, für Kleintransporter, kleine LKW und Wohnmobile etwas mehr Maut zu verlangen. Auch wenn Dein VW-Bus als PKW mit 8 Sitzen verkauft und während dieser Fahrt mit nur 4 Sitzen ausgerüstet war ist und bleibt es ein VW-Bus bzw. ein Kleintransporter mit entsprechendem Gewicht und entsprechenden Abmessungen.
Ich finde es witzig, wie viel Lebenszeit und Energie Du aufwendest um bei einer Fahrt in den Urlaub 10 Euro Mautgebühren zu sparen und Dir das hinterher zurecht zu argumentieren, dass Du im Recht bist. Mir wäre da meine Zeit zu schade.
Ich finde es auch witzig, dass hier einige nur selektiv lesen und nur mal so vor sich hinschreiben, aber wenn es der Nachwelt hilft - mir soll's recht sein. Es geht nicht um das Sparen der 10 Euro oder kaufst Du auch immer die nächsthöhere Kategorie, um auf die Nummer sicher zu gehen?
Die ungarischen Behörden fragen auch über eine deutsche Inkasso bei KBA die Sitze ab und richten sich danach. Ich habe mir es nicht ausgedacht, dass sie sich bei der KBA informieren. Wenn also die Eintragung der KBA für sie das "Maß aller Dinge" sein sollte, dann sollen sie es auch bitte vollständig lesen und interpretieren. Was aber bitte jetzt nicht wieder so verstanden werden soll, dass ich mich 100% im Recht sehe. Nachfragen soll noch erlaub sein, oder?
Das Heranziehen von Abmessungen und Gewicht ist hier auch nicht so ganz richtig. Den T4 gibt es als LKW (umgeschlüsselt oder Trapo) (Vignette D2), als 6-Sitzer Caravelle (D1) oder als 8-Sitzer Caravelle (wohl D2). Jetzt ist nur noch unklar, worin sich der 6-Sitzer und der 8-Sitzer bei Abmessungen und Gewicht unterscheiden?
P.S. Ich vermeide absichtlich das Wort "Bus", weil das eben für meinen Fall irreführend ist. Dass du immer noch vom Kleintransporter sprichst...was ist denn dann ein Sharan? Hint: der T4 ist lediglich 22 cm höher, bleibt aber immer noch unter 1,95 Höhe und die meisten (mir bekannten) höhenbasierten Mautgebühren lösen entweder ab 170 oder ab 200 cm aus.
http://www.vw-bus-t4.de/images/karosserie/masse_kurz.gif
Und das KBA weiß,dass Du nur 4 Einzelsitze verbaut hast, ohne das Fzg gesehen zu haben?
Ich glaub Du denkst nur, dass das KBA deine Sichtweise teilt.
Was für das ungarische Verfahren auch völlig belanglos ist.
Dein Fahrzeug ist für bis zu 8 Personen zugelassen. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen die D1 zu kaufen.
Bzw bei so knapper Kasse, wäre ich nicht ins Ausland gereist.
Zitat:
Und das KBA weiß,dass Du nur 4 Einzelsitze verbaut hast, ohne das Fzg gesehen zu haben?
Ich glaub Du denkst nur, dass das KBA deine Sichtweise teilt.
Was für das ungarische Verfahren auch völlig belanglos ist.
Dein Fahrzeug ist für bis zu 8 Personen zugelassen. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen die D1 zu kaufen.
Bzw bei so knapper Kasse, wäre ich nicht ins Ausland gereist.
Ganz ehrlich für mich ist die Art und weise wie es Ungarn macht nicht gerade transparent. Auch ich habe einen Brif von der Inkasso bekommen ich solle doch das x-Fache jetzt nachzahlen. Ich bin auf dem Rückweg von Urlaub kurzfritig über Ungarn gefahren, da ich Staus umfahren wolle. Kurz vor Ungarn habe ich dann auf dem Handy diese Seite für die ungarische Vignette aufgerufen. Jetzt wird dort sehr schön bildlich dargstellt was für eine Kategorie das Fahrzeug haben könnte.Mein Auto V Klasse mit aus dem Werk verbauten 7 Sitzen und bis 3.5 tonnen. Also gut dann habe ich einfach diese Kategorie so ausgewählt. Ich bin aus der Türkei zurück und ob 20 Euro mehr oder weniger.Auf das achtet man nicht. Jetzt trudelt ein Brief bei mir ein. Nachzahlen. Nach langer Diskussion mit der Dame am Telefon gibt Sie mir Recht. Man müsste unter den Angaben der Kategorie dazu schreiben (Nach Fahzeugschein). Also zumindesten die Angabe dass die Daten nur aus dem Fahrzeugschein zu entnehmen sind. Im ersten Augenblick bei der Buchung ist dies definitiv nicht möglich. Nun wird Sie nochmals mit der Behörde darüber diskutieren ob eine Reduzierung möglich ist. Es geht hier nicht darum ob ich wegen 20 Euro rummache sondern darum, dass man bewusst die Webseite so gestaltet, dass man sehr schnell auf einen anderen Schluss kommt. Und wenn man sich doch noch kurzfristig für den den Weg über Ungarn entscheidet, dann finde ich dass sehr irreführend. Naja jetzt werden hier die meisten kommen und sagen:
-Besser planen
-Besser lesen
-Stell dich nicht an und zahle
Aber passt. Ist ja nur eine Meinung!
Also ungarisch kann ich nicht. Daher würde ich mich einer deutschen Seite bedienen um Aufklärung zu betreiben und dort steht bei allen für
D1: Ein für den Transport von höchstens 7 Personen zugelassenes Fahrzeug und dessen Anhänger.
Also geht es nicht darum wie viele drin sind, sondern was max. zulässig ist.
Zitat:
@sufu2007 schrieb am 27. September 2021 um 11:21:44 Uhr:
Zitat:
Und das KBA weiß,dass Du nur 4 Einzelsitze verbaut hast, ohne das Fzg gesehen zu haben?
Ich glaub Du denkst nur, dass das KBA deine Sichtweise teilt.
Was für das ungarische Verfahren auch völlig belanglos ist.
Dein Fahrzeug ist für bis zu 8 Personen zugelassen. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen die D1 zu kaufen.
Bzw bei so knapper Kasse, wäre ich nicht ins Ausland gereist.Ganz ehrlich für mich ist die Art und weise wie es Ungarn macht nicht gerade transparent. Auch ich habe einen Brif von der Inkasso bekommen ich solle doch das x-Fache jetzt nachzahlen. Ich bin auf dem Rückweg von Urlaub kurzfritig über Ungarn gefahren, da ich Staus umfahren wolle. Kurz vor Ungarn habe ich dann auf dem Handy diese Seite für die ungarische Vignette aufgerufen. Jetzt wird dort sehr schön bildlich dargstellt was für eine Kategorie das Fahrzeug haben könnte.Mein Auto V Klasse mit aus dem Werk verbauten 7 Sitzen und bis 3.5 tonnen. Also gut dann habe ich einfach diese Kategorie so ausgewählt. Ich bin aus der Türkei zurück und ob 20 Euro mehr oder weniger.Auf das achtet man nicht. Jetzt trudelt ein Brief bei mir ein. Nachzahlen. Nach langer Diskussion mit der Dame am Telefon gibt Sie mir Recht. Man müsste unter den Angaben der Kategorie dazu schreiben (Nach Fahzeugschein). Also zumindesten die Angabe dass die Daten nur aus dem Fahrzeugschein zu entnehmen sind. Im ersten Augenblick bei der Buchung ist dies definitiv nicht möglich. Nun wird Sie nochmals mit der Behörde darüber diskutieren ob eine Reduzierung möglich ist. Es geht hier nicht darum ob ich wegen 20 Euro rummache sondern darum, dass man bewusst die Webseite so gestaltet, dass man sehr schnell auf einen anderen Schluss kommt. Und wenn man sich doch noch kurzfristig für den den Weg über Ungarn entscheidet, dann finde ich dass sehr irreführend. Naja jetzt werden hier die meisten kommen und sagen:
-Besser planen
-Besser lesen
-Stell dich nicht an und zahle
Aber passt. Ist ja nur eine Meinung!
Dann pass auch in Slowenien auf. Dort gibt es eine ähnliche Regelung allerdings bezieht sie diese auf die Fahrzeughöhe über der VA. Das Stichmaß ist 1400mm.
Gruß