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Unfallwagen - Wertminderung -

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 11:00

Off Topic Anfrage:

Ich bringe meinen neuen Transporter zur ersten Inspektion nach 6 Monaten , und moniere Windgeräusche an der Fahrertüre.

Beim Versuch des Behebens dieser Windgeräusche wird die obere Seite der Tür überm Fenster arg verbeult. Der Werkstattmeister ruft an und gesteht seinen Fehler und gelobt fachlich perfekte Ausbesserung.

Ausgebessert wird folgendermassen: Die Tür ( oberer Fensterrahmen ) wird ausgebeult und im oberen Teil gespachtelt / lackiert.

Das Ergebnis geht soweit in Ordnung.

Meine Frage:

Ich habe jetzt eine "gespachtelte Hütte" auf dem Firmenhof stehen. Beim Wiederverkauf müsste ich den Käufer darauf hinweisen. Der Händler lehnt einen Ausgleich zur Wertminderung ab.

Es kommt noch dicker: Entgegen seiner telefonischen Versprechung hat er kein Schadengutachten gemacht , und beziffert den Schaden insgesamt nur auf 250€ netto.

Was würdet ihr machen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von capdoc

Ein gespachteltes und lackiertes Teil ist auf jeden Fall eine enorme Wertminderung. Da geht der Käufer mit dem Lackdichtenmesser ran und der zeigt rot und dann sind eben mal 2000,- Euro vom Preis runter.

Ich würde verlangen, dass die Beschädigung der Betriebshaftpflicht als Schadenereignis gemeldet wird.

Der Händler möchte dies vermeiden weil dann seine Prämie steigt.

2k beim Wiederverkauf?! Das wären ja geschätzte 10% vom NP. Ich weiß garnicht was ihr habt, ne neue Tür würde vermutlich mehr Probleme machen und auf recht neuem weißen Unilack wird man die Reperatur niemals sehen, zu mal sie ja durch eine Fachwerkstatt ausgeführt wurde. Es ist schließlich ein Vivaro... für mich einfach ein Gebrauchsgegenstand und ein Arbeitstier, ich glaub kaum das so ein marginaler Schaden bei einem späteren Wiederverkauf ins Gewicht fällt. Solche Dinge passieren nunmal und man sollte sie nicht höher hängen als sie sind. Nach der Schilderung des Betroffenen hätte ein Gutachten wohl auch die Reperaturkosten überstiegen.

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Du kennst doch einen Anwalt ???

 

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Du kennst doch einen Anwalt ???

 

peso

RICHTIG

Die Werkstatt hat eine Schadensversicherung. Ich würde auf eine neue Tür bestehen. Andere pfuschen und dir als Endkunde wird der Schaden auferlegt?

Genau solch ein Blödsinn:

Altes Auto wird beschädigt, z.B. Kratzer in der Tür, netto vielleicht 500, €. jetzt sage ich, mit dem Kratzer kann ich leben, Fahrzeug ist ja alt. Hier zahlt die Versicherung des Gegeners nur netto ohne Märchensteuer. Erst bei Reparaturnachweis wird die Steuer zusätzlich gezahlt. Aber beim Kauf habe ich doch die Steuer bezahlt, die mir jetzt vorenthalten wird? In meinen Augen rechtlich wacklig. Wie gesagt, Beispiel aus dem Leben.

 

Bernd

Da es kein "Unfallschaden" ist, mußt du das weder beim Verkauf angeben, noch gibt es eine Wertminderung. Hast du den Schaden mal gesehen um zu beurteilen wie stark das Fahrzeug bzw die Tür beschädigt war?

Das ist so nicht richtig.

Ein Unfallschaden hat bestimmte Kriterien. Ein Unfall ist ein schädigendes Ereignis.

peso

Da keine fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile betroffen sind (z.B. eingeschweißter Kotflügel) und der angegebene Schaden gering ist, zählt das rechtlich nicht als Unfallwagen, wo man den Schaden angeben muß. Trotzdem ärgerlich. Wird auch bestimmt den Wiederverkauf mindern. Ich würde auf neuer Tür bestehen.

Bernd

So sehe ich das auch.

peso

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 13:35

Könnt ihr mir sagen , wo definiert ist , ab wann ein Fahrzeug als "Fahrzeug mit Vorschaden" deklariert ist und wie groß ein Schaden überhaupt sein muss ?

Ich möchte das Ganze noch ersteinmal versuzchen "gütlich" zu regeln , mit Rechtsanwalt kann ja jeder ....

dsu

Ich habe trotzdem verstanden , das der Austausch der Tür kein "Schadenfahrzeug" aus meinem Transporter machen würde , während das Spachteln und Teillackieren ein "no-go" währe...???

Zum Schaden:

ca. 5 x25 cm große circa 3 cm tiefe Beule bis auf das Türgrundprofil mit Lackabplatzungen in der Fahrertür über dem Fenster im Türrahmen.

Vom Schaden selbst hab ich kein Foto. Man hatte mir ja versprochen , es kommt ein Gutachter. Ich habe nur Beispielhaft eine Fotodatei mit Schadenstelle angefügt.

Opel-vivaro-kasten-foto-bild-44190782

Moin,

vielleicht hilft ja das:

Zitat:

Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.

http://www.verkehrsrechtsforum.de/.../unfalldefinition.html

Dann noch direkt auf MT ein Thread dazu:

http://www.motor-talk.de/forum/definition-unfallwagen-t2552192.html

Zitat:

Mir wurde von einem sachverständigen Unfallgutachter folgendes erläutert:

Wenn problemlos abnehmbare Teile, also Haube, Türen, Kotflügel vorne, Heckklappe, Stoßfänger etc. getauscht werden w.g. Unfall sei dies nicht als Unfallwagen zu bezeichnen.

Würden dagegen feste FZ-Teile beschädigt, die NICHT ohne Schweißbrenner, Spachtel, Richten etc austauschbar bzw. reparierbar sind, so z.B. Kotflügel hinten, Dach, Schweller, Unterboden, Radkästen, Dachsäulen, Träger etc., dann muß der Wagen als unfallgeschädigt veräußert werden.

am 22. Dezember 2010 um 17:20

Ein gespachteltes und lackiertes Teil ist auf jeden Fall eine enorme Wertminderung. Da geht der Käufer mit dem Lackdichtenmesser ran und der zeigt rot und dann sind eben mal 2000,- Euro vom Preis runter.

Ich würde verlangen, dass die Beschädigung der Betriebshaftpflicht als Schadenereignis gemeldet wird.

Der Händler möchte dies vermeiden weil dann seine Prämie steigt.

Dein Recht besteht darin den Wagen in dem Zustand zu erhalten wie du ihn abgeben hast und das war mit einwandfreier nicht gespachtelter Tür. Die Kosten für Austausch und Lackierung trägt eh die Versicherung.

Was wäre wenn er mit dem Auto auf Glatteis gegen einen Pfeiler gerutscht wäre? Hätte er das auch spachteln wollen? Nein. Er hätte das Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert ersetzen müssen.

Im übrigen muss jede Beschädigung die über den Betrag von 250 Euro (und zwar die echten Kosten und nicht die die der Händler angibt) liegt als Vorschaden angegeben werden beim verkauf.

Gruss capdoc

Geh nochmal hin und erzielt eine Einigung. Letzlich ist es ja egal, ob du eine neue Tür bekommst oder ob er dir - vllt. aus eigener Kasse - eine Leistung erbringt, die dich für den Schaden entschädigt.

Zitat:

Original geschrieben von capdoc

Ein gespachteltes und lackiertes Teil ist auf jeden Fall eine enorme Wertminderung. Da geht der Käufer mit dem Lackdichtenmesser ran und der zeigt rot und dann sind eben mal 2000,- Euro vom Preis runter.

Ich würde verlangen, dass die Beschädigung der Betriebshaftpflicht als Schadenereignis gemeldet wird.

Der Händler möchte dies vermeiden weil dann seine Prämie steigt.

2k beim Wiederverkauf?! Das wären ja geschätzte 10% vom NP. Ich weiß garnicht was ihr habt, ne neue Tür würde vermutlich mehr Probleme machen und auf recht neuem weißen Unilack wird man die Reperatur niemals sehen, zu mal sie ja durch eine Fachwerkstatt ausgeführt wurde. Es ist schließlich ein Vivaro... für mich einfach ein Gebrauchsgegenstand und ein Arbeitstier, ich glaub kaum das so ein marginaler Schaden bei einem späteren Wiederverkauf ins Gewicht fällt. Solche Dinge passieren nunmal und man sollte sie nicht höher hängen als sie sind. Nach der Schilderung des Betroffenen hätte ein Gutachten wohl auch die Reperaturkosten überstiegen.

btw. über die unreparierte Delle am linken vorderen Kotflügel würde ich mir meiner Meinung nach mehr Gedanken machen... ;)

 

Aber wie gesagt es ist nur ein Transporter in Uni-Lack und von Opel... da interessiert in nen paar Jahren eh nurnoch ob er keinen Rost hat und der Motor rund läuft.

am 23. Dezember 2010 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von haveitorhateit

btw. über die unreparierte Delle am linken vorderen Kotflügel würde ich mir meiner Meinung nach mehr Gedanken machen... ;)

Aber wie gesagt es ist nur ein Transporter in Uni-Lack und von Opel... da interessiert in nen paar Jahren eh nurnoch ob er keinen Rost hat und der Motor rund läuft.

Wenn Du richtig gelesen hättest und nicht nur die Bilder angeschaut, dann wäre Dir sicher aufgefallen, das es nicht um einen Opel Vivaro geht. Da steht lediglich Transporter im Anfangspost und beim Bild: beispielhaft.

Nur mal so am Rande oder bist Du immer so oberflächlich ??

Gruß

gmduser

Beispielhaft hab ich nun so interpretiert, dass er anhand eines älteren Fotos die Schadstelle einzeichnete. Nicht anhand eines anderen Fahrzeugs. So ist das mit dem geschriebenen Wort... immer offen für Interpretationen.

Meine restlichen Aussagen treffen allgemein auf die Art von Transportern zu... und ja ich bin immer so oberflächlich ;)

frohes Fest

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