Unfallverursacher möchte anderen Fahrer angeben :o - BETRUG???
Mahlzeit!
Mir ist am Samstagabend eine 18-jährige Autofahrerin mit dem Fahrzeug ihrer Mutter rückwärts in meinen geparkten Benz gefahren. Nicht gerade langsam und der Schaden dürfte sich auf einige tausend Euro belaufen.
Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, die Unfallverursacher anscheinend noch nicht.
Die Polizei habe ich nicht gerufen, was ich wahrscheinlich besser gemacht hätte.
Jetzt bekam ich heute Morgen einen Anruf von dem Vater der Unfallverusacherin und dieser teilte mir mit, dass seine Tochter nicht bei der Versicherung im Fahrerkreis für das Fahrzeug mit angegeben sei.
Letztendlich hätte sie somit eigentlich gar nicht mit dem Auto fahren dürfen - kein Versicherungsschutz?!?
Nun sind die Leute auf die Idee gekommen bei der Versicherung anzugeben, dass die Mutter des Mädchens den Unfall verursacht haben soll und ich wurde gefragt, ob ich dem zustimmen würde. 😮
Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen und habe mitgeteilt, dass ich mir das erst mal überlegen müsse, da die Geschichte natürlich nicht der Realität entspricht.
Wie seht ihr das?
Würdet ihr einem solchen "Betrug" zustimmen um den Leuten einiges an Kosten zu ersparen?
Was droht mir dabei schlimmstenfalls als Unfallgegner?
Für mich geht so eine Art und Weise eigentlich gar nicht, da ich ein absolut ehrlicher Mensch bin.
Letztendlich weiß ich aber auch nicht, wie das in solchen Fällen von der Versicherung des Unfallverursachers gehandhabt wird, welche Konventionalstrafe?!? da ggf. fällig wird und ob sie den Schaden an meinem Fahrzeug übernehmen!??
Ich habe von solchen Sachen keine Ahnung...
Den Schaden an meinem Wagen aus eigener Tasche zu zahlen, dürfte für die Leute mangels Masse wohl keine Option sein.
Würde mich freuen über ein paar Ratschläge sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.
Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.
170 Antworten
"Falls danach gefragt wird, kann er ja wahrheitsgemäß antworten, dass er das nicht weiß, sich Frau jedoch ihm gegenüber als Fahrerin offenbart hat."
Nun, dem wird die Fam. wohl kaum widersprechen. Dann stünden ja ganz schnell noch viel schwerwiegendere Vorwürfe im Raum, als diese paar Kröten Nachzahlung der Versicherung...
Ich habe eben nochmals mit dem Vater der Unfallverursacherin gesprochen.
Er hat sich anscheinend zwischenzeitig informiert, wie und wo auch immer:
Angeblich müsse er eine Vertragsstrafe in höhe von ~800€ zahlen (Jahresbeitrag für die Vollkasko nehme ich an), wenn er die Tochter als Fahrerin zum Unfallzeitpunkt angibt und der Rabattschutz würde auch nicht greifen, so dass sie zurückgestuft werden.
Was mich so langsam am Meisten aufregt ist die Tatsache, dass sie den Unfall noch immer nicht ihrer Versicherung gemeldet haben!
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 17:49:04 Uhr:
Was mich so langsam am Meisten aufregt ist die Tatsache, dass sie den Unfall noch immer nicht ihrer Versicherung gemeldet haben!
Für welche Version auch immer du dich entscheidest: es spricht nichts dagegen dies selbst zu tun. Ich bin immer wieder erstaunt mit welcher Engelsgeduld manche Geschädigte an so eine Sache herangehen 😉
800€ kommt schon hin. Klingt jetzt nicht aus der Luft gegriffen. Je nachdem wie die Versicherung das handhabt sind es ein Jahresbeitrag, die Differenz, oder auch aus "Kulanz" gar nichts und die 800€ entsprächen nur den Kosten durch Höherstufung... wer weiß
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 14:15:09 Uhr:
...Mein Auto stand bei Bekannten vor dem Haus und wir saßen auf der Terrasse. Gesehen habe ich es nicht, aber es gab einen derartigen Aufprall, so dass wir direkt nachgesehen haben was passiert ist. ...
Meinst Du, die Mutti ist vor Schreck aus dem Auto gesprungen und ihre Tochter war so schnell zur Stelle, dass der Austausch unbemerkt blieb?
Ist jetzt ja auch völlig wurscht...
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Da hast du wohl irgendwas völlig falsch verstanden. Die Tochter war allein mit dem Auto ihrer Mutter unterwegs...
@guruhu Es war Ostern 😁 Meiner Versicherung habe ich den Unfall direkt gemeldet, aber was willst du vorerst machen, wenn die Verusacherin dies nicht umgehend tut? Eine Frist von max. einer Woche hat man wohl... und dann ist meine Geduld auch endgültig am Ende.
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 18:19:20 Uhr:
Da hast du wohl irgendwas völlig falsch verstanden. Die Tochter war allein mit dem Auto ihrer Mutter unterwegs...@guruhu Es war Ostern 😁 Meiner Versicherung habe ich den Unfall direkt gemeldet, aber was willst du vorerst machen, wenn die Verusacherin dies nicht umgehend tut? Eine Frist von max. einer Woche hat man wohl... und dann ist meine Geduld auch endgültig am Ende.
Warum meldest du den Unfall deiner Versicherung? Aus Schutz, damit deine Kasko greift, falls aus welchen Gründen auch immer der Gegner nicht versichert ist?
Nunja, du (bzw. dein Anwalt) meldest(t) der gegn. Versicherung den Schaden. Dazu braucht es den Gegner nicht. Dann bist du ja ohnehin am Zug ein Gutachten beizubringen. Dazu braucht es den Gegner auch nicht. Dann läuft für die Vers. eine Frist, in der Sie zu leisten hat. Dass es ihr versichertes Fahrzeug war ist unstrittig. Dass nicht du aufegfahren bist wohl auch. Entsprechend gibt es für die keinen Grund mit der Regulierung auf Rückmeldung deren Versicherungsnehmer zu warten. Aber da sind wir wirklich bald in einem Bereich, wo ein Anwalt unausweislich ist.
Nochmal zur Klarstellung, ich rate dringendst zur Konsultation eines Fachanwalts f. Verkehrsrecht. Bei einer derartigen Schadenhöhe m.M.n. unausweichlich.
Die Geduld von einer Woche würde ich nicht aufbringen. Das Auto soll ja irgendwann repariert, verkauft, wasauchimmer werden.
Der Fall wäre spätestens morgen beim Anwalt (den eh die gegnerische Versicherung zahlt) und ich hätte anschließend meine Ruhe.
Die eigene Versicherung würde ich damit gar nicht belasten.
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 18:19:20 Uhr:
...
Nein,
ichhabe das schon verstanden. PeterBH war der Meinung, Du selbst hättest sie ja nicht fahren sehen. Deshalb mein etwas ironischer Fahrer(Frauen-)tausch...
/Edit: Naja, wenn eine Vollkasko vorhanden ist, war die Meldung natürlich völlig korrekt. Ansonsten erlöschen ggf. Ansprüche, falls der Schaden eben doch nicht von der gegnerischen Haftpflicht (komplett) übernommen wird.
/Noch'n Edit:
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 18:19:20 Uhr:
...Meiner Versicherung habe ich den Unfall direkt gemeldet, aber was willst du vorerst machen, wenn die Verusacherin dies nicht umgehend tut? ...
Hab ihr nicht Versicherungsdaten ausgetauscht? Dann melde
DuDich bei der Versicherung und mach Deine Ansprüche geltend.
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 17:49:04 Uhr:
Ich habe eben nochmals mit dem Vater der Unfallverursacherin gesprochen.Er hat sich anscheinend zwischenzeitig informiert, wie und wo auch immer:
Angeblich müsse er eine Vertragsstrafe in höhe von ~800€ zahlen (Jahresbeitrag für die Vollkasko nehme ich an), wenn er die Tochter als Fahrerin zum Unfallzeitpunkt angibt und der Rabattschutz würde auch nicht greifen, so dass sie zurückgestuft werden.Was mich so langsam am Meisten aufregt ist die Tatsache, dass sie den Unfall noch immer nicht ihrer Versicherung gemeldet haben!
Na und, das ist allein sein Problem. Oder hast du ihn gezwungen, seine 18-jährige Tochter mit dem Auto fahren zu lassen? Die Folgen im Schadensfalle waren ihm doch hinreichend bekannt. Als meine Tochter den Schein hatte, "durfte" ich sie auch bei zwei unseren Fahrzeugen als berechtigte Fahrerin melden und einige Euro mehr zahlen. Und weil dieser Typ meinte, sich das sparen zu müssen, sollst du Regulierungsrisiken eingehen? Never.
Ab zum Anwalt, Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden (die ermittelt jeder Anwalt in kürzester Zeit), Zeugenaussage der Bekannten gleich beifügen und um Regulierungszusage bis zum Datum bitten. Gutachten folgt und lass dich auf nichts ein. Vollkommen egal, welcher deiner Mercedes "getroffen", äh, betroffen ist, Ärger hast du beim späteren Verkauf genug. Ohne Gutachten wird es nichts mit Ersatz der Wertminderung.
@fplgoe: Hat er sie fahren gesehen? Nein, also warum soll er dies in der Unfallmeldung behaupten? Die Versicherung wird schon sehr schnell selbst darauf kommen, dass die junge Lady gefahren ist, wenn weit und breit nur sie zu sehen war und sich als Fahrerin geoutet hat.
Ohne Anwalt würde ich da gar nichts machen - Deine Werkstatt hat mit Sicherheit ein Anwalts-/Gutachtergespann am Start, dass sie Dir empfehlen können.
Ohne Anwalt und eigenen Gutachter würde ich nicht mal einen 1.000 € regulieren lassen - gibt nur (vermeidbaren) Ärger.
Da Du den Fahrer nicht gesehen hast, kannst Du nur schildern, dass das Auto an Dein Auto angefahren ist. Fertig. Ist auch nicht Dein Bier, wer gefahren ist. Grundlegend ist das Auto versichert, nicht ein Fahrer.
Üblicherweise gibt man bei modernen Versicherungen einen Fahrer an, der *regelmäßig* ein Auto fährt. Wenn die Tochter das Auto nur umparken sollte, weil Papa nochmal mit dem Rasenmäher los legen wollte, die anderen Familienmitglieder aber schon Wein getrunken hatten, darf das dann auch die Tochter. Nun ist das Bedienen des Rasenmähers auch mit Weingenuss gefährlich, ja, aber nicht verboten. Sei es drum. Vielleicht wollten sie auch grillen und das Auto vor Funkenflug wegfahren...
Zitat:
@fplgoe schrieb am 23. April 2019 um 18:36:02 Uhr:
Hab ihr nicht Versicherungsdaten ausgetauscht? Dann melde Du Dich bei der Versicherung und mach Deine Ansprüche geltend.Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 18:19:20 Uhr:
...Meiner Versicherung habe ich den Unfall direkt gemeldet, aber was willst du vorerst machen, wenn die Verusacherin dies nicht umgehend tut? ...
Nun für einen Anruf beim Zentralruf der Versicherer muss man nun wirklich keine 10 Semester Jura inkl. Staatsexamenableisten 😉
Zitat:
@guruhu schrieb am 23. April 2019 um 18:33:36 Uhr:
Warum meldest du den Unfall deiner Versicherung? Aus Schutz, damit deine Kasko greift, falls aus welchen Gründen auch immer der Gegner nicht versichert ist?
Das war wahrscheinlich überflüssig, aber wie schon erwähnt hatte ich noch nie solch einen Fall und wollte mich in gewisser Weise dadurch absichern. Wer weiß was noch so kommt.
Einen Anwalt werde ich vorerst mal noch nicht konsultieren. Werde den Leuten erst mal die Möglichkeit geben das selbst ordentlich und wahrheitsgemäß zu regeln. Falls das nicht funktionieren sollte, werde ich dann spätestens am Freitag dieser Woche andere Geschütze auffahren müssen.
Ärgerlich ist die Sache sowieso, da mein E63 erst ein paar Wochen alt ist und jetzt einen erheblichen Schaden erlitten hat. Unfälle passieren eben, auch wenn das sehr doof gelaufen ist und nicht hätte passieren müssen.
Ansonsten bin ich aber nicht auf das Auto angewiesen und sehe das relativ entspannt. Muss eben jeder seinen eigenen Verhältnissen entsprechend abwägen, wie er mit solch einer Sache umgeht...
Es wird sich schon irgendwie alles regeln lassen.
Für heute bin ich mal raus, schönen Abend noch danke für hilfreiche Kommentare!
Zitat:
@romanusko schrieb am 23. April 2019 um 18:55:57 Uhr:
Da Du den Fahrer nicht gesehen hast, kannst Du nur schildern, dass das Auto an Dein Auto angefahren ist. Fertig. Ist auch nicht Dein Bier, wer gefahren ist. Grundlegend ist das Auto versichert, nicht ein Fahrer.
Üblicherweise gibt man bei modernen Versicherungen einen Fahrer an, der *regelmäßig* ein Auto fährt. Wenn die Tochter das Auto nur umparken sollte, weil Papa nochmal mit dem Rasenmäher los legen wollte, die anderen Familienmitglieder aber schon Wein getrunken hatten, darf das dann auch die Tochter. Nun ist das Bedienen des Rasenmähers auch mit Weingenuss gefährlich, ja, aber nicht verboten. Sei es drum. Vielleicht wollten sie auch grillen und das Auto vor Funkenflug wegfahren...
Genau so sehe ich das auch!🙂