Unfallverursacher möchte anderen Fahrer angeben :o - BETRUG???

Mahlzeit!

Mir ist am Samstagabend eine 18-jährige Autofahrerin mit dem Fahrzeug ihrer Mutter rückwärts in meinen geparkten Benz gefahren. Nicht gerade langsam und der Schaden dürfte sich auf einige tausend Euro belaufen.
Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, die Unfallverursacher anscheinend noch nicht.
Die Polizei habe ich nicht gerufen, was ich wahrscheinlich besser gemacht hätte.

Jetzt bekam ich heute Morgen einen Anruf von dem Vater der Unfallverusacherin und dieser teilte mir mit, dass seine Tochter nicht bei der Versicherung im Fahrerkreis für das Fahrzeug mit angegeben sei.
Letztendlich hätte sie somit eigentlich gar nicht mit dem Auto fahren dürfen - kein Versicherungsschutz?!?

Nun sind die Leute auf die Idee gekommen bei der Versicherung anzugeben, dass die Mutter des Mädchens den Unfall verursacht haben soll und ich wurde gefragt, ob ich dem zustimmen würde. 😮
Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen und habe mitgeteilt, dass ich mir das erst mal überlegen müsse, da die Geschichte natürlich nicht der Realität entspricht.

Wie seht ihr das?
Würdet ihr einem solchen "Betrug" zustimmen um den Leuten einiges an Kosten zu ersparen?
Was droht mir dabei schlimmstenfalls als Unfallgegner?

Für mich geht so eine Art und Weise eigentlich gar nicht, da ich ein absolut ehrlicher Mensch bin.

Letztendlich weiß ich aber auch nicht, wie das in solchen Fällen von der Versicherung des Unfallverursachers gehandhabt wird, welche Konventionalstrafe?!? da ggf. fällig wird und ob sie den Schaden an meinem Fahrzeug übernehmen!??
Ich habe von solchen Sachen keine Ahnung...
Den Schaden an meinem Wagen aus eigener Tasche zu zahlen, dürfte für die Leute mangels Masse wohl keine Option sein.

Würde mich freuen über ein paar Ratschläge sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.

Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.

170 weitere Antworten
170 Antworten

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 30. April 2019 um 06:16:19 Uhr:


Ohne Bilder glaube ich nichts!

Grüße vom Armani-Biker...

Dann ist das wohl so.

Mussten weitere/ jüngere Fahrer nicht nur angegeben wenn sie regelmässig das Fahrzeug bewegen? So antwortete mir meine HDI mal als ich wegen jüngeren Probefahrern anlässlich Verkauf anfrug.

Was heißt regelmäßig? In deinem Falle eine einmalige Sache, bei der Tochter mit Fahrerlaubnis - idealerweise nur mit dem Schein für begleitetes Fahren - wird die Versicherung das wohl eher nicht annehmen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. April 2019 um 21:12:07 Uhr:


Mussten weitere/ jüngere Fahrer nicht nur angegeben wenn sie regelmässig das Fahrzeug bewegen? So antwortete mir meine HDI mal als ich wegen jüngeren Probefahrern anlässlich Verkauf anfrug.

Probefahrten sind okay und die Fahrer brauchen bei den meisten Versicherungen nicht gemeldet werden.
Wenn aber Kinder fahren ist davon auszugehen, dass sie schon hin und wieder das Fahrzeug bewegen. Dieses ist dem Vertrag zu melden.

Ähnliche Themen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. April 2019 um 21:51:56 Uhr:


Was heißt regelmäßig? In deinem Falle eine einmalige Sache, bei der Tochter mit Fahrerlaubnis - idealerweise nur mit dem Schein für begleitetes Fahren - wird die Versicherung das wohl eher nicht annehmen.

bei begleitetem Fahren ist aber rein rechtlich der Beifahrer, sprich die Aufsichtsperon der Fahrzeugführer, zumindest aber erheblich mit verantwortlich. Deswegen darf das Fahrzeug auch ncith allein geführt werden. Das ist nämlich fahren ohne Fahrerlaubnis

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. Mai 2019 um 18:56:41 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. April 2019 um 21:51:56 Uhr:


Was heißt regelmäßig? In deinem Falle eine einmalige Sache, bei der Tochter mit Fahrerlaubnis - idealerweise nur mit dem Schein für begleitetes Fahren - wird die Versicherung das wohl eher nicht annehmen.

bei begleitetem Fahren ist aber rein rechtlich der Beifahrer, sprich die Aufsichtsperon der Fahrzeugführer, zumindest aber erheblich mit verantwortlich. Deswegen darf das Fahrzeug auch ncith allein geführt werden. Das ist nämlich fahren ohne Fahrerlaubnis

In keiner Weise ist der Beifahrer der Fahrzeugführer oder in irgendeiner Weise verantwortlich. Er ist lediglich dazu da optional Ratschläge abzugeben, die der Alleinverantwortliche Fahrzeugführer (=das Kind) annehmen kann oder auch nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen