Unfallverursacher meldet Schaden nicht der Versicherung
Hallo zusammen,
vor 14 Tahgen ist mir eine Frau beim einparken in mein parkendes Fahrzeug gefahren (supermarktparkplatz). Sie hielt es nicht für nötig, mich ausrufen zu lassen, dies übernahm ein aufmerksamer Kunde. Nach einigem hin und her, gab sie mir dann Adresse, Handynummer und Versicherung, ich machte noch Fotos mit dem Handy und gut war. Am nächsten Tag rief ich die angegebene Versicherung an und...Überraschung...das Fahrzeug war dort gar nicht bekannt. Man gab mir die Telefonnummer wo man Kennzeicher abfragen kann (Name vergessen). Hatte dann die richtige Versicherung, dort angerufen Schaden gemeldet, auf deren Rat in die Werkstatt gefahren, dort meinte man, besser einen Sachverständigen beauftragen. Nach Rücksprache mit der Vers. dies auch gemacht...Wirtschaftlicher Totalschaden, knapp 2000 Euro Reparatur.
Nun habe ich heute(nach 14 Tagen) die Versicherung angerufen um zu hören, wie weit die Sache fortgeschritten ist und bekomme zu hören...Der Schadensverursacher hat sich noch gar nicht gemeldet und solange könne man nichts tun:-(
Montag habe ich einen Anwalttermin, Heute habe ich Anzeige erstattet.
Die Versicherung meinte noch, ich muß den Zeugen finden, ansonsten sieht es eh schlecht für mich aus.
Weiß jemand, was ich noch weiter machen kann...außer der Suche nach dem Zeugen (habe heute am Supermarkt Aushänge gemacht)...
Bin echt sauer...heißt das etwa, meldet der Schuldige sich nicht bei der Versicherung, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen...
Bin für jeden Erfahrungsbericht dankbar.
Gruß Ela
Beste Antwort im Thema
Moin!
Natürlich muss man auch den sog. Europäischen Unfallbericht unterschreiben.
Der wäre ja vollkommen witzlos, wenn er nicht vom Schädiger unterschrieben wäre, da ja dann der eigentliche Erklärungsgehalt "Ich, Dein Versicherungsnehmer, war an einem Unfall beteiligt und er hat sich zugetragen, wie oben angekreuzt." gerade nicht übermittelt würde.
Das Kreuzlein an der richtigen Stelle könnte ja schließlich jeder machen und der Versicherung des Gegners schicken!
Das Ausfüllen des Unfallberichts stellt kein Anerkenntnis im Sinne der AKB dar, da es nur die von den Beteiligten wiedergegebene Unfallsituation schildert.
Eine Obliegenheitsverletzung wäre ein Anerkenntnis im Sinne von: "Lassen Sie alles reparieren. Meine Versicherung zahlt das."
Der Versicherer will sich davor schützen, dass die Kundschaft, die ja in aller Regel unerfahren in solchen Sachen ist, dem Unfallgegner gegenüber Zugeständnisse macht, die zu unberechtigten Forderungen führen können.
Das ist wohl leicht nachvollziehbar. Wir wollen schließlich alle erstmal prüfen, bevor wir etwas zahlen.
Das ist bei Versicherungen nicht anders. Darüber hinaus sind Versicherungen dazu verpflichtet Zahlungen nur nach pflichtgemäß ausgeübtem Ermessen zu leisten.
Das ist auch der Grund, warum vorliegend die Aussage des Sachbearbeiters nicht falsch war.
Solange die Kundin sich nicht gemeldet hat, kann er nicht ohne weiteres regulieren. Und auch der Satz, dass der TE beweisbelastet hinsichtlich des Hergangs ist, stimmt vollkommen.
Nur weil "irgendjemand" behauptet, dieses oder jenes Kennzeichen habe einen Unfall verursacht, kann keine Zahlung erfolgen.
Es muss ja nur beim Kennzeichen ein "Zahlendreher" passiert sein und schon ist eine ganz andere Gesellschaft zuständig.
Natürlich ist die Kundin zur umgehenden Meldung des Schadens verpflichtet. Verletzt sie diese Obliegenheit, verliert sie den Versicherungsschutz, wie KF-Fuzzi schon geschrieben hat.
Aber das dauert eben ein paar Wochen.
Kommt die Schadenmeldung bei der Versicherung an, obliegt ihr zunächsteinmal die rechtliche Würdigung.
Sie bildet auch ggf. eine Haftungsquote unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage.
Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, kann er sie der gerichtlichen Überprüfung unterziehen.
In den meisten Fällen ist das aber zum Glück nicht nötig und vorliegend scheint es ja auch eine klare Sache gewesen zu sein.
@TE: Die Sache lässt sich am einfachsten dadurch beschleunigen, dass alle Informationen, die Dir zugänglich sind, auch der Versicherung vorgelegt werden.
Die besten Fotos nützen nichts, wenn sie bei Dir auf dem Rechner und nicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter sind.
Ich würde sie möglichst sofort an die Versicherung mailen, da damit die Sache ziemlich leicht geklärt sein dürfte.
Gruß
Hafi
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ja eben gerade drum, bevor nicht die eindeutige Schuld geklärt ist, hat man sowas nicht zu unterschreiben.Zitat:
Original geschrieben von al-capole
eine Obliegenheitsverletzung wenn du zugibst einen Unfallverursacht zu haben an dem du Schuld bist 😕http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/unfall/schuldanerkenntnis.html
ist ja alles schön und gut aber was ist mit den Unfallberichten die, die Versicherungen dir raus geben??? das ist doch quasi ein schuld geständnis???
Zitat:
Original geschrieben von al-capole
ist ja alles schön und gut aber was ist mit den Unfallberichten die, die Versicherungen dir raus geben??? das ist doch quasi ein schuld geständnis???Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ja eben gerade drum, bevor nicht die eindeutige Schuld geklärt ist, hat man sowas nicht zu unterschreiben.http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/unfall/schuldanerkenntnis.html
NEIN ist es nicht,guck dir doch einfach mal einen Europäischen unfallbericht an,da wirst du sehen das da kein "unterschriftenfeld" ist,
der iss nur dazu da,um den unfallhergang aufzuschreiben damit die versicherungen überhaupt wissen wie der unfall passiert ist,damit die sich praktisch ein bild von der sache machen können
Zitat:
Original geschrieben von al-capole
ist ja alles schön und gut aber was ist mit den Unfallberichten die, die Versicherungen dir raus geben??? das ist doch quasi ein schuld geständnis???Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ja eben gerade drum, bevor nicht die eindeutige Schuld geklärt ist, hat man sowas nicht zu unterschreiben.http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/unfall/schuldanerkenntnis.html
Nein, dies ist nur die Beschreibung des Unfallherganges eines jeden Beteilgten aus seiner Sicht, und ohne irgendwelche verbindlichen Unterschriften, die Schuld wird bei diesem Unfallberichten keinesfalls geklärt, die Schuldfrage wird wie bereits erwähnt an anderer Stelle geklärt.
*Da war ich wohl zu langsam mit dem Schreiben, ChryslerNewport war schneller* 😁
ich will mich hier nicht mit euch streiten habe es zwar so noch nie erlebt aber ok wenn ihr der festen überzeugung seit das bei sowas eine obliegenheitsverletzung vorliegt dann sei es euch gegönnt!!!
Zitat:
*Da war ich wohl zu langsam mit dem Schreiben, ChryslerNewport war schneller* 😁
aber wir sind wenigstens einer meinung🙂
Moin!
Natürlich muss man auch den sog. Europäischen Unfallbericht unterschreiben.
Der wäre ja vollkommen witzlos, wenn er nicht vom Schädiger unterschrieben wäre, da ja dann der eigentliche Erklärungsgehalt "Ich, Dein Versicherungsnehmer, war an einem Unfall beteiligt und er hat sich zugetragen, wie oben angekreuzt." gerade nicht übermittelt würde.
Das Kreuzlein an der richtigen Stelle könnte ja schließlich jeder machen und der Versicherung des Gegners schicken!
Das Ausfüllen des Unfallberichts stellt kein Anerkenntnis im Sinne der AKB dar, da es nur die von den Beteiligten wiedergegebene Unfallsituation schildert.
Eine Obliegenheitsverletzung wäre ein Anerkenntnis im Sinne von: "Lassen Sie alles reparieren. Meine Versicherung zahlt das."
Der Versicherer will sich davor schützen, dass die Kundschaft, die ja in aller Regel unerfahren in solchen Sachen ist, dem Unfallgegner gegenüber Zugeständnisse macht, die zu unberechtigten Forderungen führen können.
Das ist wohl leicht nachvollziehbar. Wir wollen schließlich alle erstmal prüfen, bevor wir etwas zahlen.
Das ist bei Versicherungen nicht anders. Darüber hinaus sind Versicherungen dazu verpflichtet Zahlungen nur nach pflichtgemäß ausgeübtem Ermessen zu leisten.
Das ist auch der Grund, warum vorliegend die Aussage des Sachbearbeiters nicht falsch war.
Solange die Kundin sich nicht gemeldet hat, kann er nicht ohne weiteres regulieren. Und auch der Satz, dass der TE beweisbelastet hinsichtlich des Hergangs ist, stimmt vollkommen.
Nur weil "irgendjemand" behauptet, dieses oder jenes Kennzeichen habe einen Unfall verursacht, kann keine Zahlung erfolgen.
Es muss ja nur beim Kennzeichen ein "Zahlendreher" passiert sein und schon ist eine ganz andere Gesellschaft zuständig.
Natürlich ist die Kundin zur umgehenden Meldung des Schadens verpflichtet. Verletzt sie diese Obliegenheit, verliert sie den Versicherungsschutz, wie KF-Fuzzi schon geschrieben hat.
Aber das dauert eben ein paar Wochen.
Kommt die Schadenmeldung bei der Versicherung an, obliegt ihr zunächsteinmal die rechtliche Würdigung.
Sie bildet auch ggf. eine Haftungsquote unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage.
Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, kann er sie der gerichtlichen Überprüfung unterziehen.
In den meisten Fällen ist das aber zum Glück nicht nötig und vorliegend scheint es ja auch eine klare Sache gewesen zu sein.
@TE: Die Sache lässt sich am einfachsten dadurch beschleunigen, dass alle Informationen, die Dir zugänglich sind, auch der Versicherung vorgelegt werden.
Die besten Fotos nützen nichts, wenn sie bei Dir auf dem Rechner und nicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter sind.
Ich würde sie möglichst sofort an die Versicherung mailen, da damit die Sache ziemlich leicht geklärt sein dürfte.
Gruß
Hafi
Zitat:
Die besten Fotos nützen nichts, wenn sie bei Dir auf dem Rechner und nicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter sind.
Ich würde sie möglichst sofort an die Versicherung mailen, da damit die Sache ziemlich leicht geklärt sein dürfte.
Ist schon geschehen. Bekam dann aber zu hören, es sind zwei Bilder, von zwei Fahrzeugen, die hätte ja irgendwo aufgenommen sein können.
Auf einem Bild ist die vordere Stoßstange (mit Schaden) mit Kennzeichen der Verursacherin zu sehen, auf dem anderen Bild eben mein Auto mit dem Schaden.
Ich denke es wird darauf hinauslaufen das beide Autos bzgl. des Lacks untersucht werden müssen.
Zitat:
Solange die Kundin sich nicht gemeldet hat, kann er nicht ohne weiteres regulieren. Und auch der Satz, dass der TE beweisbelastet hinsichtlich des Hergangs ist, stimmt vollkommen.
Nur weil "irgendjemand" behauptet, dieses oder jenes Kennzeichen habe einen Unfall verursacht, kann keine Zahlung erfolgen.
Heißt im Umkehrschluß...solange ich einen Unfall nicht bei der Versicherung anzeige, muß sie auch nicht bezahlen:-(....
Die Versicherung hätte es auch preiswerter haben können...jetzt wird es erst richtig teuer....
Zitat:
Original geschrieben von elacgn1202
Heißt im Umkehrschluß...solange ich einen Unfall nicht bei der Versicherung anzeige, muß sie auch nicht bezahlen:-(....
Heißt es nicht. Ich hab´s doch geschrieben.
Die Versicherung klärt, wie sich der Unfall zugetragen hat und ob das bei ihr versicherte Fahrzeug beteiligt war.
Meldest Du den Schaden nicht, verlierst Du den Versicherungsschutz und musst den Schaden selbst (zurück-)zahlen.
Das m.E. asoziale Verhalten Deiner Unfallgegnerin verzögert nur die ganze Abwicklung.
Sei sicher, dass der Sachbearbeiter wesentlich sinnvollere Dinge mit seiner Zeit anfangen kann, als der Tante wegen eines Parkplatzremplers zig Mal hinterherzutelefonieren.
Zitat:
Die Versicherung hätte es auch preiswerter haben können...jetzt wird es erst richtig teuer....
Diese Drohung kann und darf den Versicherer nicht beeindrucken. Siehe oben.
Die Mehrkosten, die durch Fälle dieser Art entstehen, tragen wir alle im nächsten Jahr.
Schneller geht es dadurch auch nicht.
Die zweite Möglichkeit, die Sache zu beschleunigen, ist, dass Du Deine Unfallgegnerin nervst.
Die kanst Du täglich anrufen und fragen, ob Sie den Schaden schon gemeldet hat. (Erfahrungsgemäß wird sie behaupten, dass sie das läääängst gemacht habe. Dann kann Sie Dir ja eine Kopie der Schadenmeldung faxen😎
Viel Erfolg
Hafi
Eigenartig, hier hat noch keiner geschrieben: "Mit Polizei wäre das nicht passiert!". Liest man doch in anderen Berichten so oft!
Hafi hat Recht:
der TE muss die Verursacherin nerven (am besten mehrmals am Tag) und natürlich den lieben Sachbearbeiter bei der Versicherung auch.
@TE:
Was hast du den eigentlich zur Anzeige gebracht???
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Eigenartig, hier hat noch keiner geschrieben: "Mit Polizei wäre das nicht passiert!". Liest man doch in anderen Berichten so oft!Hafi hat Recht:
der TE muss die Verursacherin nerven (am besten mehrmals am Tag) und natürlich den lieben Sachbearbeiter bei der Versicherung auch.@TE:
Was hast du den eigentlich zur Anzeige gebracht???
Ist irgendwie klar, denn der Supermarktparkplatz ist Privatgelände und dafür ist die Polizei nicht zuständig. Wenn sie doch kommen sollten, geben sie lediglich einen Bericht heraus, nehmen das Geschehen aber nicht auf - so bei uns schon des öfteren geschehen.
Verursacherin nerven ist ok, doch den Sachbearbeiter sollte man eher in Ruhe lassen, denn der hat wirklich keine Handhabe ohne Meldung des Schadens seitens der Verursacherin. In anderen Fällen natürlich auch dann, wenn ein polizeiliches Protokoll vorliegt ohne Schadenmeldung des Versicherungsnehmers.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Verursacherin nerven ist ok, doch den Sachbearbeiter sollte man eher in Ruhe lassen, denn der hat wirklich keine Handhabe ohne Meldung des Schadens seitens der Verursacherin. In anderen Fällen natürlich auch dann, wenn ein polizeiliches Protokoll vorliegt ohne Schadenmeldung des Versicherungsnehmers.
Doch, hat der Sachbearbeiter schon.
Er kann den VN anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass wenn er nicht aus dem Quark kommt, nach Aktenlage entscheiden kann/muss.
Da Ansprüche gestellt werden, muss sich der VN schon Zeitnah erklären.
Das bringt dann doch des öfteren "Bewegung" in die Sache, ist aber natürlich kein Allheilmittel....
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von ChryslerNewport
bei einem von den versicherungen ausgegebenen unfallbericht bzw. den europäischen unfallberichten gibt es kein "unterschriftenfeld",
d.h man unterschreibt keinen unfallbericht weil in der aufregung oder ner schockwirkung kann es passieren das man die schuld zugibt obwohl man möglicherweise nicht schuld am unfall ist oder evtl. nur zum teil schuld hat,oder aber man vom "unfallgegner" dazu "überredet" wird
In den Unfallberichten gibt es Unterschriftsfelder. Allerdings soll mit Hilfe der Unfallberichte nur der Sachverhalt festgehalten werden. Eine Schuldzuweisung bzw. Schuldanerkenntnis erfolgt durch die Unterschriften nicht.
hier der Unfallbericht vom ADAC:
http://www.adac.de/.../...Europaeischer%20Unfallbericht_tcm8-70229.pdf
Feld 15 ist für die Unterschriften vorgesehen.
Foran
@ elacgn1202
Du kannst im übrigen auch die nette Dame persönlich in die Verantwortung nehmen. Du kannst den Fahrer, den Halter oder die Versicherung zur Regulierung auffordern.
Und wenn die Schnalle sich hier so blöd anstellt, dann wüsste ich schon, wem ich hier "Feuer unter dem Frack" machen würde........😎
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Ist irgendwie klar, denn der Supermarktparkplatz ist Privatgelände und dafür ist die Polizei nicht zuständig. Wenn sie doch kommen sollten, geben sie lediglich einen Bericht heraus, nehmen das Geschehen aber nicht auf - so bei uns schon des öfteren geschehen.
...
Mehr macht die Polizei aber auch nicht auf der Straße beim Auffahrunfall (jedenfalls hier in Thüringen).
Und hinzu kommt noch dein kleiner Irrtum: auch der Parkplatz auf dem Gelände des Supermarkt ist tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und die Polizei ist "zuständig"!
Wandelt sich nur in nichtöffentlich, wenn zum Feierabend ne Schranke zugemacht wird.
ich habe bis jetzt immer die Polizei gerufen, egal wie hoch der optische Schadenseindruck war, bei einem Ami wirds immer teuer.....sicher ist sicher..