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Unfallschaden

Ford C-Max 1 (DM2)

hallo zusammen ,

habe da mal folgende frage an euch ,
gestern ist mir auf dem parkplatz eine frau beim versuch eine c-klasse zu parken ins auto gefahren !
da beim ffh der zuständige mitarbeiter heute ausser haus war , würde ich gerne von euch wissen wie hoch der schaden ca. ist und was dort gemacht wird ?
der verursacher hat mir 120 € für den schaden angeboten , hab ihn ausgelacht und ihm klar gemacht , das das auto auf jeden fall zum ffh geht zwecks garantie und fachgerechte arbeit !

es handelt sich um einen
focus tunier titanium , 1,8 l , ez 05/2008

es ist der hintere rechte radlauf und die tür betroffen

auf den bildern vielleicht schlecht zu sehen , aber der radlauf ist leicht eingedrückt

besten dank im vorraus
michael

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,
 
@meyster
 
ich denke hier besteht noch ein wenig Aufklärungsbedarf.
Eine Merkantile Wertminderung ensteht sobald man am Fahrzeug etwas richtet, ja sogar ein neuer Stossfänger kann eine Wertminderung am Fahrzeug auslösen.
Je höher der Schaden bzw. je intensiver in die Fahrzeugstruktur eingegriffen (z.B beim heraustrennen eines Seitenteils) wird, umso höher wird die merkantile Wertminderung auch sein.
Hierfür werden bestimmte Formeln verwendet wo man den Minderwert errechnet.
Das Fahrzeug ist am Markt zu einem gleichwertigen unfallfreien Fahrzeug einfacher weniger Wert.
Oder würdet Ihr das Unfallfahrzeug zum gleichen Preis nehmen als wie das andere Fahrzeug wo Unfallfrei ist?
Sicher nicht, ihr würdet den Preis nach unten drücken.
Zudem hängt die Wertminderung auch von der Marktgängigkeit, die Laufleistung sowie das Alter des Fahrzeuges ab.
Fahrzeuge über 10 Jahre bzw. mit einer hohen km-Stand bekommen in der Regel keine Wertminderung mehr.
Dies ist ein Betrag, den die Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten dem Geschädigten auszahlt.
Ein Unfall, und sei es noch so ein kleiner Schaden ist beim eventuellen Verkauf des Fahrzeugs auch offenbarungspflichtig.
Bei einem Kaskoschaden gibt es generell keine merkantile Wertminderung!
Wie gesagt, ich habe jetzt erwähnt was dem Geschädigten im Haftpflichtfall theoretisch alles zustehen würde.
Natürlich muss man nicht aufs ganze gehen, keine Frage.
Aber ich denke man sollte zumindestens wissen welche Rechte man hat.
Das die Versicherungen versuchen an allen Ecken zu sparen dürfte ja wohl nichts neues sein.
Im Haftplichtfall kann man mit etwas Phantasie eigentlich auch sagen:
nicht wer zahlt schafft an, sondern der Geschädigte schafft an und die Versicherung des Unfallgegners hat zu zahlen.
Ob das System so richtig ist oder nicht, darüber kann man sich streiten.

sehr schön beschrieben. 🙂

Die hier angesprochenen und thematisierten so genannten Berechnungsmethoden dienen dem Sachverständigen aber lediglich als Orientierungshilfe. Fixe Rechenformeln, welche auf nur verschiedene Parameter bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes abstellen, ermöglichen keine Praxisorientierte Ermittlung.

Mittlerweile sind über 15 dieser Berechnungsformeln existent und jede nimmt für sich in Anspruch hier die Richtige zu sein. Es ergeben sich hier Spannen zwischen den einzelnen Berechnungsmethoden, so dass demzufolge überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, warum nun gerade der Wert von Methode A, B oder C der Richtige sein soll.

Hier ist tatsächlich die Marktlage jedes Fahrzeugtyps individuell zu betrachten. Und ja, auch ein ausgewechselter Stoßfänger kann schon einen Minderwert nach sich ziehen.

Die Wertmnderung ist aber auch eine Postion im Schadenersatz, über welche man sich herrlich mit der Versicherung streiten kann. Die meint natürlich immer sie ist im Gutachten zu hoch ausgewiesen, der Anspruchsteller meist sie ist zu niedrig ausgewiesen, nur der Sachverständige meint sie ist genau richtig ermittelt worden.....😁😉

Gruß

Delle

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