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Wagern verkauft und nun gibt es Stress. Brache euren Rat

Themenstarteram 7. April 2006 um 15:23

Also folgendes. am 28.02.06 hat mein Bruder sein Punto verkauft. Wir haben den neuen Käufer auf die Fehler die uns bakannt waren hingewiesen. d.h. Hosenrohr undicht und Wischermotor macht geräusche.

Zahnriemen, Wärmetauscher und Wasserpumpe inklu Thermostat hat mein Dad gewechselt.

Nun das Problem, der Käufer kommt 14 Tage später an und meint wir haben den ein Fehler Verschwiegen ... Das Gummi-Lager der Hinterachse sei abgerissen und es kostet 529€

hmm dachte ich mir kann doch nicht sein mein Buder und ich sind den Wagen gefahren garkeine Probleme....

zumindest haben wir nix gemerkt das da was abgerissen sein soll, mein Bruder den Wagen verkauft weil er sich ein mit mehr PS holen wollte ...

und in den 14 Tagen war es richtig glatt also ich denke das der irgendwo gegen gefahren ist und nun die Schuld auf uns abweltzen möchte.

Dann habe ich den Herrschaften tipp gegeben das in der nähe auf dem Schrott ein gleiches Fahrzeug ist dort gibt es das Teil für billig ... also hilfsbereit war ich da ich den Leuten Helfen wollte

Nun haben wir nen Schreiben von seinem Anwalt erhalten und darin wird behauptet : " Da Sie unserem Mandanten gegenüber den Mangel arglistig verschwiegen haben, können Sie sich nciht auf den Gewährlesitungausschluss berufen."

Wir waren ja nicht blöd und haben den Kaufvertrag von Autoscout benutzt und darin steht das ich als Privat-Person keine gewährleistung und Garantie übernehm.

Auserdem waren die neuen Besitzer mit dabei als der AirBag fehler ausgelesen wurde und gelöscht wurde in der Fiat Werkstatt dabei, ich habe gesagt da können sie den Wagen sofort durch checken lassen, befor sie diesen kaufen ... oder fahren sie zum Tüv. Der wagen hatte gerade mal 6 Monate neu Tüv also was soll ich jetzt machen bin ein erlicher Mensch müssen wir dafür aufkommen oder soll ich zum Anwalt gehen ...

Können uns dafür belangen bin Student hab ehh kein Geld Bruder gerade mal Ausbildung.

Bin euch für eure Ratschläge dankbar !!!

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16 Antworten
am 7. April 2006 um 15:30

Habt ihr alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen??

Für wie viel habt ihr die Kiste verkauft??

Wenn ihr Rechtschutz habt und einen Anwalt, dann schickt 'nen Schreiben zurück...

€dit:

Hab ihn gefunden, scheint dieser zu sein.

Da solltest den Anwalt (am besten per eigenen Anwalt, zur Sicherheit) auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung hinweisen...

sorry verklickt...

Ich zitiere mal aus den Tips, die dem TÜV-Kaufvertrag angehängt sind:

Zitat:

7. Mit dem hier getroffenen Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer nicht für vorhandene oder später auftretende Mängel.

Verschweigt aber der Verkäufer nicht unerhebliche Mängel, die ihm nachweislich bekannt waren oder bekannt sein mussten, kann der

Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. rückgängig machen.

Der Käufer muss euch also erst mal nachweisen, dass

a)Der Schaden beim Kauf bereits vorhanden war und

b)Dass ihr vom Schaden wusstet, aber ihn arglistig verschwiegen habt.

Nur dann dürfte er euch arglistige Täuschung vorwerfen können.

Allerdings darfst du hier im Forum keine Rechtsberatung erwarten, ich würd dir raten, euch mitm Anwalt zu beraten (mit Rechtsschutz auf jeden Fall, wenn ihr keine RS habt, müsst ihr halt abwägen, ob euch das Risiko eines verlorenen Rechtsstreits zu hoch ist, oder nicht).

Themenstarteram 7. April 2006 um 16:53

danke erstmal,

also wir werden wohl einen Anwalt kontaktieren!

Denke auch das der damit nicht durchkommt, naja gibt ja Leute die alles Versuchen.

Dann die noch eine Frage: Mein Dad hat Rechtschutz, meine Eltern leben getrennt, sind aber nicht geschieden, dann gilt doch die FAmielien REchtschutz oder??

MFG

Da müsst ihr euch den Versicherungs-Vertrag deines Vaters anschauen, welche Fälle (und von wem) abgedeckt sind.

Wenn der Auto-Kaufvertrag auf deinen Vater ausgestellt ist, dürfte es eigentlich kein Problem sein, ansonsten einfach bei der Versicherung nachfragen.

am 7. April 2006 um 18:03

Bin zwar kein Anwalt und gebe natürlich auch keine Rechtsberatung, aber wenn es so war wie du beschrieben hast würde ich ganz entspannt bleiben. Er versuchts halt...

Normalerweise muß jetzt das Auto stillgelegt werden und darf solange bis zum Prozeß weder gefahren noch repariert oder sonstwas werden. Und den Aufwand will der treiben wegen einem Gummilager??? Ich lach mich tot!

Mal abgesehen davon, daß er dir als Privatmann unterstellt du weißt wo an der HA ein Gummilager ist und erkennst wann es kaputt ist... :rolleyes: Bekloppt!

Was mich nur wundert, daß der Anwalt da mitmacht... oder hast du oder dein Bruder ein Gewerbe? Dann siehts schlechter aus... Oder hat dein Vater was mit KFZ zu tun? Dann könnten sie euch unterstellen wollen das er deinen Bruder als Strohmann eingesetzt hat um die Gewährleistung zu umgehen...

am 7. April 2006 um 19:17

Zitat:

Was mich nur wundert, daß der Anwalt da mitmacht

Warum nicht, ist doch sein Beruf. Ob der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder ahnungslos war, kann der Anwalt nicht beurteilen.

Er muß natürlich seinen Mandanten auf die Risiken und Kosten hinweisen, wenn der dann sagt "ich will das durchziehen" nimmt wahrscheinlich jeder Anwalt das Mandat an.

am 7. April 2006 um 19:36

Du kannst auch einfach abwarten. Ich denke eine Stellungnahme wird nicht helfen. falls das mahnverfahren gestartet wird einfach allen Forderungen widersprechen, wenns zur Verhanlung kommt ist immernoch Zeit für einen anwalt

am 8. April 2006 um 6:46

Ein Anwalt mit Gewissen sagt gleich: Bringt nix!

Oder es ist eben doch nicht so ganz wie der TE beschrieben hat. Deswegen meine Frage mit dem Gewerbe...

 

..oder gibts etwa keine Anwälte mit Gewissen mehr?? :eek:

am 8. April 2006 um 7:28

Zitat:

..oder gibts etwa keine Anwälte mit Gewissen mehr??

Hehe, gute Frage.

zurück zu eigentlichen Thema: wenns wirklich so war wie vom TE geschildert, kann er die Sache wohl "gelassen auf sich zukommen lassen". Der Ärger und vor allem der Zeitaufwand (Stellungnahmen schreiben oder Anwalt konsultieren, ggf. Erscheinen vor Gericht, falls es wirklich zum Prozess kommt) werden sich zwar nicht vermeiden lassen, einen Anspruch des Käufers kann ich aber nicht erkennen, weder auf Rückgabe des Fahrzeugs noch auf Übernahme der Reparaturkosten. Demzufolge müßte dieser spätestens vor Gericht mit seinem Ansinnen scheitern.

Aber wie gesagt, wenn´s so war wie geschildert...

am 8. April 2006 um 13:01

Ich kann mir schon gut vorstellen das diese Masche zieht und das wird auch der Anwalt wissen...

Viele haben halt keine Rechtsschutzversicherung und würden in so einem Fall lieber die 590€ für die Reparatur zahlen, als es auf einen teuren Rechtsstreit ankommen zu lassen...

Zumal sich viele ja schon durch so ein Anwaltsschreiben ganz schön einschüchtern lassen, nach dem Motto "Wenn der Anwalt das sagt, dann kann ich doch nur verlieren"...

Also wird lieber geblecht, um sich vermeintlichen Ärger und noch höhere Kosten zu ersparen, obwohl man im Recht wäre...

Jetzt isser halt mal an 1 von 10000 geraten, die sich in nem Forum informieren und jetzt Gegenmaßnahmen einleiten. Pech für Anwalt und Mandanten :D

am 8. April 2006 um 13:05

Jetzt mal 'nen blöder Gedankendank:

Wenn die Ansprüche unberechtigt sind und davon ausgegangen werden kann, das die Gegenseite das eigentlich zu 99,7% wusste, das sie eigentlich keine Ansprüche haben, könnte man den Spieß nicht einfach umdrehen und die Gegenseite dran bekommen?

Rein theoretisch natürlich...

Hatte einen ähnlichen Fall, nur war ich der Geschädigte.

Mein Verkäufer hatte einen Heckschaden (den er wirklich nicht übersehen haben konnte) verschwiegen.

Der Anwalt, an den ich mich wandte, sagte mir, daß ich keine Chancen habe, da ich dem Verkäufer nicht das Fachwissen und die Arglistigkeit nachweisen könne. Bei einem Händler oder einer Werkstatt als Verkäufer wäre dies kein Problem, aber bei einem Privatmann hat man keine Handhabe. :(

Moin,

Mein erster Tipp wäre ... RUHIG bleiben und sich NICHT in eine negative Position drängen lassen.

Eine Beratung beim Anwalt solltest Du durchführen, alleine um festzustellen ob nicht bei einem der beteiligten Verkäufer ausreichende Sachkunde vorhanden ist, die NACHWEISBAR ist, ausserdem solltet Ihr den Kauf- bzw. Verkaufsvertrag mit dem Anwalt mal durchgehen, um Sicher zu gehen, das ihr da auf der sicheren Seite seit.

Ein Schreiben des Anwaltes macht sicherlich Sinn, ist aber wenn die Sache eh auf eurer Seite liegt, nicht zwingend gegeben (Wenn Rechtsschutz vorhanden ist, kann es dir aber Latte sein).

Davon ab, dürfte es SCHWER werden euch nachzuweisen, das ihr den Mangel arglistig verschwiegen habt. Also Ich denke, das ihr recht gut werdet schlafen können. Eine Rechtsberatung (und sei es beim ADAC) solltet ihr aber auf jeden Fall durchführen !

Und ... Es gibt sicherlich ausreichend Anwälte mit Sachkunde und Gewissen. Aber es gibt auch verdammt viele Anwälte, welche am Existenzminimum rumkrebsen. Die brauchen auch solche Fälle, ohne Aussicht auf Erfolg, um was zu futtern zu bekommen. Immerhin bekommen die für so einen Brief rund 50 Euro *Fg*.

MFG Kester

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