Unfallgegner meldet sich bei der Versicherung nicht - sitzt ich auf meinen Schaden?

hi,

mir wurde vor nem monat mein parkendes auto von einem fahrer beschädigt. polizeit hatte das gesehen und den schaden aufgenommen. rechtlich gesehen ist der fall klar. gegnerische versicherung zahlt den schaden. der typ war zudem betrunken und hatte fahrerflucht begangen aber das so nebenbei gesagt.

nach 2 tagen kam ein gutachter und hat 1600 euro berechnet. jetzt warte ich schon 3 wochen auf antwort oder geld, aber nix ist. habe nachtgefragt und die HUK meint, dass sich der unfallgegner noch nicht "gemeldet" hat, trotz mahnungen. ihm droht verlust des versicherungsschutztes.

jetzt meine fragen: warum muss sich mein unfallgegner noch melden? die sache ist doch klar wer schuld hat und die polizei kann es bestätigen. UND könnte es sogar sein, dass ich auf meinem schaden auf irgendeiner weise sitzten bleiben könnte? dass kann doch nicht sein, denn deswegen muss ja jedes auto gesetzlich haftpflicht versichert sein.

also wenn ich auf meine 1600 euro schaden sitzen bleiben müsste würde ich mehr als sauer werden.

dem können sie ruhig die versicherung tilgen, aber ich will meinen schaden erstattet bekommen.

danke für schnelle antworten,
docmax

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 26. Oktober 2016 um 13:18:11 Uhr:


Den Versicherer möcht ich sehen, der ohne weitere Schadenmeldung und nur auf Grund einer gestellten Schadenersatzforderung des Geschädigten einen Schaden reguliert, ohne das der Verursacher sich dazu äußert.
Der Sachbearbeiter darf sich dann gleich um einen neuen Job kümmern.
(Daran denken, dass die KH nicht nur berechtigte Ansprüche ersetzt, sondern auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt).

Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass sich oft das Verhalten von Versicherungen und sachlich und gesetzlich Richtiges diametral gegenüberstehen.

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Hi,

unter den bekannten Umständen und der (sorry) offensichtlichen unerfahrenheit des TE in der Schadenabwicklung ist der Rat zum Anwalt meinerseits z.B. völlig unabhängig von der Gegnerpartei.

Ich möchte aber mal drauf hinweisen, dass ich hier den Begriff "Verarsche" und die vermutete Systematik nicht nachvollziehen kann - ist meines Erachtens unangemessen.

Wie schon mehrfach bemerkt, hat derzuständgige Sachbearbeiter schlichtweg noch keine Grundlage zur Regulierung da. Das liegt zunächst nicht an ihm - sondern am Unfallgegner. In zweiter Reihe dann an der langen Bearbeitungszeit einer Polizeiakte (die erfahrungsgemäß tatsächlich sehr lang im Umlauf ist).

Und wenn dann gar nix da ist, was die Schuld des eigenen VNs beweist...
Was würden Magirus und Stefan als Schadenbearbeiter tun? Gleich auszahlen?
Nur einmal wahrscheinlich.

Ich denke an dieser Stelle, dass das xAKBx sehr gut beschrieben hat - inkl. dem entkräfteten Vorurteil dass duie Versicherung daran verdient.
Das sollte dann schlichtweg auch ml akzeptiert werden.

Ein schwarzer Peter ist schnell zugeschoben - ab und an aber sollte man sich auch mal Gedanken machen, ob immer zu recht.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Das ist ein gewaltiger Irrtum, dem jeder unterliegt, der sich in der Versicherungsmaterie nicht auskennt.

Jeder Versicherer muss, in dem Moment, in dem ihm ein Schadensfall gemeldet wird, die voraussichtlichen Ausgaben als Rücklage reservieren. Die Reserve wird bei länger laufenden Schäden regelmäßig überprüft und angepasst.

Die Folge dieser Reservierung ist, dass das Geld in dem Moment, in dem der Schaden angelegt und reserviert wird, in der Bilanz als ausgegeben zu verbuchen ist. DAS GELD IST WEG!!! Auch wenn die Auszahlung vielleicht erst Wochen oder Monate später erfolgt. Das spielt überhaupt keine Rolle. Und für ausgegebenens Geld bekommt niemand Zinsen, auch kein Versicherer.

Also bitte, auch wenn es schwerfällt: Verabschiedet euch hier von diesem Vorurteil. Es gibt keinen Zinsgewinn durch verzögerte Zahlungen!

absolut falsch,

versicherungen müssen eine sog. solvabiltät nachweisen. d.h, sie muss eigenmittel nachweisen die sicherstellen, dass sie ihren zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. nach einem festgelegten berechnungsmuster wird dies aus dem eigenkapital, ges. und freien rücklagen und dem Gewinnvortrag einerseits sowie den beitragseinnahmnen und schäden andererseits ermittelt. wenn eine versicherungen rücklagen bildet so ist das geld aber nicht weg. die rücklagen werden in der bilanz nur gesondert ausgewiesen. das geld ist aber noch da. daher wird es eben in der bilanz gerade nicht als "bereits ausgegeben" verbucht. da das geld auch noch "irgendwo schlummert" ( solange es natürlich nicht gezahlt wurde ) kann es selbstverständlich auch erträge erziehlen oder anderes herum kosten sparen.

es wäre mir zumindest neu, dass versicherungen bei der buba unverzinsliche guthaben (bei banken - mindestreserve ) über die gesamte höhe (und noch darüber hinsaus) ihrer gesamten gemeldeten schäden unterhalten muss. wenn dem nämlich so wäre wären wahrscheinlich schon alle versicherungen mehr als pleite.

daraus folgt, dass ein hinauszögern der zahlung sehrwohl monetäre vorteile für die versicherung bringt.eben wie im richtigen leben...

Ich bin kein Buchhalter und verwende auch selten Fachausdrücke, die ich selbst nicht verstehe. Wenn ein Beitrag als „absolut falsch“ bezeichnet wird, sollte die Klarstellung nicht nur verständlich sondern in sich auch schlüssig und richtig sein.

Zitat:

...... sowie den beitragseinnahmnen und schäden andererseits ermittelt

Aha, da werden also Beitragseinnahmen und Schadenaufwendungen gegen gerechnet. Jetzt wäre es an der Zeit, Beitragseinnahmen und Schadenaufwendungen zu definieren. Sind Beitragseinnahmen solche, die erwartet werden oder bereits auf dem Konto sind und sind Schadenaufwendungen solche, die vermutlich entstehen oder bereits vom Konto runter sind ???

Von dem „absolut falsch“ müssen wir uns jetzt wohl verabschieden.

Also nochmal, auch wenn es schwerfällt: verabschiedet euch hier von dem Vorurteil, es gäbe Zinsgewinne durch verzögerte Zahlungen!

Das zu behaupten, würde auch bedeuten, daß Versicherungsunternehmen Schadensachbearbeiter durch Arbeitsanweisungen zu Verzögerungen anhalten und gleichzeitig aber betriebswirtschaftliches Denken außer Acht lassen oder glaubt hier wirklich jemand allen Ernstes, das eine Schadenbearbeitung kostenlos ist ?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


durch Arbeitsanweisungen zu Verzögerungen anhalten und gleichzeitig aber betriebswirtschaftliches Denken außer Acht lassen oder glaubt hier wirklich jemand allen Ernstes, das eine Schadenbearbeitung kostenlos ist ?

das würde ja im umkehrschluss bedeuten, dass versicherungen darauf bedacht sind, schnellstmöglich die schäden abzuarbeiten und das geld auszuschütten.....

farge an dich: ist das in der praxis so? oder muss man wochenlang auf sein geld warten?

spinnen wir mal weiter:
könnte man die "Arbeitsanweisungen zu Verzögerungen" durch "personaleinsparung" nicht kompensieren und damit doppelt gewinn machen?
1. weniger arbeitskräfte -> lohneinsparung;
2. längere bearbeitungsdauer -> spätere auszahlung.....
was ja insbesondere bei den online-versicherungen mit stundenlangen telefonwarteschleifen zutreffen dürfte....

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Zitat:

das würde ja im umkehrschluss bedeuten, dass versicherungen darauf bedacht sind, schnellstmöglich die schäden abzuarbeiten und das geld auszuschütten.....

Auch wenn Außenstehende es nicht glauben mögen - dem ist so. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften steht die Abwicklungsgeschwindigkeit im Vordergrund. Ist ein Schaden nach einer Zeit "X" noch nicht abgeschlossen oder über einen Zeitraum von "Y" nicht mehr angefasst worden hat sich der Sachbearbeiter zu rechtfertigen. Ein guter Schadenfall ist abgeschlossen. Die Abwicklungsgeschwindigkeiten werden gemessen und ausgewertet (Ausnahmen: Groß- oder schwere Personenschäden).

Versicherungsgesellschaften, die betriebswirtschaftlich denken, zahlen selbst Ansprüche aus, die der Geschädigte selbst noch gar nicht gestellt hat. Bestes Beispiel die Kostenpauschale von durchschnittlich 20 Euro. Diese auch unaufgefordert auszuzahlen, kommt einer Gesellschaft billiger, da diese in 85% der Fälle früher oder später doch noch gefordert wird (weil der Geschädigte z.B. sich der Ratschläge von MT bedient pp.). Hier sollte man sich vor Augen führen, das ein Brief, bis er auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters ankommt, allein schon höhere Kosten verursacht, als die Kostenpauschale beträgt. Muss auch noch geantwortet werden, kommen noch weitere Kosten hinzu.

Zitat:

spinnen wir mal weiter:1. weniger arbeitskräfte -> lohneinsparung;
2. längere bearbeitungsdauer -> spätere auszahlung.....

Das ist ja wohl keine versicherungsspezifische Eigenschaft und wird derzeit (leider) wohl bei jedem größeren Unternehmen praktiziert. Von einer Vollbeschäftigung in Deutschland sind wir weiter entfernt denn je.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ich bin kein Buchhalter und verwende auch selten Fachausdrücke, die ich selbst nicht verstehe. Wenn ein Beitrag als „absolut falsch“ bezeichnet wird, sollte die Klarstellung nicht nur verständlich sondern in sich auch schlüssig und richtig sein.

Ich kann nicht erkennen, was an meiner Darstellung unverständlich oder unschlüssig sein soll ?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Aha, da werden also Beitragseinnahmen und Schadenaufwendungen gegen gerechnet.

Wer hat das behauptet ? Wie bereits erwähnt werden die Beitragseinnahmen und die Schadenaufwendung auf der EINEN SEITE und die EIgenmittel auf der ANDEREN SEITE betrachtet. Jede genannte Position fließt in die Berechnung ein. Aus dieser Berechnung, bei der es sich um eine EU-Vorschrift (vgl Basel II bei den Banken ) handelt, wird ein Betrag ermittelt den die Versicherungen vorhalten müssen um jederzeit liquide zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


[B
Jetzt wäre es an der Zeit, Beitragseinnahmen und Schadenaufwendungen zu definieren. Sind Beitragseinnahmen solche, die erwartet werden oder bereits auf dem Konto sind und sind Schadenaufwendungen solche, die vermutlich entstehen oder bereits vom Konto runter sind ???

Einnahmen auf dem Konto = Einnahmen

Einnahmnen nicht auf dem Konto

(aber fällig ) =Forderungen

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Von dem „absolut falsch“ müssen wir uns jetzt wohl verabschieden.

Nö, was falsch ist bleibt auch falsch

Insbesondere dein Vortrag zu den Rückstellungen oder Reserve wie du es nennst stimmen leider nicht.

Stelle dir das so vor: Du hast 1000 EURO auf Deinem Tagesgeldkonto das dir 3 % Zinsen p.a. bringt. Jetzt geht Dir die Waschmaschine kaputt und du bestellst eine neue für 1000 EUR. So nun hängst du einen Zettel an die Pinnwand in der Küche auf dem steht. "Liebe Freundin bitte die 1000 Euro auf dem Konto lassen die neue Waschmaschiene kommt in zwei Wochen" Du hast gerade eine Rückstellung gebildet, die immernoch mit 3 % verzinst wird. Wie die Geschichte weitergeht kannst du dir bestimmt denken.

Die Versicherung hat denifinitv einen Vorteil wenn Sie später zahlt. Das ist genauso wie bei dir. Zahlt du die Waschmaschine später hast du das Geld länger auf deinem Konto und erhälst dafür Zinsen.

Zitat MagirusDeutzUlm:
"..1. weniger arbeitskräfte -> lohneinsparung;
2. längere bearbeitungsdauer -> spätere auszahlung.....
was ja insbesondere bei den online-versicherungen mit stundenlangen telefonwarteschleifen zutreffen dürfte...."

Diese Vermutung liegt meiner Erfahrung nach recht nah an der Realität.
Wenn man bei der Berliner Hauptniederlassung der größten deutschen Versicherung, telefonisch etwas über den Bearbeitungsstand eines Schadensfalles erfahren möchte, bekommt man von den genervten Sachbearbeitern die Antwort:"
Wir sind mit der Bearbeitung des Schriftverkehrs 7 Wochen hinterher.."
Die Schadensabteilungen sind nicht produktiv, können nichts positives zum Betriebsergebnis beitragen, also wird dort gespart, auf Teufel komm raus.
Durch Kapazitätsengpässe wird natürlich auch der Geldabfluß verzögert, ein Nebeneffekt, der sicher nicht unwillkommen ist.

Dies kann aber auch aus vielerlei Gründen beabsichtigt sein.
Bsp.
Der Vorstandsvorsitzende möchte das Unternehmen verlassen
und möchte durch eine verbesserte Performance seinen eigenen Marktwert steigern.
Oder es ist ein Verkauf des Unternehmens beabsichtigt und es soll schöngerechnet werden.
Dies sind nur zwei Beispiele aus einer Vielzahl von Möglichkeiten.

Eine andere Spielart ist die Zweiklassenregulierung.
Wenn der Anspruchsteller das akzeptiert, was die Versicherung freiwillig zahlt, wird die Überweisung durchgereicht .
Kommt der Anspruchsteller auf die Idee, unabhängige Dienstleister einzuschalten, und die gesamte Schadenshöhe, zu beanspruchen, wird mit unsinnigstem Schriftverkehr taktiert und verzögert.
Viele Anspruchsteller sind so abgebrannt, daß sie eine ordentliche Regulierung ihrer Ansprüche, die ihnen nach den Gesetzen und der BGH-Rechtsprechung zustehen, nicht abwarten können oder wollen. Erfahrene Regulierer wissen das und richten ihre Strategie auch nach der Wohngegend und dem unterstellten Bildungsniveau des Anspruchstellers aus.
Also bleibt faktisch nur die Wahl zwischen schneller Teilzahlung oder zähem Ringen um vollständigen Schadensersatz.

Leider ist es so.

Doofe Frage (rein aus Interesse):

Die Nachteile, die der Geschädigte durch späte Abwicklung hat - wer zahlt die? Angenommene 5000EUR Reparaturkosten über ein halbes Jahr vorzustrecken, kostet bei knappen 4% Zinsen p.a. immerhin 100EUR. Und wer das Geld nicht auf der hohen Kante hat, wird noch deutlich schlechter dabei wegkommen... erst Recht, wenn nicht klar ist, ob es sich um einen Totalschaden handelt, ob die Versicherung die Reparatur bezahlt, wieviel sie bezahlt etc.

MfG, HeRo

Wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt zahlt auch dessen Versicherung die Zinsen.
So wars mal bei einem Kollegen.
Auf dem Weg zur Arbeit ein Zusammenstoß mit einem hirnlos überholenden Motorradfahrer.Eindeutiger Sachverhalt da 3 Zeugen plus Bremsspuren und Schleifspuren an einer Leitplanke.Auto Totalschaden,Mopedfahrer nur leicht verletzt.
Nach 2 Wochen immer noch keine Schadensmeldung von Seiten des Verursachers,die Zeit könnte er mit dem Auto seines Bruders überbrücken.In der zwischenzeit hatte sein Anwalt versucht mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen,ohne Erfolg.Die wollten nicht mal bestätigen das der bei ihnen versichert war.Dann hat der Anwalt die Unfallaufzeichnungen gesichtet und entschieden das er einen Gutachter nehmen soll um den Schaden schätzen zu lassen und um einen Mietwagen nehmen zu können,was er dann auch gemacht hat.In der Zwischenzeit ein neues Auto gesucht und gekauft.Da war der Alte dann schon an der Schrottbörse vertickt.Den Differenzbetrag zum Wiederbeschaffungswert hat er dann als Überziehungskredit in Anspruch genommen und das neue Auto bezahlt,wie auch erst mal die Woche Mietwagen.In den vier Wochen bis dahin immer noch nichts von der Versicherung gehört.Anwalt schickt ihnen eine Kostenaufstellung mit Bitte schnellstmöglich zu zahlen.nach 6!! Wochen kam darauf eine Antwort da sie nicht zahlen müssten da ihr Kunde am Unfall unschuldig sei.Die nächsten Monate lief dann ein zähflüssiger Schriftwechsel.Die Versicherung verweigerte sogar noch die zahlung als der Moppedfahrer schon wegen dem Unfall als alleiniger Verursacher verurteilt war.Daraufhin leitete der Anwalt ein Mahnverfahren gegen die Versicherung ein das fast bis zur Verhandlung vor Gericht durchgezogen wurde.Zwei Tage vor der Verhandlung gab die Versicherung nach und zahlte die komplette Summe inklusive sämtlicher Verfahrenskosten.Alleine der Kredit für Auto und Mietwagen waren rund 17000DM bei knapp 17% Zinsen und alles zusammen hat rund ein Jahr gedauert 😁 Ob sich die Verzögerungstaktik in diesem Fall für die Versicherung gerechnet hat?
Bei einem solchen Vorgehen und Summen sollte man aber einen Anwalt haben der die lage realistisch einschätzt.Bei einer Quotelung der Schuld wäre das ein teurer Spass gewesen.

@te
hier ein aktuelles beispiel der "arbeitsweise" versicherung deines unfallgegners....vllt. wird dir ja jetzt klar, wo du bei denen drann bist.....und das du schnellstens den ra aufsuchen solltest....

hallo zusammen nochmal!

also jetzt nach genau einem monat habe ich wieder bei der huk angerufen. die meinten nach 2 mahnungen an den unfallverursacher und anfordern der polizeiakte ist noch nichts gekommen - weder von polizei noch unfallgegner.

jetzt habe ich gerade bei der polizei angerufen. die meinten die akte ist jetzt bei der staatsanwaltschaft. die werden dann wohl ermitteln und der huk bescheid geben.

der huk mitarbeiter meinte ein einschalten eines anwaltes wird die akte genauso wenig schneller auf den tisch bringen.

also mit anwalt warten? ich denke schon oder?

Warum soll die Staatsanwaltschaft der Versicherung bescheid geben?Die Justiz ist nur am strafrechtlichen interessiert während dein Schaden zivilrechtlich ist.
Ohne Anwalt stehst du in einem Jahr genau an derselben Stelle wie jetzt.Geh zu einem Anwalt und der soll etwas Dampf machen.Die Versicherung hat im gegensatz zu dir jede Zeit der Welt und vor allem gar kein Interesse was zu zahlen.

auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und dort Akteneinsicht anfordern. Der Anwalt sollte auch gleich Klage einreichen, um die HUK unter Druck zu setzen. Es gibt Urteile, in denen ganz klipp und klar steht, dass eine Versicheurng die Regulierung nicht unter hInweis auf eine erforderliche Akteneinsicht hinauszögern darf.

Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


also mit anwalt warten? ich denke schon oder?
sag mal, bist du irgendwie schwer von begriff?

wieoft und wieviele leute sollen dir denn eigentlich noch schreiben, dass du SOFORT zum anwalt gehen solltest?! bis du es verstanden hast....?

das wurde doch hier schon oft genug erläutert, das man bei der huk mit nem anwalt schneller an sein geld kommt....
aber anscheinend, brauchste das geld ja wirklich nicht 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt zahlt auch dessen Versicherung die Zinsen.
So wars mal bei einem Kollegen.

Das stimmt, allerdings muß man dann den (eigenen) Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machen und die Versicherung auch unverzüglich in Verzug setzen.

Beim TE bin ich mir nicht sicher, ob das erste überhaupt schon passiert ist. Ob er zwischenzeitlich beim Anwalt war?

Viele Grüße

Celeste

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