Unfallschaden an einem privat reparierten Unfallschaden ohne Nachweis
Hallo, ich hatte vor 1 Monat einen Heck schaden, der wurde privat repariert quasi habe ich keinen Nachweis. Und vor 2 Tagen ist mir einer rückwärts wieder in die heckstoßstange gefahren was kann ich jetzt machen?
41 Antworten
Wenn dir jemand reingefahren ist, kannst du dir kostenlos einen Anwalt nehmen, die Gegenseite hat ihn dir zu bezahlen. Schreibe mir eine PN, wenn du einen guten Verkehrsanwalt suchst. Ich habe die letzten 10 Schäden keine einzige Email und Brief direkt mit der Gegenseite geschrieben. Dies übernimmt der Anwält vollständig und falls die Gegenseite schuld ist, kostenfrei.
Und wenn Du trotzdem weiter rumeierst und nicht zum Anwalt gehst, dann würde ich sagen, stimmt an Deiner Version der Geschichte was nicht.
Hast du nach dem ersten Schaden gut Kohle abgezockt, dann nimm ein wenig davon und gib es dem der schon mal die Kiste gerockt hat. Und schreib es unter Erfahrung ab.
Aber zu glauben, du könntest nun jedesmal kassieren wenn dir Einer in die selbe Stelle fährt ohne Nachweise zu führen, ob das vorher repariert wurde, wird nicht so ohne weiteres gehen. Das liegt an den Regeln, welche einzuhalten sind. Und eine Rep ohne Rechnung, naja, das ist eben irgendwie gar keine Rep. Und du hast ja bestimmt keine Schwarzarbeit unterstützt! Trotzdem viel Glück bei der Instandsetzung, nun mit Fotos.
Evtl. Gibts ja noch Rechnungen vom Teilekauf bzw. Vom Lacken, wenn nicht alles BAT(Bar auf Tatze) gegangen ist.
Ansonsten hat der TE wohl mal Pech gehabt.
Wenn ich eins gelernt habe in meinem Leben ist es immer von allem was ich umbaue oder anbaue Fotos zu machen. Früher brauchte ich fast jedes Jahr ein neues Fahrrad, weil die ständig geklaut wurden. Die letzte große Nummer waren vor über zehn Jahren drei Räder und Werkzeug im Wert von >8000€ aus meinem Keller über Nacht verschwunden. Dein eigener zugeteilter Keller ist Hausrat. Besser gehts nicht, 100% Ersatz. Hätte eins der Räder im Gemeinschaftskeller oder draußen gestanden - Pech gehabt.
Und am alten Fahrzeug hatte ich eine andere Front dran, gebraucht zusammengekauft. Dann Jahre später über Nacht die Front geklaut worden, Bild Nachweis war vorhanden, Teilkasko regelt. Gab kleine Diskussionen, aber dann vollumfänglich ausgeglichen.
Deswegen nutzt man auch keine Radsicherungen. Wenn weg bezahlt die TK samt aller Folgeschäden. Wenn nur die Karre beschädigt wird, weil die Räder nicht abgehen, ist es Vandalismus und dafür brauchst ne Vollkasko.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinerlei Zeichen/ Nachweis einer Reparatur gibt.
Selbst wenn es keine Rechnungen von Ersatzteilen gibt, keine Rechnung vom Lackierer, keine Fotos von vorher / nachher etc. (warum eigentlich nicht?)
Eine Sichtpruefung sollte ansich reichen um eine reparierte Stelle zu entlarven - auch wenn sie erneut beschädigt ist.
Aufgebohrte und erneuerte Schweisspunkte,
Lacknebel oder Farbunterschiede,
Lackdicke,
gespachtelte Stellen, fehlende Sicken,
neue Schrauben, neue Clipse,
nachgebesserte Konservierung,
fehlende oder schlechte Nahtabdeckung,
Montagespuren an Schraubenkoepfen,
Spaltmasse,
verwendete Neuteile.....
Ein professioneller Gutachter muss das alles sehen, auch ohne Reparaturnachweis. Wir sehen das ja auch beim Gebrauchtwagenkauf wenn "da mal was war".
Selbst wie lange die Reparatur her ist laesst sich meist recht gut einschätzen.
Wurde allerdings zuvor mit dem grossen Hammer gerichtet und Geld gespart (nicht fachgerecht) , wird die Versicherung zurecht keinen Cent bezahlen.
(Gutachter ist übrigens kein geschützter Begriff, das kann jeder von sich behaupten, deshalb bitte unbedingt einen tauglichen Gutachter suchen).
Kein gutachter. Geh zu mercedes und lass dir kva geben. Das muss die gegnerische Versicherung ebenfalls akzeptieren. Peng.
Um „Gutachter“ zu werden braucht es als Voraussetzung mindestens einen Meister Kfz/Zweirad/Lackierer/Karosseriebau oder einen KFZ-Techniker oder ein Studium mit entsprechender Fachrichtung. Daran anschließend kann man dann Seminare/Weiterbildung besuchen um KFZ-Sachverständiger zu werden.
Es gibt auch einen Fachverband, bei dem man dann Mitglied werden kann.
Zum Thema, ich bin kein Anwalt. Faktisch ist es aber so, wenn der entsprechende Nachweis einer fach- und sachgerechten Reparatur des Vorschadens nicht erbracht werden kann, dann kann man für den gleichen Schaden eben auch nicht zweimal Geld von der Versicherung(egal ob eigene oder gegnerische) kassieren.
Auszahlen geschieht ja auch ohne Mehrwertsteuer. Die kann man sich anschließend zwar wiederholen, aber eben auch nur für Sachen, die man per Rechnung gegenüber der Versicherung belegen kann.
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 4. November 2021 um 09:40:25 Uhr:
Um „Gutachter“ zu werden braucht es als Voraussetzung mindestens einen Meister Kfz/Zweirad/Lackierer/Karosseriebau oder einen KFZ-Techniker oder ein Studium mit entsprechender Fachrichtung. Daran anschließend kann man dann Seminare/Weiterbildung besuchen um KFZ-Sachverständiger zu werden.
Es gibt auch einen Fachverband, bei dem man dann Mitglied werden kann.Zum Thema, ich bin kein Anwalt. Faktisch ist es aber so, wenn der entsprechende Nachweis einer fach- und sachgerechten Reparatur des Vorschadens nicht erbracht werden kann, dann kann man für den gleichen Schaden eben auch nicht zweimal Geld von der Versicherung(egal ob eigene oder gegnerische) kassieren.
Auszahlen geschieht ja auch ohne Mehrwertsteuer. Die kann man sich anschließend zwar wiederholen, aber eben auch nur für Sachen, die man per Rechnung gegenüber der Versicherung belegen kann.
Wie oft denn noch? WOHER soll denn irgendjemand davon erfahren, dass ein Vorschaden besteht? Und wenn dieser repariert wurde, braucht man auch kein schlechtes Gewissen zu haben.
Lass dir wie oben erwähnt einen Kostenvoranschlag geben und die Versicherung zahlt den. Sollten die sich querstellen, gehst du direkt zum Gutachter. Und wie gesagt, wenn du nicht schuld bist, direkt einem Anwalt geben.
Ich bin raus.
Zitat:
Lass dir wie oben erwähnt einen Kostenvoranschlag geben und die Versicherung zahlt den.
Das ist richtig.
Problematisch wird es dann leider wenn man den Kostenvoranschlag bei MB machen lässt.
Ruckzuck ist der dann so hoch dass der Schaden den Wert des Wagens übersteigt.
Besser ist es den Kostenvoranschlag bei einer Feld-Wald und Wiesenwerkstatt machen zu lassen der dann nicht zu hoch ausfällt.
Dann schön fiktiv abrechnen und fertig.
Zitat:
@Dieselspitze schrieb am 4. November 2021 um 10:26:22 Uhr:
Zitat:
Lass dir wie oben erwähnt einen Kostenvoranschlag geben und die Versicherung zahlt den.
Das ist richtig.
Problematisch wird es dann leider wenn man den Kostenvoranschlag bei MB machen lässt.Ruckzuck ist der dann so hoch dass der Schaden den Wert des Wagens übersteigt.
Besser ist es den Kostenvoranschlag bei einer Feld-Wald und Wiesenwerkstatt machen zu lassen der dann nicht zu hoch ausfällt.
Dann schön fiktiv abrechnen und fertig.
Ohne Gutachten wird keiner sagen können, wie hoch der Restwert des Wagens ist, auch nicht die gegnerische Versicherung!
Daher "Ruckzuck ist der dann so hoch dass der Schaden den Wert des Wagens übersteigt." wer soll das feststellen wenn nicht ein Gutachter? Viele Versicherungen wollen aber keinen Gutachter, weil sie diesen vollumfänglich bezahlen müssen...
Wie bereits erwähnt: Anwalt nehmen. So und nun endgültig raus :-)
Ab einer gewissen Schadenhöhe kommt sowieso ein Gutachter, ob man will oder nicht ist da unerheblich. Die Versicherung verlangt das und fertig.