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Fahranfänger - 45 %

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 16:56

Hi,

über meinen Cousin fahre ich im Moment auf 140% als Zweitwagen. Am 01.01.05 sinkt mein Beitrag auf 100%.

Heute war mein Cousin da und meinte, dass er es mir einrichten könnte, dass ich ab Februar / März auf 45% fahre, und zwar legal ohne irgendwelche Falschangaben oder Probleme mit der Versicherung falls doch mal ein Unfall passiert.

Er möchte dafür halt eine Kleinigkeit von mir haben weil es für mich ja ne risen Ersparnis ist. Im Moment zahle ich 111€ / Monat und dann wären es 38€ / Monat.

Allerdings kann ich mir überhaupt nicht vorstellen wie das ohne Falschangaben gehen soll und nochdazu legal. Ich bin 18 und habe meinen Führerschein seit 08/04. Mein Versicherungsvertrag ist auf 07/04 datiert, wodurch die Prozente ja schon nach einem halben Jahr (jetzt im Januar) sinken.

Da ich mir das nicht legal vorstellen kann, bzw. überhauptnicht, habe ich erstmal gesagt das ich es mir überlege. Mir wäre das schon wert ihm dafür einen kleineren Betrag (100-200€) dafür zu geben damit er das einrichtet. Aber NUR wenn das ganze irgendwie legal und ohne Probleme / Falschangaben geht.

 

Könnt ihr euch das vorstellen wie es gehen soll? Der Vertrag läuft derzeit mit ihm als Halter und Mitbenutzern u. 23 Jahren.

 

Was sagt ihr dazu? Es ist ein wirklich gutes Angebot, aber kann ich ruhigen Gewissens ja dazu sagen? Er ist von Beruf Fahrlehrer und (Reise)busfahrer. Kann es sein das er dadurch günstigere Verträge bekommt? Der Wagen soll nachwievor nicht als Erstwagen laufen laut seiner Aussage. Er wollte mir aber auch nicht verraten, wie das zustande kommt mit 45%. Daher traue ich dem ganzen auch noch nicht so.

 

mfg und thx für Meinungen, Sven

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23 Antworten

Wie jetzt , tagsüber Fahrlehrer und nachts Busfahrer ? :D

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 17:21

@capri:

Nee in der Winterzeit, wenn in der Fahrschule wenig los ist und nur 1 Fahrlehrer benötigt wird (die Fahrschule hat 2) Busfahrer (Reise-) und im Sommer wenn in der Fahrschule viel los ist Fahrlehrer. Natürlich im Winter nach Bedarf auch Fahrlehrer. Und Busfahrer auch nur an Wochenenden als Nebenjob.

 

Aber was hat das bitte mit meinem Thema zu tun?

 

mfg

svendrae,

Du musst lernen zwei Dinge zu unterscheiden.

1. Die Zahl der schadenfreien Jahre.

Die werden festgehalten und von Versicherung zu Versicherung weitergegeben. Das ist so im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Wer hier manipuliert, der macht sich strafbar.

2. Die Tarifierung der Gesellschaften.

Jede Gesellschaft darf ihre eigenen Prozentsätze und Vorzugsangebote festlegen.

Das kann sehr interessant sein, jedoch:

Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft werden dann nur die tatsächlich schadenfreien Jahre weitergegeben (und etwaige Unfälle). Der Segen löst sich dann aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (siehe oben 1.) wieder in Luft auf.

3. Daneben gibt es im gewerblichen Geschäft noch sogenannte Flottentarife. Die haben ganz andere Regeln.

Zwei Dinge sollten Dich also beim Angebot des Cousins interessieren:

1. Das alles mit rechten Dingen zugeht.

2. Das Du später einmal die schadenfreien Jahre mitnehmen kannst.

Beides sollte Dir nicht Dein Cousin, sondern die Versicherung bestätigen.

Ich finde es eigenartig, dass Dir Dein Cousin für den Gefallen Geld abnehmen will.

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 17:49

@madcrusier:

Nun, er selbst möchte kein Geld dafür, dass würde ich ihm freiwillig geben. Er möchte als Gegenleistung nur, dass ich ihm beim Notebookkauf in Form von Beratung helfe.

 

Er hat mir versichert das alles mit rechten Dingen zugeht, aber ich weiß einfach nicht ob das überhaupt sein kann.

Er meint mein jetziger Vertrag bleibt im Grunde bestehen und wird nur auf 45% geändert. Das ganze läuft ja über unsere Versicherungstante.

 

Nur, KANN es da überhaupt ne legale Möglichkeit geben? Die Prozente (zumindest die selbst erfahrenen) kann ich mitnehmen.

 

mfg

Ja es gibt legale Möglichkeiten.

Legale Möglichkeiten kann man (die Dame von der Versicherung bzw. vom Makler) stets schrifltich belegen.

Andernfalls:

Finger weg.

also sorry, aber ich hör da eine

Nachtigall trapsen, die Stahlkappenstiefel anhat...

Zitat:

UrQuattro

also sorry, aber ich hör da eine Nachtigall trapsen, die Stahlkappenstiefel anhat...

Könntest Du mir das Bitte erklären?

Ich habe das ernsthaft nicht verstanden!

Was er damit meint?

Dass das ganze nicht wirklich seriös klingt?

Klar - ich kann auch einen auf SF9 setzen beim Onkel, die er noch irgendwie liegen hat und später bei der Übertragung aber in zwei, drei Jahren statt der 12 nur die 3 mitgeben.

Und zwar nur mitgeben, wenn der Onkel dann auch zustimmt und so eine Übertragung bei der Versicherung überhaupt möglich ist (vom Onkel auf den Neffen? Gibts nicht mehr überall)...

Also sorry, aber auf den ersten Eindruck klingt das tatsächlich komisch, zumal es erst ab Februar/März wäre - er plant da nicht zufällig, grade einen Wagen stillzulegen/abzugeben und dafür kein neues zu holen?

Grüße

Schreddi die Nachtigall ;)

Es ist wichtig den Unterschied zwischen den tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahren und den Prozenten zu kennen.

45 % müssen nicht SFR 9 o.ä. bedeuten.

Zur Verdeutlichung als Beispiel die Ehegattenzweitwagenreglung.

Hier wird überall in SFR 2 eingestuft, manche Versicherer geben aber auch mehr.

Beim Wechsel werden dann nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre weitergegeben.

Alles andere würde gegen die gesetzlichen Regelungen verstossen.

Oh, danke für die Erklärung, was SF-Klasse heißt ;)

Aber wäre interessant zu sehen, wie man in dem Fall ohne eine bestehende und entsprechend hohe SF auf 45% kommt - bitte um ein Beispiel

Grüße

Schreddi

PS: Aber bloß mal nebenher - warum SFR? Ich hab das schon öfters gelesen - wofür steht das R? Ich frag das jetzt ehrlich nur mal so, weíl ih die Abkürzung net so versteh :)

SFR=SchadenFreiheitsRabatt

Versicherungen können SFR zuordnen (s.Bsp. Ehegatten, andere machen das mit Dienstwagennachweis, etc.), d.h. eine Einstufung in eine Klasse vornehmen, ohne das tatsächlich eine entsprechende Anzahl von schadenfreien Jahren vorliegt.

Das geht natürlich nicht beliebig, sondern es muss sich ein Tarifierungsmerkmal oder aber um einen Gruppen- oder Rahmenvertrag handeln.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Zur Verdeutlichung als Beispiel die Ehegattenzweitwagenreglung.

Hier wird überall in SFR 2 eingestuft, manche Versicherer geben aber auch mehr.

Beim Wechsel werden dann nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre weitergegeben.

Alles andere würde gegen die gesetzlichen Regelungen verstossen.

Blödsinn, das liegt im Ermessen der Gesellschaften was diese an SFR weitergeben.

Es verstösst nicht gegen das Gesetz eventuelle Sondereinstufungen weiterzugeben.

Es gibt Gesellschaften die geben es nicht weiter um Kunden zu halten.

Christo

Zitat:

§ 5 Pflichtversicherungsgesetz

(7) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen.

kein Blödsinn, sondern Gesetz.

Unbestritten bleibt, dass Gesetze auch übertreten werden.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

kein Blödsinn, sondern Gesetz.

Unbestritten bleibt, dass Gesetze auch übertreten werden.

Und wo steht das es verboten ist eine Sondereinstufung weiterzugeben ? Sie dürfen nicht eine SF15 in eine SF5 "umwandeln".

Ich denke nicht das Gesellschaften das Gesetz brechen, da sie nicht mal was davon haben. Der Kunde ist so oder so weg.

Christo

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