Unfallschaden - Angebot von HDI-Versicherung annehmen?

Hallo zusammen,

hatte meinen ersten Unfallschaden - mein Auto wurde parkend angefahren und nun bietet mir die HDI folgendes.

Wiederbeschaffungswert: 5.000 EUR
Restwert: 1.833 EUR
Kostenpauschale: 25 EUR

Auszahlung: 3.142,00 EUR

Die HDI hat einen Gutachter geschickt - mich wundert jetzt aber, dass ich weder ein Gutachten zum Wiederbeschaffungswert bekommen habe noch konkrete Angebote, wie und wo ich den Restwert erlösen soll.

Mein Peugeot 207 ist ca. 10 Jahre alt und hat 70 Tsd. km runter.
Der Schaden betrifft eine Seite (Stoßstange, Kotflügel, Hinterrad) - zum Glück ist der Wagen aber noch fahrtüchtig. Ärgerlich, da ich gerade den TÜV neu habe und der Keilriemen getauscht wurde (fast 1.000 EUR investiert).

Ich frage mich, ob ich das Angebot einfach annehmen oder die Werte noch hinterfragen sollte.

Kann mir da jemand eine Empfehlung abgeben, wie ich mich ggü. HDI am besten verhalte?

Beste Grüße und vielen Dank vorab!

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Einen Fehler hast du gemacht, indem du dir keinen eigenen Gutachter besorgt hast, jetzt wirst du vermutlich mit dem Gutachten der gegnerischen Versicherung leben müssen, es sei denn, du könntest grobe Fehler nachweisen.
5.000 € für das Auto scheinen mir aber nicht wenig zu sein.
Die Versicherung hat dir auf Anforderung einen Aufkäufer nachzuweisen, der den Restwert zahlt, du darfst das Fahrzeug aber nicht verändern.
Wie hoch sind die Reparaturkosten lt. Gutachten?

PS: deine Zahlen passen irgendwie nicht genau zusammen

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Az: VI ZR 316/09

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. März 2016 um 22:23:49 Uhr:


Glückwunsch, alles falsch gemacht. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, sollte man nicht machen. Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing.

Hmm, das würde nach deiner Logik dann aber doch auch für den von ihm selbst beauftragten "neutralen" Gutachter gelten, oder?
Wessen Brot isst der denn, bevor er sein Liedchen trällert?

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. April 2016 um 12:34:41 Uhr:


Hmm, das würde nach deiner Logik dann aber doch auch für den von ihm selbst beauftragten "neutralen" Gutachter gelten, oder?
Wessen Brot isst der denn, bevor er sein Liedchen trällert?

Du hast ja so Recht:
Selbstverständlich macht es keinerlei Unterschied, ob ich Aufträge in Millionenhöhe bekomme und dafür Gutachten nach Vorgaben erstelle, oder ob ich einen Auftrag für ein paar hundert €uro bekomme... 😁

Nö, machts wohl nicht.
Oder möchtest Du die Gilde der Sachverständigen etwa in die Ecke der bestechlichen stellen?
Wir wollen doch auch den Vetrauens SV der Werkstätten nicht unterstellen, aus Sorge ihren einträglichen Partner zu verlieren gefällige Gutachten zu erstellen.
Immerhin ist der Wettbewerb in diesem Gewerbe beachtlich.

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Es bleibt die Tendenz, zumindest unterbewusst.

Das betrifft aber nicht nur die Sachverständigen, sondern alle Bereiche.

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