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Unfalverursacher mit 240%

Themenstarteram 4. Juli 2010 um 23:50

Hallo,

ich habe mir vor ca. 3 Monaten einen E46 323i geholt. Da ich den Führeschein erst seit Juli 2009 habe, musste ich bei 240% einsteigen. Das war für mich als Student ziemlich bitter. Nun hat der Versicherungsmakler (ein Bekannter von mir) gesagt, ich soll 106€ monatlich bezahlen und nach 6 Monaten wenn ich keinen Unfall baue, werde ich auf 140% eingestuft.

Nun wars heute soweit. Ich war kurz vor einer Ampel mit 50km/h unterwegs, dann wars grün. Ein Opel Astra fur auf der linken Spur los und ich fuhr weiter hinter ihm auf der rechten Spur. Da ich an der Ampel gar nicht anhalten musste, war ich etwas schneller als er. Nach ca 100m fuhr ich so fast an seiner Höhe oder einbischen mehr vielleicht rechts und hab gesehen, dass meine Spur aufgrund von parkenden Fahrzeugen nicht mehr befahrbar wird. Da ich an der Stelle an der Höhe seiner Motorhaube fast war, habe beschleunigt und dann geblinkt und bin dann vor ihm gefahren. Nur er hat mich leider mit der rechten Seite seiner Stoßstange erwischt.

Ich habe angehalten und er hat mir mitgeteilt, dass er wie ich nicht weiß was er tun soll, außerdem gehört das Auto einem bekannten von ihm. Er hat gesagt, er habe kein Bock auf Polizei, vor allem der Schaden ist gering bei seinem Fahrzeug und das Fahrzeug ist sowieso von der anderen Seite auch schon zerkratzt. Ich habe ihm meine Kontaktdaten gegeben und den Namen meiner Versicherung. Von ihm habe ich den Namen der Fahrzeugbesitzers und die Kennzeichen. Er hat gesagt, er teilte dem Besitzer mit und er entscheidet was er macht.

Nun meine Frage,

kann ich es jetzt vergessen, dass meine Versicherung nach 6 Monaten billiger wird, obwohl der Schaden so klein ist?

Muss ich meine Versicherung anrufen und mitteilen, dass einen Unfall verursacht habe, falls der Typ sich garnicht meldet.

 

Es wäre nett, wenn ihr mir die Fragen, beantworten würdet. Ich bin verzweifelt.

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Schrittmacher, kannst du endlich mal deine ewigen Belehrungen hier im Forum unterlassen? Du bist hier nicht als Lehrer angestellt.

Der TE hat sich weder uneinsichtig gezeigt, noch will er sich um die Begleichung seiner Schuld drücken. Einfach mal nur antworten auf die Frage und gut ist.

Ich beobachte deine ständigen Erziehungsversuche schon seit Wochen, und es geht nicht nur mir tierisch auf die Nerven.

Sachlich bist du meistens auf der richtigen Seite - belasse es doch einfach dabei.

Sorry für's OT, aber das musste mal sein.

Zum Thema haben Noirmoutier und Erwachsener eigentlich schon alles gesagt.

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am 5. Juli 2010 um 17:11

Ich möchte mich doch noch einmal äußern. Bitte nicht jeden als Lehrer bezeichnen, der hier rum mosert und andere "belehren" will. Das hat mit dem lehrerberuf rein gar nichts zu tun ;)

 

Jedem sei sein auto gegönnt. ich selbst habe als student auch schon meinen alfa gekauft, der hatte damals erst 30000km und vollausstattung. ich habe für das auto gearbeitet, weil ich es haben wollte. Ich glaube aber kaum, dass man mich deswegen als mamasöhnchen oder sonst was bezeichnen konnte. Dafür haben andere eine DVD und SPielesammlung von mehreren tausend Euro, da lege ich keinen wert drauf.

 

und selbst wenn jemand das geld von den eltern hat - warum nicht? ist es an anderen zu urteilen, ob es demjenigen zusteht oder nicht? 

am 5. Juli 2010 um 17:14

da er doch länger nachteile / mehrkosten hat als nur bis 2012 wäre die lohnende summe doch hoeher ?

Wollte ich auch gerade fragen. Eine Hochstufung ist doch nicht nach nur einem Jahr ausgeglichen. Ich hatte damals gefragt, als es bei mir um Hochstufung oder selber zahlen ging. Es hätte sich drei Jahre lang ausgewirkt, mit einer kumulierten Prämiendifferenz von deutlich mehr als 1.000 €.

Was sagen die anderen Koniferen?

Wann hat man nach Hochstufung den alten Rabattsatz wieder eingeholt (unfallfreie Folgejahre vorausgesetzt)?

am 5. Juli 2010 um 19:41

Hi.

auch als (selbsternannte ;)) Nicht-Konifere:

xAKBx beschrieb das ganz gut.

2010: SF 0 (240%)

--> Schaden:

2011: SF M (Je nach Gesellschaft vielleicht S)

2012: SF 1 (100 %) --> 2011 ununterbrochen schadenfrei versichert

--> ohne Schaden:

2011: SF 1/2 (140 %) --> da nicht das ganze Jahr 2010 versichert, nicht gleich in SF 1

2012: SF 1

Damit herrscht hier in dem Fall nach einem Jahr wieder Gleichheit.

Der Unterschied ist nur im Jahr 2011 zu spüren.

Und hier eben je nach Beitragssatz und Stufung bei Schaden aus SF 0.

Grüße

Schreddi

am 5. Juli 2010 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

 

Wann hat man nach Hochstufung den alten Rabattsatz wieder eingeholt (unfallfreie Folgejahre vorausgesetzt)?

das kann man so pauschal nicht sagen, da die % staffelungen ja je VS unterschiedlich sein koennen.

PS

danke schreddi

(auch wenn ich das nochmel lesen muss ^^)

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

Damit herrscht hier in dem Fall nach einem Jahr wieder Gleichheit.

Der Unterschied ist nur im Jahr 2011 zu spüren.

Und hier eben je nach Beitragssatz und Stufung bei Schaden aus SF 0.

 

Grüße

Schreddi

Die Zuordnung der Prozente zu den Schadensfreiheitsklassen ist bei den einzelnen Versicheren nicht einheitlich, sodass diese Grenze tarifbezogen sein wird.

Sicher ist aber, dass es nicht zutreffend ist, dass nur im Jahre 2011 ein Unterschied zu spüren ist.

Durch den Unfall wird eine Schadensklasse/Schadenfreiheitsklasse immer mindestens ein Jahr später als ohne Unfall erreicht, was bedeutet, dass der Schaden über 15 jahre oder mehr fortwirkt, wobei die Auswirkungen nach ca 5 Jahren gering sind, da die Prozente nicht linear mit den Schadenfreiheitsklassen sinken.

Ich habe überschlagen, dass der Unterschied in den Beiträgen ca. das Doppelte des Basisbeitrages ist.

( Für die Ermittlung dieser Abschätzung ist es ausreichend, nur die Addition und Subtraktion von Prozentzahlen zu beherrschen).

 

Im Forum wurde auf ein Rechenprogramm der Stiftung "Warentest" verwiesen, mit Hilfe dessen für jede Tarif der Betrag ermittelt werden konnte, bis zu dem sich die Bezahlung eines Schadens aus eigener Tasche rechnete. Leider finde ich diesen nicht mehr.

Wer kann helfen?

 

O.

Ist zwar nicht von der Stiftung Warentest aber ebenfalls ein SF-Kostenrechner bei Unfällen

http://www.insurancestation.de/.../eingabe.asp?idmakler=1073

am 6. Juli 2010 um 6:38

Hallo,

@go-4-golf:

Hast Du meinen Beitrag gelesen?

Wo genau siehst Du einen weiteren Nachteil als im Jahr 2011 bei der angenommenen Stufung. (aus SFS oder M wieder in SF 1 bei schadenfreiem Verlauf in 2011, ebenso wie aus SF1/2 in SF1 bei schadenfreiem Verlauf).

Dass die Beitragssätze von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind, ist mir nicht neu und sollte hier nur zur Verdeutlichung liegen.

Daher ist die Aussage, dass bei einem Unfall eine Schadenfreiheitsklasse immer (!) ein Jahr später erreicht wird nicht richtig - insbesondere bei unserem Fall hier.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

 

@go-4-golf:

Hast Du meinen Beitrag gelesen?

Wo genau siehst Du einen weiteren Nachteil als im Jahr 2011 bei der angenommenen Stufung. (aus SFS oder M wieder in SF 1 bei schadenfreiem Verlauf in 2011, ebenso wie aus SF1/2 in SF1 bei schadenfreiem Verlauf).

Dass die Beitragssätze von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind, ist mir nicht neu und sollte hier nur zur Verdeutlichung liegen.

 

Daher ist die Aussage, dass bei einem Unfall eine Schadenfreiheitsklasse immer (!) ein Jahr später erreicht wird nicht richtig - insbesondere bei unserem Fall hier.

 

Grüße

Schreddi

Wenn man einen Unfall hatte, wird man in der SF-Einstufung mindestens um ein Jahr zurückgeworfen, was dazu führt, dass Prozente entsprechend später erreicht werden. (Ausnahme wie gesagt: Tarife mit Rabattretter).

 

Nimmt man den von "Schrittmacher" angeführten Kostenrechner her und gibt die vom TE genannten Daten ein, wird der Verlauf der SF-Klassen mit und ohne Schaden so aufgezeigt wie von mir abgeschätzt.

 

O.

am 6. Juli 2010 um 10:16

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn man einen Unfall hatte, wird man in der SF-Einstufung mindestens um ein Jahr zurückgeworfen, was dazu führt, dass Prozente entsprechend später erreicht werden. (Ausnahme wie gesagt: Tarife mit Rabattretter).

Nimmt man den von "Schrittmacher" angeführten Kostenrechner her und gibt die vom TE genannten Daten ein, wird der Verlauf der SF-Klassen mit und ohne Schaden so aufgezeigt wie von mir abgeschätzt.

O.

erneut der Hinweis, bitte meinen Post wiederholt zu lesen.

Es kommt auf die Bedingungen an, und im vorliegenden Fall wird er vielleicht ein Jahr "zurückgeworfen", ist dann aber exakt auf dem gleichen Niveau wie im schadenfreien Verlauf. Da hilft auch kein Rechner etwas --> im optimalen Fall ist er bei beiden Varianten 2012 in SF1.

Darüberhinaus habe ich einen Beitrag entfernt, der erneut rein nix mehr mit dem Fall zu tun hatte - dies ist bitte zu unterlassen! BTT.

Grüße

Schreddi

@ Schreddi

 

Der Tarif des TE ist nicht bekannt. Nach diesem Tarif soll der TE aber  nach einem halben Jahr direkt von Schadensklasse M nach Tarif 1/2 eingestuft werden. Dies ist zumindest sehr ungewöhnlich, wenn nicht sogar falsch.

 

Bei anderen Versicherungen läuft es ungefähr so ab (hier Beispiel HUK):

 

Jahr        o. Schaden        m.Schaden

2010       M (240 %)            M

2011       O (230 %)            M

2012       S (155 %)            O

2013       SF 1/2 (!40 %)     S

2014       SF 1 (100%)        SF 1/2

2015       SF 2 (85 %)         SF 1

 

usw         usw                   usw

 

Also nach dieser Aufstellung hinkt der TE nach einem Unfall immer eine SF hinterher.

 

O.

am 6. Juli 2010 um 17:45

Hallo,

falsch - diese Stufung ist so nicht richtig.

Ich zitiere mal aus den von dir als Referenz angeführten Bedingungen:

Zitat:

"I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2, 1?2, S, 0 oder M

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres

ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag bei schadenfreiem

Verlauf aus der SF-Klasse S, 0 oder M nach SF-Klasse 1.(...)"

Deine Reihe ist daher bereits im Ansatz falsch (egal welche der beiden Spalten).

Warum sollte er zudem mit SF M einsteigen?

Ohne Zweitwagen- oder Führerscheinregelung steigt er bei SF0 ein - was auch die von ihm angesprochene Stufung auf SF1/2 rechtfertigt - eben zum Jahresende 2010 auf 2011.

Da erst 3 Monate bisher und damit 9 Monate bis Jahresende versichert, gehts aus der SF 0 eben zum 01.01.2011 in SF 1/2, zum 01.01.2012 dann in SF 1.

Und - ich wiederhole mich - genau dort landet er auch wenn er 2010 dem "Umweg" über SF S oder SF M nimmt (Je nachdem wohin von SF 0 gestuft wird bei Schaden).

Also?

Grüße

Schreddi

am 6. Juli 2010 um 17:53

@go-4-golf

Wer ein ganzes Kalenderjahr versichert war und schadenfrei geblieben ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1 - dabei ist es unerheblich, ob zuvor die Klasse M, S, O oder 1/2 bestanden hat.

 

Deine Aufstellung/dein Beispiel ist schlichtweg falsch. Bei keinem Versicherer, nicht einmal bei der HUK, werden für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1 fünf (!) schadenfrei gefahrene Jahre benötigt.

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