Unfallverursacher möchte anderen Fahrer angeben :o - BETRUG???
Mahlzeit!
Mir ist am Samstagabend eine 18-jährige Autofahrerin mit dem Fahrzeug ihrer Mutter rückwärts in meinen geparkten Benz gefahren. Nicht gerade langsam und der Schaden dürfte sich auf einige tausend Euro belaufen.
Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, die Unfallverursacher anscheinend noch nicht.
Die Polizei habe ich nicht gerufen, was ich wahrscheinlich besser gemacht hätte.
Jetzt bekam ich heute Morgen einen Anruf von dem Vater der Unfallverusacherin und dieser teilte mir mit, dass seine Tochter nicht bei der Versicherung im Fahrerkreis für das Fahrzeug mit angegeben sei.
Letztendlich hätte sie somit eigentlich gar nicht mit dem Auto fahren dürfen - kein Versicherungsschutz?!?
Nun sind die Leute auf die Idee gekommen bei der Versicherung anzugeben, dass die Mutter des Mädchens den Unfall verursacht haben soll und ich wurde gefragt, ob ich dem zustimmen würde. 😮
Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen und habe mitgeteilt, dass ich mir das erst mal überlegen müsse, da die Geschichte natürlich nicht der Realität entspricht.
Wie seht ihr das?
Würdet ihr einem solchen "Betrug" zustimmen um den Leuten einiges an Kosten zu ersparen?
Was droht mir dabei schlimmstenfalls als Unfallgegner?
Für mich geht so eine Art und Weise eigentlich gar nicht, da ich ein absolut ehrlicher Mensch bin.
Letztendlich weiß ich aber auch nicht, wie das in solchen Fällen von der Versicherung des Unfallverursachers gehandhabt wird, welche Konventionalstrafe?!? da ggf. fällig wird und ob sie den Schaden an meinem Fahrzeug übernehmen!??
Ich habe von solchen Sachen keine Ahnung...
Den Schaden an meinem Wagen aus eigener Tasche zu zahlen, dürfte für die Leute mangels Masse wohl keine Option sein.
Würde mich freuen über ein paar Ratschläge sehr freuen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Ich versteh hier überhaupt nicht, wie man auch nur einen einizigen Gedanken daran verschwenden kann solche Tricksereien mit zu machen.
Den Ablauf warheitsgemäß schildern und gut ist es.
170 Antworten
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 14:29:17 Uhr:
@wadriller Nein, einen Führerschein habe ich mir nicht zeigen lassen. Wieso sollte ich das auch?
Naja, wenn schon keine Polizei dann sollte man sich wenigstens einen Ausweis und Führerschein zeigen lassen.
Und um das Friedens willen bei einem 5-stelligen Schaden keine Polizei zu rufen .....
Die Fakten sind:
1. es ist zu einem Unfall gekommen
2. Dein Fahrzeug ist stark beschädigt worden
3. niemand hat den Unfallablauf beobachtet
4. am Unfallort war Person xx anwesend
5. zwischen dem Knall (Unfallzeitpunkt?) und Feststellung der o.g. Fakten sind yy Sekunden / Minuten vergangen.
Den Zusammenhang zwischen 1. bis 5. kann man vermuten, aber (leider) nicht 100% belegen.
Bist Du Halter des Fahrzeugs (und damit der Geschädigte) oder lediglich dessen Fahrer bzw. Fahrzeugbesitzer? Die Frage zielt in die Richtung, ob Du als Zeuge für das Anerkenntnis der jungen Dame in Betracht kommst, denn als Geschädigter kannst Du nicht gleichzeitig Zeuge sein.
Gibt es Fotos, die unmittelbar an der Unfallstelle gefertigt wurden, auf denen ggfs. die Fahrerin im Bild erscheint?
Dass der Schaden in Höhe eines 5-stelligen Betrages liegen könnte, ist einzig und allein meine eigene Einschätzung, da es sich nicht gerade um das günstigste KFZ handelt. Habe den Wagen heut bei MB abgegeben und das wird sich innerhalb der nächsten Tage klären.
Tut auch letztendlich nichts zur Sache.
Dass ich keine Polizei gerufen habe, war einfach ein gravierender Fehler, der jedoch eher auf Gutgläubigkeit basierte. Mit solch einem "Rattenschwanz" habe ich aber auch in keinster Weise gerechnet. Das ist mir auf jeden Fall eine Lehre.
Wie auch immer, habe keine Zeit hier auf alle möglichen Spekulationen zu antworten. Es wird sich schon irgendwie alles regeln lassen.
Einfacher wäre es natürlich, wenn die Leute bei der Wahrheit blieben und nicht auf solche Ideen kämen, aber so ist das leider heutzutage 🙁 Traurig.
Ähnliche Themen
@wadriller Ja, hinterher ist man immer schlauer und ich würde das jetzt auch anders angehen. Ob das Mädel nun einen Führerschein hatte oder nicht, interessiert mich aber glaub trotzdem nicht so wirklich. Genauso wenig ob und wie das Fahrzeug des Unfallsverursachers versichert ist.
Ich habe das Kennzeichen und letztendlich haftet wohl der Fahrzeughalter, wenn es solch extreme Unstimmigkeiten geben sollte. Das nehme ich aber wahrhaftig nicht an.
@WWiesel Ja, ich bin Fahrzeughalter und somit falle ich als Zeuge raus.
Fotos gibts nur von den beschädigten Autos, nicht von Personen.
So, bis dann mal... muss mal noch ein paar Stunden was schaffen..
Die Versicherung wird eine Nachzahlung fordern vom Fahrzeugbesitzer, weil die Tochter nicht eingetragen war.
Das ist rechtmäßig und ich habe da recht wenig Mitleid.
Angaben ändern würde ich nicht. Vorschlag: Er könnte den Schaden bei Dir in bar (Überweisung) bezahlen. Dann fragt keiner und es juckt keinen.
Zitat:
@SmoOth_Cr1m1nal schrieb am 23. April 2019 um 15:07:12 Uhr:
Dass ich keine Polizei gerufen habe, war einfach ein gravierender Fehler, der jedoch eher auf Gutgläubigkeit basierte. Mit solch einem "Rattenschwanz" habe ich aber auch in keinster Weise gerechnet. Das ist mir auf jeden Fall eine Lehre.
Dass Du nicht die Polizei gerufen hast, war kein gravierender Fehler. Bei so einer klaren Angelegenheit reicht es vollkommen, einen vorgefertigten Unfallbericht auszufüllen (den ja hoffentlich jeder im Handschuhfach hat), von beiden Parteien unterschreiben zu lassen und noch Fotos von den Schäden und der Unfallsituation anzufertigen.
In dem Unfallbericht wird dann angekreuzt Fahrzeug A parkte, Fahrzeug B fuhr rückwärts, klare Angelegenheit. Und natürlich werden da solche Sachen abgefragt wie Name der Fahrerin und Führerscheindaten 🙂.
Einen "Rattenschwanz" kann ich hier nicht erkennen. Einfach bei der Wahrheit bleiben, den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, eigenen Gutachter nehmen oder die Werkstatt machen lassen und gut ist.
Im fünfstelligen Bereich würde ich tatsächlich noch den Anwalt empfehlen. Die Höhe hatte ich anfangs übersehen. Reden wir hier von willkürlichen Kürzungen von "nur" 10% (durchaus üblich) sind wir ja schon vierstellig. Der Anwalt wird auch wissen/benatworten können, ob man des Lieben Frieden willens den Fahrer explizit nicht erwähnen muss (ohne sich selbst strafbar zu machen)
Ich tippe mal darauf, dass nach dem Knall der TE und seine Bekannten zur Unfallstelle gerannt sind und dort die beiden Fahrzeuge noch innigen Kontakt hatten. Damit dürfte die Ursächlichkeit für den Schaden ziemlich einfach zu beweisen sein.
Ob nun die Tochter am Steuer saß oder die Mutter ist für die Eintrittspflicht der Versicherung ohne Bedeutung. Für den TE hingegen gibt es nur eine einzige Verpflichtung: den Unfall so zu schildern, wie er ihn wahrgenommen hat. Hier also kann er nicht mit Bestimmtheit sagen, wer am Steuer saß.
"Aufgeschreckt durch den Knall liefen wir zur xx Meter entfernten Unfallstelle und fanden dort Frau xx.xx neben dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen vor, welches mit seinem Heck noch im vorderen Teil meines geparkten Fahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen stand war."
Zitat:
@guruhu schrieb am 23. April 2019 um 16:24:26 Uhr:
Im fünfstelligen Bereich würde ich tatsächlich noch den Anwalt empfehlen. Die Höhe hatte ich anfangs übersehen. Reden wir hier von willkürlichen Kürzungen von "nur" 10% (durchaus üblich) sind wir ja schon vierstellig. Der Anwalt wird auch wissen/benatworten können, ob man des Lieben Frieden willens den Fahrer explizit nicht erwähnen muss (ohne sich selbst strafbar zu machen)
9.999,- € wäre zwar noch vierstellig, aber bei der Konstellation würde ich in jedem Fall die Regulierung über Anwalt und selbst gewähltem Gutachter bevorzugen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2019 um 16:30:31 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 23. April 2019 um 16:24:26 Uhr:
Im fünfstelligen Bereich würde ich tatsächlich noch den Anwalt empfehlen. Die Höhe hatte ich anfangs übersehen. Reden wir hier von willkürlichen Kürzungen von "nur" 10% (durchaus üblich) sind wir ja schon vierstellig. Der Anwalt wird auch wissen/benatworten können, ob man des Lieben Frieden willens den Fahrer explizit nicht erwähnen muss (ohne sich selbst strafbar zu machen)9.999,- € wäre zwar noch vierstellig, aber bei der Konstellation würde ich in jedem Fall die Regulierung über Anwalt und selbst gewähltem Gutachter bevorzugen.
Klar, bei einer Antwort hatte ich irgendwie den Standart-2000€-Parkrempler im Kopf, welchen man bei Reparatur und weit entferntem Totalschaden durchaus auch erfolgreich mit Werkstattabtretung+Gutachter meistern kann.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2019 um 16:29:14 Uhr:
Für den TE hingegen gibt es nur eine einzige Verpflichtung: den Unfall so zu schildern, wie er ihn wahrgenommen hat. Hier also kann er nicht mit Bestimmtheit sagen, wer am Steuer saß.
Genau so und nicht anders. Schildern was man selber gesehen hat. Nichts dazu interpretieren, nicht lügen und nichts weglassen. Gibt genug Unfallschäden die später (u.a. wegen Kürzungen) vor Gericht landen - da macht sich eine Falschaussage nicht gut.
Laut eigener Schilderung des TE hat er den Unfall selber nicht beobachtet - also gibt man wahrheitsgemäß genau das zu Protokoll.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. April 2019 um 16:44:39 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2019 um 16:29:14 Uhr:
Für den TE hingegen gibt es nur eine einzige Verpflichtung: den Unfall so zu schildern, wie er ihn wahrgenommen hat. Hier also kann er nicht mit Bestimmtheit sagen, wer am Steuer saß.Genau so und nicht anders. Schildern was man selber gesehen hat. Nichts dazu interpretieren, nicht lügen und nichts weglassen. Gibt genug Unfallschäden die später (u.a. wegen Kürzungen) vor Gericht landen - da macht sich eine Falschaussage nicht gut.
Laut eigener Schilderung des TE hat er den Unfall selber nicht beobachtet - also gibt man wahrheitsgemäß genau das zu Protokoll.
"Problem" (wobei mir das Wort hier missfällt, da es keineswegs das Problem des TE ist) ist halt, dass sich die Tochter als Fahrerin ausgegeben hat. Entsprechend müsste man das bei wahrheitsgemäßer Aussage auch zu Protokoll geben (oder eben weglassen - wobei das dann eben nicht vollständig ausgesagt ist).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2019 um 16:29:14 Uhr:
...den Unfall so zu schildern, wie er ihn wahrgenommen hat. Hier also kann er nicht mit Bestimmtheit sagen, wer am Steuer saß. ...
Wenn mir ein Geschädigter sagen würde, er wüsste nicht, wer genau seinen Wagen angefahren hat, würde ich ihm Alkoholkonsum unterstellen.
Ja, im vorbeigehen nimmt man manchmal Gesichter nicht wahr, aber wenn mir jemand einen großen Schaden am Wagen verursacht hat und ich mich mit ihm am Unfallort auseinandersetze, dass kann ich ihn doch hinterher zweifelsfrei identifizieren.
Vielleicht nicht sich sehr ähnlich sehende Geschwister, aber ob ich die 50jährige Mama, oder deren 20jährige Tochter am Kragen gepackt und durchgeschüttelt habe vergesse ich doch nicht... ;-)
Nein im Ernst, so einen Unterschied muss man schon wiedergeben können, ansonsten war man wirklich fahrunfähig.
Warum, hier hat er doch niemanden am Steuer sitzen sehen, kann also aus eigener Anschauung nicht sagen, wer gefahren ist. Daher "meine" Unfallschilderung.
Falls danach gefragt wird, kann er ja wahrheitsgemäß antworten, dass er das nicht weiß, sich Frau jedoch ihm gegenüber als Fahrerin offenbart hat.
Tief im Hinterkopf hat sich mal ein Urteil eingenistet, wonach der Geschädigte bei falschen Angaben sogar seinen Anspruch gegenüber der Versicherung verlieren kann. Kommt zwar auf den Einzelfall an, aber ein Risiko eingehen???