Unfallgegner meldet sich bei der Versicherung nicht - sitzt ich auf meinen Schaden?
hi,
mir wurde vor nem monat mein parkendes auto von einem fahrer beschädigt. polizeit hatte das gesehen und den schaden aufgenommen. rechtlich gesehen ist der fall klar. gegnerische versicherung zahlt den schaden. der typ war zudem betrunken und hatte fahrerflucht begangen aber das so nebenbei gesagt.
nach 2 tagen kam ein gutachter und hat 1600 euro berechnet. jetzt warte ich schon 3 wochen auf antwort oder geld, aber nix ist. habe nachtgefragt und die HUK meint, dass sich der unfallgegner noch nicht "gemeldet" hat, trotz mahnungen. ihm droht verlust des versicherungsschutztes.
jetzt meine fragen: warum muss sich mein unfallgegner noch melden? die sache ist doch klar wer schuld hat und die polizei kann es bestätigen. UND könnte es sogar sein, dass ich auf meinem schaden auf irgendeiner weise sitzten bleiben könnte? dass kann doch nicht sein, denn deswegen muss ja jedes auto gesetzlich haftpflicht versichert sein.
also wenn ich auf meine 1600 euro schaden sitzen bleiben müsste würde ich mehr als sauer werden.
dem können sie ruhig die versicherung tilgen, aber ich will meinen schaden erstattet bekommen.
danke für schnelle antworten,
docmax
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 26. Oktober 2016 um 13:18:11 Uhr:
Den Versicherer möcht ich sehen, der ohne weitere Schadenmeldung und nur auf Grund einer gestellten Schadenersatzforderung des Geschädigten einen Schaden reguliert, ohne das der Verursacher sich dazu äußert.
Der Sachbearbeiter darf sich dann gleich um einen neuen Job kümmern.
(Daran denken, dass die KH nicht nur berechtigte Ansprüche ersetzt, sondern auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt).
Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass sich oft das Verhalten von Versicherungen und sachlich und gesetzlich Richtiges diametral gegenüberstehen.
79 Antworten
Gibt es rechtliche Wege die Versicherung mal sooooo Richtig zu ärgern?
z.B: Gutachten wurde am 02.06.07 erstellt und ab diesem Zeitpunkt Zinsen für die Schadenshöhe berechnen?
Oder Auto in die Werkstatt bringen, Repararur erst ab Zusage der Kostenübernahme und 1-3 Monate Leihwagen auf Versicherungskosten?
Es muß doch ein paar Wege geben dieses Zeitschinden finanziell unatraktiv zu machen.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Oder Auto in die Werkstatt bringen, Repararur erst ab Zusage der Kostenübernahme und 1-3 Monate Leihwagen auf Versicherungskosten?
Na ja, er hat den Schaden schon selbst? repariert, wartet nur noch auf das Geld.
buba
ja, schaden habe ich repariert. war vielleicht dumm von mir?
ab wann sollte ich der versicherung mit anwalt drohen? unfall war am 28.5.2007.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
ja, schaden habe ich repariert. war vielleicht dumm von mir?
ab wann sollte ich der versicherung mit anwalt drohen? unfall war am 28.5.2007.
Wann hast Du denn das letzte mal mit der VS gesprochen? das würde ich auf jeden Fall erst noch mal tun.
buba
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Drohungen beeindruckt keine Versicherung.
Entweder du setzt der Versicherung schriftlich eine Frist zur Regulierung (aber bitte nicht in diesem Ton, den du hier bei MT favorisierst) oder du Konsultierst einen Rechtsanwalt und beauftragst diesen mit der Wahrung deiner Interessen.
Eine andere Möglichkeit wird es hier nicht geben.
Hi,
sehe ich auch so.
Würde hier aber wirklich anwaltliche Hilfe anraten - der TE scheint nicht soviel Erfahrung in Unfallregulierung zu haben.
@buba:
Ja sorry, da hatt ich wohl was überlesen 😉
Grüße
Schreddi
@buba
Auch wenn das das Fahrzeug parkte, kann ihn eine Teilschuld treffen, sollte er es im Halteverbot abgestellt haben. Es kommt dann auf die Umstände des Einzelfalls an.
@DocMax
Zum bereits reparierten Unfallschaden nach erfolgter Begutachtung kann ich sagen, daß es gemäß hier dargestellter Sachlage durchaus vertretbar erscheint. Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall trifft einen nämlich die sog. Schadensminderungspflicht gegenüber dem Verursacher bzw. der gegnerischen Versicherung. Soll heißen: Der Schaden muß zeitig repariert werden, damit keine Folgeschäden entstehen und der Ersatzanspruch noch größer wird! Dem bist Du durch die Reparatur gefolgt und hast Dich korrekt an die Vorschriften gehalten, falls die Versicherung etwas sagen sollte!
Im Zweifel würde ich mich auf jeden Fall den Vorredner anschließen: Zum Rechtsanwalt
Viel Erfolg
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
was heisst TE?
Thread Ersteller
Auf Deutsch Der Themenstarter
Sicherlich liegen alle Fälle etwas unterschiedlich, aber ich möchte euch mal schildern wie es auch ablaufen kann.
Es war im letzen Sommer, wir haben vorm Haus gestanden, und da fährt einer beim Rangieren in mein geparktes Auto. Stoßstange hinten komplett hin. Ich mit dem Fahrer die Personalien getauscht, und mir den Namen seiner Versicherung sagen lassen. So weit so gut.
Ich bringe 2 Tage später meinen Wagen in die Werkstatt und unterschreibe eine Kostenübenahmeabtretung (oder so ähnlich) wobei der Meister mir sagt er brauche noch die Schadensnummer von der Versicherung. Ich den nächsten Tag da angerufen (Die Continentale) und gesagt, dass einer ihrer Versicherten mein Auto gerammt hat, und ich die Schadensnummer bräuchte. Darauf der Mann der Versicherung, "es ist uns noch kein Schaden gemeldet worden, aber wir können das direkt jetzt machen".
Also habe ich den Unfall bei seiner Versicherung gemeldet, und den Unfallhergang beschrieben. Daraufhin gab er mir die Schadensnummer, und die Zusage der Kostenübernahme bis 2000,00 € ohne Gutachter (Werksatt sollte lediglich ein Foto mit einreichen). Zudem wies er mich darauf hin, dass ich Anspruch auf eine Entschädigungspauschale habe (27 €), und, da Geschäftswagen, auf einen Leihwagen oder entspr. Zahlung von 50 € Entschädigung pro. Werkstatt-Tag.
3 Wochen später hatte meine Werkstatt ihr Geld, und ich einen Scheck über 177 €. Davon habe ich dann die MWSt. der Unfallrepartur bezahlt und alles war erledigt.
Auch so kann's laufen.
Abgesehen von diesem Vorfall, hatte ich 25 Jahren Autofahren schon mehrmals mit dem einen oder anderen Unfall zu tun (immer unschuldig, wirklich wahr), und habe noch nie einen Anwalt benötigt. Deswegen staune ich immer ein wenig wenn bei solchen oder ähnlichen Fragen der erste Tip immer gleich der Anwalt ist. Sollte ich wirklich so viel Glück gehabt haben immer die "richtigen" Unfallgegner getroffen zu haben.
Na egal, ich rate auch dazu nochmal in Ruhe mit der Versicherung zu sprechen. Wo ich allerdings das Problem sehe, ist die Tatsache das Du keine Beläge der Reparatur hast, und ob die Versicherung allein aufgrung des Gutachtens 1600 € an Dich zahlt wage ich zu bezweifeln.
Grüße
wieso sollten die die 1600 euro nicht zahlen. es war DEREN gutachter. also können die ihren eigenen gutachtern ruhig vertrauen...
Sicher, so kann und sollte es laufen! Außerdem sollte man sich natürlich ruhig und höflich verhalten, so wie es sich eben gehört! Man wird staunen, wie oft man eher an's Ziel kommt, wenn man seinem Gegenüber auf eine menschliche und freundliche Art begegnet!
Wenn der Fall wirklich so ist wie dargestellt, und das wollen wir hier einmal voraussetzen, dann verweigert die haftungspflichtige Versicherung zunächst einmal den Ersatz des Schadens. Fühlt man sich mit der Durchsetzung seiner Ansprüche überfordert, sollte man einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
Das soll keine Werbung für diesen Berufsstand sein, sondern nur ein wirklich gut gemeinter Rat.
Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?
der schaden ist am 28.5.2007 entstanden. ich habe am 18.06.207 nachgefragt und habe als antwort bekommen ich solle mich gedulden weil der unfallgegner nicht antwortet. jetzt habe ich mir selber die first gesetzt nach genau 1 monat mal ne klare ansage zu bekommen, ob ich den schaden ersetzt bekomme. wenn ich weiter vertröstet werde, werde ich einen anwalt einschalten, nämlich genau am 28.06.2007.
habe nämlich eigentlich die erfahrung, dass schadensregulierung recht schnell geht.
hatte mal einen kaskoschaden vom sturm. nach 1 woche hatte ich das geld.
Zitat:
Original geschrieben von DocMAX
jetzt habe ich mir selber die first gesetzt nach genau 1 monat mal ne klare ansage zu bekommen, ob ich den schaden ersetzt bekomme. wenn ich weiter vertröstet werde, werde ich einen anwalt einschalten, nämlich genau am 28.06.2007.
du hast wohl nichts, aber wirklich garnichts von dem verstanden, was wir hier dir mehrmals gesagt haben....geh direkt zum anwalt!
und "rein zufällig", haste von denen genau die antwort bekommen, die ich dir vorhergesagt habe...mal drüber nachgedacht, woher ich das wissen konnte? erwähnte ich nicht mal anfangs was von "rauszögern"? und "das könnte was länger dauern"? 🙄