Unfallwagen ja oder nein
Hallo,
ich habe mal einen Frage wir haben in unserer Familie noch einen Gebrauchten VW Touran gekauft und auch im VW Autohaus soweit sind wir alle sehr zufrieden doch nun haben wir uns mal so zur Übersicht die ganze Historie das Wagens geben lassen und da ist uns folgendes aufgefallen:
1 44950300 Fahrzeug vorn u.hinten gemessen 0
2 66501900 Schriftzug hinten aus- u.eingebaut 0
3 66511900 Markenzeichen hinten aus- u.eingeba 0
4 53821950 Querträger aus- u.eingebaut 0
5 58631900 Dichtung f Tür hinten aus- u.eingeb 0
6 50301999 ABDECKUNG SCHLOßTRÄGER AUS/EIN 0
7 63691900 Abdeckung f Stoßfänger hinten a+e 0
8 63695550 Abdeckung f Stoßfänger hinten erset 0
9 64867750 Heckfensterscheibe abgedeckt 0
10 53014199 ABSCHLUßBLECH HINTEN INST. 0
11 53024199 QUERTRÄGER BLECH INST. 0
12 55224199 KLAPPE HINTEN INST. 0
13 99960000 VERBRINGUNGSKOSTEN 0
14 70401999 ABDECKUNG KOFFERRAUM AUS/EIN 0
15 51017500 Karosserie konserviert 0
16 12340000 FAHRZEUG GEWASCHEN 0
17 00003900 FREMDLEISTUNG LACKIERUNG 0
Und habe ich mal an euch die Frage ist das ein Unfallwagen ? In unserem Kaufvertrag steht bei Zahl, Umfang und art von Mängeln und Unfallschäden ein NEIN !
Danke für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, was regt ihr euch denn alle so auf?! Der Wagen hat eine neue Stoßstange. Ist doch toll! Möglicherweise ist sogar die Heckklappe neu lackiert. Super! Dann sind ja alle Kratzer o.ä. vom Vorgänger auch weg.
Ein anzeigepflichtiger Unfallschaden entsteht, wenn tragende Teile beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das mit den 1000 Euro kann ich nicht glauben, denn alleine eine Frontstoßstange kostet mit Lackierung und den anfallenden Arbeiten gut 1000 Euro. Wenn dann noch ein Scheinwerfer ausgetauscht wird (und die brechen sehr leicht an den Befestigungspunkten ab), dann ist man locker über dieser Grenze.
Also macht euch mal locker. Und was sollen so Sprüche wie: "Den würd ich rund machen."?! Bringt doch keinem was. Lieber die ganze Angelegenheit in aller Ruhe mit dem Freundlichen besprechen.
Also: immer schön die Bälle flach halten!
Grüße
RSTE
PS: ich hatte im übrigen schon 4 (!) unverschuldete Unfälle mit Schäden von bis zu 3.500,- Euro, da war auch kein anzeigepflichtiger Unfall dabei. (Über meinen Anwalt abgeklärt...)
33 Antworten
Hallo,
auch ich bin seit Freitag stolzer besitzer eines Tourans BJ 2007. Ich habe mir vor Kauf die Reparaturhistorie zeigen lassen.
Bei den unzähligen Probefahrten bei verschiedenen Händlern habe ich auch jedesmal nach Unfallschäden gefragt und jedesmal zur Antwort bekommen dass kein Anzeigepflichtiger Vorschaden vorliegt.
Nach meiner Frage nach dieser Definition bekam ich zur Antwort: Unfallschaden <1000 Euro ist nicht anzeigepflichtig.
Da ich vor zwei Jahren bei meinem Golf IV einen Parkschaden an der hinteren Stossstange hatte, der ohne die Verwendung von neuteilen ca. 800 Euro gekostet hat, gehe ich bei deiner Historie definitiv von einem Unfallwagen aus.
mfg
Kann mir jemand noch mehr dazu sagen ? Und kann man da noch gegen das autohaus vorgehen wenn es ein Unfallwagen ist und Sie uns das Verwiegen haben, auch wenn wir den Wagen schon im Mai 2009 gekauft haben ?
Wenn es dich stört dann nimm deinen Bekannten und fahrt mal zum 🙂 wo ihr ihn gekauft habt mit dem Kaufvertrag.Da wurde sehr wohl ein Unfallschaden verschwiegen.
Nun wäre es dein Recht den Wagen zurück zu geben oder eine Wertminderung raus zu schlagen.
Ich persönlch fahre auch einen Unfallwagen mit reperierten Seitenschaden (kein Touran) aber ich habe keine Spuren gefunden einer Reperatur.Und wenn das Auto keine 4 Spuren in den Schnee zieht ist auch alles ok.Habe aber deswegen den Kaufpreis um 700 Euro drücken können
Das klingt definitiv nach Heck- Unfallschaden. Ab zum Händler und auf den Busch
hauen. Bei solchen Dingen seh ich rote Tücher. Den würd ich rund machen. 😠
Gruß
Mein Gott, was regt ihr euch denn alle so auf?! Der Wagen hat eine neue Stoßstange. Ist doch toll! Möglicherweise ist sogar die Heckklappe neu lackiert. Super! Dann sind ja alle Kratzer o.ä. vom Vorgänger auch weg.
Ein anzeigepflichtiger Unfallschaden entsteht, wenn tragende Teile beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das mit den 1000 Euro kann ich nicht glauben, denn alleine eine Frontstoßstange kostet mit Lackierung und den anfallenden Arbeiten gut 1000 Euro. Wenn dann noch ein Scheinwerfer ausgetauscht wird (und die brechen sehr leicht an den Befestigungspunkten ab), dann ist man locker über dieser Grenze.
Also macht euch mal locker. Und was sollen so Sprüche wie: "Den würd ich rund machen."?! Bringt doch keinem was. Lieber die ganze Angelegenheit in aller Ruhe mit dem Freundlichen besprechen.
Also: immer schön die Bälle flach halten!
Grüße
RSTE
PS: ich hatte im übrigen schon 4 (!) unverschuldete Unfälle mit Schäden von bis zu 3.500,- Euro, da war auch kein anzeigepflichtiger Unfall dabei. (Über meinen Anwalt abgeklärt...)
Ich möchte dir keine Bange machen, aber wenn es wirklich ein Unfallauto ist und du ihn zurückgeben möchtest, dann kannst du dich u.U. auf ein langes und nervenaufreibendes Verahren gefasst machen.
Meine Frau hatte sich vor Jahren einen gebrauchten Citroen Saxo bei Vertragshändler gekauft. Er sah toll aus, hatte sehr wenig gelaufen und fuhr 1a. Auf Nachfrage, ob das Fahrzeug unfallfrei sei, antwortete der Händler, der Wagen habe lediglich einen leichten Blechschaden im Vorderbereich gehabt. Er gab uns schriftlich, was an dem Fahrzeug defekt war und was repariert wurde (u.a. der echte Scheinwerfer). Gekostet hatte das Fahrzeug 9.500€
Nach ca. einem Jahr änderte sich das Fahrverhalten und es waren seltsame Klopfgeräusche beim Überfahren der Bodenwellen hörbar.
Wir sind dann zu einem Bekannten gefahren, der eine eigene Werkstatt besitzt und auch mit Unfallautos handelt. Als er den Wagen auf die Bühne hob, schlug er die Hände über dem Kopf zusammen. Der Wagen war verzogen und das Schlimmste war, dass der vordere Achsträger einen Riss hatte. Zufällig war ein Dekra-Mann in seiner Werkstatt. Er wollte uns mit diesem Auto nicht mehr vom Hof lassen.
Da mein Bekannter aufgrund seines Autohandels gute Kontakte zu Versicherungen hat, haben wir nachgeforscht und herausgefunden, dass das Fahrzeug stark verunfallt war. Die Reparaturkosten hatten lt. damaligem Gutachten um die 12.000€ betragen. Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich habe dann den Vorbesitzer aufgesucht, der gar nicht erfreut von meinem Besuch war. Er gab an, dass er den Wagen vor einem Baum gesetzt habe und er selber knapp 2 Monate im krankenhaus verbracht habe. Das Fahrzeug sei verunfallt wie es war mit dem Abschlepper sofort zu dem Vertragshändler geschleppt worden, wo wir den Wagen letztendlich gekauft hatten.
Dort wurde das Fahrzeug anscheinend optisch Instand gesetzt, der Totalschaden wurde uns verschwiegen.
Wir hatten ja die schriftliche Bestätigung von dem Verkäufer, dass lediglich ein leichter Blechschaden vorausgegangen war. Als wir den Juniorchef auf die Sache ansprachen und er sich den Wagen ansah, räumte er den Schaden ein und bot uns an, das Fahrzeug zurück zu nehmen. Abends rief dann plötzlich der Seniorchef an und verweigerte die Rücknahme und jeglichen Wertausgleich.
Wir haben dann einen Anwalt eingeschaltet, das Auto abgemeldet (es war nach Aussage der Dekra verkehrsunsicher) und nach ganzen 6 Monaten kam es zu einem Verfahren vor dem Landgericht (da Streitwert über 5000€).
Meine Frau war mittlerweile mit den Nerven total am Ende. Sie ist beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen und hatte sich für die ganze Zeit meinen alten Golf geliehen.
Wer jetzt meint, dass der Händler trotz aller Beweise (Gutachten, Bestätigung der Versicherung, Zeugenaussagen, Kaufvertrag, Bestätigung des Verkäufers über die Mängel) vor Gericht abgewatscht wurde, der irrt.
Es kam zu einem Vergleich, der Händler nahm das Fahrzeug zurück und erstattete uns ganze 6000€. Meine Frau war nervlich nicht mehr in der Lage in Revision zu gehen. Es war ihr erstes Auto, für das sie lange gespart hatte.
Ich möchte damit sagen, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei unterschiedliche Dinge und kommt leider nur selten vor.
Ich habe in der Presse von gleichgelagerten Fällen gelesen, die ähnlich ausgegangen sind. Heute würde ich anders vorgehen. Wenn der Händler die Rücknahme des Fahrzeugs verweigert, würde ich noch am selben Tag eine Strafanzeige erstatten. Denn wenn er strafrechtlich verurteilt wird, hat man zivilrechtlich immer bessere Karten vor Gericht.
Ich hoffe, ich habe dir jetzt nicht alle Hoffnungen genommen. Ich würde auf jeden Fall alles daran setzten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, sollte es sich tatsächlich um einen Unfallfahrzeug handeln.
Erkundige dich vielleicht bei einem anderen🙂, ob es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt. Er hat ja auch Zugriff auf die Historie.
Wenn du weitere Ratschläge brauchst, kannst du mir gerne eine PN schicken.
PS. Damals waren meine Frau und ich nur befreundet, geheiratet haben wir später.
Gruß Tom
Eigentlich hatte ich mit der Citroen-Sache abgeschlossen. Dachte ich zumindest. Nach diesem Bericht ist aber wieder einiges hochgekommen und ich merke, dass ich noch immer noch eine Riesenwut auf den Händler habe. Ich könnte mich selber ohrfeigen, dass ich damals keine Strafanzeige erstattet habe. Zumal ich im Nachhinein erfahren habe, dass der Händler diese Masche schon mehrmals abgezogen haben soll. Ich werde aber mal nachforschen ob der Wagen wieder zugelassen wurde. Die Fahrgestellnummer habe ich ja noch irgendwo stehen.
Zitat:
Original geschrieben von RSTE
Mein Gott, was regt ihr euch denn alle so auf?! Der Wagen hat eine neue Stoßstange. Ist doch toll! Möglicherweise ist sogar die Heckklappe neu lackiert. Super! Dann sind ja alle Kratzer o.ä. vom Vorgänger auch weg.Ein anzeigepflichtiger Unfallschaden entsteht, wenn tragende Teile beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das mit den 1000 Euro kann ich nicht glauben, denn alleine eine Frontstoßstange kostet mit Lackierung und den anfallenden Arbeiten gut 1000 Euro. Wenn dann noch ein Scheinwerfer ausgetauscht wird (und die brechen sehr leicht an den Befestigungspunkten ab), dann ist man locker über dieser Grenze.
Also macht euch mal locker. Und was sollen so Sprüche wie: "Den würd ich rund machen."?! Bringt doch keinem was. Lieber die ganze Angelegenheit in aller Ruhe mit dem Freundlichen besprechen.
Also: immer schön die Bälle flach halten!
Grüße
RSTE
PS: ich hatte im übrigen schon 4 (!) unverschuldete Unfälle mit Schäden von bis zu 3.500,- Euro, da war auch kein anzeigepflichtiger Unfall dabei. (Über meinen Anwalt abgeklärt...)
Genau, locker bleiben. Ist ja nur Auto, was so zwischen 12 und 20T€ kostet. Und dann
noch von einem Verkäufer, der leicht Einsicht in die Historie hat und trotzdem alles verschweigt, und
das wahrscheinlich auch nur, weil ja eigentlich gar nichts ist.
Gerade bei Heckschäden sollte man gerade auf der Hut sein, und wenn er dann noch verschwiegen
wird, kann ich deinen naiven Beitrag nicht nachvollziehen!
Ich danke euch für eure Antworten und freue mich über jede weitere also ich werde der ganzen sache nachgehen denn ich habe einen Unfallfreien Wagen gekauft und nicht bekommen und das finde ich zum kotzen. Und dann haben wir den Wagen noch in einem Namenhaften VW Autohaus gekauft welches viele Niederlassungen in Deutschland besitzt.
Viel Glück!
Auch von mir viel Glück. Berichte bitte, wenn es du etwas erfahren oder erreicht hast.
Zitat:
Original geschrieben von cki77
Zitat:
Original geschrieben von RSTE
Mein Gott, was regt ihr euch denn alle so auf?! Der Wagen hat eine neue Stoßstange. Ist doch toll! Möglicherweise ist sogar die Heckklappe neu lackiert. Super! Dann sind ja alle Kratzer o.ä. vom Vorgänger auch weg.
...
Zitat:
Genau, locker bleiben. Ist ja nur Auto, was so zwischen 12 und 20T€ kostet. Und dann
noch von einem Verkäufer, der leicht Einsicht in die Historie hat und trotzdem alles verschweigt, und
das wahrscheinlich auch nur, weil ja eigentlich gar nichts ist.
Gerade bei Heckschäden sollte man gerade auf der Hut sein, und wenn er dann noch verschwiegen
wird, kann ich deinen naiven Beitrag nicht nachvollziehen!
Puuuh - ich hatte mal einen Polo gebraucht gekauft, der mit etwa 3 Monaten Alter und kaum Kilometern einen Heckschaden hatte und in einer Werkstatt (keine Markenwerkstatt) repariert worden. Das war mir bekannt, und er sah für mich absolut neuwertig aus, aber als dann jemand anderes bei mir hinten draufgefahren war, wurde klar, dass die Reparatur in billigster Form durchgeführt worden war. Aber erstens hatte mir der Preis für den Fast-Neuwagen trotz repariertem Unfallschaden gefallen, und zweitens war es mir nie aufgefallen.
Was hier natürlich unschön ist, das ist das Verschweigen und dann auch noch vom :-)
Und darüber hinaus? ...
... und darüber hinaus das Wissen um eine Un-Perfektion, die man nicht bewußt in Kauf genommen hatte.
Es ist das Wissen, das möglichen Ärger verursacht - und nicht der Zustand des Wagens...
Hallole ...
Unfall oder Bagatellschaden ? Ja / Nein ... wo ist die Grenze ?
Und wegen eines Bagatellschadens hat man nicht gleich automatisch einen Unfallwagen ...
Der obigen Liste entnehme ich als Laie , ja da war was ... ein Heckschaden . Klein - groß ?
Stoßfänger erneuert , ... was zurechtgebogen / eingestellt ... Heckklappe & Stoßfänger neu = frisch gelackt .
( Für einen richtigen kapitalen Heckschaden ist die Teile - Liste aus der Fahrzeughistorie irgendwie noch zu klein . )
Ist da einer hinten beim Parken angeeckt oder war nur ein Pfosten im R - Gang im Weg ... kann ich auch nur vermuhten .
Aber zumindest mit dem Wissen , würd ich auch mal den Car - Dealer konfrontieren und fragen was " Sache " ist !
Mehr wie Summe X oder nen Gutschein , als kleine Wertminderung wird eh nicht rausspringen ...
Gruß
Hermy