Unfallschaden // GTS //
Hallo zusammen,
gestern Abend war es wieder soweit, mein fahrzeug hat mal wieder eine Schramme.
Jemand der auf der linken Fahrspur sich in einer Kurve befand wollte auf den rechten Parkplatz fahren und hat mich kurzerhand übersehen.
Die hinzugezogene Polizei hat hier den Schaden wie auch den Schuldigen ausgemacht und die 35.-€ eingezogen, jedoch ist er sich nun keiner Schuld bewusst.
Sein Fahrzeug war ein Toyota A2, dazu ist er noch Arzt der an die 70 ist und recht Beratungsresistent.
Anbei die Bilder vom Schaden, wie hoch würdet Ihr diesen beziffen....
PS : Opel gibt hier ca. 3500.-€ an 😕
Gutachter wird natürlich hinzugezogen, aber ist würde gerne mal Eure Meinung hören.
Schaden am Radkasten ; Schaden und Beule am hinteren Stoßfänger ; Felge beschädigt.
21 Antworten
Sehr ärgerlich....das ganze.
Wennst zu nen Beulenspezialisten gehst, kannst evtl Glück haben und er bringt es so raus...mit drücken und polieren...
Aber generell ist es sehr bescheiden, da es kein tauschbares (zum schrauben) Teil ist.
Zum rechtlichen kann ich nix sagen. Aber wenn der Unfallgegner gleich auf blöd macht, würd ich sofort alles über nen Anwalt laufen lassen. Hast am wenigstens scherereien.
MfG
W!ldsau
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Einen Ra werde ich wohl auch beauftragen, aber irgendwie ist es halt immer ein Ärgerniss wenn man unverschuldet in einem Unfall ist.....Man o Man.
Der Wagen ( Z18XE - Sitzheizung ; kein Navi ) hat mittlerweile 145T runter und ist Super gepflegt, villeicht gebe ich ihn auch in Zahlung und hole mir
einen etwas jüngeren Gebrauchten.
Im Moment bin ich einfach nur sackig.....🙁
welcher Schaden? 😉
ich würde die Kohle kassieren und das Auto so weiterfahren ... ist doch fast nix zu sehen ... irgendwann kannst ihn verkaufen ... ob dir da 3.500 Euro zum Listenpreis in Abzug gestellt werden ... ich kanns gar nicht glauben
Dir ist bewusst das man die nur eigentlichen Instandsetzungskosten zurück erhält, excl. Mwst ?
Dann soll ich 1 -2 Jahre noch mit einer Delle im Bleck rumfahren die womöglich noch rostet ?
Persönlich lasse ich lieber reparieren, wenn allerdings der Berater eventuell noch ein Fahrzeug dort stehen hat woran
ich gefallen finde, ist eine Inzahlungsnahme durchaus möglich.
die Polizei hat doch den anderen Fahrer als Unfallverursacher festgestellt oder ???
naja, auf den Bildern ist keine große Beschädigung zu erkennen, als Privatmann bekommst du normalerweise auch die Mehrwertsteuer ertattet, da du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, einfach mal mit der Versicherung sprechen !
die Idee mit dem Inzahlung geben ist aber auch keine schlechte...
Ja, er wurde als Schuldigen ausgemacht und hat die 35.-€ bezahlt, aber als ich dann die Unfallmitteilung erhalten habe, wollte
er mich erklären, das die Schuldfrage strittig sei.
Daraufhin hat er die Polizisten erneut um Rücksprache gebeten, das er nichts unterschrieben habe, was seine Schuld
beweise.
Diese hatten daraufhin ein sehr großes ( ?? ) auf dem Kopf stehen und verstanden die Welt nicht mehr.
Warten wir einfach mal ab was kommt, die Versicherungsnr. habe ich ja bereits über das Kennzeichen erhalten, mal schauen.
dann hoffe ich mal, das die Sache ohne RA aus der Welt kommt....
eine Kopie des Polizeiberichtes hast du aber bekommen oder ???
Zitat:
Original geschrieben von vectra c caravan lpg
als Privatmann bekommst du normalerweise auch die Mehrwertsteuer ertattet,
WENN man den schaden reparieren lässt und nicht auf gutachtenbasis abrechnet....
Zitat:
Original geschrieben von vectra c caravan lpg
die Polizei hat doch den anderen Fahrer als Unfallverursacher festgestellt oder ???naja, auf den Bildern ist keine große Beschädigung zu erkennen, als Privatmann bekommst du normalerweise auch die Mehrwertsteuer ertattet, da du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, einfach mal mit der Versicherung sprechen !
die Idee mit dem Inzahlung geben ist aber auch keine schlechte...
Wenn Du mit der Versicherung über Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnest, bekommst Du nur die Netto-Summe. Auch als Privatperson.
Erst nach erfolgter Rep. und einreichen der Rechnung bei der Versicherung, bekommst Du auch die Mwst. erstattet.
Grüße
ANBOJA
Wie du den Unfallhergang beschrieben hast, hat dein Gegner die Spur gewechselt und dich übersehen. Somit liegt meiner Meinung nach die Schuldfrage eindeutig bei ihm.
Die Schuldfrage generell werden sich die beiden Versicherungen ausmachen. Ich würde mich bei der gegnerischen Versicherung einfach erkundigen, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Wenn er übernommen wird - ist gut - wenn nicht - Anwalt einschalten.
Zur Schuldfrage: die Schuldfrage klärt (zumindest in Österreich) nicht die Polizei - diese ermittelt nur die erforderlichen Grundlagen. Rest macht die Versicherung.