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Unfallgegner medet Unfall nicht

Themenstarteram 7. März 2015 um 11:17

Ende November 2014 ist mir jemand als ich an einer roten Ampel wartete aufgefahren.

Da ich anfangs keinen Schaden erkennen konnte habe ich es dabei belassen das Nummernschild zu fotografieren und Handy Nr. auszutauschen.

Erst 8 Tage später ist mir aufgefallen das die Stoßstange seitlich etwa 2 cm absteht.

Da meine freie Werkstatt den Schaden aufgrund von Vorschäden (Kratzer) nicht ohne Gutachter regulieren wollte habe ich eingewilligt das der Schaden von einem Gutachter der Versicherung aufgenommen wird.

Es wurde ein Schaden von knapp 600,- festgestellt.

Der Unfallgegner kommuniziert allerdings nicht mit seiner Versicherung so das ich mittlerweile, von der gegnerischen Versicherung eine Ablehnung der Regulierung habe, da ich keinen Beteiligungsnachweiß erbringen kann.

Ich habe keine Zeugen, es wurde nicht polizeilich aufgenommen.

Wenn ich den Unfallgegner anrufe bestreitet dieser die Tat auch nicht bezweifelt aber das es zu einem Schaden kam.

Ich bin nicht rechtschutzversichert.

Die Frage ist halt ob es Sinn macht einen Anwalt hinzuzuziehen, solange ich die Tat nicht nachweisen kann, der ob ich das Ding wohl eher unter Lehrgeld abhacken soll. Beim nächsten mal dann nicht mehr ohne Polizei wenn ich keine Zeugen habe.

Beste Antwort im Thema

Vermutlich ist dir mittlerweile folgendes klar.

Bei einem Unfall sollte man ein Unfallprotokoll anfertigen und etwas mehr fotografieren, als nur das Kennzeichen und man sollte auch nicht nur die Handynummer, sondern auch die Anschriften von Fahrer und Halter aufschreiben.

Ich würde die gegnerische Versicherung anschreiben und darauf hinweisen, dass der Unfallgegner dir gegenüber den Hergang nicht bestreitet und auch darauf hinweisen, dass die Handynummer und das Foto des Nummernschilds am Unfalltag festgehalten wurden.

Wenn das nichts nützt, dann nimm dir einen Anwalt oder erhebe selbst Klage beim Amtsgericht.

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Meiner Kenntnis und Erfahrung läuft das so, dass der VN gemahnt wird mit dem Hinweis, dass bei keiner Reaktion zum Schadenereignis ihm Nachteile entstehen.

Allerdings kann dieses Verfahren die Regulierung verzögern.

Wenn ein Haftpflichtversicherer die Regulierung ablehnt, z.B. mit dem Hinweis "so kann der Schaden nicht entstanden sein" oder ähnlich, dann hilft nur noch der RAW und ggf eine Klage gegen den Versicherer.

Was allerdings dabei heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Themenstarteram 19. April 2015 um 14:24

Um das hier mal abzuschließen, die Mail hat sich gelohnt.

Ich hatte die Sache zwar schon abgeschrieben, hab aber vor 3 Tagen überraschend eine Haftungszusage der Allianz bekommen.

am 19. April 2015 um 14:34

freut mich für dich, dass es noch "gut" für dich ausgegangen ist.

Ist eigentlich zuspät, stell eine Anzeige auf Fahrerflucht, mal sehen was er dazu sagen wird. Denn es müssten ja noch die aufprall punkte da sein. So würde ich es machen.

Themenstarteram 19. April 2015 um 20:01

Das währe so ziemlich das dümmste gewesen.

Durch den Austausch der Handy Nr. den er ja easy nachweisen kann, hätte er das ganz schnell entkräften können, dabei hätte er zwar den Unfall zugegeben, ich hätte mein Geld bekommen, aber selber nen Verfahren am Hals.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 19. April 2015 um 21:41:12 Uhr:

Ist eigentlich zuspät, stell eine Anzeige auf Fahrerflucht, mal sehen was er dazu sagen wird. Denn es müssten ja noch die aufprall punkte da sein. So würde ich es machen.

wenn du gelesen hättest wüßtest du das der unfallgegner laut dem te nicht den unfall abstreitet sondern er denkt das kein schaden entstanden sein. ebenso dachte es die versicherung. und mal ehrlich, wem würde es aus unfallgegner oder versicherungssicht nicht anders ergehen. ich persönlich würde dann auch sagen das nichts gewesen sei wenn man sich am unfallort ohne weiteres trennt und dann nach zwei wochen kommt auf einmal jemand an und sagt da ist doch was. wer weiß wo der dann irgandwo noch hängen geblieben ist? aber ist ja für den te noch gut ausgegangen

Das ist doch brause, er will es doch garnicht anders. Das würde ich durch ziehen. Oder Anwald.

nur die leute die da weihnen, haben keine 50 € für eine Rechtschutz über, lieber 12 mal im Jahrt einen Kasten Bier.

mfg

Themenstarteram 20. April 2015 um 8:11

Rechtsschutz oder nicht hat in meinem Fall nichts mit über haben zu tun.

Es lohnt sich einfach nicht, lieber zahl ich den Anwalt wenn es Sinn macht selber.

Versichern tue ich mich nur wenn ein möglicher Schadensfall so hoch wäre das ich es mir nicht leisten könnte es selber zu zahlen.

am 20. April 2015 um 8:16

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. April 2015 um 10:11:23 Uhr:

Rechtsschutz oder nicht hat in meinem Fall nichts mit über haben zu tun.

Es lohnt sich einfach nicht, lieber zahl ich den Anwalt wenn es Sinn macht selber.

Versichern tue ich mich nur wenn ein möglicher Schadensfall so hoch wäre das ich es mir nicht leisten könnte es selber zu zahlen.

Du bist anscheinend nicht so sehr mit der Materie vertraut. Wenn Du heute einen RA brauchst sind m.e. vorne weg schon mal 500.-€ weg. Dann muß es aber eine einfache Sache sein. Aber jeder ist für sich verantwortlich.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 20. April 2015 um 09:17:02 Uhr:

Das ist doch brause, er will es doch garnicht anders. Das würde ich durch ziehen. Oder Anwald.

nur die leute die da weihnen, haben keine 50 € für eine Rechtschutz über, lieber 12 mal im Jahrt einen Kasten Bier.

mfg

wer will es denn nicht anders??? meinst den der sich eventuell gegen falsche schäden wehren möchte und deiner meinung nach fahrerflucht begangen hat? zudem springt auch nur die rechtschutz ein wenn die erfolgsaussichten sieht und ehrlich gesagt wenn es wie ihr in dem falle der gegner auf die spitze treibt mit einem ordentlichen anwalt wäre der te leer ausgegangen denn der richter könnte sich auch fragen warum nach 8 tagen jemanden es erst auffällt das die schürze beschädigt ist und nicht gleich am nächsten tag intensiv nach schäden geschaut wurde etc.

du denkst wohl mit rechtschutz und deinem "anwald" kannst du alles richten

am 20. April 2015 um 12:27

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 20. April 2015 um 13:22:51 Uhr:

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 20. April 2015 um 09:17:02 Uhr:

Das ist doch brause, er will es doch garnicht anders. Das würde ich durch ziehen. Oder Anwald.

nur die leute die da weihnen, haben keine 50 € für eine Rechtschutz über, lieber 12 mal im Jahrt einen Kasten Bier.

mfg

wer will es denn nicht anders??? meinst den der sich eventuell gegen falsche schäden wehren möchte und deiner meinung nach fahrerflucht begangen hat? zudem springt auch nur die rechtschutz ein wenn die erfolgsaussichten sieht und ehrlich gesagt wenn es wie ihr in dem falle der gegner auf die spitze treibt mit einem ordentlichen anwalt wäre der te leer ausgegangen denn der richter könnte sich auch fragen warum nach 8 tagen jemanden es erst auffällt das die schürze beschädigt ist und nicht gleich am nächsten tag intensiv nach schäden geschaut wurde etc.

du denkst wohl mit rechtschutz und deinem "anwald" kannst du alles richten

Auf jeden Fall tut derjenige es leichter und Erfolg versprechender wie ohne. Ich habe derzeit 5 Fahrzeuge und ein Motorrad in Betrieb. Bei evtl. Problemen Mail an RA und die Sache läuft. Die Rechtsschutz muß ich nicht informieren, das macht der Ra.. Bisher lief alles Top auch aussichtslose Sachen.

Zitat:

@schneefan schrieb am 20. April 2015 um 14:27:01 Uhr:

 

Auf jeden Fall tut derjenige es leichter und Erfolg versprechender wie ohne. Ich habe derzeit 5 Fahrzeuge und ein Motorrad in Betrieb. Bei evtl. Problemen Mail an RA und die Sache läuft. Die Rechtsschutz muß ich nicht informieren, das macht der Ra.. Bisher lief alles Top auch aussichtslose Sachen.

klar ist es mit rechtschutz und mit anwalt leichter. wollte ja mit meinen posts nur hier klarstellen das ein anwalt mitunter auch nichts richten kann, eine rechtschutz auch abwägt ob erfolgsaussichten da sind und solche dinge wie, ihn anzeigen wegen fahrerflucht auch nach hinten losgehen können. recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe. zudem wollte ich auch dem unfallgegner in ein anders licht rücken. wenn ich der unfall gegener wäre und dann kommt fast zwei wochen später einer und möchte einen schaden bezahlt haben würde ich auch denken "neuer selbstverursachter schaden und nun bezahlen lassen wollen". nicht mehr oder weniger wollte ich mit meinen posts hie rmitteilen und ich freue mich doch für den te das es für ihn so unproblematisch abgelaufen ist

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