Unfallgutachten nicht nachvollziehbar

VW Passat 35i/3A

Vielleicht weiß hier einer Rat ohne Rechtsschutzversicherung:

Ein Fahrer ohne Rückfahrassistenten ist mir bei stehendem Fahrzeug gegen den rechten vorderen Kotflügel, Stoßstange usw gefahren.
Das steht nicht in Zweifel.
Die Versicherung hat mich aufgefordert die Reparaturkosten zu benennen, das habe ich durch ein Kostenvoranschlag in einer Wrrkstatt machen lassen (10 % der geschätzten Kosten habe ich dafür bezahlt, die natürlich bei Beauftragung angerechnet werden) und eine Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallverursachers bekommen.

Ich möchte aber das entsprechende Geld ohne MwSt. haben und mit gebrauchten Teilen die Sache instand setzen.

Nach 6 Wochen keine Überweisung, Nachfragen hat ergeben, erstmal auf der Mitteilung mit meinen Bankdaten stehe keine Schadennummer (eindeutig falsch)
Nächste Nachfrage: es gebe einen Unfallschaden der als Totalschaden abgerechnet wurde bevor mir das Fahrzeug gehörte, die damals regulierende Versicherung (Generali) bräuchte noch Zeit um das Gutachten zu übermitteln, dessen Kopie würde mir zugesandt..
Zuletz schickte mir die Versicherung einen Gutachter, der im Gutachten ebenfalls geschrieben hat alles unreparierte Vorschäden von 10/2016 und dann noch die seitliche Blende neben den Scheinwerfer als einziges beschädigtes Teil ausmachte.
Das Gutachten von 10/2016 habe ich auch von diesem trotz mündlicher Zusage während der Begutachtung nicht bekommen.

Nach meiner Einschätzung ist es Vorsatz, das alte Gutachten nicht zuzusenden, damit für mich nicht sichtbar ist, dass das Fahrzeug repariert wurde (vermutlich mit gebrauchten Teilen).

Hat jemand eine Idee
der 400000kmZahnriemen

Beste Antwort im Thema

Auch der Anwalt kann nicht aus Wasser Wein machen. 🙂

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Zitat:

@tomold schrieb am 28. Oktober 2018 um 22:22:51 Uhr:


Das Auto ist auch ohne Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden, das ist 25 Jahre alt.

Ohne Anwalt wird da nichts gehen.

Du bist ein Held, nur weil es 25 Jahre alt ist...

Mein 190E aus Ez. 91 hatte jetzt einen Hagelschaden Haube, Kotflügel, Dach, Heckdeckel usw.(Schaden 2500) ist deswegen auch kein Totalschaden.

Zurück zum Thema, TE schreib der Versicherung du willst das Gutachten des ,,Totalschadens" haben bis zum... per Einschreiben zusenden , sonst müsstest du einen Anwalt beauftragen usw.
Du bist Geschädigter und hast Recht auf einen Anwalt, den die Versicherung des Unfallgegners zahlen muss.

@Mondeo 2364
Genau, sonst müssten ja alle Autos mit 25 Jahren versteckt werden, damit man sie nach 30 Jahren als oldtimer wieder hervorholt.
Zur Sache: Im Gutachten wird argumentiert, die beschädigten Bauteile hätten Vorschäden, und durch den Unfall sei es nicht zu Mehrschäden gekommen, deshalb sei deren Reparatur/Austausch nicht erforderlich.
Es handelt sich um eine Streifschaden vore, bei dem Stoßfänger und Kotflügel, sowie die Abdeckung neben dem Scheinwerfer getroffen wurden.
Stoßfänger ist nachvollziehbar, da an der Kante livo Lackabschürfungen sind, aber die derch Fußballspielen erzeugten Dellen im Kotflügel )Altschaden) beschädigen eben nicht den Lack wie ein dagegen fahrendes Auto.

Unfall-ortsbild-1

Moin, ich habe ein Bild entfernt, da dort das Kennzeichen vollständig zu sehen war.

Grüße
Steini

Ohne das Totalschaden Gutachten wird's nicht nachvollziehbar werden...

Wenn ich mir die Haube so anschaue, dann wird's auch nachvollziehbar, weshalb der Gutachter von Vorschäden ausgeht...

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Nein, es wird noch lustiger, im 2. Brief hat mich die Versicherung aufgefordert, die Schadenhöhe zu ermitteln.
Als Laie kann ich das natürlich nicht.
Also zur Werkstatt und Kostenvoranschlag machen lassen, Koste für mich 10% Anrechnung bei Beauftragung.
Heute habe ich ein Schreiben der Versicherung bekommen.

Also merke ein nicht verschuldeter Unfall kann auch noch ins Geld gehen...

Bf-lvm-29-10-2018

Zitat:

@400000kmZahnriemen schrieb am 29. Oktober 2018 um 10:47:48 Uhr:


Also merke ein nicht verschuldeter Unfall kann auch noch ins Geld gehen...

Wenn man beim Versuch diesen abzuwickeln alles, aber wirklich alles falsch macht was möglich ist: Ja.

Ein KV ist für diesen Fall vollkommen ungeeignet weil er den Restwert und die Vorschäden nicht berücksichtigt, beides ist zur Bestimmung der Schadenshöhe zwingend. Du hättest zu einem Gutachter gehen müssen und parallel dazu zum Anwalt.

Abgesehen davon dürfte es schwierig werden bei der, sorry, abgeranzten Kiste eine Schadenserweiterung festzustellen.

Das es ins Geld geht ist doch eigenes Verschulden am Ende. Du hättest den Wagen doch einfach in die Werkstatt bringen können und sagen können "Unfallschaden, der und der war Verursacher, hier Versicherungsdaten" und 1-2 Tage später hättest du den Wagen wieder gehabt ohne jegliche Kosten für dich.

Das du hier versuchen wolltest günstiger wegzukommen und dabei noch etwas übriges Geld in die Tasche zu stecken ist doch deine eigene Schuld.

Zitat:

@Kryne schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:47:30 Uhr:



...
Das du hier versuchen wolltest günstiger wegzukommen und dabei noch etwas übriges Geld in die Tasche zu stecken ist doch deine eigene Schuld.

was aber auch absolut legitim ist.
Funzt allerdings in diesem Fall nicht mit einem KVA. Da wäre ein Gutachten angebracht gewesen.
Aber da wären dann vielleicht die Vorschäden.... 😉

Zur Schadensberechnung, die man Dir gegenüber offen legen muss, gehören die Angaben des Wiederbeschaffungswertes (schätze im besten Fall 1.000,00 €, wegen der Vorschäden vielleicht weniger), des Restwertes und der Reparaturkosten. Daraus wird dann der Schaden berechnet. Es spricht eigentlich alles dafür, dass hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Falls es so ist, rechnet die Gesellschaft auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abzgl. Restwert ab und müsste Dir diesen Betrag zeitnah erstattet haben. Die Vorschäden dürften in diesen Preisregionen kaum noch eine Rolle spielen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:50:15 Uhr:



Zitat:

@Kryne schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:47:30 Uhr:



...
Das du hier versuchen wolltest günstiger wegzukommen und dabei noch etwas übriges Geld in die Tasche zu stecken ist doch deine eigene Schuld.

was aber auch absolut legitim ist.
Funzt allerdings in diesem Fall nicht mit einem KVA. Da wäre ein Gutachten angebracht gewesen.
Aber da wären dann vielleicht die Vorschäden.... 😉

Natürlich legitim, hätte ich unter Umständen genauso probiert, aber dann sollte man es richtig machen. Sich jetzt hinterher zu "beschweren" bringt auch nix mehr.

Entweder Hü oder Hott und nicht so eine komische Nummer draus machen 😁

Um es ganz klar zu sagen, ich habe eine Ersatzkarosse, davon hätte ich die Teile abgebaut, wieder angebaut und gut ist es.
Nur die Ersatzkarosse war nicht umsonst und meine Zeit überhaupt nicht.

Zum ersten Kommentar hier unten von weiss-blau:
Warum sollen Ressourcen verschwendet werden (neuer Kotflügel, neue Stoßstange etc. ) die müssen auch produziert werden, erst recht so etwas wie Lack etc.
Das ist aus umwelttechnischer Sicht absoluter nonsens.
Ich bin Physiker und Werkstoffwissenschaftler um beim Renovieren alter Häuser solchen umwelttechnischen Unsinn zu vermeiden.
Genauso wie E-Autos ganz sauber sind... nur der Strom aus Braunkohle leider nicht.

zu Wwiesel, das war der Trick im Gutachten der Versicherung, keinen Wiederbeschaffungswert zu berechnen, sondern zu behaupten es lägen unreparierte Vorschäden eines Haftpflichtfalls von 01/2016 vor, deshalb müsse nichts repariert werden. Dieser Schadensbericht und oder Fotos davon werden mir aber bewusst vorenthalten.

Tja, falls der Anspruchsteller "vergessen" haben sollte, etwaige nicht reparierte Vorschäden bei Anspruchstellung zumindest dem Grunde nach einigermaßen genau (Abgabe "unbekannter Vorschaden" hätte zunächst gereicht) anzugeben, wird es etwas eng. Abgesehen davon, dass solche erkennbaren Vorschäden stets anzugeben sind, ist die Darlegung der aktuellen Schadenshöhe Sache des Anspruchstellers, dem es auch obliegen würde, eine Abgrenzung zwischen Neu- und Altschaden vorzunehmen/ vornehmen zu lassen.

Vielleicht ist das für einen Fachmann (Gutachter oder Fachbetrieb) aber auch jetzt noch möglich. Falls sich das Ganze rechnerisch lohnt (siehe Restwertschätzung) würde ich empfehlen, die Schadensabgrenzung anhand des aktuellen Schadensbildes erstellen zu lassen und damit die Anspruchsbegründung zu ergänzen. Unterm Strich wird dabei nicht besonders viel herauskommen, weil halt das ganze Auto keinen ernsthaften Marktwert mehr hat.

Zitat:

@Kryne schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:47:30 Uhr:


Du hättest den Wagen doch einfach in die Werkstatt bringen können und sagen können "Unfallschaden, der und der war Verursacher, hier Versicherungsdaten" und 1-2 Tage später hättest du den Wagen wieder gehabt ohne jegliche Kosten für dich.

Äh, nein.

Dann hätte der TE jetzt ein repariertes Auto und eine Forderung der Werkstatt in deutlich vierstelliger Höhe.

Man kann wohl ganz sicher davon ausgehen, dass im vorliegenden Fall die Versicherung die Reparatur nicht bezahlt hätte.

Zitat:

@WWiesel schrieb am 29. Oktober 2018 um 12:51:39 Uhr:


Zur Schadensberechnung, die man Dir gegenüber offen legen muss, gehören die Angaben des Wiederbeschaffungswertes (schätze im besten Fall 1.000,00 €, wegen der Vorschäden vielleicht weniger), des Restwertes und der Reparaturkosten. Daraus wird dann der Schaden berechnet. Es spricht eigentlich alles dafür, dass hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Falls es so ist, rechnet die Gesellschaft auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abzgl. Restwert ab und müsste Dir diesen Betrag zeitnah erstattet haben. Die Vorschäden dürften in diesen Preisregionen kaum noch eine Rolle spielen.

Soweit völlig richtig, so hätte es laufen müssen und der Zahlbetrag am Ende wäre wohl höchst übersichtlich gewesen.

Wäre, hättte ... wenn da nicht der irgendwann früher stattgefundene und wohl nicht nachweislich reparierte Vorschaden vorliegen würde.

Zitat:

@400000kmZahnriemen schrieb am 29. Oktober 2018 um 13:12:09 Uhr:


Warum sollen Ressourcen verschwendet werden (neuer Kotflügel, neue Stoßstange etc. ) die müssen auch produziert werden, erst recht so etwas wie Lack etc.
Das ist aus umwelttechnischer Sicht absoluter nonsens.
Ich bin Physiker und Werkstoffwissenschaftler um beim Renovieren alter Häuser solchen umwelttechnischen Unsinn zu vermeiden.

Ahhh dann handelt es sich bei dem fraglichen Fahrzeug um einen Proband hinsichtlich seiner Langzeittauglichkeit.

😁

Nein ernsthaft: Das ist richtig und lobenswert und du hättetst (und kannst es immer noch) so verfahren.

Nur kannst du eben bitte beim Unfallgegner keinen höheren Schaden geltend machen als der der entstanden ist, was du versucht hast.

Und entstanden ist in dem Fall ein Schaden der sich aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt und das geht in dem Fall gegen irgendwas zwischen wenig und ganz wenig.

Mal aus Interesse: Wie hoch war denn der KV der Werkstatt ?

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