Unfallgutachten nicht nachvollziehbar
Vielleicht weiß hier einer Rat ohne Rechtsschutzversicherung:
Ein Fahrer ohne Rückfahrassistenten ist mir bei stehendem Fahrzeug gegen den rechten vorderen Kotflügel, Stoßstange usw gefahren.
Das steht nicht in Zweifel.
Die Versicherung hat mich aufgefordert die Reparaturkosten zu benennen, das habe ich durch ein Kostenvoranschlag in einer Wrrkstatt machen lassen (10 % der geschätzten Kosten habe ich dafür bezahlt, die natürlich bei Beauftragung angerechnet werden) und eine Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallverursachers bekommen.
Ich möchte aber das entsprechende Geld ohne MwSt. haben und mit gebrauchten Teilen die Sache instand setzen.
Nach 6 Wochen keine Überweisung, Nachfragen hat ergeben, erstmal auf der Mitteilung mit meinen Bankdaten stehe keine Schadennummer (eindeutig falsch)
Nächste Nachfrage: es gebe einen Unfallschaden der als Totalschaden abgerechnet wurde bevor mir das Fahrzeug gehörte, die damals regulierende Versicherung (Generali) bräuchte noch Zeit um das Gutachten zu übermitteln, dessen Kopie würde mir zugesandt..
Zuletz schickte mir die Versicherung einen Gutachter, der im Gutachten ebenfalls geschrieben hat alles unreparierte Vorschäden von 10/2016 und dann noch die seitliche Blende neben den Scheinwerfer als einziges beschädigtes Teil ausmachte.
Das Gutachten von 10/2016 habe ich auch von diesem trotz mündlicher Zusage während der Begutachtung nicht bekommen.
Nach meiner Einschätzung ist es Vorsatz, das alte Gutachten nicht zuzusenden, damit für mich nicht sichtbar ist, dass das Fahrzeug repariert wurde (vermutlich mit gebrauchten Teilen).
Hat jemand eine Idee
der 400000kmZahnriemen
Beste Antwort im Thema
Auch der Anwalt kann nicht aus Wasser Wein machen. 🙂
40 Antworten
Ich habe das ja schon mal geschrieben und bin gleich dafür angegiftet worden:
TE - nimm dir einen Anwalt, Fachrichtung Verkehrsrecht, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Der weiß dann auch besser, wie man weiter fortfährt, als die User eines Forums.
Wenn Du den Weg zum Anwalt scheust, hast Du wahrscheinlich Dreck am Stecken, steh dann einfach dazu.
1400 und jetzt kommts ganz dicke: die Versicherung hat mir eine Kostenübernahmeerklärung geschickt und dann erst immer weiter verzögert, bis aus dem Hut gezaubert der immernoch weder vom Gutachter der Versicherung noch der Versicherung nachgewiesene Vorschaden als Argument kam.
Deshalb glaube ich auch nichts, denn das Gutachten ist auch nicht gewissenhaft durchgeführt worden: vorne steht überall verkehrssicher und auf Seite 8 dann plötzlich fahrfähig und nicht verkehrssicher.
So kurz vor Feierabend mit einpar Textbausteinen...
Mal unterstellt der Vorschaden aus 2016 war dir nicht bekannt und das Gutachten ist schlampig.
Dir war doch klar dass diese 1400 EUR aus dem KVA in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen und das auf einen Totalschaden mit deutlich geringerem Betrag hinausläuft ?
Vergiss auch nicht dich bei der Werkstatt zu bedanken, dort hätte man dir sagen müssen dass dies einem Totalschaden gleichkommt und somit ein Gutachten nötig wird und der KVA in jeder denkbaren Angelegheit für den Popo ist, denn das es auch nie zu dem Auftrag kommt dürfte denen ebenso so klar gewesen sein wie dir.
Zitat:
@400000kmZahnriemen schrieb am 29. Oktober 2018 um 23:26:50 Uhr:
1400 und jetzt kommts ganz dicke: die Versicherung hat mir eine Kostenübernahmeerklärung geschickt und dann erst immer weiter verzögert, bis aus dem Hut gezaubert der immernoch weder vom Gutachter der Versicherung noch der Versicherung nachgewiesene Vorschaden als Argument kam.
Deshalb glaube ich auch nichts, denn das Gutachten ist auch nicht gewissenhaft durchgeführt worden: vorne steht überall verkehrssicher und auf Seite 8 dann plötzlich fahrfähig und nicht verkehrssicher.So kurz vor Feierabend mit einpar Textbausteinen...
Falls es wirklich eine vorbehaltlose Kostenübernahmeerklärung geben sollte (was ich aus Erfahrung zunächst bezweifle), könnte darin ein Anerkenntnis der Versicherung zumindest dem Grunde nach liegen.
Damit ließe sich schadensersatzrechtlich zumindest etwas argumentieren, damit der Schaden hier nicht "zu Null" reguliert würde. Wunder wird aber auch das nicht bewirken. Manchmal hilft ein freundliches Telefonat mit der Sachbearbeiterin der Versicherung und ein verständiger Vorschlag, den Fall mit einer Regulierung in Höhe von "X" abzuschließen. Die Summe "X" ist schwer zu bestimmen, aber wer die Schraube überdreht, erntet nur Unverständnis und Regulierungsverweigerung. Ich fahre selbst einen knapp 30-jährigen 35i-Passat und denke, dass Schadenersatz in Höhe von 300 bis 600 € schon ziemlich geschönt wäre (es sei denn, im Fahrzeugbrief stünde ein Bundeskanzler als Vorbesitzer, das macht die Autos wertvoller).
Die höfliche (!!) und nicht bereits am Anfang geäußerte Andeutung ggü. der Sachbearbeitung, dass man nur im Notfall die "an sich doch entbehrlichen" rechtlichen Schritte einleiten würde, gibt hier manchmal den Ausschlag zu einer unbürokratischen Regelung. Vielleicht hilft es auch, die offensichtlich unterbliebene Angabe von Vorschäden ehrlich zu bedauern und dann damit zu begründen, dass man den Wagen erst danach erworben habe. Dies beseitigt zumindest den Vorwurf, vorsätzlich gehandelt zu haben. Denn vermutlich will die Versicherung deshalb jetzt nichts mehr zahlen, die fühlen sich schlichtweg betrogen.
Und ja, der Gang zum Rechtsanwalt. Zaubern kann der auch nicht und bzgl. der Motivation weise ich auf Folgendes hin:
Falls es hier um einen Schaden von höchstens 500,00 € gehen sollte (Wiederbeschaffungswert minus Restwert, denn die fiktiven KV-Reparaturkosten sind beim Metusalem-35i-Passat irrelevant), hat der Rechtsanwalt daraus einen Gebührenanspruch in Höhe von € 58,50 netto zzgl. Auslagen und MwSt. Jene € 58,50 müssen noch versteuert werden, davon zahlt der Anwalt dann den Zeitaufwand, die Bürokosten sowie seine anteiligen Allgemeinkosten. Auch ein betriebswirtschaftlicher Laie wird erkennen, dass dies für jede Kanzlei ein erhebliches Zuschussgeschäft darstellt. Insbesondere ADAC-Syndikuskanzleien werden sich nicht trauen, solche Mandate abzulehnen, aber über die Motivation sollte man sich auch keine Illusionen machen.
Viel Glück!
Ähnliche Themen
Zitat:
@400000kmZahnriemen schrieb am 28. Oktober 2018 um 08:54:57 Uhr:
Zuletz schickte mir die Versicherung einen Gutachter, der im Gutachten ebenfalls geschrieben hat alles unreparierte Vorschäden von 10/2016 und dann noch die seitliche Blende neben den Scheinwerfer als einziges beschädigtes Teil ausmachte.
Was soll das Gezetere jetzt? Es gibt ein Gutachten für den aktuellen Schaden. Der Besichtigung durch den Gutachter der Versicherung hast du zugestimmt. Damit ist erstmal nichts mehr mit eigener Gutachterwahl, die hast du bereits zu deinem Nachteil getroffen.
Wenn du jetzt noch was willst hilft dir nur ein Anwalt und ein Gegengutachten - aber mit erheblichem Kostenrisiko wenn ich mir die verdellte Kiste angucke.
Wenn die Versicherung gescheit ist schickt sie dir das alte Gutachten nie. Schon mal was von Datenschutz gehört? Ergo -> Anwalt.
@ blau-weiss, genau das habe ich schon, die machen nicht zum erstenmal Gutachten des Unfalls mit KVA für die Reparatur.
Das heißt wenn dann da alles austauschen steht ist das dämlich ohne Ende gewesen.
Denn für die Stoßstange bzw. deren Verkleidung reicht wegpolieren und oder grundieren und lackieren mit einer Sprühdose.
Klar, der Kotflügel ist das Problem, die wenigen kleinen Dellen machen keinen Rost, aber die ganze Ecke vorne eingedrückt und abgeschabt sind definitiv schlecht und verschlechtern auch den Zustand des Fahrzeugs.
@Moers genau, das habe ich mir auch gedacht.
Aber dann kann man damit auch nicht einfach als Vorschaden argumentieren.
Bilder hätten ja gereicht, auf denen der Vorschaden zu nsehen ist.
Also ADAC-Anwalt anders wirds wohl nichts. Wie WWiesel schon schreibt.
Im übrigenwar das auch meine Vorstellung, sich auf den Kotflügelaustausch zu einigen und der Rest aus der KVA bleibt weg.
Aber die telefonieren nicht.
Also wenn ich alles so verfolge ( und ich habe nicht allzuviel Ahnung und Erfahrung in derlei Angelegenheiten)
scheinen mit die letzten beiden Antworten von Wwiesel und insbesondere, Moers75 die hilfreichsten und zutreffendsten zu sein! Die würde ich jetzt in Deinem Fall beherzigen.
Zitat:
@400000kmZahnriemen schrieb am 30. Oktober 2018 um 09:54:39 Uhr:
@ blau-weiss, genau das habe ich schon, die machen nicht zum erstenmal Gutachten des Unfalls mit KVA für die Reparatur.
Das heißt wenn dann da alles austauschen steht ist das dämlich ohne Ende gewesen.
Denn für die Stoßstange bzw. deren Verkleidung reicht wegpolieren und oder grundieren und lackieren mit einer Sprühdose.
Klar, der Kotflügel ist das Problem, die wenigen kleinen Dellen machen keinen Rost, aber die ganze Ecke vorne eingedrückt und abgeschabt sind definitiv schlecht und verschlechtern auch den Zustand des Fahrzeugs.
So einen Pfusch kannst du daheim in der Garage machen, wird aber keine ernsthafte Werkstatt in Erwägung ziehen (und wenn dann nur ohne Rechnung und Gewährleistungsansprüche).
Ein Karosseriebauer würde den Kotflügel ausbeulen und zum Lackierer schaffen, das ist aber auch nicht für 1,50 € gemacht.
Eine vernünftige Reparatur ist nicht mit wenig Geld getan...
Manchmal sollte man mit gewissen Äußerungen vorsichtig sein, könnte auch der Grund sein, weshalb vernünftige Fahrzeuge quasi keinen Wertverlust mehr haben.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 30. Oktober 2018 um 09:57:25 Uhr:
Die würde ich jetzt in Deinem Fall beherzigen.
Was soll der TE beim Anwalt ?
Erstens kann er ohne eigenes Gutachten den entstandene Schaden nicht beziffern und zweitens ist da noch der Vorschaden aus 2016. Mutmaßlich auch schon ein wirtschaftlicher.
Die Versicherung wird sich außergerichtlich keinen mm bewegen weil sie es nicht muß, egal wie viele schön anzuschaunde Brife der Anwalt schreibt. Im Prozess wird sie das fragliche Gutachten vorlegen. Der Nachweis einer Reparatur hingegen ist vom TE nicht zu erbringen.
Ende der Vostellung und die Kosten trägt der TE vollumfänglich.
Also welchen Rat möchte man hier geben außer es dabei bewenden zu lassen und vielleicht auf ein wenig Kulanz hoffen.
Das andere ist: Wenn man in so einem alten Schlurren unterwegs ist sollten abgesehen vom Nachhaltigkeitsgedanken einem immer zwei Dinge bewusst sein: Man kann froh sein im Falle eines Falles lebend aus so einem Fahrzeug ohne Insassenschutz herauszukommen und man wird dabei auch nicht reich weil der Restwert eben auch bei nahe Null ist.
Bei allem Respekt, das ist wieder so ein Fall, der erklärt, warum KFZ Versicherungen so atronomische Beiträge haben.
Das Auto hat einen dreistelligen Wiederbeschaffungswert, es sind Bauteile beschädigt, die schon beschädigt waren, also faktisch keinen Wert mehr darstellen und die Weiternutzung des Autos ist ohne Einschränkung möglich, einen Schaden in dem Sinne gibt es also gar nicht. Soetwas hätte man mit dem Verursacher mit zwei Kästen Bier abhandeln können und sollen.
Dazu kommt, dass mit diesem Fahrzeug schon mal ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet wurde, der offensichtlich nicht repariert wurde (ob der Geschädigte das wusste oder nicht).
Damals wurde ein Restwert festgelegt, höher kann der Schaden heute auf keinen Fall sein. Alleine für die Kosten Des KVAs hätte jeder Schrotti den Zeitwert des Autos verdoppeln können.
Zitat:
@400000kmZahnriemen schrieb am 28. Oktober 2018 um 22:01:09 Uhr:
Passat 35i GL EZ 12 1993 km 238000
Sonderausstattung ePanoramadach Klima AHK abnehmbar Reling Sitzheizung EFH E-Spiegel inkl Heizung Spritzdüsenheizung. Reifen 205/50 R15 auf VW 6J15 7mm.
Wofür die Frage?
Mir gehts eher um die Argumentation nicht reparierter Vorschaden.
Da mir das Gutachten des Vorschadens trotz Zusagen von der Versicherung und dem Gutachter nicht vorgelegt wurde.
Damit ist das eine unbewiesene Behauptung.
MfG
Hallo das Problem ist, das das Fahrzeug schon einmal als Wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet wurde.
Wenn es nicht teil oder ganz repariert wurde, wird es schwer mehr wie den Restwert des ersten Gutachten zu bekommen.
***Werbung entfernt, MT-Moderation***