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Unfallmotorrad gekauft als unfallfrei

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:43

Hallo Leute,

ich hab ein ernsthaftes Problem und hoffe dass ich bei euch Hilfe finde und Ihr mir ein paar Tips geben könnt...

Vor ca. 4 Wochen hab ich mir eine CBR600 RR BJ.05 mit knappen 16tkm gekauft. Hat knappe 7000 Euro gekostet. Verkauft wurde es mir von meinem Händler als unfallfrei ohne irgendwelche Vorschäden, und optisch hat es auch dementsprechend ausgeschaut. Der Händler ist ein freier Händler und hat einen kleinen Hof mit kleinem Büro und kleiner Werkstatt, die machen das wohl zu zweit oder zu dritt, schienen mir durchaus sympathisch und unbürokratisch.

Nun war ich am Wochenende beim Honda Vertragshändler hier in München wo ich wohne und hab die 18tkm Inspektion durchführen lassen, da ist nun festgestellt worden dass der Lenkanschlag eingedrückt ist und bei der linken Seitenverkleidung die Halterungen verbogen und eine sogar abgebrochen ist. Das alles deutet stark auf einen Unfall hin, der Händler meinte zwar dass es theoretisch auch durch einen Umfaller möglich wäre aber wahrscheinlicher ist ein leicher Rutscher.

Wie gesagt, ein schwerer Unfall kann es nicht gewesen sein, aber immerhin weist es Mängel auf die so nicht im Kaufvertrag stehen.

Ich werde jetzt mal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen weil ich denke dass die Maschine durch die festgestellten Mängel wesentlich weniger wert ist als ich eigentlich bezahlt habe, und falls ich wiederverkaufen möchte muss ich ja nun angeben dass es sich um ein Unfallmotorrad handelt. Laut Honda Händler sind die Sachen auch auf den ersten Blick für einen Mechaniker sichtbar.

Nun meine Frage, was haltet Ihr von der ganzen Sache, was kann ich verlangen, wie stehen die Chancen dass ich was zurückbekomme und was sollte ich verlangen? Sollte ich sie komplett zurückgeben? Habe schon mit einem KfZ Sachverständigen gesprochen der meinte ich sollte auf jeden Fall erst mal Kontakt aufnehmen mit dem Verkäufer aber es wird wohl auf ein Gutachten und Rechtsanwalt rauslaufen, er wäre ja jetzt blöd wenn er was zugeben würde. Zu blöd dass ich keinen Rechtsschutz habe...

Vielen Dank und Grüße

Tobi

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2018 um 21:03

Das ist 10!!!!Jahre her!!!!

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 16. Juni 2008 um 20:40

Nabend,

wurde dir ein Unfallmotorrad als unfallfrei verkauft,

kannst du es anstandslos zurückgeben.

Ausserdem besitzt du eine Gewährleistungsfrist seitens des Händlers,

in sofern es "nur" ein kleiner Umfaller gewesen sein könnte,

muss der Händler dafür voll geradestehen,

ausserdem hätter er diesen auch im Kaufvertrag erwähnen müssen.

Du besitzt zudem ein Wandlungs-, Minderungs-, Rückgabe- und Schaderersatzrecht.

 

LG X_One

Zitat:

Original geschrieben von X_One

wurde dir ein Unfallmotorrad als unfallfrei verkauft,

kannst du es anstandslos zurückgeben.

Ausserdem besitzt du eine Gewährleistungsfrist seitens des Händlers,

in sofern es "nur" ein kleiner Umfaller gewesen sein könnte,

muss der Händler dafür voll geradestehen,

ausserdem hätter er diesen auch im Kaufvertrag erwähnen müssen.

Du besitzt zudem ein Wandlungs-, Minderungs-, Rückgabe- und Schaderersatzrecht.

Das ist zumindest die Theorie wie es laufen sollte, leider läuft das in der Praxis meistens anders ab und endet in vielen Fällen bei Gericht unter Einschaltung eines Gutachters.

Ich wünsch dir jedenfals alles Gute.

Gruß Ingo

Das ist eindeutig ein Unfallschaden. Ist schriftlich fixiert, das die Maschine unfallfrei ist? Wenn ja, schon mal gut. Dem Händler würde ich den Schaden zeigen, in freundlichem Ton, die Chance musst Du Ihm geben. Stellt er sich stur, würde ich bei dem Preis von 7000,- Euro ohne zu zögern die harte Tour mit anwaltlicher Hilfe fahren. Versuch es gar nicht erst weiter ohne Rechtsbeistand. Lass Dich nicht abwimmeln mit "war nur ein Umfaller" oder so. Alles was über ca. 600,- Euro "Bagatellgrenze" ist, ist ein Unfall, egal wie entstanden. Ein beschädigter Lenkanschlag kann bei der nächsten HU zum Verweigern der Plakette führen!

Hallo,

als Motorrad-Händler weiß er sicher, daß die Maschine einen Unfallschaden hatte. Wenn er Dir das verschwiegen hat, würde ich mir überlegen, was er mir denn sonst noch verschwiegen hat und ob ich noch Vertrauen zu der Maschine bzw. dem Händler haben sollte.

Ich würde für mich zu dem Ergebnis kommen, daß ich den Kauf rückabwickeln würde. CBR 600 gibt es auf dem Gebrauchtmarkt nun wirklich genug.

Gruß

UGLY

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 18:25

Hi,

ja im Kaufvertrag steht eindeutig "Art und Umfang der Vorschäden: Keine", somit eindeutig schriftlich fixiert. Habe heute mit dem Händler telefoniert und er hat es nicht mal komplett abgestritten! Er meinte nur dass er davon nichts gewusst hätte und dass er sowas noch nie hatte. Er hat aber auch von der Option gesprochen dass ich ihm die Maschine zurückgeben könnte aber dass er lieber eine Lösung ohne Streit suchen möchte. Habe nun mal vereinbart dass ich nächste Woche (früher geht es nicht) vorbeifahre und dann kann er sich das selber nochmal anschaun.

Mein Händler in München hat mir nahegelegt dass ich mal zum TÜV fahre und die dort vorher genauer durchchecken lasse, dass kommt auf jeden Fall günstiger als wenn ich einen KFZ Sachverständigen damit beauftrage. Denn auch der sagte mir, dass ich unter ganz dummen Umständen gar keinen neuen TÜV mehr bekommen könnte!

Das ganze ist schon Mist, da sie sich wirklich einwandfrei fahren lässt und man optisch auf den ersten Blick nix sieht. Aber wenn ich da allein an den Wertverlust denke wird mir ganz schlecht... Ich hab da quasi mein letztes Geld reingesteckt. Na zumindest lässt der Verkäufer mit sich reden...

Sollte ich die Maschine wirklich komplett zurückgeben, oder versuchen dass er mir den Wertverlust ausbezahlt?

MfG

Tobi

Hallo,

entscheiden mußt Du das selber. ICH würde mich auf der Maschine nicht mehr sicher fühlen.

Gruß

UGLY

Auch ein Gutachten beim TüV kostet Geld, das am Ende jemand bezahlen muß. Macht also erst Sinn, wenn der Rechtsstreit losgetreten wird.

Wenn dir das Moped eigentlich gefällt und daran ansonsten nichts auszusetzen ist, soll der Händler die beschädigten Teile erneuern und gut ist. Sind die Schäden nur durch ein "Umfallen" entstanden, muß das nicht zwingend ein "Unfall" sein. Das wäre ein Thema, das vorher möglichst genau gegoogelt werden sollte.

pfisti

ich würde mal zum TÜV fahren und die fragen, ob du in dem jetzigen Zustand wieder TÜV bekommen würdest.

Da gibt man denen 10,- EUR für die Kaffekasse und gut ist. Beim TÜV bei uns klappt das.

wenn das nen 3mann betrieb ist ist es auch möglich, dass denen das gar nicht aufgefallen ist weil die sich die maschine nicht weiter angeschaut haben.

was mich wundert, ist ausser an den haltern nichts am lack zu sehn??

schau doch mal, vielleicht mit einem lacker, ob da was nachlackiert ist.

unverbindlich tüv halte ich auch für ne gute idee, die haben ahnung, wissen wo sie schauen müssen und ihr wort hat gewicht.

und lass dir nicht erzählen vom verkäufer du hättst dich selber hingepackt damit! alles schon gehabt ;)

Oder frag doch einfach mal beim Vorbesitzer nach, vieleich hat der beim Verkauf den Schaden ja angegeben. Und bei den Schäden wird das Motorrad auch schon ne neue Verkleidung haben.

Gruß Ingo

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 20:00

Hi,

@Ingo.M: Naja wird etwas schwierig da die Maschine aus Italien importiert wurde, somit ist der Vorbesitzer nicht greifbar. Zumindest nicht unmittelbar...

@matze_berlin: Ja komisch is das schon, an der Verkleidung sieht man an sich nichts, ausser dass die Spalten zwischen den einzelnen Verkleidungsteilen ein bißchen zu weit sind. Logisch eigtl.wenn die Halter innen verbogen sind...

Beim Vertragshändler sagte man mir dass man das bei der Inspektion als erstes abcheckt ob da vorne alles in Ordnung ist und dass wurde bei mir schon festgestellt da war die Verkleidung nicht mal ab... Somit hätte das doch der Verkäufer als Berufsmechaniker auch sehen müssen?! Am Telefon sagte er aber dass er davon nichts wusste... (Ohne es aber komplett abzustreiten).

Naja hab mal mit dem TÜV telefoniert die meinten ich soll doch mal einen Kostenvoranschlag beim Honda Händler machen wenn der TÜV dort im Haus ist, dann kann der nämlich auch nochmal drüberschaun und sein Urteil abgeben ob es nur eine "Kleinigkeit" ist oder ob man es als Totalschaden einstufen müsste. Wird nächste Woche passieren, dann werd ich mit dem Kostenvoranschlag mal zum Verkäufer gehn. Das ganze kommt wesentlich günstiger als ein richtiges Gutachten durch TÜV oder Kfz Sachverständigen. Sollte es etwas mehr als eine Kleinigkeit sein werde ich versuchen sie zurückgeben. Schweren Herzens...

Da bin ich mal gespannt...

MfG

Tobi

Zitat:

Original geschrieben von Disco_Stu_83

.............Er hat aber auch von der Option gesprochen dass ich ihm die Maschine zurückgeben könnte aber dass er lieber eine Lösung ohne Streit suchen möchte. ..................

Da würde ich gar nicht lange zögern: Maschine hinstellen, Geld auszahlen lassen und sich dort nie wieder blicken lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Disco_Stu_83

Hi,

@Ingo.M: Naja wird etwas schwierig da die Maschine aus Italien importiert wurde, somit ist der Vorbesitzer nicht greifbar. Zumindest nicht unmittelbar...

Ein Gebrauchtmotorradhändler in meiner Nähe sagte zu mir, wenn ich einen bestimmten Wunsch habe ist das kein Problem, er kann mir alles besorgen! Er hat Kontakte nach Italien.

Ich glaube ich sollte mich in Italien nach einen Motorrad umschauen, da sind die wohl sehr viel billiger.

am 21. Juni 2008 um 19:14

Mein CBR hatte vom vorbesitzer auch einben umfaller,aber es sieht nur optisch bescheiden aus.

Ansonsten ist alles in ordnung...

Falls das dein erster Motorrad ist und du das gefühl hast das der Maschine wieder umfällt:cool: kannst du es ja behalten und rabatt verlangen:D

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