Unfallgegner verpflichtet, Versicherungsdaten rauszugeben?

Hatte gerade einen Unfall mit einem Taxifahrer. Er ist mir vor der Ampel hinten drauf gefahren. Ziemlich klare Kiste eigentlich. Haben das auch ohne Polizei geregelt, da ich es eilig hatte (hab aber alles fotografiert).
Der Fahrer selber war sehr nett aber er ist angestellt und das Taxiunternehmen weigert sich jetzt die Versicherungsdaten rauszugeben.

Ist der Unfallgegner dazu verpflichtet? Kann ich da einfach bei diesem Zentralruf der Autoversicherer anrufen und die in Erfahrung bringen?

Würdet Ihr das noch der Polizei melden?

Dank und Grüße

Beste Antwort im Thema

Schon 13 Antworten und noch kein Aufruf: Geh zum Anwalt. Respekt. :-)

Gruß Frank,
der zum Glück auch nicht immer alles richtig macht.

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Ich denke du meinst damit, dass das in der StGB § 142 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) nicht explizit gefordert ist.
Die üblichen und empfohlenen Unfallberichte beinhalten diese Angaben und i. d. R. bekommt man von seiner Versicherung für solche Fälle sogar ein entsprechendes Kärtchen zum Datenaustausch, mal ganz abgesehen von der Internationalen Versicherungskarte.

Der Fätoninteressent hat das richtig gelesen.

Wir Experten sind uns einig, was üblich ist. Aber eben nicht verpflichtend

Nicht StVO, sondern StGB.

ich hab auch gerade drüber nachgedacht; das macht auch sinn, weil

es fahrzeuge gibt, die nicht vers-pflichtig sind.
ein anspruch ja auch ohne unfallbeteiligten aus der Betriebsgefahr entstehen kann (auto rollt von alleine los)
der zentralruf unnütz wäre, weil ich mir ja die daten "erklagen" könnte.

gruß

Zitat:

@situ schrieb am 11. November 2015 um 19:35:26 Uhr:


...
Nicht StVO, sondern StGB.

Sorry, schon korrigiert.

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