Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer
Hallo Community,
ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.
Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.
Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.
- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km
(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)
- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)
- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei
- Teilkasko 120€ pro Monat
105 Antworten
Also, ich finde es gut, wenn die Versicherer kräftig Nachschlag und eine Vertragsstrafe fordern, wenn jemand
bei der Kilometerangabe betrügt.
Bei mehr Kilometer ist auch die Unfallgefahr höher.
Und die Ehrlichen zahlen dann mal wieder für den Lügner mit.
Mein Mitleid für den TE hält sich in engen Grenzen
Zitat:
@situ schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:40:58 Uhr:
Was hast du denn geglaubt, weshalb eine maximale km-Leistung anzugeben ist?Zitat:
@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:19:09 Uhr:
Wie bereits erwähnt, hatte ich auch eine vorherige KfZ-Versicherung und da habe ich die LaufleistunWasg von dem Makler (Ein Bekannter von einem guten Freund) auch mit 9.000KM pro Jahr vorgelegt bekommen,
Ich dachte das wäre für die Kalkulation der Versicherungsbeitrages, nicht das man diese nicht überschreiten darf. Wie gesagt, das war mein erstes Auto und meine erste Versicherung.
@ trollfahrer
Suche ich Mitleid? Nein, nur eine Lösung d. Problems. Dein Name ist wohl Programm.
Und warum hast du dann nicht 3000 km angegeben, das wäre ja noch günstiger gewesen? Oder gleich beim Alter des Fahrers oder der Dauer des Führerscheins gelogen...?
Irgendwo sind dir auch die Versicherungsbedingungen ausgehändigt worden. Entweder vor Ort, per Brief oder zum online abrufen. Selbst die so unsinnige Ausrede des Nichtwissens zählt also nicht mehr.
Eine Problenlösung wäre übrigens die Nachzahlung des offenen Beitrags. Geht vielleicht auch in Raten, sofern man mit der Versicherung redet... warum du jetzt SF0 hast, sollte sich auch klären lassen. Ich würde wetten, der Versicherungsfuzzi hat dich da auch nicht informiert, sodass du es verstanden hast.
Zitat:
@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:16:00 Uhr:
Ich dachte ...
Du musst dich hier nicht gegen völlig sinnfreie Betrugsvorwürfe verteidigen.
Auf diese Reise hat dich der sog. Berater geschickt und maximal könnte man dir vorwerfen, dass du diesem blind - oder nenne man es blauäugig - vertraut hast.
"Lesson learned", wenn dir das nicht nochmal passiert.
Einen Lösungsvorschlag hab ich dir weiter vorn geschrieben.
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Das seh ich genauso. Hier gibt es viele Neunmalkluge die natürlich immer alles schon vorher wussten oder gewusst hätten. Mir hat der Vertreter damals auch versichert er hätte da freie Hand von der Versicherung und dürfte guten Kunden den Vertrag so verkaufen.
Natürlich hab ich mit meiner Unterschrift versichert dass ich einen landwirtschaflichen Betrieb habe und deshalb den A-Tarif bekomme. Genauso wurden dem TE hier die 9.000km untergejubelt die er gutgläubig unterschrieben hat.
Von Betrug zu sprechen finde ich in diesem Fall auch völlig daneben.
Den Klinkenputzern von den Versicherungen sollte man hier mal auf die Finger klopfen.
Zitat:
@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:16:00 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:40:58 Uhr:
Was hast du denn geglaubt, weshalb eine maximale km-Leistung anzugeben ist?
Ich dachte das wäre für die Kalkulation der Versicherungsbeitrages, nicht das man diese nicht überschreiten darf. Wie gesagt, das war mein erstes Auto und meine erste Versicherung.
@ trollfahrer
Suche ich Mitleid? Nein, nur eine Lösung d. Problems. Dein Name ist wohl Programm.
Dass du ein bisschen naiv rüberkommmst ist dir schon klar oder? Nur aus Interesse. Was machst du genau im öffentlichen Dienst.
TE - du musst hier nichts beantworten, was nicht zum Thema gehört. Das geht wirklich niemanden was an. Ich würde so was ignorieren und auch nicht kommentieren.
Und beim nächsten Abschluss nicht zum "Berater" gehen - das muss man heutzutage nicht, denn einfacher und besser macht man das selber online.
Zitat:
@situ schrieb am 3. Dezember 2021 um 15:11:26 Uhr:
... denn einfacher und besser macht man das selber online.
Dann kann man aber die "unfassbare Nachforderung" nicht auf andere schieben. 😮😮😮
Ich würde hier auch nicht den Berater in die Pflicht nehmen. Was kann der dafür, wenn jemand x Jahre zuviel fährt. Aus Erfahrung kann ich sagen, das viele private Fahrzeuge im Jahr 9000 km oder weniger fahren.
Vermutlich wusste der TE bei Versicherungsbeginn einfach nicht, wieviel er fahren wollte. Also musste der Vertreter etwas annehmen... er lag halt daneben. Das ihn der TE falsch versteht, ist nicht sein Problem.
Irgendwo sollte man auch einfach selber lebensfähig sein.
Auch jeder Versicherungs-Laie versteht, dass wenn ich im Kfz Antrag 9.000 KM angebe und ich dann aber doch wesentlich mehr fahre, dass dann eine Nachforderung kommt.
@GhostDogg
Die Lösung deines Problems ist
Die Nachzahlung bezahlen und ehrliche Angaben machen, Punkt
@Knergy
Mag sein, dass du aus Erfahrung sagen kannst, dass "viele" private Fahrzeuge nur 9000km werden. Wobei das "viele" ja auch Definitionssache ist
Wenn ich 20km zur Arbeit habe, bin ich bei 8800km, nur so als Beispiel
Wer natürlich 3km zur Arbeit hat und dann das Auto nimmt.... hat weniger Kilometer im Jahr, wohl wahr
Zitat:
@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:16:00 Uhr:
Ich dachte das wäre für die Kalkulation der Versicherungsbeitrages, nicht das man diese nicht überschreiten darf.
Ein Überschreiten der angegebenen Jahresfahrleistung ist
jederzeitmöglich. Man muß das dann nur der Versicherung melden und die entsprechende Beitragsnachforderung begleichen. Um eine hohe Nachforderung zu vermeiden, macht es Sinn, die jährliche Fahrleistung im Auge zu behalten und Anpassungen rechtzeitig der Versicherung zu melden, damit sie ihre jeweilige Jahres-beitragsrechnung entsprechend anpassen kann.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 3. Dezember 2021 um 23:30:48 Uhr:
Um eine hohe Nachforderung zu vermeiden, macht es Sinn, die jährliche Fahrleistung im Auge zu behalten und Anpassungen rechtzeitig der Versicherung zu melden, damit sie ihre jeweilige Jahres-beitragsrechnung entsprechend anpassen kann.
Meine Versicherung fragt jährlich den Kilometerstand ab, es gibt eine Nach- oder Rückzahlung und der Soll-Kilometerstand wird für das Folgejahr angepaßt.
Zitat:
@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:16:00 Uhr:
Ich dachte das wäre für die Kalkulation der Versicherungsbeitrages,
Richtig gedacht.
Zitat:
nicht das man diese nicht überschreiten darf.
Wie man auf die Schlussfolgerung kommt, ist mir nicht ganz klar. Wenn Du richtigerweise erkannt hast, dass die Kilometerangabe der Kalkulation des Beitrages dient ist es doch wohl zwingend logisch, dass eine höhere Kilometerleistung zu einem höheren Beitrag führt. Und natürlich auch zu einer nachträglichen Beitragsanpassung, wenn der wahre Kilometerstand abgefragt wird.
Würdest Du beim Wechsel vom Stromanbieter auch einen niedrigeren Jahresverbrauch angeben und Dich im Nachhinein über die Nachzahlung wundern?