Unfallwagen als Unfallwagen verkauft - Käufer meint dennoch arglistige Täuschung

Hallo,

wir haben vor kurzem unseren Wagen verkauft und im Kaufvertrag auch reingeschrieben, Schaden vorne links, nicht repariert.
2 Tage später bekam ich eine Mail, dass der Scheinwerfer ja geklebt sei und er es jetzt erst gesehen hätte. Wir hätten das verschwiegen und ich soll die Kosten dafür tragen.

Punkt 1 ist, dass wir dies in der Besichtigung besprochen haben, dass ich gegen einen Strohballen gefahren bin, daher keine "richtigen " Schäden von außen zu sehen sind, aber dennoch einige Teile ausgetauscht werden müssten.
Auto hat laut mobile. eine Wert von knapp 9200 verkauft haben wir ihn für 6700€ inkl. neuen Sommerreifen.

Der anwalt bleibt hart, 2 tes Schreiben aufgesetzt, ich solle übernehmen, sonst gehen sie vor Gericht, da ich arglistig getäuscht habe.
Verstehe die Welt nicht mehr. Gewährleistung wurde ausgeschlossen, ist der Vertrag über mobile.de

Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank im Voraus.

Daniela

Beste Antwort im Thema

Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.

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Schau dir mal dieses Vertragsformular an,- willst du das wirklich alles per Whatsapp tippen? https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300.pdf

Dir ist schon klar, das man bei Whatsapp auch einzelne Nachrichten löschen kann...im Rechtsstreit/Gerichtsfall kann der Käufer immer noch behaupten, er hätte die Nachricht mit einem Unfallschaden (o.ä.) nie bekommen. Aus dem Grund lege ich richtig wert auf einen richtigen Vertrag mit Unterschrift usw. Mag zwar "Oldschool" klingen oder auch sein, aber diese Methode hat sich (International?) bewährt.

Es sollte auch bekannt sein, das man jedes Whatsapp-Konto zu 100% übernehmen kann, wenn man sich im gleichen Wlan befindet und die IMEI-Nummer des Handy bekannt ist. Der echte Inhaber dieses Whatsapp-Profils hat nicht mal ansatzweise eine Chance, dieses Konto zurück zu bekommen.
Wenn eine Handy-App so leicht zu haken ist, ist es (zumindest für mich) keine Plattform, um Verträge abzuschließen. Das Sicherheitsloch in Whatsapp gibt es auch nicht erst seid 1 Woche, sondern schon seid Jahren und ist überall im Internet nachzulesen.
Das Whatsapp vom Gesichtsbuch aufgekauft wurde, dürfte inzwischen bekannt sein. Wer etwas weiter denkt, kann sich vorstellen, was mit den Daten aus Whatsapp passieren kann.

Das heißt jetzt aber nicht, ich bin gegenüber neuen Methoden abgeneigt, nur müssen diese für mich plausibel sein und mich überzeugen können. Whatsapp ist (für mich) aber nicht mal eine Alternative.

Wie schon erwähnt bedarf in Deutschland ein Kaufvertrag keinerlei Form, bei Auktionen kann schon ein Fingerzeig einen Vertrag besiegeln.
Im Diamantenhandeln wechseln Steine im Millionenwert per Handschlag den Besitzer, ohne schriftlichen Vertrag und praktisch nur im gegenseitigen Vertrauen. Nur bist Du dort auf Lebenszeit raus aus dem Geschäft wenn auch nur Zweifel an deiner Ehrlichkeit auftauchen.

Aber was die Klage angeht, Wir wissen nicht was der Kläger dem Anwalt erzählt hat und selbst der beste Anwalt kann sich nur auf die Ihm vorgelegten Fakten stützen.

Das stimmt, also warten wir mal ab, wie es ausgeht und vor allen, was es bringt, wir kennen ja weder den Zustand des KFZ, noch den Vertrag oder sonstiges.

Zitat:

@minett1 schrieb am 17. Juni 2015 um 06:24:27 Uhr:


so, seit gestern bin ich nun Besitzerin einer Klage.

Was genau steht denn eigentlich in der Klage drin?

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Wer sagt eigtl. das der Käufer den Scheinwerfer nicht selbst gelebt hat? Lt. Aussage des TE hat er sich ja erst 2 Tage später gemeldet. In der Zeit konnte er fröhlich am Auto rumbasteln. Offenbar sah der Schaden rein Äußerlich nach "2kg Spachtelmasse + 1 Dose Sprühlack = Auto fährt wieder" aus. Erst als der Käufer die ersten Teile demontiert hat, hat er gesehen das da doch ein wenig mehr kaputt ist. Wenn der/die TE sich zunächst auf den Standpunkt des Technischen Laien stellt, also gar nicht einschätzen konnte was da defekt ist und zusätzlich auf den Kaufvertrag verweist, wird das zusammen mit der Theoretischen Möglichkeit, das der Käufer das ganze selbst "verschlimmbessert" hat, eine Harte Nuss für die Klagende Seite! Die sind nämlich vollumfänglich in der Beweispflicht! Trotzdem können solche Prozesse immer mit einer Überraschung enden. Denn "Vor Gericht und auf Hoher See, ist man allein in Gottes Hand!"

Der Käufer hat den geklebten Scheinwerfer nicht gesehen, für ihn war dieser nicht kaputt. Die größe des Unfallschaden war für ihn nicht ersichtlich. Bei genauerer Betrachtung des Schadens zu Hause viel ihm der geklebte Scheinwerfer auf und er kam sich getäuscht vor, er ging davon aus der Scheinwerfer ist ganz. Jetzt ist der Schaden also größer wie angenommen. Deswegen wird geklagt. Die frage ist jetzt, hätte der Käufer den Schaden sehen können/müssen, oder hätte der Verkäufer auf den notdürftig Reparierten Scheinwerfer extra hinweisen müssen (schriftlich, mündlich wie auch immer). Das problem wird nachher wirklich das Wort "unreapriert" werden. Einfach nur "Unfallschaden vorhanden" gibt mehr Spielraum aber aus allem was man erwähnt oder nicht erwähnt kann einem ein strick gedreht werden. War das noch schön als es "Gekauft wie gesehen" gab.

Vielleicht ist es aber auch gerade das Wort "unreparierter" seine Rettung, das Klebeband dient ja nicht als Reparatur, sondern nur als Notlösung, um damit wieder nach Hause zu kommen, ohne das Teile auf der Fahrbahn fallen und für andere Gefährlich werden können.

"Unreparierter Schaden" heißt nicht, das die Front/Kotflügel kaputt ist, aber der Scheinwerfer ok...es ist ein Schaden am Auto, den sich der Käufer mal besser ansehen sollte, da fällt wohl auch der Scheinwerfer mit rein.

Ein Foto von dem Schaden hätte viele Fragen beantworten können.

Wenn man von einem Unfallschaden liest, dann sollte man als Käufer doch erst mal nachhacken was genau da passiert ist, was offensichtlich kaputt ist, und sich den Schaden genauer anschauen um einschätzen zu können was in etwa noch an Kosten auf einen zukommen, das man Schäden unter dem Blech nicht sieht ist klar, das ist eben das Risiko bei einem Fahrzeug mit Unfallschaden.

Ob das jetzt eine Täuschung seitens Verkäufer war, oder der Käufer genauer hätte schauen müssen wird jetzt ein Richter entscheiden.

Zitat:

@Zoker schrieb am 19. Juni 2015 um 13:24:53 Uhr:


War das noch schön als es "Gekauft wie gesehen" gab.

Gibt es immer noch und hatte vor Februar 2002 keine andere Bedeutung, wie es seit dem hat - und würde bei der von Dir als möglich dargestellte Situation die vollkommen selbe Problematik beinhalten.

"Gekauft wie gesehen" war auch schon früher nur der Haftungsausschluss der für einen üblichen Käufer mit durchschnittlichen Kenntnissen sichtbaren Mängel (sehen und sichtbar haben etwas miteinander zu tun 😉 ).

Eine Haftung für nicht erkennbare Mängel war auch schon früher mit dieser Formulierung nur von einem Tisch runter, dem Stammtisch.

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