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Unfallwagen vom Händler

Themenstarteram 26. Juli 2004 um 11:59

Hallo Gemeinde,

habe wahrscheinlich einen Unfallwagen vom Händler gekauft, der mir als unfallfrei bescheinigt worden ist.

Durch eine Crash-Meldung im Steuergerät und anschliessender Begutachtung durch eine KFZW und einen Gutachter kristallisiert (unterschiedliche Spaltmasse, Lackdicken etc), sich immer mehr heraus, dass das KFZ einen Unfall gehabt haben könnte. Der Händler ist über den Fall informiert und ich bin am Freitag zur Begutachtung durch den Händler bei ihm.

Das KFZ hat 16.000 EUR gekostet mit Bankzinsen noch mal ca. 4.000 EUR drauf.

Meine Frage: Sollte sich herausstellen, dass das KFZ einen Unfall gehabt hat wieviel Prozent vom Kaufpreis sollte mir der Händler erstatten oder sollte ich das KFZ vielleicht wandeln lassen, wenn es sich um einen schweren Unfall gehandelt hat.

Bitte Info.

Vielen Dank.

Gruss

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13 Antworten
am 26. Juli 2004 um 12:33

Schwierige Sache - meist handelt es sich ja bei dem Kauf eines Gebrachtfahrzeugs von Händler um ein Fahrzeug, welcher in Zahlung genommen wurde.

Dabei läßt sich der Händler zumeist die Unfallfreiheit vom Vorbesitzer attestieren (Worlaut im Kleingedruckten:"Unfallfrei lt. Vorbesitzer"!).

Damit ist der Händler eigentlich raus, und man muss den Vorbesitzer haftbar machen, wenn sich dann herausstellt, dass dieser den Schaden offengelegt hat, wird es wieder komplizierter.

Ich hab mal eine merkantile Wertminderung von 1000 DM rausgehauen - aber nur mit Anwalt und der hat 550 DM kassiert !

Würde drauf tippen, dass Du Deinen Händler in Regress nehmen kannst.

Schliesslich ist er Dein Vertragspartner.

Man hat bei sowas die Möglichkeit der

Wandlung

Umtausch

Schadensersatz oder

Minderung

Was im Endeffekt herauszuholen ist, muss über einen Anwalt geklärt werden.

Je nach schwere des Unfalls würde ich auf Wandlung bestehen.

Gruss

am 26. Juli 2004 um 13:41

!

 

sehe ich auch so. mach dem mal richtig druck.

aber mal eine andere frage: 16tsd preis und 4tsd zinsen? also ich kenne mich in dem bereich ja nicht so aus, aber ist das nicht viel geld?

Kommt drauf an über wie viele Jahre die Finanzierung läuft.

Bei (zum Beispiel) 8% p.a. bist Du bei ner Laufzeit von 3,5 Jahren schnell bei 4.000€

Gruss

Themenstarteram 26. Juli 2004 um 13:50

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Infos.

Habe schon Gespräche mit meinem Händler geführt. Leider nur am Phone. Da ich das KFZ nicht hier vor Ort sondern ausserhalb gekauft habe, habe ich erst Ende der Woche einen Termin, wo der Händler das Auto selbst noch einmal checken will. Ich denke, dass er auf die selben Ergebnisse wie ich stösst. Habe schon mit meinem Anwalt gesprochen. Der konnte mir aber keinen genauer Wert der Minderung sagen. Ist vom Schaden abhängig. Ich dachte so an ca. 10% vom KP, wenn es sich um einen grösseren Schaden handeln sollte. Der Verdacht liegt dabei, dass das Auto mit der Fahrerseite in die Leitplanken gedonnert ist. Aber bis jetzt nur Spekulation.

Bei einem wirklich grossen Schaden werde ich wohl wandeln. Muss mir der Händler dabei ein gleichwertiges Auto anbieten?

Gruss

Er muss Dir überhaupt nichts anbieten.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass er Dir ein ähnliches Fahrzeug anbietet.

Aber mal ehrlich. Lass den Wagen wandeln, wenn es schlimmer ist und such nen anderen Audihändler und lass den Wagen vorher nochmal bei ner entsprechenden Stelle (Dekra etc) checken.

Gruss

am 26. Juli 2004 um 13:54

Bei einem größeren Schaden würde ich wandeln...

am 27. Juli 2004 um 7:52

Hey,

ich persönlich würde grundsätzlich kein Unfallfahrzeug fahren wollen. Das ist aber sicherlich Geschmackssache.

Das Du Dich an Deinen Händler wendest, ist vollkommen korrekt. Er ist Dein Vertragspartner und "Profi", da er hauptberuflich mit Fahrzeugen handelt . Man kann davon ausgehen, das er den nötigen Sachverstand hat (auch wenn ihn viele nicht haben....:-). Eine Klausel " unfallfrei laut Vorbesitzer" ist kein Haftungs-Freibrief für einen Autohändler. Wenn das Fahrzeug einen verdeckten Vorschaden hat, muss der Händler, der dieses Fahrzeug veräußert hat - auch wenn er keine Kenntnis von dem Schaden hatte - trotzdem haften.

Denn bei ordnungsgemäßer Inzahlungnahme und Prüfung des Fahrzeuges hätte er evtl. den Schaden bemerken können.

Schon mal den Vorbesitzer kontkatiert?

mfg

brezelpaul

am 27. Juli 2004 um 8:03

Aus Erfahrung kann ich sagen, hört sich einfach an - ist aber praktisch schwer umzusetzen !

In meinem Fall hat der Händler mir gesagt "Verklagen Sie mich doch, ich hab nen Anwalt der nur für mich arbeitet - dann geht das vor Gericht...dauert vielleicht 2 Jahre !"...wo er leider recht hatte.

Geld muss er Dir nicht zurück geben, das Argument Werkstatt ist Profi und hätte den Schaden bemerken müssen ist leider auch so nicht 100% durchzuziehen, da ein fachmännisch gut reparierter Unfallschaden ggfs. nicht ohne weiteres erkannt werden kann !

Ich hatte damals nen Golf Cabrio gekauft und wollte den zurück bringen (Autohaus Dirkes in Köln) - der hat mir dann seine japan. Schleudern gezeigt und gesagt "Suchen Sie sich für ihr Geld nen anderen aus !"

am 27. Juli 2004 um 8:44

@tt-pitter:

Ich gebe Dir uneingeschränkt recht, will nur damit zum Ausdruck bringen, dass der Händler sich nicht locker zurücklehnen kann mit den Worten, dass es ihn nichts angeht bzw. der Vorbesitzer vermeintliche Unfallfreiheit bestätigt hat. Es wird in jedem Fall ein langer beschwerlicher Weg.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 10:53

Hallo Leute,

Ihr seid ja wirklich aufbauend. Ich denke, dass sich der Händler die möglichen Schäden erst einmal selbst ansehen sollte. Mein Anwalt sagt, dass in solch einem Fall meist eine interne Klärung bzw Gutmachung zwischen Käufer und Händler erfolgt, ohne dass das Ganze vor Gericht geht. Ist immerhin ein freundlicher mit mehreren grossen Autohäusern, glaube, der kann sich keine schlechte Publiziti leisten und ist ebenfalls an einer unkomplizierten Klärung/Lösung interessiert. Aber man weiss es nicht. Er hat ja schon angeboten dass ich den KFZ zurückgeben kann. Aber, ist nen super Auto mit einigen Extras. Würde ich lieber behalten... . Aber wie Ihr schon sagt. Mit einem Unfallwagen durch die Gegend fahren. Na ja, da kommt bei 240 auf der Bahn dann doch schon ein mulmiges Gefühl auf... .

Trotzdem, hat keiner Erfahrung mit soetwas. Vor allem was Minderung des Kaufpreises bzw. Schadenersatz angeht. Wollte meinen Anwalt erst mal rauslassen und hoffe auf eine gütige Einigung.

Gruss

Und wenn der Wagen noch so toll ist.

Einen ähnlich oder identisch ausgestatteten Wagen wirst Du sicherlich schnell finden. Das Angebot ist gross.

Mit einem Unfallwagen würde ich nicht durch die Gegend fahren wollen.

Bestimmt nicht.

Gruss

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