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Ist die Werkstatt meiner Versicherung verpflichtet mich abzuschleppe

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 17:55

Hallo miteinander,

Letzten Sonntag ist es passiert, ich bin mit etwa 15 KMH über Glatteis gegen den Bordstein geprallt.

Folge, Achsenbruch und Querlenker ausgerissen.

Ich konnte das Auto gottseidank noch von der Straße fahren und sicher parken.

Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet (wgv-himmelblau). Das Auto ist Vollkasko versichert.

Nachdem ich erfahren hab an welche Werkstatt ich mich durch die Bindung melden muss, rufe ich diese an und bitte darum dass Auto ab zu schleppen. Die Dame am Telefon sagt mir dann

dass ihr Abschleppwagen defekt sei und sie das Auto nicht holen können und ich müsse mich selber darum kümmern.

Leider bin ich mitversichert bei meiner Mutter und es gibt keinen Schutzbrief für das Auto.

ADAC Mitgliedschaft ist passenderweise auch ausgelaufen.

Nun zu meiner Frage.

Ist die Werkstatt nicht trotzdem verpflichtet mich ab zu schleppen. Selbst wenn der Abschlepper defekt ist?

Dann müssten sie z.B den Auftrag an den ADAC weitergeben damit mich dieser Abschlepper.

Vielen Dank für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 11. Januar 2020 um 18:38:28 Uhr:

Keine Lust mir alles durchzulesen. Aber da macht sich der schutzbrief für Paar Euro im Jahr sehr gut.

Haste sowas? Dann soll die Versicherung das Auto einfach abschleppen und in die Werke fahren.

hätteste wenigstens den Einstiegspost richtig gelesen... ;)

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Der ADAC hat kaum eigene Abschlepper, sind etliche nur Subi´s ... Die Versicherung direkt fragen, die können dir am besten sagen ob das in ihrem Leistungsumfang mit drin ist, oder nicht, evtl. hat dir die Werkstatt auch nur eine falsche Auskunft gegeben und die hatten nur keine Lust?

Gehört das nicht zum Umfang, frag bei den Abschleppunternehmen direkt an .. dann musste halt selber zahlen...mir war so als wenn das in der vollkasko mit drin ist, bin mir aber nicht sicher

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 18:19

Wer mit das Auto abgeschleppt ist mir persönlich eig. ziemlich egal. Hauptsache der Wagen kommt zur Werkstatt und wird repariert.

 

Mir geht es nur darum dass ich die Aussage der Werkstatt etwas fraglich finde.

Sie können nicht abschleppen ich soll mich selbst darum kümmern.

Ist erst nicht die Plicht der Werkstatt sich darum zu kümmern dass ich dan von einem anderen Unternehmen abgeschleppt werde.

 

Ich bezahle ja schließlich die Vollkasko Versicherung.

Daher frag bei der Versicherung nach, die zahlen dann auch die Werkstattrechnung und nur sie kennen die Verträge ...;)

Kurz, wenn da abschleppen nicht dabei ist, wär die Werkstatt schön blöd das zu übernehmen, andernfalls hätten sie dir dann ruhgig ein Partner der abschleppt nenne könnne, also besonders Kundenfreundlich ist es schon mal nicht...

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 18:23

Dann muss ich mich wohl am Montag dort nochmal eine Stunde in die Warteschlange hängen :D

Die Werkstatt ist doch erst mal zu nichts verpflichtet...! (Vertragsfreiheit etc.)

Oder hast Du mit denen einen gültigen Vertrag geschlossen?

Du musst das mit Deiner Versicherung klären...!

Sollte im Grunde auch logisch sein...

Haben die einen Chat...?

Habe in letzter Zeit echt gute Erfahrungen mit dieser Kontaktmöglichkeit gemacht, oftmals sogar 24/7 und man kann sich das schön kopieren und als .txt speichern, so hat man was in der Hand besser als so ein BlaBla am Telefon ...

Der Versicherer hat die Vertragswerkstatt aufgrund der Werkstattbindung vorgegeben. Ist diese nicht in der Lage, muss der Versicherer eine Alternative bieten. Viele VS werben ja auch damit nur an zertifizierte Werkstätten zu liefern. Wenn der Preis beim VS aber zu ausgelutscht ist, dann passiert auch schon mal so etwas.

Wenn ein Schutzbrief bei der Versicherung besteht, diesen informieren.

"und es gibt keinen Schutzbrief für das Auto."

Abschleppkosten sind in der VK mitversichert.

Der TE soll Montag, wie geschrieben, seine Versicherung kontaktieren und den Sachverhalt schildern.

Die Werkstatt kann sich auch dadurch einigen Ärger einhandeln.

Denn es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Werkstatt und der Versicherung,

Zitat:

@NDLimit schrieb am 10. Januar 2020 um 19:37:53 Uhr:

"und es gibt keinen Schutzbrief für das Auto."

Am falschen Ende gespart.

Zitat:

@Tomy 69 schrieb am 11. Januar 2020 um 06:54:00 Uhr:

Am falschen Ende gespart.

Falsch. Über viele Jahre gesehen, ist selbst zahlen, wie jetzt hier die Abschleppkosten, günstiger als ein Schutzbrief.

@bulway

 

Wie teuer ist denn der Schutzbrief einer Versicherung?

Man könnte auch in seiner AKB nach schauen, was da unter Leistungen im Kaskofall steht. Wird da auch Abschleppen zur geeigneten Werkstatt erstattet wird, die Versicherung anrufen die sollen das Auto zur Werkstatt bringen lassen bzw jemand anderen beauftragen.

Bei Werkstattbindung muss nicht zwingend die reparierente Werkstatt das Auto abholen

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