Unfallwagen bei den Versicherungen bekannt?

Ich würde gerne ein GL kaufen der aus Russland kommt. Er hat schon deutsche Papiere,
aber einen Vorschaden.
Könnte mir ein Experte von euch weiter helfen?
Ich möchte wissen über welche Versicherung der Schaden abgerechnt worden ist.
Die FgNr. ist mir bekannt.
Ich möchte vermeiden, falls ich einen Schaden habe, dass meine Versicherung
rumzickt, da ich weiß wo und wer den Wagen repariert hat.
Danke schon im Voraus für eure Hilfe.
Nachricht auch gerne per PN.

Gruß Atzekalle

19 Antworten

Das war aber die Frage des TE

Schau mal genauer hin. 🙂

Es geht darum, dass ich den Vorschaden nachweisen muß. Wenn es nur Stoßstange, Scheinwerferund Grill war ist dass ok. Aber wenn da was verschwiegen worden ist, z.B. Träger gerichtet und mehr, wird es schwierig. Weil kein Gutachter den Wagen wieder als nach dem technischen Stand fahrfertig begutachtet hat. Gibt es bei einem nochmaligen Schaden kein Geld von der Vericherung. Ich müsste dann ein Gutachten bezahlen.
Hört sich komplziert an, ist es versicherungstechnisch auch.
Berlin-paul glaube ich, blickt da durch bei meinem Anliegen.

Gute Nacht
AtzeKalle

Zitat:

@AtzeKalle schrieb am 17. November 2019 um 09:02:32 Uhr:



Bin mal am Montag auf der Zulassungsstelle und frage nach.

Was soll die Zulassungsstelle da an Antworten zum Thema der Abrechnung von Vorschäden sagen? Zum einen darf sie keine Auskunft zu vorherigen Zulassungen und Versicherungen aus Datenschutzgründen (DSGVO) geben und zum anderen ist der Zulassungsstelle nichts über Schadensabwicklungen bekannt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 18. November 2019 um 07:39:33 Uhr:



Zitat:

@AtzeKalle schrieb am 17. November 2019 um 09:02:32 Uhr:



Bin mal am Montag auf der Zulassungsstelle und frage nach.

Was soll die Zulassungsstelle da an Antworten zum Thema der Abrechnung von Vorschäden sagen? Zum einen darf sie keine Auskunft zu vorherigen Zulassungen und Versicherungen aus Datenschutzgründen (DSGVO) geben und zum anderen ist der Zulassungsstelle nichts über Schadensabwicklungen bekannt.

Nichts, es geht dann nur darum, ob der Wagen geklaut ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen