Unfallverursacher meldet Schaden nicht der Versicherung

Hallo zusammen,
vor 14 Tahgen ist mir eine Frau beim einparken in mein parkendes Fahrzeug gefahren (supermarktparkplatz). Sie hielt es nicht für nötig, mich ausrufen zu lassen, dies übernahm ein aufmerksamer Kunde. Nach einigem hin und her, gab sie mir dann Adresse, Handynummer und Versicherung, ich machte noch Fotos mit dem Handy und gut war. Am nächsten Tag rief ich die angegebene Versicherung an und...Überraschung...das Fahrzeug war dort gar nicht bekannt. Man gab mir die Telefonnummer wo man Kennzeicher abfragen kann (Name vergessen). Hatte dann die richtige Versicherung, dort angerufen Schaden gemeldet, auf deren Rat in die Werkstatt gefahren, dort meinte man, besser einen Sachverständigen beauftragen. Nach Rücksprache mit der Vers. dies auch gemacht...Wirtschaftlicher Totalschaden, knapp 2000 Euro Reparatur.
Nun habe ich heute(nach 14 Tagen) die Versicherung angerufen um zu hören, wie weit die Sache fortgeschritten ist und bekomme zu hören...Der Schadensverursacher hat sich noch gar nicht gemeldet und solange könne man nichts tun:-(
Montag habe ich einen Anwalttermin, Heute habe ich Anzeige erstattet.
Die Versicherung meinte noch, ich muß den Zeugen finden, ansonsten sieht es eh schlecht für mich aus.
Weiß jemand, was ich noch weiter machen kann...außer der Suche nach dem Zeugen (habe heute am Supermarkt Aushänge gemacht)...
Bin echt sauer...heißt das etwa, meldet der Schuldige sich nicht bei der Versicherung, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen...

Bin für jeden Erfahrungsbericht dankbar.
Gruß Ela

Beste Antwort im Thema

Moin!
Natürlich muss man auch den sog. Europäischen Unfallbericht unterschreiben.

Der wäre ja vollkommen witzlos, wenn er nicht vom Schädiger unterschrieben wäre, da ja dann der eigentliche Erklärungsgehalt "Ich, Dein Versicherungsnehmer, war an einem Unfall beteiligt und er hat sich zugetragen, wie oben angekreuzt." gerade nicht übermittelt würde.

Das Kreuzlein an der richtigen Stelle könnte ja schließlich jeder machen und der Versicherung des Gegners schicken!

Das Ausfüllen des Unfallberichts stellt kein Anerkenntnis im Sinne der AKB dar, da es nur die von den Beteiligten wiedergegebene Unfallsituation schildert.

Eine Obliegenheitsverletzung wäre ein Anerkenntnis im Sinne von: "Lassen Sie alles reparieren. Meine Versicherung zahlt das."

Der Versicherer will sich davor schützen, dass die Kundschaft, die ja in aller Regel unerfahren in solchen Sachen ist, dem Unfallgegner gegenüber Zugeständnisse macht, die zu unberechtigten Forderungen führen können.
Das ist wohl leicht nachvollziehbar. Wir wollen schließlich alle erstmal prüfen, bevor wir etwas zahlen.
Das ist bei Versicherungen nicht anders. Darüber hinaus sind Versicherungen dazu verpflichtet Zahlungen nur nach pflichtgemäß ausgeübtem  Ermessen zu leisten.

Das ist auch der Grund, warum vorliegend die Aussage des Sachbearbeiters nicht falsch war.

Solange die Kundin sich nicht gemeldet hat, kann er nicht ohne weiteres regulieren. Und auch der Satz, dass der TE beweisbelastet hinsichtlich des Hergangs ist, stimmt vollkommen.

Nur weil "irgendjemand" behauptet, dieses oder jenes Kennzeichen habe einen Unfall verursacht, kann keine Zahlung erfolgen.

Es muss ja nur beim Kennzeichen ein "Zahlendreher" passiert sein und schon ist eine ganz andere Gesellschaft zuständig.

Natürlich ist die Kundin zur umgehenden Meldung des Schadens verpflichtet. Verletzt sie diese Obliegenheit, verliert sie den Versicherungsschutz, wie KF-Fuzzi schon geschrieben hat.

Aber das dauert eben ein paar Wochen.

Kommt die Schadenmeldung bei der Versicherung an, obliegt ihr zunächsteinmal die rechtliche Würdigung.

Sie bildet auch ggf. eine Haftungsquote unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage.

Ist der Anspruchsteller damit nicht einverstanden, kann er sie der gerichtlichen Überprüfung unterziehen.

In den meisten Fällen ist das aber zum Glück nicht nötig und vorliegend scheint es ja auch eine klare Sache gewesen zu sein.

@TE: Die Sache lässt sich am einfachsten dadurch beschleunigen, dass alle Informationen, die Dir zugänglich sind, auch der Versicherung vorgelegt werden.

Die besten Fotos nützen nichts, wenn sie bei Dir auf dem Rechner und nicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter sind.

Ich würde sie möglichst sofort an die Versicherung mailen, da damit die Sache ziemlich leicht geklärt sein dürfte.
Gruß
Hafi

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Nein, an deinem Fahrzeug ist ja ein Schaden vorhanden, dieser kann aufgrund Spuren mit dem Fahrzeug des Beschuldigten verglichen werden.

Nach 3 1/2 Jahren wirst Du keine Spuren mehr finden 🙂

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