Unfallwagen als Vorführwagen verkauft?
Hallo zusammen,
erstmal ein Hallo! an die Forum-Gemeinde 🙂.
Mitte 2012 habe ich einen Audi A3, Baujahr 2011, bei einem Audi Händler im Rahmen einer 3-Wege-Finanzierung gekauft. Der Wagen wurde mir als Vorführwagen, damals mit ungefähr 7.000km auf dem Tacho, verkauft.
Vor einigen Wochen bin ich bei einem anderen Audi Händler gewesen, der bereit gewesen ist, den Wagen für mich auszulösen (im Rahmen eines neuen Kaufvertrages), obwohl ich ein verbrieftes Rückgaberecht bei dem ursprünglichen Händler habe. Kurz vor Vertragsunterzeichnung sagte er mir dann jedoch, dass der Wagen wohl einen Unfall oder was auch immer hatte und sie den Wagen als Unfallwagen einstufen müssten. Dieser Schaden müsste mit 3.000 EUR berücksichtigt werden… natürlich habe ich das so nicht akzeptiert und gesagt, dann stell ich den Wagen dem ursprünglichen Händler erstmal mit einem netten Gruß hin.
Kurz nach dem obigen Gespräch bin ich noch zu einem dritten Händler (da musste ich eh aufgrund eines Maderschadens zwecks Reparatur hin) und habe die Gelegenheit genutzt, mir einen Ausdruck aus dem Bordcomputer (?) geben zu lassen (siehe Bild). Darauf ist wohl der Unfallschaden zu sehen.
Jetzt sagte mir heute ein vierter Händler (bei dem ich meinen neuen A3 gekauft habe), dass er den Schaden sogar mit bis zu 3.500 EUR einstufen würde. Und dass der ursprüngliche Händler eigentlich dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug so zurückzunehmen, da er es mir fälschlicherweise als Vorführwagen und nicht als Unfallwagen verkauft hat. Das Wort Schadensersatz wurde auch genannt.
Zwei Dinge: Zum Einen, es hätte ja sein können, dass ich das Auto nicht zurückgeben wollte, sondern behalten wollte. Dann hätte ich beim Verkauf das Problem mit dem Schaden gehabt. Das kann ja nun nicht sein.
Zum Anderen ist es meiner Meinung nach ja jetzt so, dass ich dann die letzten 3 Jahre eine zu hohe Rate bezahlt habe, da ja der eigentliche Wert des Autos nicht der Finanzierungskalkulation zugrunde gelegen hat.
Teilt Ihr die Meinung bzgl. dieser zwei Punkte?
Letztendlich, sollte es sich tatsächlich um einen Unfallschaden handeln, bin ich dadurch in jeder Hinsicht finanziell benachteiligt worden.
Jetzt habe ich dem ursprünglichen Händler den alten A3 heute vor die Tür gesetzt und er hat 3 unstrittige Lackschäden entdeckt. Ansonsten ist der Wagen top erhalten.
Ich hatte ihm vor einigen Wochen telefonisch gesagt, das geht ja gar nicht mit dem Schaden und dass er unter diesen Umständen wohl von Nachforderungen bezüglich der Lackschäden absehen sollte. Erstens wusste er angeblich nichts von dem Schaden, zweitens war er so "baff", dass er zunächst mal sagte, ja eh, kann ich mir nicht erklären, aber wir kriegen das schon hin.
Ich hatte dieses "kriegen wir schon hin", als eine verhaltene Zustimmung gedeutet, dass er mir dann im Gegenzug keinerlei nachträgliche Rechnung für Schäden am Wagen stellen wird (natürlich bei Schäden im normalen Rahmen).
Heute sagt der Händler mir dann, er sieht über die Schäden hinweg, wenn ich ihm einen Satz Winterräder gebe… die hatten vor 3 Jahren 500 EUR gekostet und sind jetzt vllt. noch 250 EUR wert… wenn überhaupt.
Ein Bekannter von mir meinte schon, dass sich das für ihn schon fast wie "Erpressung" anhört. Und dass der Händler mit der ganzen Hintergrundgeschichte froh sein solle, keine Klage an den Hals zu bekommen.
Jetzt meine Fragen an euch:
1) Wie bewertet ihr den Auszug aus dem "Bordcomputer"? Würdet ihr anhand dessen, was ihr da lest, den Wagen ebenfalls als Wagen mit Unfallschaden einordnen?
2) Falls der Wagen einen Unfallschaden tatsächlich in der genannten Höhe (3.000 - 3.500 EUR) hat, wie sollte ich mich gegenüber dem Händler verhalten?
Ich möchte eines klarstellen: Ich habe auf gut Deutsch, keinen Bock auf einen Rechtsstreit. Ich möchte den Wagen einfach dem Händler vor die Türe stellen und meine Ruhe haben. Nachträglich jetzt irgendwie Schadensersatz, falls überhaupt möglich, geltend zu machen, wäre ohnehin langwierig und auch nicht einfach durchzusetzen.
Der Lackschaden am Wagen ist definitiv nichts "großes" und mal davon abgesehen, verfügt der Händler mit eigener Werkstatt wohl über genug Möglichkeiten, das ohne große Kosten zu reparieren. Sonst würde sich der Händler wohl nicht mit Winterreifen im Wert von ca. 250 EUR zufrieden geben… ich würde die Lackschäden als Laie auf mehrere hundert Euro schätzen…
Ist es, wenn man mal in die Gesamtschau geht, nicht fair, wenn der Händler seinen Fehler dahingehend wiedergutmacht, indem er auf die Übergabe der Winterräder verzichtet? Vom Gefühl her würde ich sogar sagen, dass das ziemlich dreist ist, nach der ganzen Geschichte jetzt noch sowas zu fordern. Wenn ich nen Schaden von mehreren tausend Euro an dem Wagen hinterlassen hätte… ok… das könnte man schwer aufrechnen. Aber so...
Besten Dank für eure Einschätzung im voraus!
pred-live
Beste Antwort im Thema
Ich würde Dir als Händler alles zugestehen, nur um Dich vom Hof zu kriegen.
12 Antworten
In diesem Fall mit dieser Hintergrundgeschichte würde ICH mich auf garkeine halbgaren Dinge einlassen. Und wenn der ursprüngliche Verkäufer deines A3 dir nicht sehr entgegen käme. ..würde ich an deiner Stelle die Sache einem Anwalt übergeben. Allein schon ein netter aufgesetzer Brief einer Kanzlei wirkt bei einem schuldbewusstem Menschen oft Wunder...
Ich würde Dir als Händler alles zugestehen, nur um Dich vom Hof zu kriegen.
Zitat:
@audifan66 schrieb am 4. Mai 2015 um 21:29:23 Uhr:
Ich würde Dir als Händler alles zugestehen, nur um Dich vom Hof zu kriegen.
Hast recht, ist auch mega unhöflich auf eine angemessene Wiedergutmachung für den Verkauf eines Unfallwagens als Vorführwagen zu bestehen. Vielleicht entschuldige ich mich morgen erstmal bei dem Verkäufer für die Unannehmlichkeiten, die ich ihm bereitet habe, indem ich ihn auf dieses brisante Thema angesprochen habe.
Danke dir!
Hi,
hier war doch nur die Außenhülle der Stoßstange und die Heckklappe beschädigt und wurde ausgetauscht.
Wenn nichtmal der Stoßstangenkörper und das Heckblech beschädigt waren, muss das auch nicht als Unfall deklariert werden. Genauso wenig kann hier eine Wertminderung von 3500€ veranschlagt werden, ohne den Schaden wirklich zu kennen.
Ein ordentlicher Händler würde bei einem Neuwagen selbst bei kleinster Beule die Heckklappe tauschen.
Ebenso eine Kunststoffhülle mit z.b. einem tiefen Kratzer.
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Ich sehe den Schaden auch nicht als schwerwiegend an, trotz des Preises. Korrekt das zu verschweigen ist es aber natürlich nicht. Meiner Meinung ist das somit auch kein "Unfallwagen" im klassischen Sinn.
Es ist zwar falsch gewesen Dir die Beschädigung zu verschweigen, aber ein Unfallfahrzeug wäre es per Definition wenn tragende Teile oder schwerwiegende Schäden der Karosserie instandgesetzt worden wären. Der Schaden wurde wohl fachgerecht instandgesetzt und insofern versteh ich auch nicht, weshalb da etwas abgezogen werden sollte, da es kein Unfallwagen ist.
Falls das so dennoch nicht klappt, muss meiner Meinung nach der Händler, der Dir den Vorführer“ verkaufte, auch dafür geradestehen. Und zwar ohne Dir noch etwas abknöpfen zu wollen - das is heutzutage ja schon echt mindestens mal frech.
Jeder Anwalt würde den Fall mit Freuden übernehmen, damit hättest Du weder Stress noch Sorge um den Ausgang. Und das würde ich dem “ 😁 “ auch unmissverständlich sagen.
Hi,
gib uns doch mal Zahlen!
Was hast du denn mitte 2012 für die Karre bezahlt, was bekommst du vom gleichen Händler wenn er Ihn zurück nimmt? Wieviel km bist du damit gefahren?
Zitat:
@sirpomme schrieb am 5. Mai 2015 um 07:53:38 Uhr:
Hi,
gib uns doch mal Zahlen!
Was hast du denn mitte 2012 für die Karre bezahlt, was bekommst du vom gleichen Händler wenn er Ihn zurück nimmt? Wieviel km bist du damit gefahren?
Am 01.06.2012 bezahlt: 21.900 EUR
Händler löst im Rahmen des verbrieften Rückgaberechts am 01.05.2015 aus: 12.694,72 EUR
Höhe der Monatsrate war: 271,30 EUR
Übernahme mit KM: 6.648
Abgabe am 04.05.2015 mit KM: ohne jetzt extra nachzugucken, grob 52.600 (51.648 km durfte ich; Toleranz von 2.500 km ist somit nicht überschritten)
Ende vom Lied: Heute den Zweitschlüssel beim Händler nebst Fahrzeugschein abgegeben - und ihm eine Kopie des Ausdrucks aus dem Bordcomputer vorgelegt. Wurde dann doch ziemlich kleinlaut der Händler. Ohne weiteres hat er auf die Übergabe der Reifen verzichtet, noch schnell eine Unterschrift von mir auf dem Ankauf-Vertrag und das wars.
Dann ists ja recht gut gelaufen!
Nur ein kleiner Formulierungsfehler: Das ist nicht der Bordcomputer, sondern das VAG-Informationssystem. Der Bordcomputer zeigt sowas wie Durchschnittsverbrauch, Öltemperatur,...
Wenn Die Reparatur in ner freien Werkstatt stattgefunden hätte, hättest Du gar nichts davon erfahren :-(
Hi,
was ist denn das für ein Autokaufmodell, hab ich noch nicht gehört! So was wie Leasing?
Wie wäre das denn weiter gegangen, wenn du das Auto behalten hättest? Weitere 271,30 monatlich, und dann wie lange?
Zitat:
@sirpomme schrieb am 6. Mai 2015 um 07:38:56 Uhr:
Hi,
was ist denn das für ein Autokaufmodell, hab ich noch nicht gehört! So was wie Leasing?
Wie wäre das denn weiter gegangen, wenn du das Auto behalten hättest? Weitere 271,30 monatlich, und dann wie lange?
Das nennt sich Drei-Wege-Finanzierung (einfach mal in eine Suchmaschine eingeben). Da hast du drei Möglichkeiten:
1) Auto nach der vereinbarten Finanzierungslaufzeit (war bei mir 3 Jahre) übernehmen (also Restrate in diesem Fall nach 3 Jahren in einer Summe zahlen).
2) Restrate weiterfinanzieren, allerdings mit Sicherheit zu schlechteren Konditionen. Da mich das nicht interessiert hatte, weiß ich nicht, wie hoch der Zinssatz gewesen wäre. Aber ein gutes Geschäft wäre das vermutlich nicht.
3) Auto kann durch das verbriefte Rückgaberecht nach Ablauf der Finanzierungsdauer an das Autohaus, wo der Wagen gekauft wurde, zurückgegeben werden. Das ist dann quasi so wie Leasing, die ganze Geschichte heißt einfach nur anders. In diesem Fall löst das Autohaus die Restrate für dich bei der Bank ab.
Ob sich die Drei-Wege-Finanzierung lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.