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Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 7:51

Hallo Community,

ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.

Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.

Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.

- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km

(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)

- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)

- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei

- Teilkasko 120€ pro Monat

Anschreiben von der Versicherung
Rechnung
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105 Antworten

Das ist dann die Vertragsstrafe und die ist ,uss in den AKB vereinbart worden sein. Da sind manche online Versicherer wenig zurückhaltend und verlangen neben der Nachberechnung der Prämie nochmal den gleichen Betrag als Vertragsstrafe. Deshalb sollte man man die AKB des eigenen Vertrages nach solchen "Fallen" durchschauen und ggf. zu einem Anbieter wechseln, der sich da nicht so heftig drauf stützt.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 10:02

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 3. Dezember 2021 um 10:08:13 Uhr:

Was sagt der Vertreter dazu?

Habe ich noch nicht gefragt, ich möchte mich erstmal "vorbereiten" bevor ich an die Versicherung herantrete. Der Vertreter der mit mir damals den Vertrag ausgehandelt hat, dürfte mittlerweile in Rente sein. Die anderen Mitarbeiter werden sicherlich auch nur im Interesse seines Arbeitgebers handeln...

Was bedeutet AKB? Und wo finde ich das?

@all Erstmal Danke für die ersten Anregungen und Erfahrungsberichte.

Ich habe jetzt auch einen Termin beim Verbraucherschutz vereinbart.

AKB= Allgemeine KFZ Versicherungsbedingungen... das Kleingedruckte...

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 10:13

Zitat:

@koelsch schrieb am 3. Dezember 2021 um 10:11:55 Uhr:

Kann auch nur sagen neue Versicherung suchen. Bei öffentlichen Dienst empfehle ich die HUK, eine günstigere habe ich noch nicht gefunden!

Danke für den Tipp, zufälligerweise arbeite ich im öfftl. Dienst. Von daher werde ich mich mal informieren.

Das ist das Gleiche wie bei Stromzählern. Man kann zwar mehrere Jahre falsche, zu niedrige Werte angeben, aber das böse Erwachen kommt. Zu glauben, dass man nur 9 tkm angibt, aber über das doppelte fahren kann, ohne das die Beiträge steigen, ist schon etwas naiv. Oder was dachtest du? Von daher wird es nichts bringen, gegen die Nachzahlung vorzugehen. Die einzige Chance dürfte sein, dem damaligen Vermittler die Falschberatung bzw. Anstiftung zum Betrug nachzuweisen.

Zitat:

@GhostDogg schrieb am 03. Dez. 2021 um 11:13:58 Uhr:

Danke für den Tipp, zufälligerweise arbeite ich im öfftl. Dienst. Von daher werde ich mich mal informieren.

Frag dann auch nach dem Telematik Tarif, bringt im 1.Jahr 5% Rabatt, danach kommt es auf die Fahrweise an.

Ich befürchte nur dass du nicht mehr wechseln kannst, der 30.11.ist vorbei

Wenn man schon "bescheisst", dann sollte man das auch durchziehen, ansonsten kommt das, was dir jetzt passiert ist.

 

Da sich Fahrleistungen ändern, fragt die Versicherung immer am Ende des Jahres den Kilometerstand ab und bittet um schriftliche Mitteilung. Ganz so blöd sind die auch nicht.

 

9000km angeben und 30.000km fahren?

Wenn 12.000km oder 15.000km gefahren wärst, könnte man noch beide Augen zudrücken und das durchgehen, aber 3x soviel fahren...

 

Was würde dich die jährliche oder monatliche Prämie kosten, bei korrekter Angabe der Laufleistung?

Ich wurde noch nie am Ende des Jahres von der Versicherung nach meinem Kilometerstand gefragt...Ist das wirklich so üblich?

 

Außerdem ist er nicht 30.000 km pro Jahr gefahren, sondern statt 9.000 km 15.200 km. Ich finde die Nachzahlung auch hoch, aber in Zukunft sollte man das schon besser im Blick haben.

Wenn man üblicherweise Fahrleistungen von 15 bis 20 tkm angibt, dann nicht. Wenn man aber sehr niedrige Fahrleistungen angibt, dann wird gerne öfter nachgefragt.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 3. Dezember 2021 um 09:26:23 Uhr:

Das machen die Vertreter der teueren Versicherunen gerne.

Sicher nicht alle aber doch so mancher.

Nur: Wenn so ein Betrüger (so nenne ich diese Typen, denn sie betrügen ihren Arbeitgeber und die Kunden gleichermaßen) mit solchen Vorschlägen kommt, dann fliegt der umgehend vor die Tür oder man verlässt das Büro.

Wenn es schon bei solch banalen Dingen an der Wahrheit scheitert wäre jedes Vertrauen verloren.

@GhostDogg Die Entscheidung, bewusst Angaben für eine zu geringe Fahrleistung zu unterschreiben lag letztendlich bei dir. Aus der Nummer kommst du nicht raus.

Ob die SF / der Vertrag richtig eingestuft ist und die Abrechnung so korrekt ist müsste jemand vomn Fach beurteilen der alle Unterlagen und die Historie einsehen kann.

Wo ich damit genau nicht hingehen würde ist auch klar.

am 3. Dezember 2021 um 11:04

Zitat:

@Berny5000 schrieb am 3. Dezember 2021 um 11:51:25 Uhr:

Ich wurde noch nie am Ende des Jahres von der Versicherung nach meinem Kilometerstand gefragt...Ist das wirklich so üblich??

Keinesfalls.

Meine Oldtimer-Versicherung (AXA) hat in den vergangenen 12 Jahren gelegentlich mal nachgefragt, das kann ich bestätigen. Aber nicht jedes Jahr, ich kann mich an 3 oder maximal 4 Rückfragen erinnern.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:19

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 3. Dezember 2021 um 11:43:34 Uhr:

Wenn man schon "bescheisst", dann sollte man das auch durchziehen, ansonsten kommt das, was dir jetzt passiert ist.

Da sich Fahrleistungen ändern, fragt die Versicherung immer am Ende des Jahres den Kilometerstand ab und bittet um schriftliche Mitteilung. Ganz so blöd sind die auch nicht.

9000km angeben und 30.000km fahren?

Wenn 12.000km oder 15.000km gefahren wärst, könnte man noch beide Augen zudrücken und das durchgehen, aber 3x soviel fahren...

Was würde dich die jährliche oder monatliche Prämie kosten, bei korrekter Angabe der Laufleistung?

Zu der Zeit, als ich die KfZ-Versicherung abgeschlossen habe, wusste ich noch nicht, dass man die Laufleistung nicht überschreiten darf, da es ansonsten zu einer Nachzahlung kommen kann. Das hat mir keiner gesagt. Weder der Berater noch irgendwer aus meinem näheren Umfeld.

Wie bereits erwähnt, hatte ich auch eine vorherige KfZ-Versicherung und da habe ich die Laufleistung von dem Makler (Ein Bekannter von einem guten Freund) auch mit 9.000KM pro Jahr vorgelegt bekommen, den Vertrag so unterzeichnet und 2 Jahre damit gefahren, ohne das irgendjemand nachgefragt hat. Hätte ich gewusst, dass man dafür "nachträglich zur Kasse gebeten" werden kann, hätte ich die Angaben bei der jetzigen Versicherung 2019 natürlich etwas höher angegeben, da der Preisunterschied bei solchen Dingen erfahrungsgemäß deutlich geringer ausfallen als wenn man nachträglich "erwischt" wird. Naiv und Dumm war ich, ja aber kein Betrüger. Von daher weise ich diese Anschuldigungen entschieden zurück. Finde ich schon echt frech, dass du mir das vorwirft.

@GhostDogg dir war die ursprüngliche Versicherungsprämie zu hoch und du hast eine zu niedrige jährliche Laufleistung angegeben und nicht korrigiert. Wenn du es nicht Betrug nennst, wie dann?

 

Du hast bei der Versicherung einen Irrtum erregt bzw aufrecht erhalten, um dich durch günstigere Prämien zu bereichern... Lies mal den 263 StGB

am 3. Dezember 2021 um 12:40

Zitat:

@GhostDogg schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:19:09 Uhr:

 

Wie bereits erwähnt, hatte ich auch eine vorherige KfZ-Versicherung und da habe ich die LaufleistunWasg von dem Makler (Ein Bekannter von einem guten Freund) auch mit 9.000KM pro Jahr vorgelegt bekommen,

Was hast du denn geglaubt, weshalb eine maximale km-Leistung anzugeben ist?

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