Unfallschaden - Angebot von HDI-Versicherung annehmen?

Hallo zusammen,

hatte meinen ersten Unfallschaden - mein Auto wurde parkend angefahren und nun bietet mir die HDI folgendes.

Wiederbeschaffungswert: 5.000 EUR
Restwert: 1.833 EUR
Kostenpauschale: 25 EUR

Auszahlung: 3.142,00 EUR

Die HDI hat einen Gutachter geschickt - mich wundert jetzt aber, dass ich weder ein Gutachten zum Wiederbeschaffungswert bekommen habe noch konkrete Angebote, wie und wo ich den Restwert erlösen soll.

Mein Peugeot 207 ist ca. 10 Jahre alt und hat 70 Tsd. km runter.
Der Schaden betrifft eine Seite (Stoßstange, Kotflügel, Hinterrad) - zum Glück ist der Wagen aber noch fahrtüchtig. Ärgerlich, da ich gerade den TÜV neu habe und der Keilriemen getauscht wurde (fast 1.000 EUR investiert).

Ich frage mich, ob ich das Angebot einfach annehmen oder die Werte noch hinterfragen sollte.

Kann mir da jemand eine Empfehlung abgeben, wie ich mich ggü. HDI am besten verhalte?

Beste Grüße und vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Einen Fehler hast du gemacht, indem du dir keinen eigenen Gutachter besorgt hast, jetzt wirst du vermutlich mit dem Gutachten der gegnerischen Versicherung leben müssen, es sei denn, du könntest grobe Fehler nachweisen.
5.000 € für das Auto scheinen mir aber nicht wenig zu sein.
Die Versicherung hat dir auf Anforderung einen Aufkäufer nachzuweisen, der den Restwert zahlt, du darfst das Fahrzeug aber nicht verändern.
Wie hoch sind die Reparaturkosten lt. Gutachten?

PS: deine Zahlen passen irgendwie nicht genau zusammen

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Zitat:

@GustavSturm schrieb am 1. April 2016 um 07:59:34 Uhr:


Es ist nicht falsch den Gutachter der Versicherung zu nehmen. Die sind unabhängig und denen ist egal wer der Auftraggeber ist.

Du solltest bei deinem Post den TE auf das heutige Datum hinweisen 😉

Anstoß aufs Hinterrad, möglicherweise Spur verzogen und dann verkehrssicher? Was ist das denn für ein Gutachter?!? 😰

Lass dir das Gutachten zukommen, darauf hast du ein Anrecht. Und dann erst überlegen was du machst. Da muss z.B. auch stehen wer das Restwertgebot abgegeben hat. (regionaler Markt nach BGH-Rechtsprechung interessiert ja meistens bei Versicherungsauftrag nicht).

Wenn es Stress gibt an dein Recht auf einen Rechtsanwalt auf Versicherungkosten denken.

Welches BGH Urteil denn genau?

Soviel ich weiß, gilt die regionale Bindung nur solange, solange die Versicherung kein anderes Angebot abgegeben hat.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 1. April 2016 um 13:41:02 Uhr:


Soviel ich weiß, gilt die regionale Bindung nur solange, solange die Versicherung kein anderes Angebot abgegeben hat.

Auch nicht pauschal. So kann der Geschädigte bei Weiternutzung (Integritätsinteresse) z.B. auf Abrechnung nach regionalem Restwert im Gutachten bestehen. Höhere Angebote muss er nach gängiger Rechtsprechung nur annehmen wenn er das Auto tatsächlich abgibt und ein konkretes Angebot eines Händlers vorliegt.

Im Einzelfall wird es dann leider im Ermessen des zuständigen Richters liegen, da ist nicht jeder Fall bis zum BGH durch der auftreten kann.

Gängige Fälle z.B. hier ganz gut dargelegt:
http://www.iww.de/.../...gulierung-neues-von-der-restwert-front-f45565

Zitat:

Und woher weiß der Geschädigte denn vor der Besichtigung, ob der Gutachter Angestellter der Versicherung oder einer denen nahestehenden Gutachterorganisation ist.

Wenn der Geschädigte selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt, dabei keine große Organisation wählt, dann kann er davon ausgehen, das dieser nicht Angestellter der Versicherung oder einer ihr nahestehenden Organisation ist.

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Mensch TE.
Hättste halt den KSV beauftragt.

Für den gibts doch nichts wichtigers, als dass man einen unabhängigen Sachverständigen, am besten aus NRW, beauftragt!!!!

@TE
Wie kannst du nur dem HDI weitere Aufwendungen von 1.200 Euro ersparen?

Hättest du einen neutralen, freien Sachverständigen beauftragt, hätte der noch 800 Euro Umsatz tätigen können. Der wäre vermutlich auf die gleichen Werte wie der HDI gekommen, aber für die meisten hier im Forum gilt nur das Wort des freien Sachverständigen.

Hättest du einen Rechtsanwalt beauftragt, hätte der noch 400 Euro Umsatz tätigen können. Der hätte gegenüber dem HDI zwar die gleichen Forderungen erhoben, wie du sie vom HDI bekommst. Du hättest dann aber nur mit deinem Rechtsanwalt und nicht mit dem HDI sprechen müssen. Und wer weiß, vielleicht hätte der Rechtsanwalt ja noch ein paar zusätzliche Euro für dich herausgeschlagen. Schmerzensgeld z.B., vielleicht hattest du ja im geparkten Fahrzeug gesessen!

Also alles falsch gemacht und nicht nur weil heute der 1. April ist

Macht doch richtig Sinn, den, der das Geld rausrücken soll, selbst feststellen zu lassen, wieviel er zahlen muss. Und bei der bekannten Großzügigkeit aller Versicherungen kann das doch nicht schief gehen. So verwundert es fast nicht, dass dem Geschädigten das Gutachten nicht übersandt wird, wohl aber ein Abfindungsangebot. Und dass bei der Besichtigung Sprüche wie "aus meiner Sicht verkehrssicher oder fahrbereit" fallen. Kann der Geschädigte diese Aussage auch beweisen, wenn er wegen des Schadens selbst einen Unfall baut?
Dass ein Restwert genannt, aber nicht mit entsprechenden Kaufangeboten unterlegt wird. Hab ich bei einem freien Sachverständigen übrigens noch nie erlebt. Selbst der Gutachter der Dekra, der meinen Kaskoschaden vor einigen Jahren einschätzte, schickte mir unaufgefordert eine Ausfertigung des Gutachtens mit den Angeboten der Aufkäufer.

Muss halt jeder selbst wissen, ob er seinen ersten Verkehrsunfall selbst abwickelt oder vielleicht doch lieber einen Fachmann konsultiert. Nur warum fragen die Geschädigten dann hier immer um Rat???

Danke für die Anmerkungen, auch die kritischen ;-)

Was muss eigentlich beim Gutachten untersucht werden? Bei mir war es eine reine "Sichtprüfung" und hat 20min gedauert, der Wagen war also nicht einmal auf einer Hebebühne. Ist das normal?

Wie schon gesagt, ich halte den Wert nicht für komplett unrealistisch, da das Auto auch eine andere Kratzer hat.

Bin jetzt gespannt, wann ich Gutachten, Reparaturkosten und Aufkäuferangebot erhalte.

Dann werde ich feststellen, ob ich weiterfahren kann (Spur) - wenn ja, fahre ich noch 3-4 Monate und hoffe, dass ich dann noch einen ähnlichen Restwert erziele.

Habt ihr noch eine Einschätzung für mich, ob Aufkäuferangebote "fair" (=Marktwert) sind oder ich es besser über Mobile.de oder die berühmten Visitenkartenverteiler versuche? Oder nimmt den wohl auch der Gebrauchtwagenhändler, bei dem ich ein neues Auto kaufe, zu einem guten Kurs in Zahlung?

Zitat:

Was muss eigentlich beim Gutachten untersucht werden? Bei mir war es eine reine "Sichtprüfung" und hat 20min gedauert,

Zur Überprüfung beim Gutachten gehört unter anderem:
- Aufnahme aller technischen Daten des Fahrzeugs
- Gesamtzustand des Fahrzeug, insbesondere Technik
- Überprüfung auf Vorschäden (ggf. Lackstärke messen)
- Überprüfung auf Altschäden
> Ermittlung des realistischen Widerbeschaffungswertes
- Aufnahme des Schadens
- ggf. Achsmessbild dazu anfordern
- Ermittlung des Reparaturwegs
- Anfertigung von aussagekräftigen Bildern des gesamten Fahrzeugs und Schadenbereichs zur Beweissicherung

Bei deinem Schaden und deinem Fahrzeug sollte man nur dazu einen Zeitaufwand von etwa 1 Stunde kalkulieren.
Eine Überprüfung auf einer Hebebühne wäre in deinem Fall sehr sinnvoll gewesen!

Hier hat der sog. SV vielleicht auf den ersten Blick gesehen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag und sich daher die weitere Arbeit erspart. Wäre sehr professionell!

ja, wäre sehr professionell die Kosten in die Höhe der treiben, wenn gleich gesagt wird, dass das Auto nicht repariert werden soll.....

Zitat:

@st1904 schrieb am 31. März 2016 um 22:31:03 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. März 2016 um 22:28:27 Uhr:


Die erste Frage ist doch, ob du evtl. reparieren lassen möchtest?

Nein, reparieren lassen möchte ich nicht.

Brauche eh ein größeres Auto und mir wäre das Risiko, den Wagen reparieren zu lassen und dann doch weniger zu bekommen zu hoch.

Dem Gutachter habe ich nicht gesagt, dass ich auf jeden Fall ein neues Auto möchte.

Er hat aber aufgrund der Vielzahl der betroffenen Teile (Stoßstange, Kotflügel u Blech dahinter, Reifen, Kofferraum-Kratzer, Rücklicht, Kratzer an der Tür) sehr schnell geschätzt, dass die Reparatur zu teuer wird.

Wieso treibt er die Kosten in die Höhe, wenn er schnell erkennt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? Reparaturkosten lassen sich ziemlich genau kalkulieren und in dieser Hinsicht auch überprüfbar. Wiederbeschaffungswert und Restwert hingegen sind schwerer nachzuvollziehen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. April 2016 um 19:40:14 Uhr:


Wiederbeschaffungswert und Restwert hingegen sind schwerer nachzuvollziehen.

Warum?

Beides sollte ein Gutachter zumindest auf Nachfrage nachvollziehbar erklären können, die Werte saugt man sich ja nicht aus den Fingern.

Der Restwert muss lt. BGH auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt werden, d.h. man muss entsprechende Angebote einholen. Alternativ kann man auch zum Vergleich eine Restwertböres hinzuziehen solange im Gutachten nur die regionalen Angebote genannt werden.

Für den Wiederbeschaffungswert sollte es auch Hintergründe geben. Gebrauchtwagenbewertungen nach DAT/Schwacke, Vergleichspreise regionaler Händler, Vergleichspreise Internetportale - und aus der Datenbasis dann Vorschäden, Zustände etc.. berücksichtigen und den Wert festlegen.

Nur so wird das auch was falls die Versicherung die ermittelten Werte bestreitet. Da braucht es eine klar dargelegte Ermittlung und keine nicht nachvollziehbaren aus den Fingern gesogene Werte.

Wenn man aber schon das Gutachten nicht zu sehen bekommt ... mal ernsthaft, wer von denen mit den tollen Posts würde denn wenn er selber Geschädigter wäre so direkt ohne Nachfrage ein nicht nachvollziehbares Angebot der Versicherung annehmen?!? 🙄

Welches BGH Urteil ist das genau?

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