Unfallgegner meldet sich bei der Versicherung nicht - sitzt ich auf meinen Schaden?
hi,
mir wurde vor nem monat mein parkendes auto von einem fahrer beschädigt. polizeit hatte das gesehen und den schaden aufgenommen. rechtlich gesehen ist der fall klar. gegnerische versicherung zahlt den schaden. der typ war zudem betrunken und hatte fahrerflucht begangen aber das so nebenbei gesagt.
nach 2 tagen kam ein gutachter und hat 1600 euro berechnet. jetzt warte ich schon 3 wochen auf antwort oder geld, aber nix ist. habe nachtgefragt und die HUK meint, dass sich der unfallgegner noch nicht "gemeldet" hat, trotz mahnungen. ihm droht verlust des versicherungsschutztes.
jetzt meine fragen: warum muss sich mein unfallgegner noch melden? die sache ist doch klar wer schuld hat und die polizei kann es bestätigen. UND könnte es sogar sein, dass ich auf meinem schaden auf irgendeiner weise sitzten bleiben könnte? dass kann doch nicht sein, denn deswegen muss ja jedes auto gesetzlich haftpflicht versichert sein.
also wenn ich auf meine 1600 euro schaden sitzen bleiben müsste würde ich mehr als sauer werden.
dem können sie ruhig die versicherung tilgen, aber ich will meinen schaden erstattet bekommen.
danke für schnelle antworten,
docmax
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 26. Oktober 2016 um 13:18:11 Uhr:
Den Versicherer möcht ich sehen, der ohne weitere Schadenmeldung und nur auf Grund einer gestellten Schadenersatzforderung des Geschädigten einen Schaden reguliert, ohne das der Verursacher sich dazu äußert.
Der Sachbearbeiter darf sich dann gleich um einen neuen Job kümmern.
(Daran denken, dass die KH nicht nur berechtigte Ansprüche ersetzt, sondern auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt).
Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass sich oft das Verhalten von Versicherungen und sachlich und gesetzlich Richtiges diametral gegenüberstehen.
79 Antworten
mir wurde hier aber auch gesagt ich solle mich gedulden und ohne die antwort des unfallgegners kommt seine versicherung nicht weiter...
Offensichtlich drückt sich der Typ, er wird wissen, was ihn erwartet!
Folgende Vorgehensweise hat bei mir in einem vergleichbaren Fall zum gewünschten Ergebnis geführt. Vorausgesetzt wird immer, das es alles so wie von Dir beschrieben abgelaufen ist:
Versicherung anrufen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen. Sachverhalt schildern und um vollumfängliche Regulierung des Schadens innerhalb einer angemessenen Frist bitten, ein Monat ist angemessen und ausreichend. Bei Verweigerung auf bereits regulierten Schaden aufmerksam machen, längere Wartezeit als der Monat wäre unzumutbar, Geld wird dringend benötigt! Falls das Argument "ohne Aussage des Verursachers keine Schadensregulierung" kommt, auf das laufende Ermittlungsverfahren der Polizei gegen ihren Versicherungsnehmer aufmerksam machen! Sollten die anzeigeaufnehmenden Beamten den Unfall persönlich gesehen haben, sind auch sie Zeugen!! Außerdem wird der Unfallverursacher bestimmt nicht so schnell seinen eigenen Schaden melden. Ferner kann in so einem Fall der Schaden auch unter Vorbehalt reguliert werden, wenn sie es denn machen wollen.
Das Ganze dann auch nochmal schriftlich an den Sachbearbeiter, am besten per Einschreibe mit Rückschein.
Wenn gar nichts mehr geht nach dem Monat, hilft Dir wirklich nur noch der Anwalt
Viel Erfolg
Nachtrag zum letzten Post:
Klar, Geduld muß man haben! Doch ist es nicht ganz richtig, daß die Versicherung den Schaden nur dann regulieren kann, wenn der Unfallverursacher sich dazu geäußert hat. Ansonsten müßte nur jeder Unfallverursacher schweigen und kein Schaden würde jemals bezahlt werden!
Wenn er sich weigert, ist eine Entscheidung nach Sachlage möglich.
also habe gerade wieder angerufen, und huk meint sie haben die ermittlungsakte der polizei angefordet. das wird dann von einem rechtsanwalt geprüft und dann wird ausgezahlt.
WANN die ermittlungsakte eintrifft konnte die dame nicht sagen. denn selbige geht noch durch diverse behörden (alkoholmissbrauch, fahrerflucht). was meint ihr wieviel zeit ich geben soll?
ich meine ohne rechtslage kann sie natürlich auch nicht auszahlen, sehe ich ein. im grossen und ganzen klang sie sehr kooperativ.
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Hi,
ich wiederhole mich:
Nimm bitte professionelle Hilfe in Anspruch.
Auch ohne die Akte kann erstmal reguliert bzw. ausgezahlt werden.
Aber nicht wenn du das allein machst - dazu fehlt dir das Know-How.
Grüße
Schreddi
PS: Ein Kaskoschaden kann man nicht als Refreenz ranziehen
Ein Geschädigter meldet sich bei der Versicherung und teilt mit, ihr Kunde hat mein Auto beschädigt und fordert Schadenersatz. Der Versicherer beauftragt einen Sachverständigen und läßt die Schadenhöhe feststellen. Gleichzeitig fordert der Versicherer seinen Kunden auf, den Schaden zu melden.
Soweit, so gut – aber solange der Versicherungsnehmer sich bei seiner Versicherung nicht meldet, kann der Versicherer nicht in eine Regulierung eintreten, da nicht nur die Schuldfrage sondern überhaupt die Beteiligung des eigenen Versicherungsnehmers an dem Schadenereignis nicht festgestellt werden kann.
Gut, das der Unfall polizeilich aufgenommen wurde – schlecht, das der Verursacher betrunken war und Fahrerflucht beging. Bei solchen Personen ist davon auszugehen, das sie sich nicht um eine Schadenmeldung bemühen und Drohungen der eigenen Versicherung bei Nichtmeldung des Schadenereignisses den Versicherungsschutz teilweise zu verlieren, ignorieren, da dieser Fall ohnehin aufgrund der Trunkenheit und Fahrerflucht eintreten wird.
Dem Versicherer bleibt letztlich eine Rückfrage bei der Polizei übrig, sich von der Beteiligung seines Versicherungsnehmers zu vergewissern.
Und hier liegt das (zeitliche) Problem.
Bei Trunkenheit und Fahrerflucht wird ein Strafverfahren eingeleitet, das beim Staatsanwalt landet. Die Polizei darf – auch gegenüber einer Versicherungsgesellschaft – weder telefonischen Auskünfte erteilen, noch Auszüge aus den Ermittlungsunterlagen zur Verfügung stellen.
Nach abgeschlossenen Ermittlungen der Polizei (und das kann dauern) wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben und dort kann eine Versicherungsgesellschaft durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und wird sie in der Regel auch erhalten. Einfluß auf einen zeitlichen Ablauf hat auch eine Versicherungsgesellschaft hierauf nicht.
Eine Fristsetzung zur Zahlung der Forderung wird an der geschilderten Vorgehensweise nichts ändern und ich gehe davon aus, daß auch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes den zeitlichen Ablauf nicht beschleunigen wird, da auch diesem letztlich nur übrig bleiben wird, die polizeilichen Ermittlungsunterlagen bei der Staatsanwaltschaft anzufordern, um für den Geschädigten nachweisen zu können, wer nun tatsächlich den Schaden am Fahrzeug verursacht hat.
Zitat:
Auch ohne die Akte kann erstmal reguliert bzw. ausgezahlt werden.
Kein (mir bekannter) Versicherer wird das tun, solange zumindest die Beteiligung des eigenen Versicherungsnehmers nicht festgestellt ist.
Zitat:
polizeit hatte das gesehen und den schaden aufgenommen. rechtlich gesehen ist der fall klar. gegnerische versicherung zahlt den schaden.
Der As hat den Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beziffern (richtig?)
Der Grund dürfte hier doch wohl eindeutig sein, da die Polizei den Fahrer und somit auch den VN ermittelt hat. Auch die Versicherung ist hier ja wohl bekannt.
De Höhe nach ist der Schaden auch festgestellt und wohl unstreitig.
Gibt es einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, warum hier nicht in die Regulierung eingetreten wird?
Den ganzen Regresskram hat doch den AS nicht zu interessieren.
@Dellenzahler
Vielleicht habe ich ja ein bisschen viel geschrieben, aber wenn du es dir vollständig durchliest, dürfte deine Frage beantwortet sein.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
ich meine ohne rechtslage kann sie natürlich auch nicht auszahlen, sehe ich ein.
🙄
und genau mit diesem denken bist du der beste geschädigte der einer versicherung passieren kann!
damit wirst du dein geld nicht in den nächsten 3 monaten und auch nicht mehr dieses jahr erhalten.....
denn jelänger die versicherung das geld zurückbehält, desto mehr verdient die daran....und je mehr die daran verdienen, desto länger zögern die die auszahlung raus....
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
im grossen und ganzen klang sie sehr kooperativ.
kooperativ ist es, wenn das geld binnen 2 wochen auf deinem konto gewesen wäre....
aber anscheinend brauchst du das geld ja wohl auch nicht, sonst hättest du wie schreddi (und andere) bereits mehrmals angemerkt hat bereits "professionelle hilfe" inanspruch genommen....
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
(...)Kein (mir bekannter) Versicherer wird das tun, solange zumindest die Beteiligung des eigenen Versicherungsnehmers nicht festgestellt ist.
ich meinte damit die Polizeiakte.
Unglücklich ausgedrückt, gebe ich zu. *asche-aufs-haupt*
Es sollte selbstverständlich vorher eine Schuldfeststellung möglich sein (Zeugen, Schadensbericht).
Hätt ich gleich mit formulieren sollen - richtig.
Nur habe ich langsam den Eindruck, dass der TE beratungsresistent scheint. 🙁 Schade.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
.....denn jelänger die versicherung das geld zurückbehält, desto mehr verdient die daran....und je mehr die daran verdienen, desto länger zögern die die auszahlung raus....
Das ist ein gewaltiger Irrtum, dem jeder unterliegt, der sich in der Versicherungsmaterie nicht auskennt.
Jeder Versicherer muss, in dem Moment, in dem ihm ein Schadensfall gemeldet wird, die voraussichtlichen Ausgaben als Rücklage reservieren. Die Reserve wird bei länger laufenden Schäden regelmäßig überprüft und angepasst.
Die Folge dieser Reservierung ist, dass das Geld in dem Moment, in dem der Schaden angelegt und reserviert wird, in der Bilanz als ausgegeben zu verbuchen ist. DAS GELD IST WEG!!! Auch wenn die Auszahlung vielleicht erst Wochen oder Monate später erfolgt. Das spielt überhaupt keine Rolle. Und für ausgegebenens Geld bekommt niemand Zinsen, auch kein Versicherer.
Also bitte, auch wenn es schwerfällt: Verabschiedet euch hier von diesem Vorurteil. Es gibt keinen Zinsgewinn durch verzögerte Zahlungen!
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Abgesehen von diesem Vorfall, hatte ich 25 Jahren Autofahren schon mehrmals mit dem einen oder anderen Unfall zu tun (immer unschuldig, wirklich wahr), und habe noch nie einen Anwalt benötigt. Deswegen staune ich immer ein wenig wenn bei solchen oder ähnlichen Fragen der erste Tip immer gleich der Anwalt ist. Sollte ich wirklich so viel Glück gehabt haben immer die "richtigen" Unfallgegner getroffen zu haben.
Naja, es kommt hier auch stark auf die Versicherung an, die Continentale scheint da wirklich eine gute zu sein!
Bei manch anderen schauts anders aus, da wird versucht den Geschädigten (und Gutachter!) übern Tisch zu ziehen, in dem man deren Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.
Der Name HUK kommt irgendwie erstaunlich oft vor, wenn irgendwas nicht besonders läuft...
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
mir wurde hier aber auch gesagt ich solle mich gedulden und ohne die antwort des unfallgegners kommt seine versicherung nicht weiter...
Kurz: du wurdest verarscht bzw man ist dabei dich zu verarschen, in der Hoffnung, das du auf die Kohle scheißt und es 'gut sein lässt'.
Ergo: AB zum ANWALT, ist bei dieser Versicherung anscheinend wirklich nötig (leider)...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Kurz: du wurdest verarscht bzw man ist dabei dich zu verarschen, in der Hoffnung, das du auf die Kohle scheißt und es 'gut sein lässt'.
Ergo: AB zum ANWALT, ist bei dieser Versicherung anscheinend wirklich nötig (leider)...
Der "Waffengleichheit" wegen ist der Rat nach einem (hoffentlich unverschuldeten) Unfallschaden einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen zu beauftragen, sicherlich nicht der schlechteste und sollte befolgt werden. Wesentlich Beschleunigen wird er die Regulierung dieses Schadens aber auch nicht können.
Aber: nicht jede (unbefriedigende) Aussage einer Versicherung sollte als "Verarschung" dargestellt werden. Eine Medaillie hat bekanntlich zwei Seiten, die man sich beide mal anschauen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Aber: nicht jede (unbefriedigende) Aussage einer Versicherung sollte als "Verarschung" dargestellt werden.
jein....
es gibt nunmal einige versicherungen, die mittlerweile hinreichend ruhm für ihre "schadensfall-abarbeitung" gesammelt haben, und für ihre tricks bekannt sind.....und dazu zählt nunmal auch die huk....und wenn mehrere leute sagen "geh zu nem anwalt" oder "das ist ein bekannter trick" würde ich mir schon gedanken machen und eigene nachforschungen anstellen, ob da nicht vllt. ein fünkchen wahrheit drann ist......