Unfallwagen als Unfallwagen verkauft - Käufer meint dennoch arglistige Täuschung

Hallo,

wir haben vor kurzem unseren Wagen verkauft und im Kaufvertrag auch reingeschrieben, Schaden vorne links, nicht repariert.
2 Tage später bekam ich eine Mail, dass der Scheinwerfer ja geklebt sei und er es jetzt erst gesehen hätte. Wir hätten das verschwiegen und ich soll die Kosten dafür tragen.

Punkt 1 ist, dass wir dies in der Besichtigung besprochen haben, dass ich gegen einen Strohballen gefahren bin, daher keine "richtigen " Schäden von außen zu sehen sind, aber dennoch einige Teile ausgetauscht werden müssten.
Auto hat laut mobile. eine Wert von knapp 9200 verkauft haben wir ihn für 6700€ inkl. neuen Sommerreifen.

Der anwalt bleibt hart, 2 tes Schreiben aufgesetzt, ich solle übernehmen, sonst gehen sie vor Gericht, da ich arglistig getäuscht habe.
Verstehe die Welt nicht mehr. Gewährleistung wurde ausgeschlossen, ist der Vertrag über mobile.de

Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank im Voraus.

Daniela

Beste Antwort im Thema

Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. März 2015 um 10:14:47 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 23. März 2015 um 10:07:17 Uhr:


Doch, fehlende Rechtsschutzversicherung ist kein Problem, denn Dein Anwalt holt sich die Kohle vom Verlierer wieder.

k-hm

Und wenn da nichts zu holen ist?

Ist aber. Denn der hat ja das Fahrzeug 😁

k-hm

Hm, was denn nun? Kurze Zeilen antworten, oder es sein lassen?
Habe keine Lust, dieses Geplänkel teuer zu bezahlen beim Anwalt.

Also, antworten, oder nicht?
Was passiert, wenn ich das Schreiben nicht beantworte?

LG

Zitat:

@k-hm schrieb am 23. März 2015 um 10:18:18 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. März 2015 um 10:14:47 Uhr:


Und wenn da nichts zu holen ist?

Ist aber. Denn der hat ja das Fahrzeug 😁

k-hm

Das heißt garnichts der kann bis über beide Ohren verschuldet sein oder schon die Finger gehoben haben.

Aber ich habe gerade gelesen das der TE über eine RSV verfügt somit ist eigentlich alles ok.

Zitat:

@maibube schrieb am 23. März 2015 um 10:21:52 Uhr:


Hm, was denn nun? Kurze Zeilen antworten, oder es sein lassen?
Habe keine Lust, dieses Geplänkel teuer zu bezahlen beim Anwalt.

Also, antworten, oder nicht?
Was passiert, wenn ich das Schreiben nicht beantworte?

LG

Nichts. Es ist nur von einer Privatperson oder einem beauftragten Anwalt.

Nichts davon ist bindend.

Bindend sind nur behördliche Aufforderungen.

Du muss dann allerdings damit rechnen, dass weitere "Einschüchterungsschritte" eingeleitet werden. Also wieder was kommt.

Ich sage ja, es ist vermutlich bequemer, den Brief zu schicken.
Dann ist denen klar, dass jede weitere Sache Geld kosten wird. Das sie hinterher zahlen müssen.
Das werden die vermeiden 😁
Oder dass, wenn es sich um Betrüger handelt, jemand kommt und den Laden überprüft.

Denn ein Mittel hast Du immer, wenn es zu dicke kommt:
Anzeige (die natürlich Sinn machen muss!).

Wenn die beibleiben, Dich mit FUD (Fear-Uncertainty-Doubt, Angst - Unsicherheit-Zweifel) zu bombandieren, drohst Du, dass Du es zur Anzeige bringst.
Dann tritt Polizei und vielleicht der Staatsanwalt auf den Plan. Und spätestens dann gibts Ärger.

Summa summarum:
Die müssen das Gefühl kriegen, dass Du die Sache eskalierst statt zu zahlen.
Ob Du das dann tatäschlich tuts, ist egal, Du sollst ja erstmal nur (bequem) damit drohen 😁
Daran hätten die kein Interesse, denn sie sind die Verlierer.
Es liegt also in Deiner Hand, denen das so zu verkaufen, dass die merken, dass Bangemachen bei Dir nicht funktioniert.

k-hm

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Zitat:

@maibube schrieb am 23. März 2015 um 10:09:40 Uhr:


Oder gibt es noch bessere Vorschläge
LG

WAs ist so schwierig daran, nichts zu tun? du kannst Deine Rechtsposition mit einer Antwort nicht verbessern.

Ich denke auch einfach die Füße stillhalten un die ins leere laufen lassen.
Fordern kann man viel. Bekommen wird dein Geschäftspartner 😁 nichts.
Aktiv musst du erst werden wenn Post vom offizielller Stelle (Amtsgericht) kommt.
Moorteufelchen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2015 um 14:22:02 Uhr:



Zitat:

@maibube schrieb am 23. März 2015 um 10:09:40 Uhr:


Oder gibt es noch bessere Vorschläge
LG
WAs ist so schwierig daran, nichts zu tun? du kannst Deine Rechtsposition mit einer Antwort nicht verbessern.

Stimmt natürlich, klar.

Aber vielleicht die Nerverei abstellen 😁

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 23. März 2015 um 22:23:50 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2015 um 14:22:02 Uhr:


WAs ist so schwierig daran, nichts zu tun? du kannst Deine Rechtsposition mit einer Antwort nicht verbessern.

Stimmt natürlich, klar.
Aber vielleicht die Nerverei abstellen 😁

k-hm

Eben nicht. Das ist wie mit SPAM-Mail. Sobald Du antwortest und

damit Deine E-Mail-Adresse bestätigst

Dich damit irgendwo von irgendeinem Verteiler "abmelden" willst, kannst Du sicher sein, doppelt so viel unerwünschte Post zu bekommen... Das ist hier dasselbe. Reagieren heißt: Die werden weiter bohren, denn aus deren Sicht macht Dich die Forderung nervös. Mach Dir'n kaltes Bier auf (ja, gern auch morgens um 9 😁 ), lehn Dich in den Schaukelstuhl und sitz' die Sache aus. FALLS es sich doch nicht nur um eine Drohkulisse handelt, hast Du eine RSV. Aber bis dahin kann Dir alles, was die schreiben, vollkommen egal sein.

Ebend. Gepflegt ignorieren. RSV ist informiert, sollte tatsächlich die Klageschrift vom Amtsgericht kommen, beginnt ab Zustellung eine 4-Wochenfrist zu laufen, in der man reagieren muss. Bis dahin mehren die Schreiben nur Deinen Papiermüll.

Anfang 2013 hab ich mal eine Forderungsaufstellung von einem Anwalt bekommen, was sein Mandant alles an Kohle von mir zu bekommen hätte. Hab ich an die Versicherung zur Kenntnis geschickt. Anfang 2014 kam dann die Klage. Vertragsanwalt von der Versicherung genommen. Klage zu 100% abgewiesen.
Lustigerweise sind sie in Berufung gegangen. Der Richter am LG sah das aber genauso wie das AG.
Ergebnis: über 1/3 des Streitwerts sind allein an meinen Anwalt und Gerichtskosten zu zahlen. Plus sein Anwalt liegen wir sicherlich bei 50% des ursprünglichen Streitwerts.

Also: Locker bleiben. Erst nach eintreffen der Zustellurkunde wird es ernst.

Zitat:

@maibube schrieb am 23. März 2015 um 10:21:52 Uhr:


Hm, was denn nun? Kurze Zeilen antworten, oder es sein lassen?
Habe keine Lust, dieses Geplänkel teuer zu bezahlen beim Anwalt.

Also, antworten, oder nicht?
Was passiert, wenn ich das Schreiben nicht beantworte?

LG

Nicht antworten. Alles was du schreibst kann gegen dich gedeutet werden. Soll der Typ klagen. Wenn er verliert, muss er sogar deine Anwaltskosten, Kosten für die Anfahrt und die Gerichtskosten tragen.

Guten Morgen,

erst wollte ich antworten, werde es jetzt aber lassen.
Hatte im ersten Antwortschreiben ja schon geschrieben, dass für mich die Sache erledigt ist.
Werde euch auf dem Laufenden halten, falls es weitergeht.
Frist für die Zahlung wäre morgen,
evtl. hat der Käufer ja eine RSV und muss auch nix bezahlen, dann ist es ihm ja auch egal, wie weit es geht und ob er verliert.

LG Daniela

Ne,die,RSV wird nur,dann den Fall übernehmen wenn es für die auch klar ist das die Gewinnen werden.
Die werden also di,Fakten prüfen und dementsprechend reagieren.

Guten Morgen,

so, seit gestern bin ich nun Besitzerin einer Klage.
So werde ich mich mit der RSV in Kontakt setzen.
Warum nehmen Gerichte so was an?
tztz

LG Daniela

Zitat:

@minett1 schrieb am 17. Juni 2015 um 06:24:27 Uhr:


Guten Morgen,

so, seit gestern bin ich nun Besitzerin einer Klage.
So werde ich mich mit der RSV in Kontakt setzen.
Warum nehmen Gerichte so was an?
tztz

LG Daniela

Weil der Fall (Vorwurf der arglistigen Täuschung) hier vielleicht doch nicht ganz so gegenstandslos ist wie es manche hier (damit meine ich nicht dich) wahrhaben wollen.

Sollte sich die "Entspann dich, kommt eh nichts" - Fraktion vielleicht für das nächste Mal wenn sie "Ratschläge" erteilen merken.🙄

Ich wünsche dir trotzdem und aufrichtig viel Erfolg!

Zitat:

@desenator schrieb am 30. März 2015 um 19:31:31 Uhr:


Ne,die,RSV wird nur,dann den Fall übernehmen wenn es für die auch klar ist das die Gewinnen werden.
Die werden also di,Fakten prüfen und dementsprechend reagieren.

Damit wäre der Sinn einer RSV aber schon in Frage gestelt, denn DAS kann ich auch noch selbst.

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