Unfallwagsen reparieren lassen oder verkaufen?
Halllo, vor ein paar Wochen ist mir jemand ins Heck geknallt und würde gerne eure Meinung wissen. Habe einen Gutachter hinzugezogen und das sind die Daten: Ford Fiesta von 2012, 60kw, Champions League Edition, 123000km gelaufen. In den letzten drei Jahren wurden die Bremsen, die Batterie, der Zylinderkopf,der Zahnriemen und Riemenspanner und die Kühlmittelpumpe erneuert (Kosten 3500€).
Gutachter: Reparaturkosten 6800€ (würde Haftpflicht zahlen), WBW 5400€, Restwert 2300€. Was würdet ihr machen verkaufen oder reparieren lassen?
23 Antworten
Du hattest recht, die Versicherung stellt die Angabe der Reparpaturkosten des Gutachters in Frage unvd wollen die Reparatur nun douch nicht zahlen, dann gehts jetzt tatsächlich mit Anwalt weiter
Zitat:
@KateLinville schrieb am 17. Januar 2021 um 12:56:28 Uhr:
@vanguardboyDu hattest recht, die Versicherung stellt die Angabe der Reparpaturkosten des Gutachters in Frage unvd wollen die Reparatur nun douch nicht zahlen, dann gehts jetzt tatsächlich mit Anwalt weiter
Die Reparaturkosten sind vom Gutachter tatsächlich ziemlich hoch angesetzt.
Da habe ich Verständnis für den letzten Schritt der Versicherung.
Ich würde mir dennoch keinen Anwalt nehmen, weil sich dadurch finanzielle Überraschungen auftun könnten.
Was ich in solch einem Falle eines Versicherungsschadens immer tu:
Ich nehme das Geld, welches mir die Versicherung freiwillig zahlt.
Und dann gehe ich zuerst zum Schrottplatz, suche mir alle benötigten Teile zusammen, und bringe anschließend alles zusammen zu einem Hinterhof-Schrauber aus Osteuropa.
Am Ende ist dein Auto repariert (Ein reparierter Heckschaden macht später nie Probleme),
und du wirst trotzdem ein paar 2-3000 € im Plus stehen!
Der anwalt wird vom dem Verursacher bezahlt da gibt es keine finanziellen Überraschungen und die Versicherung zahlt dann doch recht schnell.
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Ja genau bekomme den Anwalt gestellt und die Rapearaturkosten waren der Versicherung nivht zu hoch sondern zu niedrig,sie meinten es wären ein paar Teile zu niedrig berechnet worden vom Gutachter und plädieren jetzt darauf das es dann nicht mehr im Rahmen von 130% wäre.. die Werkstatt meinte das hat sie noch nie gehört
Zitat:
@Ford-Fiasko schrieb am 17. Januar 2021 um 18:29:34 Uhr:
Zitat:
@KateLinville schrieb am 17. Januar 2021 um 12:56:28 Uhr:
@vanguardboyDu hattest recht, die Versicherung stellt die Angabe der Reparpaturkosten des Gutachters in Frage unvd wollen die Reparatur nun douch nicht zahlen, dann gehts jetzt tatsächlich mit Anwalt weiter
Am Ende ist dein Auto repariert (Ein reparierter Heckschaden macht später nie Probleme),
und du wirst trotzdem ein paar 2-3000 € im Plus stehen!
Na hoffentlich verkaufst du so ein Auto dann nicht weiter. Bei der Schadenssumme des TE werden nicht nur Anbauteile verformt sein. Da muss ein Karosseriebauer ran und richten.
Und wenn du fiktiv auzahlen lässt und selber das Auto reparierst, bekommst du natürlich nicht die 130% Reparatursumme, sondern nur den Wiederbeschaffungswert minus Mehrwertsteuer. Letztere bekommst du nur wenn du dir ein neues Auto kaufst (schließt Gebrauchtwagen ein).
Außerdem muss man sich das alles auch zeitlich erstmal leisten können. Nicht jeder hat nen Zweitwagen vor der Tür stehen oder braucht den Wagen eigentlich gar nicht. Meistens muss schnellstmöglich Mobilität wiederhergestellt werden.
Zitat:
@KateLinville schrieb am 17. Januar 2021 um 20:47:14 Uhr:
Ja genau bekomme den Anwalt gestellt und die Rapearaturkosten waren der Versicherung nivht zu hoch sondern zu niedrig,sie meinten es wären ein paar Teile zu niedrig berechnet worden vom Gutachter und plädieren jetzt darauf das es dann nicht mehr im Rahmen von 130% wäre.. die Werkstatt meinte das hat sie noch nie gehört
Ja solche 130% Fälle sind halt der Versicherung besonders ein Dorn im Auge. Die wollen das du verkaufst, da das für die deutlich günstiger wird (3100 Euro statt 6800 Euro für die Versicherung).
Übrigens musst du, falls du das Auto reparieren lässt, dieses min. 6 Monate weiter auf deinen Namen fahren. Du kannst also nicht reparieren lassen und dann danach verkaufen. Dies ist der Fall, weil du die 130% in Anspruch nimmst.
Den gekürzten Betrag (Umsatzsteuer) bekommst du, wenn der Gutachter bestätigt und mit Bildern belegt, dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt worden ist. Dann geht man davon aus, dass du die Ersatzteile ordnungsgemäß erworben und damit auch Umsatzsteuer bezahlt hast.
Nee verkaufe den dann nicht weiter, lasse ihn ja reparieren damit ich noch n paar Jahre fahren kann. Gutachter hat sich auch alles nochmal mit dem Werkstatt-Meister angeguckt und mir nochmal grünes Licht gegeben und habe mein Auto gleich da gelassen. Falls die Versicherung dann nach Erhalt der Rechnung noch bockt dann kommt der Anwalt hinzu. Aber jeder sagt das das Quatsch ist was die Versicherung beim Gutachten beanstandet hat und es wird alles gut gehenl Ich hoffe es. Danke euch