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Unfallgegner verpflichtet, Versicherungsdaten rauszugeben?

Themenstarteram 10. November 2015 um 11:00

Hatte gerade einen Unfall mit einem Taxifahrer. Er ist mir vor der Ampel hinten drauf gefahren. Ziemlich klare Kiste eigentlich. Haben das auch ohne Polizei geregelt, da ich es eilig hatte (hab aber alles fotografiert).

Der Fahrer selber war sehr nett aber er ist angestellt und das Taxiunternehmen weigert sich jetzt die Versicherungsdaten rauszugeben.

Ist der Unfallgegner dazu verpflichtet? Kann ich da einfach bei diesem Zentralruf der Autoversicherer anrufen und die in Erfahrung bringen?

Würdet Ihr das noch der Polizei melden?

Dank und Grüße

Beste Antwort im Thema
am 10. November 2015 um 14:58

Schon 13 Antworten und noch kein Aufruf: Geh zum Anwalt. Respekt. :-)

Gruß Frank,

der zum Glück auch nicht immer alles richtig macht.

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Zitat:

@D.VE schrieb am 10. November 2015 um 14:18:25 Uhr:

 

Das sagt sich immer leicht in der Theorie... In der Theorie weiß ich auch wie man sich bei einem Unfall ...

Du bist aber nicht der Erste und Einzige, der schon mal einen Unfall hatte.

Wenn dir ein Termin wichtiger ist, als die Schuldfrage, bzw. die Fakten, vor Ort zu klären, dann ist das dein persönliches Vergnügen, solange nicht das Thema "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" thematisiert wird.

Ich will nur für dich hoffen, dass der Unfallgegner nicht plötzlich behauptet, du seist ihm rückwärts reingefahren und wärst abgehauen.

am 10. November 2015 um 19:18

Zitat:

@Frank128 schrieb am 10. November 2015 um 15:58:37 Uhr:

Schon 13 Antworten und noch kein Aufruf: Geh zum Anwalt. Respekt. :-)

Gruß Frank,

der zum Glück auch nicht immer alles richtig macht.

Wobei, wenn mir der Unfallverursacher seine Personalien nicht geben würde wäre es die Option für mich. Und Zeugen sind Goldwert.

Gruß von jemanden, der schon die Lügengebäude einer Verursacherin hat einstürzen sehen, leider erst vor Gericht.

am 10. November 2015 um 19:20

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. November 2015 um 20:03:04 Uhr:

.......................

....................................

Ich will nur für dich hoffen, dass der Unfallgegner nicht plötzlich behauptet, du seist ihm rückwärts reingefahren und wärst abgehauen.

Ah, meine Erfahrung, siehe meinen Beitrag von eben.

"Abgehaun" scheint er ja nicht zu sein, wenn er Fotos gemacht hat und den Firmeninhaber des Taxis in Erfahrung gebracht hat. Der Taxiunternehmer ist gemäß Taxiordnung verpflichtet, den Fahrer in seinen Unterlagen zu führen und hier im Falle anzugeben.

Fährt man rückwärts, wird das Auto an der HA klein wenig ausgehoben und stellen nicht das Fahrzeug in Ruhestand dar. Die entstehenden Aufprallspuren können Milimetergenau ausgemessen werden. Von daher sind Falschaussagen um die eigene Versicherung nicht zu beanspruchen das schlimmere Übel und wird auch bestraft, wer so etwas vor hat...

Dann lies mal, was hier steht.

am 10. November 2015 um 20:17

Es ist ja nichts mehr zu ändern.

Bei meinem Fall hat die Verursacherin die Versicherung belogen (ich sei rückwärts gefahren), daraufhin wollte diese 50:50 machen, das war der Grund meiner Klage. Ohne eigenen Zeuge hätte die Wahrheit es unendlich schwer gehabt, so mein Anschein. Lügner stiften leider auch andere Menschen zum lügen an.

Man kann raus finden mittels Gutachter wer den Auffahrunfall verursacht hat. Auch ohne zeugen.

am 10. November 2015 um 20:55

Ja, man muß auch Zeit u. Geduld mitbringen, und dann zu diesem Termin 1 1/2 Jahre nach dem Unfall am besten einen noch nicht reparierten PKW.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 10. November 2015 um 21:47:25 Uhr:

Man kann raus finden mittels Gutachter wer den Auffahrunfall verursacht hat. Auch ohne zeugen.

Hat er eine spezielle Glasklugel?

Taxifahrer geben selten zu, der Verursacher zu sein...

"Warum bist Du in mich reingefahren, Du musstest doch sehen, dass ich hier rauswollte..."

musste ich mir anhören, nachdem mein Auto unfreiwillig Kontakt zu einem Taxi aufgenommen hatte.

Trotz Polizei (die den Taxifahrer verwarnt hatte) hat sich der Taxibetrieb erstmal an meine Versicherung gewendet und seiner - mir zunächst unbekannten Versicherung - den Schaden nicht gemeldet, weil der Fahrer und sein Chef der Meinung waren, ich hätte den Unfall verursacht.

Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, hat das für den Taxibetrieb auch direkt ein Anwalt übernommen, der auch gegen die Verwarnung vorgegangen ist. Das hat die Sache ungemein verzögert, aber letztendlich musste die Versicherung des Taxis alles zahlen. Immerhin hatten sie dadurch keine Zeit mehr, am Restwert rumzumäkeln.

Zitat:

@D.VE schrieb am 10. November 2015 um 12:00:35 Uhr:

Der Fahrer selber war sehr nett aber er ist angestellt und das Taxiunternehmen weigert sich jetzt die Versicherungsdaten rauszugeben.

Ist der Unfallgegner dazu verpflichtet?

Kann ich da einfach bei diesem Zentralruf der Autoversicherer anrufen und die in Erfahrung bringen?

Würdet Ihr das noch der Polizei melden?

Dank und Grüße

Nein

Ja

Nein

Wie genau meinst du das erste "Nein" mal abgesehen davon, dass die Daten auch über den Zentralruf abgefragt werden können ?

Üblich ist der Austausch der Versicherungsdaten IMO schon.

ich kenne keine Vorschrift, die den Schädiger zwingt seine Versicherungsdaten herauszugeben.

Aus para 142 StGB kannst du ableiten, wozu der Unfallbeteiligte verpflichtet ist (und wozu nicht).

Natürlich ist es üblich, die Daten zu tauschen. Es erleichtert das Ganze ein wenig.

jupp er muss sich zu erkennen geben und seine personalien rausrücken.

mehr kann ich da nicht erkennen.

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